Rede von
Dr.
Karl Georg
Pfleiderer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist niemand in diesem Hohen Hause, der es nicht begrüßte, daß zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten ein Abkommen abgeschlossen worden ist, durch das der alte Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag vom Jahre 1923 wieder in Kraft gesetzt wird. Damit werden die Beziehungen des täglichen Lebens zwischen den beiden Staaten vertraglich geregelt und geordnet. Ich denke da besonders an die Kaufleute, an die Reeder und an die Konsuln. Dieser Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag ergänzt in sehr glücklicher Weise die engen Beziehungen, die zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten auf dem Gebiete 'der großen Politik bestehen. Ich glaube, es ist nicht notwendig, sich heute irgendwie mit den Einzelheiten des Vertrages zu befassen; denn das wird im Ausschuß und ,dann bei der zweiten Lesung geschehen.
*) Siehe Abstimmungsliste Seite 167
Der Vertrag von 1923, der jetzt wieder in Kraft gesetzt wird, ist ein „alter Bekannter". Er hatte bereits ein halbes Menschenalter lang den wirtschaftlichen und konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten eine zuverlässige Grundlage geboten. Der Vertrag war damals bei allen Kennern als einer der besten seiner Art bekannt und wurde 'in der Literatur des In- und Auslandes als besonders fortschrittlich bezeichnet, und zwar deshalb, weil er auf dem Gebiet der Eigentumsschutzbestimmungen die größten Neuerungen aufwies.
In der Präambel des uns vorliegenden Abkommens heißt es, daß als vorläufige Maßnahme der alte Vertrag wieder in Kraft gesetzt wird, und daß jetzt ein 'umfassender und zeitgemäßerer Vertrag verhandelt werden soll. Wir wünschen diesen neuen Verhandlungen einen guten Verlauf und hoffen, daß bis zum Abschluß des neuen Vertrages die Fragen gelöst sein werden, die das Verhältnis der Bundesrepublik zu den Vereinigten Staaten heute noch so ernsthaft belasten. Ich meine die Frage des deutschen Eigentums in den Vereinigten Staaten.
Mit dieser Frage befassen sich eine Reihe von Artikeln des vorliegenden Abkommens und des alten Vertrages von 1923, der durch dieses Abkommen jetzt wieder in Kraft gesetzt wird. Ferner befaßt sich mit dieser Frage die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers, ,die auf Seite 7 der Drucksache 71, die uns vorliegt, abgedruckt ist.
Wir müssen beim deutschen Eigentum in den Vereinigten Staaten das öffentliche Eigentum der Bundesrepublik und das private Eigentum der deutschen Staatsangehörigen auseinanderhalten. Ich möchte mich zunächst mit dem ersteren befassen.
Art. II des Abkommens ergänzt Art. XIX des Vertrages von 1923, der sich in seinem Abs. 2 mit Regierungseigentum befaßt, durch einen Zusatz, in dem es heißt:
Die Regierung jedes Vertragsteils kann im Gebiet des anderen Vertragsteils Grundstücke, Gebäude und Zubehör erwerben, zu Eigentum haben, ... wenn dies für Regierungszwecke ... notwendig oder zweckdienlich ist.
Nun, wir haben solche „Grundstücke, Gebäude und Zubehör" in den Vereinigten Staaten besessen. Aber wir besitzen sie nicht mehr. Sie sind enteignet und versteigert worden. Dies ist geschehen unter Verletzung des Gesandtschaftsrechts. Das Gesandtschaftsrecht gilt seit den Tagen des grauen Altertums als der heiligste Teil des Völkerrechts, und eine Verletzung des Gesandtschaftsrechts ist, wenn man es lateinisch sagen soll, nicht iniuria, sondern nefas, es ist nicht Unrecht, sondern Sünde.
Öffentlich zum Kauf angeboten und versteigert wurde aber nicht nur das Botschaftsgebäude, sondern auch der Bauplatz, den wir 1906 erworben und 1932 vergrößert hatten, um an Stelle des alten unzweckmäßigen Botschaftsgebäudes ein neues und besseres zu erstellen. Dieses Botschaftsgebäude wurde im Mai 1951 — 1951! — verkauft, also zu einem Zeitpunkt, als man schon daran dachte, einmal deutsche Soldaten auszuheben, die die Güter der westlichen Welt beschützen sollten. Der Erlös aus dieser Versteigerung ging in die Kasse der amerikanischen Regierung. Ich glaube, das ist das schlechteste Geld, das jemals in das Schatzamt der Vereinigten Staaten gekommen ist. Es gibt ein Geldgesetz, das da sagt: Schlechtes Geld verdrängt
gutes, — und es ist sehr wohl möglich, daß dies auch im moralischen Sinne gilt. Auch reiche Staaten sollten sich scheuen, schlechtes Geld in ihre Kassen zu leiten.
