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ID0200902600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist betreffend Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen.

    (Zustimmung.)

    — Kein Widerspruch. Weiter an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht?

    (Zustimmung.)

    — Kein Widerspruch.
    Wir haben abzustimmen über den Antrag, dazuhin den Ausschuß für Kommunalpolitik als mitberatenden Ausschuß zu bestimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Es bestehen Zweifel über das Ergebnis der Abstimmung. Wir müssen im Wege des Hammelsprungs entscheiden.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.

    (Wiedereintritt und Zählung.)

    Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Auszählung ist beendet.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 187 Mitglieder des Hauses, mit Nein 224; 3 haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik ist damit abgelehnt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28).
    Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Schild.
    Dr. Schild (Düsseldorf) (DP), Antragsteller: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    (Abg. Albers: Dann wollen wir mal hören, was der Schild jetzt sagt! „Kollektiv"!)



    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    Wohnungen des privatwirtschaftlichen gesellschaftlichen Sektors und noch einige tausend Wohnungen der öffentlichen Hand in Ansatz bringen, dann wird das prozentuale Verhältnis sich wiederum um 1 % verschlechtert haben. Mit anderen Worten, wir sind auf 21 % des gemeinwirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder des öffentlichen Besitzes gestiegen.
    Meine politischen Freunde halten diese Entwicklung für abträglich, und sie ist ja auch im letzten Jahr in der Öffentlichkeit, insbesondere auf dem Bauvereinstag 1953 in Hamburg und erst vor kurzem wieder auf dem 4. Sozialen Katholischen Tag in München im November eingehend kritisiert worden. Die entsprechenden Resolutionen haben sich dafür ausgesprochen, das Privateigentum zuungunsten des gesellschaftlichen Eigentums mehr zu fördern als bisher.
    Ich bin überzeugt, daß das Erste Wohnungsbaugesetz mit seinen Novellen und die im Gefolge des Ersten Wohnungsbaugesetzes verabschiedeten Spezialgesetze, insbesondere über Bergmannswohnungen, Landarbeitersiedlungen usw., dem Grundsatz nach den Tenor gehabt haben, in erster Linie den Privatbesitz, die Privatwohnungen und den Privateigentümer und Hausbesitzer zu fördern. Das kommt zwar nicht ostentativ im Gesetz zum Ausdruck, zeigt sich aber zum mindesten in der Formulierung des Gesetzes, wonach das Privateigentum mit dem gesellschaftlichen, gemeinnützigen und gemeinwirtschaftlichen Eigentum eine gleichrangige Bedeutung hat. Aber die Exekutive des Wohnungsbaues lag nicht beim Bund, sondern bei den Ländern und den Bewilligungsbehörden der Gemeinden. Diese Exekutive hat es in diesen vier Jahren nicht fertiggebracht, das ungeheure Anwachsen des gemeinwirtschaftlichen Besitzes zu verhindern.
    Dieses Anwachsen des gemeinwirtschaftlichen Besitzes dokumentiert sich darin, daß weniger die Baugenossenschaften, die wir nicht zu dem gemeinwirtschaftlichen Besitz rechnen,

    (Abg. Albers: Schon ein Fortschritt!)

