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ID0200902100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954 241 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1954. Nachrufe für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Kolbe und Böhner 242 B Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Dr. Adenauer, Daum, Baur (Augsburg), Wagner (Deggenau), Kühn (Bonn), Dr. Lütkens, Spies (Brücken) und Dr. Will . . . . 242 C Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Veit . . . 242 D Eintritt des Abg. Geiger (Aalen) in den Bundestag 243 A Eintritt der Abg. Frau Welter (Aachen) in den Bundestag 243 A Ergänzungen der Tagesordnung . . . 243 A, 272 B Vereidigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Blücher . . . 243 A Geschäftliche Mitteilungen 243 B, 272 C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 243 B Vorlage von Übereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf (Drucksache 163) 243 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 4 bis 12, 14, und 18 (Drucksachen 80, 147; 93, 153; 100, 154; 101, 102, 157; 111, 165; 116, 166; 129, 174; 141, 167; 143, 168; 155, 173) 243 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 124) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 125) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 171) 243 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 244 A Mellies (SPD) 245 A Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit 245 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Zweites Wohnungsbaugesetz) (Drucksache 5) 245 C Lücke (CDU/CSU), Antragsteller 245 C, 261 A Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 249 D Stierle (SPD) 251 D Engell (GB/BHE) 255 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 255 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP) 257 B Wirths (FDP) 258 A Leukert (CDU/CSU) 259 D Jakobi (SPD) 261 A Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 260 D, 261 B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) 261 C Dr. Schild (Düsseldorf) (DP): als Antragsteller 261 C zur Geschäftsordnung 271 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 264 C Dr. Brönner (CDU/CSU) 265 D Jacobi (SPD) 266 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 269 A Dr. Gille (GB/BHE) 270 D Antrag zurückgezogen 271 D Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 97) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 104), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 133) sowie mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 134) . 271 D Dr. Atzenroth (FDP) (Schriftliche Erklärung) 273 Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 272 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse (Drucksache 99) 272 B Überweisung an den Rechtsausschuß . . 272 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz (Drucksache 114) 272 B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 272 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 272 C Beschlußfassung 272 C Mitteilung betr. Austritt des Abg. Stegner aus der Partei und Fraktion der FDP . . 272 D Nächste Sitzung 272 D Anlage 1: Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth zu den Fraktionsgesetzentwürfen betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 273 Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) 274 Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2 Seite 274 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die von den Fraktionen des GB/BHE, der DP und der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe von Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 97, 104, 133 und 134) Wir werden den vorgelegten Gesetzentwürfen zustimmen, da sie einmal jetzt endlich die Forderungen erfüllen, die von der FDP schon in der zweiten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes erhoben, aber von der Mehrheit des damaligen Hauses abgelehnt worden sind und weil sie die Erfahrungen berücksichtigen, die inzwischen mit dem Altsparergesetz gemacht wurden. Der Zeitpunkt, an dem sich der neue Bundestag zum erstenmal wieder mit dem Lastenausgleichsgesetz beschäftigt, gibt aber Anlaß, auf die befremdliche Tatsache hinzuweisen, daß hierzu keine Vorlagen von seiten der Regierung gekommen sind. Alle, die praktisch an dem Lastenausgleichsgesetz mitgewirkt haben, wissen, daß erhebliche Unzulänglichkeiten geblieben sind, die wir erst ausmerzen können, wenn genügend Erfahrungen vorliegen. Das ist zweifellos in weitem Umfang der Fall bei der Kreditgewinnabgabe. Hier hat sich gezeigt, daß das Gesetz eine Reihe von schweren Härten gebracht hat, die wir als Gesetzgeber nicht gewollt haben, die aber weder durch Rechtsverordnung noch durch Einzelmaßnahmen der Verwaltung gemildert werden können. Hier ist eine Änderung des Gesetzestextes zwingend und dringend erforderlich. Die Einzelheiten sind dem Herrn Bundesminister der Finanzen ebenso bekannt wie den Abgeordneten, die sich mit diesen Fragen näher beschäftigt haben. Ich muß daher von dem Herrn Bundesfinanzminister erwarten, daß er uns seine Vorschläge zur Änderung des Gesetzes so rechtzeitig vorlegt, daß wir diese noch zusammen mit den heute an den Ausschuß überwiesenen Vorlagen beraten können. Bonn, den 14. Januar 1954 Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 9. Sitzung Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 7) Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 94 — 2. Antrag der Fraktion der DP betr. Fahrpreisermäßigung für „Flüchtlinge B" — Drucksache 98 — 3. Antrag der Abgeordneten Günther und Genossen betr. Ausbau der Autobahn Köln-Aachen — Drucksache 109 — an den Ausschuß für Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen, an den Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen, an den Ausschuß für Heimatvertriebene an den Haushaltsausschuß (f), an den Ausschuß für Verkehrswesen Bonn, den 9. Dezember 1953 Dr. von Brentano und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Haasler und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Edmund Leukert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! In den letzten vier Jahren hat die deutsche Bundesregierung durch die Förderung des Wohnungsbaus viel zur Behebung der Wohnungsnot getan. Mit der Schaffung dieser Wohnungen konnten nicht nur Vertriebene aus den