In allen Friedensverträgen ist den ehemaligen Feinden ,die Rückgabe der Botschaftsgebäude zugesagt worden. Nur uns Deutschen werden diese Gebäude verweigert. Wir werden hier einseitig diskriminiert und entehrt. Die Regierungen von Argentinien, von Brasilien, von Chile haben die deutschen diplomatischen Gebäude zurückgegeben, Präsident Perón in besonders feierlicher Form, und wir werden dies nie vergessen.
Der amerikanische Senator Langer hat im alten Senat und, wie ich höre, am 21. Mai d. J. auch im neuen Senat einen Antrag eingebracht, nach dem der Bundesrepublik ein Betrag von 300 000 Dollar zum Ankauf eines neuen Botschaftsgebäudes zur Verfügung gestellt werden soll. Bedeutsam an diesem Antrag ist nicht so sehr der Geldeswert, sondern die Gesinnung, aus der der Antrag gestellt worden ist. Wir begrüßen den Antrag dieses hochgeachteten Senators. Ich glaube, dieses Hohe Haus stimmt darin überein, daß Senator Langer mit seinem Antrag einen ausgezeichneten Beitrag zur Entwicklung der amerikanisch-deutschen Beziehungen geleistet hat. Wir sind ihm von Herzen dankbar dafür.
Ich möchte wünschen, daß über einem künftigen Botschaftsgebäude ein besserer Stern steht als über dem alten und daß das öffentliche Eigentum 'des deutschen Staatswesens in den Vereinigten Staaten unter dem neuen Abkommen in Zukunft in derselben Weise geschützt wird, wie das amerikanische Staatseigentum in Deutschland immer geschützt gewesen ist, und zwar selbst in den düstersten Zeiten der deutschen Geschichte.
Nun komme ich zum privaten Eigentum, zum Schicksal des deutschen privaten Eigentums in den Vereinigten Staaten. Vor mir liegen die Aussagen eines amerikanischen Anwalts vor einem Untersuchungsausschuß des Kongresses, ich glaube, des Senats selbt. Diese Aussage beginnt mit dem ehernen und klassischen Satz: Die Wegnahme privaten Eigentums ist für amerikanische Begriffe — for the American way of life — immer abstoßend gewesen. Ich kann hier nur sagen: auch für unsere 'deutschen Begriffe hat die Wegnahme privaten Eigentums immer etwas Abstoßendes gehabt. Dies ist wohl auch der Grund dafür gewesen, daß die beiden Staaten nach dem ersten Weltkrieg eine ganz bestimmte Regelung für die Eigentumsfrage getroffen haben, und zwar eben in Art. I Abs. 4 des Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrags, den wir im Begriffe stehen wieder in Kraft zu setzen. Es heißt daselbst:
Die Staatsangehörigen des einen Vertragsteils sollen innerhalb des Gebietes des anderen Teils Schutz und Sicherheit für Person und Eigentum durchaus erhalten und sollen in dieser Hinsicht in dem Umfange Schutz genießen, wie das Völkerrecht es vorschreibt. Ihr Eigentum soll nicht ohne ordentliches Rechtsverfahren und nicht ohne angemessene Entschädigung genommen werden.
Sie sollen also Schutz und Sicherheit für ihr Eigentum durchaus erhalten oder, wie es englisch heißt: ... shall receive ... the most constant protection and security", Von all dem ist nichts, aber auch gar nichts übriggeblieben. Zwar hat das höchste
amerikanische Gericht entschieden, der Vertrag, den wir wieder in Kraft setzen wollen, habe nie aufgehört, Gültigkeit zu besitzen. Art. I des neuen Abkommens trägt dieser Auffassung ausdrücklich Rechnung. Das Völkerrecht, auf das der Vertrag Bezug nimmt, schützt d'as private Eigentum auch im Kriege. Trotzdem diese wahrhaft heillose Lage heute. Ich glaube, niemand wird etwas dagegen sagen, daß Staaten Vorsorge treffen, daß feindliches Eigentum in Zeiten des Krieges nicht gegen ihre Sicherheit ausgenutzt wird. Aber dazu ist es nicht nötig und war es nicht nötig, den Eigentümern ihr Eigentum zu entziehen und es zu versteigern. Der derzeitige amerikanische Außenminister John Foster Dulles bezeichnete schon im Jahre 1943 in einem Aufsatz die Beschlagnahme als eine „Vorsichtsmaßnahme für die Dauer des Krieges". Aber da ist es doch merkwürdig und läßt auf dunkle Hintergründe schließen, daß von den 19 106 Beschlagnahmeverfügungen, die in den Vereinigten Staaten nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges ergangen sind, 14 038 in die Zeit nach der Kapitulation, nach dem 8. Mai 1945 fallen und daß erst lange nach diesem Zeitpunkt der Hauptteil des deutschen Vermögens .an Dritte verkauft worden ist. Hier sehen wir die verhängnisvollen Nachwirkungen der Morgenthau-Politik, die die deutsch-amerikanischen Beziehungen in diesem Punkt bis heute vergiften.