    sondern die Gesellschaften mit beschänkter Haftung, die Aktiengesellschaften des Gemeinnützigkeitssektors und auch große privatwirtschaftliche
    Wohnungsbaugesellschaften sich aus dieser Wohnungsbaufinanzierung und Wohnungsbaudurchführung einen ungeheuren neuen Besitz erobert haben.
    Bei den gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei den Aktiengesellschaften ist die öffentliche Hand durch Gemeinden, Gemeindeverbände, Land und Bund entscheidend, ich
    möchte sagen überwiegend beteiligt. Das Kapital
    dieser Gesellschaften befindet sich fast ausschließlich in der öffentlichen Hand. Ende 1951 hatten die
    Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem
    Jahresbericht 1953 des Gemeinnützigen Wohnungsverbandes 185 685 000 DM Stammkapital. Daran
    waren der Bund mit 13 Millionen DM, die Länder
    mit 33 Millionen DM, die Gemeinden mit 71 Millionen DM, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften mit 20 Millionen DM und sonstige
    juristische Personen, in der Regel Stiftungen oder
    Unternehmungen, mit 36 Millionen DM beteiligt.
    Bei den 73 Aktiengesellschaften betrug das Stamm-
    und Grundkapital Ende 1951 insgesamt 167 Millionen DM, woran der Bund mit 5 Millionen DM, die
    Länder mit 13 Millionen DM, die Gemeinden mit
    33 Millionen DM, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften mit 15 Millionen DM und sonstige
    juristische Personen — in der Hauptsache Industriegesellschaften oder Stiftungen — mit 93 Millionen DM beteiligt waren. Auch hier war eine überwiegende Beteiligung der öffentlichen Hand vorhanden. Die Beteiligung einzelner natürlicher Personen an diesen Gesellschaften steht überhaupt nicht zur Debatte; sie ist so minimal, daß ihr Stimmrecht illusorisch und ihr Einfluß in den Gesellschaften gleich Null ist.
    Wir haben es also nach den neuesten finanzstatistischen Erhebungen des Gemeinnützigen Wohnungsverbandes bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften im wesentlichen mit solchen zu tun, in denen die öffentliche Hand den Haupteinfluß hat, mit anderen Worten, mit Gesellschaften, die von der öffentlichen Hand gesteuert werden. Hier ergibt sich für die Wohnungsbauexekutive der letzten Jahre das klassische Exempel, daß Kläger und Richter praktisch eins sind. Auf der einen Seite werden die Mittel von der öffentlichen Hand bewilligt. In den Ländern ist das verschieden: In Nordrhein-Westfalen liegt die Mittelbewilligung in der Hauptsache bei den Gemeinden, bei den Städten, in anderen Ländern sind besondere Bewilligungsbehörden errichtet worden. Dieselbe öffentliche Hand ist kapitalmäßig an Wohnungsgesellschaften so beteiligt, daß der gleiche letztverantwortliche Beamte einer Stadt — der Oberstadtdirektor oder Gemeindedirektor —, der über die Mittel mit Hilfe seiner Beamten zu verfügen hat, auch in die Lage gesetzt wird, in die eigene Gesellschaft entsprechende Mittel zu dirigieren.

    (Abg. Albers: Die Verteilung erfolgt von den Stadtverordneten!)

    — Die Verteilung erfolgt manchmal — in Nordrhein-Westfalen — durch einen kommunalpolitischen Ausschuß.

    (Abg. Albers: Manchmal? Immer!)

    — Leider nicht immer! Ich muß Ihnen da widersprechen. Gerade diese Verteilungsausschüsse sind in den meisten Kommunalverwaltungen in den letzten Monaten und Wochen mit der Begründung beseitigt worden: weil sie überflüssig seien.

    (Zuruf von der SPD: Stimmt nicht!)

    Die Verwaltung verteilt, bewilligt und baut auch praktisch selbst. Dieser Zustand in der Exekutive hat zu diesem Anwachsen des gesellschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Eigentums geführt. Diese Verkoppelung von Bewilligungsbehörde und Bauherr ist verwaltungsrechtlich, staatsrechtlich, soziologisch und politisch auf die Dauer unerträglich.

    (Zustimmung rechts. — Abg. Dr. Menzel: Wo wären wir aber ohne diese Bauten hingekommen?)

    Das zweite Moment, das eine entscheidende Rolle spielt, ist die schon heute vormittag betonte Eigentumsscheu. Sie resultiert aus sehr vielen Problemen der letzten Vergangenheit, des Bombenkriegs, der Vertriebenen, der Flüchtlinge und Evakuierten. Alle diese Leute sind eigentumsscheu. Ich möchte beinahe sagen, daß sie eine Angst davor haben, Eigentum zu erwerben, weil sie sich über die staatlichen Eingriffe in dieses Eigentum, gleich welcher Art, nicht klar sind. Sie haben Angst vor dem Eigentum, weil sie zur Bildung von Eigentum an Grund und Boden, an Häusern und Wohnungen Kenntnisse besitzen müßten, die sie alle nicht haben.