    (Leukert)

    Baracken und Elendsquartieren herausgenommen werden und Kriegssachgeschädigte, Spätheimkehrer und sonstige Personen wieder eine Wohnung erhalten, darüber hinaus wurde in Verbindung mit der inneren und äußeren Umsiedlung auch der Wohnungsuchende näher zum Arbeitsplatz gebracht, oder er erhielt durch die Umsiedlung überhaupt erst einen Arbeitsplatz. Die dafür aufgewendeten Kapitalsummen, die die Kapitalsammelstellen, die Versicherungsträger, der Bund, die Länder und Kommunen, ausländische Geldgeber oder auch die Arbeitgeber aufgebracht haben, zeigen die Größe dieser Aufgabe. So beachtenswert diese Leistung auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft ist — wofür man allen Beteiligten danken muß —, ist doch festzustellen, daß der Schaffung des familiengerechten Eigenheims viel zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung von Familienheimen eine Maßnahme darstellt, um der Familie die Möglichkeit zu einer natürlichen Entwicklung zu geben.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Frage zur Diskussion gestellt, wie für die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Spätheimkehrer und für die vielen Lohn- und Gehaltsempfänger eine Eigentumsbildung durch die Errichtung von Familienheimen ermöglicht werden kann. Der Weg zum Familienheim soll diesen Bevölkerungsschichten durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmungen auf einfachste Verfahrensart ermöglicht und mit Hilfe steuerlicher Begünstigung und der Mitfinanzierung leichter als bisher gemacht werden. Nicht nur die Schaffung des Familienheims, sondern darüber hinaus die Bindung der Familie an das Heim und zum Gartenland schafft, auf die Dauer gesehen, eine befriedete Familie. Wenn der Wille einer großen Zahl von siedlungswilligen Familien aus dem Kreise der Geschädigten und Nichtgeschädigten, der Menschen aus Stadt und Land zum Familienheim in ganz starkem Maße vorhanden ist, dann wollen wir diesen Willen respektieren.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht der Mensch. Diesem gilt unsere Sorge. Ich begrüße daher, daß meine Fraktion diesen Gesetzentwurf neuerlich eingebracht hat.
    Ich möchte noch ein paar Gedanken dazu aussprechen. Ich bin dafür, daß die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel überwiegend zur Schaffung von Familienheimen verwendet werden. Ich meine damit die Mittel des Bundes, des Lastenausgleichsfonds, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Versicherungsträger und Kapitalsammelstellen und schließlich auch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften sollten ihrerseits ebenfalls tatkräftig mithelfen; dann würde der Schaffung von Familienheimen ein starker Auftrieb gegeben werden.
    Wir wissen aus der Vergangenheit, daß gerade durch die Art der Mittelzuteilung die Schaffung von Familienheimen nicht in dem Maße möglich war, wie wir es wünschten. Die Selbsthilfe der Bauherren, der Vertriebenen, der Kriegssachgeschädigten, der Spätheimkehrer, der Arbeitnehmer und der jungen Familien, hat schon bisher bei der Schaffung von familiengerechten Eigenheimen und Kleinsiedlerstellen beachtliche Leistungen gezeitigt. Durch Sparen, tätige Mithilfe am Familienheimbau und durch Einschaltung der Nachbarschaftshilfe wurden beachtliche öffentliche Mittel eingespart. Diese Selbsthilfe muß deshalb gefördert werden. Der Grundsatz „Erst Selbsthilfe, dann Staatshilfe" wird hier weitgehend respektiert. Es kann nicht Aufgabe einer Verwaltungs- oder einer Bewilligungsstelle sein, den Willen zum Familienheim zu mißachten. Deshalb wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch dem Willen des einzelnen Bauherrn auf Errichtung eines Familienheims Rechnung getragen.
