Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! In den letzten vier Jahren hat die deutsche Bundesregierung durch die Förderung des Wohnungsbaus viel zur Behebung der Wohnungsnot getan. Mit der Schaffung dieser Wohnungen konnten nicht nur Vertriebene aus den
Baracken und Elendsquartieren herausgenommen werden und Kriegssachgeschädigte, Spätheimkehrer und sonstige Personen wieder eine Wohnung erhalten, darüber hinaus wurde in Verbindung mit der inneren und äußeren Umsiedlung auch der Wohnungsuchende näher zum Arbeitsplatz gebracht, oder er erhielt durch die Umsiedlung überhaupt erst einen Arbeitsplatz. Die dafür aufgewendeten Kapitalsummen, die die Kapitalsammelstellen, die Versicherungsträger, der Bund, die Länder und Kommunen, ausländische Geldgeber oder auch die Arbeitgeber aufgebracht haben, zeigen die Größe dieser Aufgabe. So beachtenswert diese Leistung auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft ist — wofür man allen Beteiligten danken muß —, ist doch festzustellen, daß der Schaffung des familiengerechten Eigenheims viel zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung von Familienheimen eine Maßnahme darstellt, um der Familie die Möglichkeit zu einer natürlichen Entwicklung zu geben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Frage zur Diskussion gestellt, wie für die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Spätheimkehrer und für die vielen Lohn- und Gehaltsempfänger eine Eigentumsbildung durch die Errichtung von Familienheimen ermöglicht werden kann. Der Weg zum Familienheim soll diesen Bevölkerungsschichten durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmungen auf einfachste Verfahrensart ermöglicht und mit Hilfe steuerlicher Begünstigung und der Mitfinanzierung leichter als bisher gemacht werden. Nicht nur die Schaffung des Familienheims, sondern darüber hinaus die Bindung der Familie an das Heim und zum Gartenland schafft, auf die Dauer gesehen, eine befriedete Familie. Wenn der Wille einer großen Zahl von siedlungswilligen Familien aus dem Kreise der Geschädigten und Nichtgeschädigten, der Menschen aus Stadt und Land zum Familienheim in ganz starkem Maße vorhanden ist, dann wollen wir diesen Willen respektieren.
Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht der Mensch. Diesem gilt unsere Sorge. Ich begrüße daher, daß meine Fraktion diesen Gesetzentwurf neuerlich eingebracht hat.
Ich möchte noch ein paar Gedanken dazu aussprechen. Ich bin dafür, daß die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel überwiegend zur Schaffung von Familienheimen verwendet werden. Ich meine damit die Mittel des Bundes, des Lastenausgleichsfonds, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Versicherungsträger und Kapitalsammelstellen und schließlich auch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften sollten ihrerseits ebenfalls tatkräftig mithelfen; dann würde der Schaffung von Familienheimen ein starker Auftrieb gegeben werden.
Wir wissen aus der Vergangenheit, daß gerade durch die Art der Mittelzuteilung die Schaffung von Familienheimen nicht in dem Maße möglich war, wie wir es wünschten. Die Selbsthilfe der Bauherren, der Vertriebenen, der Kriegssachgeschädigten, der Spätheimkehrer, der Arbeitnehmer und der jungen Familien, hat schon bisher bei der Schaffung von familiengerechten Eigenheimen und Kleinsiedlerstellen beachtliche Leistungen gezeitigt. Durch Sparen, tätige Mithilfe am Familienheimbau und durch Einschaltung der Nachbarschaftshilfe wurden beachtliche öffentliche Mittel eingespart. Diese Selbsthilfe muß deshalb gefördert werden. Der Grundsatz „Erst Selbsthilfe, dann Staatshilfe" wird hier weitgehend respektiert. Es kann nicht Aufgabe einer Verwaltungs- oder einer Bewilligungsstelle sein, den Willen zum Familienheim zu mißachten. Deshalb wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch dem Willen des einzelnen Bauherrn auf Errichtung eines Familienheims Rechnung getragen.
Wir sind aber auch der Auffassung, daß Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften sich mehr als bisher der Errichtung von Familienheimen widmen sollten. Allerdings stehen wir auf dem Standpunkt, daß es Aufgabe dieser Unternehmungen nur sein kann, Familienheime zu errichten, um sie dann in das Eigentum einer bestimmten Familie zu überführen. Wir lehnen es ab, daß Kapitalgesellschaften in Zukunft noch ziemlich hohe Beträge von der öffentlichen Hand erhalten, nur um Mietwohnungen zu erstellen, und sich über diesen Umweg selber Eigentum neu schaffen.
Es soll für den Bauherrn von Familienheimen ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren geschaffen werden. Ich bin dafür, daß die Mittel der öffentlichen Hand, der Kapitalsammelstellen, der Arbeitgeber usw. ,ehr rasch zur Schaffung von Familienheimen und damit zur Bildung neuen Eigentums Verwendung finden. Die Familie, die durch ein Familienheim mit einer Gartennutzung befriedet wurde, hat das Bedürfnis, die Fremdmittel sobald wie möglich zurückzuzahlen. Dadurch wird der Sparwille mehr als bisher geweckt und gefördert. Ich rege an, zu überlegen, ob man nicht diesen Sparwillen besonders belohnen sollte; denn durch eine schnelle Zurückzahlung der Fremdmittel, die wieder zur Schaffung von Familienheimen Verwendung finden sollen, können neue Bauwillige in den Genuß von Familienheimen kommen, ohne daß mehr öffentliche Mittel benötigt werden. Dieser Sparwille müßte respektiert werden.
Dadurch, daß, wie mir bekannt ist, bereits in diesem Jahre durch eine demnächst zu erlassende Anordnung des Bundesministers für den Wohnungsbau und des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes mindestens 50 °/o der Mittel des Bundes und des Ausgleichsfonds für die Eigentumsbildung im Wohnungsbau Verwendung finden sollen, ist ein erster Schritt getan. Auch dadurch, daß die Bundesmittel in diesem Jahr das erste Mal den Ländern rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, ist für den raschen Anlauf des sozialen Wohnungs-und Eigentumsbaus gesorgt.
Es wird unsere Aufgabe bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs sein, dafür zu sorgen, daß viel mehr familiengerechte Eigenheime und Kleinsiedlungen mit Gartenland errichtet werden können. Deshalb verlangen wir die bevorzugte Förderung des Familienheims zur Schaffung von persönlichem Eigentum für alle diejenigen, die bereit sind, ein solches Eigentum zu erwerben.