    (Lachen bei der SPD.)



    (Dr. Schild [Düsseldorf])

    Sie sind nicht ohne weiteres bereit, sich betreuen zu lassen, weil das Vertrauen zu derartigen Instituten noch bei weitem nicht so ist, wie es sein müßte. Sie haben aber auch deswegen wenig Vertrauen zu Instituten dieser Art, weil sie immer wieder erkennen müssen, daß diese lieber auf eigene als auf fremde Rechnung bauen, wie das von dieser Stelle aus heute schon betont worden ist. Es gilt, diese Eigentumsscheu zu überwinden, wenn wir in unserer Gesellschaft wieder zu dem ordnungsmäßigen Zustand kommen wollen, daß das Privateigentum an Grund und Boden, Häusern und Wohnungen dem gemeinwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eigentum vorangeht.
    Wir können es nicht gutheißen, daß allein auf dem Gemeinnützigkeitssektor — wo die Wohnungsbaugenossenschaften in den letzten Jahren eine untergeordnete Rolle

    (Abg. Lücke: Leider!)

    gegenüber den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften gespielt haben — in den letzten vier Jahren ein neues Wohnungseigentum, ein neuer Wohnungsbesitz, ein neuer Hausbesitz in der Größenordnung von etwa 9 Milliarden DM entstanden ist und diese 9 Milliarden DM durch die Mieten und die Tilgungsquoten, die in den Mieten enthalten sind, in etwa 40, 50 oder 55 Jahren getilgt werden, so daß dann dieses Gesellschaftseigentum ein entschuldetes, ein frei verfügbares Eigentum geworden ist.

    (Abg. Jacobi: Was ist denn aus den Wohnungen dann geworden?)