    Wir sind aber auch der Auffassung, daß Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften sich mehr als bisher der Errichtung von Familienheimen widmen sollten. Allerdings stehen wir auf dem Standpunkt, daß es Aufgabe dieser Unternehmungen nur sein kann, Familienheime zu errichten, um sie dann in das Eigentum einer bestimmten Familie zu überführen. Wir lehnen es ab, daß Kapitalgesellschaften in Zukunft noch ziemlich hohe Beträge von der öffentlichen Hand erhalten, nur um Mietwohnungen zu erstellen, und sich über diesen Umweg selber Eigentum neu schaffen.
    Es soll für den Bauherrn von Familienheimen ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren geschaffen werden. Ich bin dafür, daß die Mittel der öffentlichen Hand, der Kapitalsammelstellen, der Arbeitgeber usw. ,ehr rasch zur Schaffung von Familienheimen und damit zur Bildung neuen Eigentums Verwendung finden. Die Familie, die durch ein Familienheim mit einer Gartennutzung befriedet wurde, hat das Bedürfnis, die Fremdmittel sobald wie möglich zurückzuzahlen. Dadurch wird der Sparwille mehr als bisher geweckt und gefördert. Ich rege an, zu überlegen, ob man nicht diesen Sparwillen besonders belohnen sollte; denn durch eine schnelle Zurückzahlung der Fremdmittel, die wieder zur Schaffung von Familienheimen Verwendung finden sollen, können neue Bauwillige in den Genuß von Familienheimen kommen, ohne daß mehr öffentliche Mittel benötigt werden. Dieser Sparwille müßte respektiert werden.
    Dadurch, daß, wie mir bekannt ist, bereits in diesem Jahre durch eine demnächst zu erlassende Anordnung des Bundesministers für den Wohnungsbau und des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes mindestens 50 °/o der Mittel des Bundes und des Ausgleichsfonds für die Eigentumsbildung im Wohnungsbau Verwendung finden sollen, ist ein erster Schritt getan. Auch dadurch, daß die Bundesmittel in diesem Jahr das erste Mal den Ländern rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, ist für den raschen Anlauf des sozialen Wohnungs-und Eigentumsbaus gesorgt.
    Es wird unsere Aufgabe bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs sein, dafür zu sorgen, daß viel mehr familiengerechte Eigenheime und Kleinsiedlungen mit Gartenland errichtet werden können. Deshalb verlangen wir die bevorzugte Förderung des Familienheims zur Schaffung von persönlichem Eigentum für alle diejenigen, die bereit sind, ein solches Eigentum zu erwerben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Es ist beantragt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen. Dies ist der Antrag der Einbringer. Die sozialdemokratische Fraktion hat beantragt, die


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Vorlage weiterhin an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und in Berichtigung des mündlich gestellten Antrags an den Ausschuß für Kommunalpolitik zu überweisen. Ist das Haus einverstanden?

(Zurufe von der Mitte: Nein!) — Herr Abgeordneter Lücke!


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich bitte, den Antrag des Kollegen Stierle abzulehnen. Wir beantragen Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und — zur Mitberatung — an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht. Die Probleme kommunalpolitischer und sozialpolitischer Art werden auch künftighin, wie das bereits früher geschehen ist, durch Hinzuziehung von Mitgliedern dieser Ausschüsse in unserem Ausschuß geregelt. Wir müssen vermeiden, das Verzögerungen in der Beratung dieser schwierigen Materie eintreten. Ich bitte deshalb, dem zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)