    Wir sind der Auffassung, daß man den größten Teil dieses in den letzten Jahren geschaffenen gesellschaftlichen, gemeinwirtschaftlichen Eigentums, insbesondere den Direktbesitz der öffentlichen Hand, aber auch den gemeinnützigen Besitz und den Besitz privatwirtschaftlicher Wohnungsgesellschaften den Mietern oder dritten Kreisen, die daraus Kleinhausbesitz machen, anbieten kann und muß, um ihn gewissermaßen privatisieren.
    Dazu sind aber die nötigen gesetzlichen .Voraussetzungen zu schaffen. Die geltenden Bestimmungen verhindern die Privatisierung selbst dann, wenn diese Gesellschaften aus soziologischen, aus Eigentumsgründen, aus Gründen einer vernünftigen Gesellschaftsordnung ihren Besitz veräußern wollten. Ich habe mich in den letzten Tagen gefreut, daß durch die Veröffentlichungen des Volksheimstättenwerks doch bekanntgeworden ist, daß die Betreuungsgesellschaften für Bergmannswohnungen im Ruhrgebiet jetzt dazu übergehen, einen Plan zu erwägen, nach dem 10 000 Eigenheime an die Bergleute verkauft werden sollen. In Schleswig-Holstein will die Schleswig-Holsteinische Wohnungsgesellschaft von rund 5 000 Wohnungen 3 000 Wohnungen in Wohnungseigentum überführen. Das ist nach den jetzigen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen noch möglich. Ob aber die 10 000 Bergarbeiterheime nach den gesetzlichen und steuerlichen Möglichkeiten in Eigentum übergeführt werden können, ohne daß dadurch neue große Belastungen für die zukünftigen Besitzer entstehen, das ist eine sehr entscheidende Frage, die ich verneinen möchte.
    Im Augenblick ist der gesetzliche Zustand so, daß die Privatisierung dieses Eigentums — sei es, daß daraus Wohnungseigentum gemacht wird, sei es, daß daraus privater Hausbesitz in kleinem Umfange gemacht wird mit Häusern von 6, 8, 10 oder
    12 Wohnungen auf einer Parzelle — zunächst einmal an 'der Grunderwerbssteuer scheitert. Nur beim Wohnungseigentum und beim Kleineigenheim fällt die Grunderwerbssteuer weg. Beim Übergang von einer gemeinnützigen in eine private Hand, schon von einem Eigenheim mit Einmieterwohnung, fällt die Grunderwerbssteuer nicht wee, weil die Anzahl der Quadratmeter der Wohnungsgrößen zusammengenommen in der Regel so groß ist, daß die Grunderwerbssteuerfreiheit nicht mehr gegeben ist. Am wenigsten ist es möglich, einen Block, ein Haus mit 6, 8, 10 oder 12 Wohnungen aus dem Vermögen der gemeinnützigen Gesellschaften oder großer privatwirtschaftlicher Wohnungsgesellschaften zu verkaufen, weil darauf die volle Grunderwerbssteuer in Höhe von 7 % abgeführt werden muß. Das macht, sagen wir, bei 10 Wohnungen, also nach den heutigen Baukosten und den Grund- und Bodenkosten bei einem Objekt von etwa 150 000 DM, einen Betrag von rund 10 000 DM aus, der unter keinen Umständen dem Erwerber als zusätzliches Eigenkapital zugemutet werden kann. Infolgedessen scheitert ein guter Wille, aus dem vorhandenen gemeinwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eigentum Privateigentum Zu schaffen, zunächst einmal an der Grunderwerbssteuerfrage.
    Es ist klar, daß die Bundesregierung und das Hohe Haus an der Grunderwerbssteuerfrage gesetzlich — nach Art. 105 des Grundgesetzes — nicht sehr viel ändern können. Es kommt aber darauf an, daß der politische Wille kundgetan wird, hier eine Möglichkeit zur Änderung zu schaffen. Dieser politische Wille wird uns dahin bringen müssen, daß Bundesregierung und Länderregierungen für diesen einmaligen, notwendigen gesellschaftlichen Übergang von Gesellschaftseigentum in Privateigentum die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen auch hinsichtlich der Grunderwerbsteuer schaffen. Das soll keineswegs heißen, daß nun die Grunderwerbsteuer, so wie sie jetzt bei den Ländern und Gemeinden gelagert ist, nach den Plänen der Großen Steuerreform endgültig verschwinden soll. Ich stehe da mit dem Kollegen Wirths auf ein und demselben Standpunkt, daß die jetzige Art der Grunderwerbsteuer einfach unhaltbar ist, unhaltbar hinsichtlich der Bemessung nach dem tatsächlichen Bauwert unter Beibehaltung der Schulden und der Hypotheken, die mitgerechnet werden, so daß praktisch die Grunderwerbsteuer, soweit der Hypothekenstand sehr hoch ist, nicht vom Eigenkapital, sondern von den Schulden gezahlt wird, die der entsprechende Neuerwerber übernimmt. Die Bemessung der Grunderwerbsteuer muß grundsätzlich neu geregelt werden. Ich wäre dankbar, wenn dafür der politische Wille kundgetan würde; denn sonst ist eine Privatisierung, ein Verkauf des gesellschaftlichen Besitzes nicht durchführbar.
    Ferner soll aber eine derartige Transaktion auch keineswegs, wie vielfach in der Öffentlichkeit auf Grund unseres Antrages gedeutet worden ist, eine Enteignung darstellen. Wir wollen in keinem Fall in Konflikt mit Art. 14 des Grundgesetzes kommen. Wir wollen lediglich die Verkaufsmöglichkeiten schaffen und hinter den effektiven Verkaufsmöglichkeiten den Eigentumswillen derjenigen fördern, die ihre Sparsamkeit dadurch zum Ausdruck bringen, daß sie dieses Vermögen still, aber sicher erwerben durch Tilgung der aufgenommenen Schulden, durch Tilgung eines etwaigen Eigenkapitals, welches hilfsweise dem einen oder anderen beim Erwerb eines Wohnungseigentums oder eines


    (Dr. Schild [Düsseldorf] )

    Hauses als Restkaufgeld gestundet wird. Das Eigenkapital ist ja da, es ist investiert. Ob man es in jedem . Fall beim Verkauf fordert oder ob man es mittelfristig zur Tilgung stundet, .ist eine Einzelfrage; das bestimmen die Vereinbarungen zwischen dem Erwerber und dem bisherigen Besitzer.
    Diese Art der, Privatisierung des vorhandenen Gesellschaftseigentums dürfte der deutschen Öffentlichkeit mindestens ebenso glaubwürdig und politisch möglich erscheinen wie die Vertröstung auf zukünftiges Privateigentum. Nach den bisherigen Möglichkeiten ' der Baufinanzierung und nach der gesamten bisherigen Diskussion seit der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers über die Eigentumsfreundlichkeit der einzelnen Fraktionen und Parteien ist doch der Tenor dieser Eigentumsfreundlichkeit auf den zukünftigen Erwerb von Privateigentum gerichtet. Es besteht aber die Möglichkeit, schon jetzt, ohne sich auf den zukünftigen Neubau zu konzentrieren, das vorhandene gemeinwirtschaftliche, gesellschaftliche Eigentum denjenigen Kreisen durch Verkauf zuzuführen, die ein Interesse daran haben, neues Eigentum zu ererben und zu besitzen: erstens in Gestalt von Wohnungseigentum; zweitens dort, wo das im Einzelfall nicht möglich ist, weil Mietergemeinschaften nicht zustande kommen oder andere Hindernisse im Weg liegen, die Übernahme durch einen privaten Hausbesitzer — eventuell aus der Mieterschaft des Hauses selbst, unter Umständen wird dies auch der Regelfall sein —, der sich besser mit 6, 8, 10 oder 12 Mietern menschlich abgeben kann als eine große anonyme Gesellschaft, die 30 000 Wohnungen besitzt. -
    Ich möchte zum Schluß feststellen, daß meine politischen Freunde es nicht für opportun halten, daß dieser Großbesitz weiter gefördert wird. Wir haben Gesellschaften mit einem Besitz bis zu 30 000 Wohnungen, d. h. sie besitzen praktisch eine Großstadt und verwalten. einen Mieterkreis, der eine Großstadt umfaßt. Diese bisherige Eigentumsentwicklung gilt es jetzt nicht in Richtung auf die Zukunft, sondern unter den augenblicklichen und gegenwärtigen Möglichkeiten rückgängig zu machen.
    Die entscheidende Frage ist die Frage der Grunderwerbsteuer sowie die Frage der Aufrechterhaltung der Hypothekendarlehen auch beim Übergang, die nach den augenblicklichen Möglichkeiten nach subjektivem Ermessen der Hypothekengläubiger gekündigt werden können. Bei einem einmaligen Eigentumsübergang muß geprüft werden, ob diese Kündigungsmöglichkeit im Interesse der zukünftigen Erwerber etwas eingeschränkt werden sollte. Dasselbe trifft zu für den Übergang der 7 c-Mittel und letzten Endes, wenn nicht anders möglich, auch für die Stundung und langsame Amortisation des in Betracht kommenden Eigenkapitals. Das wären Möglichkeiten, die im Wohnungsbauausschuß daraufhin untersucht werden müßten, ob sie wirtschaftlich, soziologisch, gesetzlich und steuerlich erreichbar sind.
    Unser Petitum geht dahin, unseren Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen und ihn zu bitten, Richtlinien dafür aufzustellen, damit diese der Bundesregierung übermittelt werden können und danach ein Gesetz aufgebaut werden kann,

    (Abg. Dr. Becker [Hersfeld]: Warum machen Sie das nicht selber?)

    welches die Privatisierung des gesellschaftlichen Eigentums nach dem Status quo praktisch durchführt.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister Dr. Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der DP lautet:
    Die Bundesregierung wird ersucht, . . ein Gesetz vorzulegen, wonach ... usw.
    Im Grunde genommen kann nach meiner Auffassung der Ausschuß dazu ja oder nein sagen,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    und dann wird hier das Plenum wiederum entweder der Bundesregierung den Auftrag geben, ein solches Gesetz vorzulegen, oder es wird das nicht tun. Ich hoffe, daß wir uns in der künftigen Zusammenarbeit — ich will es einmal ganz deutlich sagen — die Dinge nicht mehr so leicht machen,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    sondern daß wir dann in einer solchen Vorlage auch gleich die Wege aufzeigen, die eingeschlagen werden sollen.
    Da bin ich nun dem Kollegen Dr. Schild doch sehr dankbar, daß er jetzt in seinen Ausführungen vieles gesagt hat, was zunächst einmal aus dem Wortlaut dieses Antrags wirklich nicht zu ersehen war,

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    daß sich also das Petitum in erster Linie auf die Verschaffung von Wohnungseigentum für die derzeitigen Mieter von Wohnungsunternehmen richtet und daß gleichzeitig Schwierigkeiten rechtlichen Charakters für. den Eigentumsübergang, insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Grunderwerbsteuerbelastungen geschaffen sind, ausgeräumt werden möchten.
    Vieles von dem wird, glaube ich, durchaus ernsthaft zu überlegen sein. Ich bin auch sehr daran interessiert, wie es der Kollege Dr. Schild hier ausdrückte, eine „politische Kundmachung" des ganzen Hauses zu erhalten, inwieweit eine Änderung der Grunderwerbsteuerbestimmungen allgemein für notwendig gehalten wird; denn es ist ohne Zweifel, daß diese Grunderwerbsteuerbestimmungen, wie sie im Augenblick noch bestehen, den Eigentumsübergang und Eigentumserwerb nicht gerade begünstigen.
    Ich möchte hier aber zweierlei sagen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht und wird sie niemals haben, etwa ein neues „Gesetz 27" für den Gesamtbereich der Wohnungswirtschaft zu erlassen.

    (Abg. Jacobi: Sehr gut!)

    Es geht ihr vielmehr darum, Dinge, die in dem einen oder anderen Falle in den vergangenen Jahren etwa nicht ganz richtig gelaufen sind, die aber existieren, im Sinne ihrer Gesamtpolitik in einer absolut organischen Form weiterzuentwickeln. Das bedeutet einmal, daß das, was heute hier bei der Diskussion über das Familienheimgesetz aufgezeigt worden ist, nämlich die Belohnung der echten Sparleistung durch die dann besondere Förderung — Priorität in der Bewilligung nachstelliger Mittel - von Eigentumsmaßnahmen möglichst


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    schnell in gesetzliche Form gebracht wird. Denn wir haben uns ja, wie es vorhin auch in der Diskussion hervorgehoben wurde, für das Jahr 1954 damit helfen müssen, daß wir den an und für sich unerwünschten Weg einer prozentualen Festsetzung in den Richtlinien gewählt haben, um die Dinge in dieser Richtung voranzutreiben.
    Es geht uns also in aller Deutlichkeit darum, der Verschaffung von Einzeleigentum den Vorrang vor allen anderen Formen zu geben, aber eben nicht quotenmäßig, unter Umständen in einer im Luftleeren Raum bleibenden Form, sondern in einer Form, die unmittelbar an die tatsächliche und von der Bundesregierung weiterhin—aus den hier insbesondere von der Frau Kollegin Dr. Brökelschen vorgetragenen Beweggründen — vorangetriebene Förderung des Eigentums anknüpft.
    Als zweites, was neben die Änderung der Förderungsbestimmungen tritt — Änderung des Vorranges, die also von der Gesetzgebung, im Wohnungsbaugesetz, geschaffen werden muß —, kommt das Problem einer Änderung oder Erweiterung des Gemcinnitzigkeitsgesetzes auf die Bundesregierung zu. Die Bundesregierung wird eine solche Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes vorbereiten. Zum Charakter dieser Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen gehört es, daß man nicht nur, wie es einer der Sprecher der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Professor Weißer, einmal formuliert hat,

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz)

    gewissermaßen als verlängerter Arm der Haushaltsführung des einzelnen Genossen und Mieters der gemeinnützigen Unternehmen alle Vorteile der Billigkeit, der Rationalität, weitergibt, sondern daß man auch bereit ist, wenn der einzelne Genosse und Mieter das Verlangen stellt, ihm das Eigentum zu verschaffen.

    (Abg. Lücke: Sehr gut! Das ist die richtige Formulierung!)

    Das ist die eine Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes, um die es geht. Sie muß natürlich in den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes in seiner neuen Formulierung noch eine Entsprechung finden. Das ist auch vorgesehen mit der Bestimmung, daß, wo nur immer möglich, auch bereits in Formen gebaut wird, die tatsächlich eine Eigentumsübertragung ermöglichen,

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    wenn sie von dem Betreffenden dank auch der verstärkten Einsicht in die Bedeutung und vor allem in die soziologische Bedeutung des Eigentums späterhin gewünscht wird.

    (Abg. Lücke: Das ist besonders wichtig!)

    Die gemeinnützigen Unternehmen werden ihre Rechtfertigung als notwendige Organe der Wohnungswirtschaft genau wie alle anderen Unternehmen um so mehr finden, je mehr sie bereit sind, von sich aus der Verschaffung von Eigentum zu dienen, den Eigentumsgedanken zu fördern. Das würde ja dann bedeuten, Herr Kollege Schild, daß bei dieser gesetzlichen Neuordnung die Initiative automatisch bei dem einzelnen Mieter im Gebäude eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens läge, gleichgültig, ob dieses Gebäude erst gebaut werden soll oder ob es schon gebaut worden ist.
    Aber lassen Sie mich noch eines zu dem Gedanken sagen, der etwas am Rande lag, der Übertragung von Eigentum auch, sagen wir einmal, an einem einzelnen Mietwohnungsgebäude an irgendeinen — wie Sie sagten — aus der Mietergemeinschaft. Ich glaube, hier wird man wohl nur den Gedanken des freihändigen Verkaufs realisieren können. Man wird hierzu selbstverständlich auch im Gemeinnützigkeitsgesetz gewisse Voraussetzungen schaffen müssen, namentlich hinsichtlich der Bestimmungen über die Veräußerungspreise, die dann eben einen Anreiz auch für ein solches Unternehmen schaffen können, zur Verstärkung seiner eigenen Mittel und im Interesse des gemeinnützigen Wohnungsbaues dann solche Veräußerungen vorzunehmen.
    Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen. Es gehören auch noch einige weitere Voraussetzungen dazu, die nun nichts mit diesen in Vorbereitung befindlichen gesetzgeberischen Arbeiten der Bundesregierung, sondern mit anderen Problemen zu tun haben. Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist hinsichtlich ihres Altbestands an Häusern in genau der gleichen unwirtschaftlichen Lage wie der private Hausbesitz.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Ehe Sie nicht an diese Frage der Erhaltungsmöglichkeit des Altbestands für den gesamten Hausbesitz herangegangen sind, werden Sie, glaube ich, kaum einen Käufer finden, der bereit wäre, ein solches Wohngebäude, das im Augenblick im Gesamtrahmen des Alt- und Neubestands irgendwie mit durchgezogen wird, zu übernehmen.
    Ich möchte deshalb hier über dieses sehr umfangreiche Gebiet nicht weiter sprechen. Wir werden uns ohnehin, wenn die Bundesregierung von sich aus diese im Rahmen ihrer gesamten Konzeption notwendigen Vorlagen machen wird, in den Ausschüssen und im Plenum noch über alle diese Einzelfragen unterhalten. Nach Wunsch und Willen der Bundesregierung brauchen sie nicht, ich möchte einmal sagen, Gegenstand weltpolitischer oder weltanschaulicher Auseinandersetzungen zu sein, wenn nur alle beteiligten Kreise das, was sie in der letzten Zeit — ich möchte sagen: quer durch alle Fraktionen — verkündet haben, nämlich die Priorität des Eigentumsgedankens, Eigentum basierend auf eigener Sparleistung, auf eigenem Opfer, anerkennen und dann nach der zweckmäßigsten Form suchen, diesen Gedanken nun in allen bisher anders angelegten Konzeptionen zu verwirklichen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)