Die Vereinigten Staaten haben die größten Anstrengungen gemacht, um das zerstörte Europa wieder auf die Beine zu bringen. Milliarden haben sie über den Marshallplan aus der Tasche ihrer Steuerzahler hingegeben, um uns 'in Europa vor dem Untergang zu retten. Der heutige Finanzminister, Mr. Humphrey, brachte in wirklich heroischen Anstrengungen die verhängnisvollen Demontagen zum Ende. Dann kam der Bonner Vertrag, es kam der Pariser Vertrag, es kam die Reise des Herrn Bundeskanzlers, es kam das deutsche Schuldenanerkenntnis, d. h. die Wiederherstellung und Anerkennung der ausländischen Gläubigerrechte gegenüber Deutschland und 'gegenüber den Deutschen im einzelnen. Aber auf dem ganzen Gebiet des deutschen Auslandsvermögens ging die Vernichtung weiter, als ob der Weltkrieg verewigt werden sollte. Es liegt doch ein ungeheurer Widerspruch darin, hier die Milliarden des Marshallplans auszugeben, um uns zu helfen, und dort das deutsche Vermögen wegzunehmen, mit dem wir uns, wenn auch zu einem bescheidenen Teil, hätten selber helfen können.
Zu was für Ergebnissen führt denn das alles? Ich möchte in diesem Hause einige Beispiele anführen. Das amerikanische Amt für beschlagnahmtes Auslandsvermögen hat sich bis heute noch nicht in der Lage gesehen, 1000 Dollar freizugeben, die ein gefallener amerikanischer Soldat deutscher Abstammung der evangelischen Kirche in Deutschland für ein Kinderblindenheim hinterlassen hat. Ein mehrfach ausgezeichneter amerikanischer Soldat hat seinen deutschen Eltern sein Vermögen in Höhe von 12 000 Dollar hinterlassen. Doch wurde auch 'dieses Geld bis heute noch nicht freigegeben mit der Begründung, das Gesetz habe keinen Unterschied zwischen guten und schlechten Deutschen gemacht.
Ein gefallener amerikanischer Soldat hat seiner
deutschen Mutter eine Erbschaft hinterlassen, die
auch heute, acht Jahre nach Kriegsende, noch im-
mer nicht ausgezahlt werden konnte. Man schätzt, daß in Deutschland zwischen 50 und 100 alte Veteranen leben, die noch im amerikanisch-spanischen Krieg auf amerikanischer Seite gekämpft hatten und bis zu Beginn des zweiten Weltkrieges eine Veteranenrente empfingen. Bis heute ist die Zahlung dieser Renten noch nicht wieder aufgenommen worden.
Was soll man da noch sagen? Ich glaube, man kann nur eines tun, nämlich laut und deutlich zum Ausdruck bringen, daß wir es wirklich mit Erstaunen betrachten, wie ein bedeutender Abschnitt der amerikanischen Politik gegenüber Deutschland noch immer in den Händen des toten Mr. Harry Dexter White zu liegen scheint und daß man dem toten Berater von Herrn Morgenthau noch immer gestattet, den Sinn der westlichen Verteidigung in Unsinn zu verkehren.
Was geschieht denn mit unseren Vermögenswerten? Nun, sie werden benutzt, um die amerikanischen Soldaten für völkerrechtswidrige Behandlung zu entschädigen, die sie in Japan erlitten haben, und wir haften dafür solidarisch; da wir aber die größeren Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten besitzen, sind wir die Hauptleidtragenden. Dann werden die Vermögenswerte veräußert, wodurch unberechtigte Personen große Vorteile genießen und eine neue Gruppe von „Gewinnlern", die der Reparationsgewinnler, entsteht, während wir selbst Mühe haben, unsere echten Gläubiger in den Vereinigten Staaten zu befriedigen.
Nun, der Senat hat hier eingegriffen. Er hat die Geschäftsführung des APC, des „Feindvermögensverwalters", untersucht. Aber das Ergebnis war, daß der Stab dieser vielumstrittenen Behörde von 300 auf 150 Beamte herabgesetzt wurde, so daß jetzt aus Mangel an Sachbearbeitern die Aussichten, etwas zu erhalten, noch viel schlechter geworden sind, auch dort, wo das amerikanische Gesetz selbst eine Freigabe vorsieht.
Ich habe in der vergangenen Woche zu Hause im Wahlkreis den Besuch eines deutschen Gelehrten erhalten, eines Physikers, der ein großer Fachmann auf Gebieten ist, die für die künftige Verteidigung von größtem Interesse sind. Er hat ein Vermögen von 120 000 Dollar in den Vereinigten Staaten und wäre nach den amerikanischen Bestimmungen berechtigt, dieses Vermögen zurückzuerhalten. Er hat es nicht bekommen. Er hat auch 2000 Dollar nicht bekommen, deren Freigabe er beantragt hatte, um nach Amerika auswandern zu können. Nun steht er mittellos da, da das industrielle Laboratorium, in dem er gearbeitet hatte, geschlossen werden mußte. Er muß also auswandern. Ich habe ihn gefragt: Wohin werden Sie denn gehen? Darauf hat er mir gesagt: Es bleibt mir nur übrig, in die Sowjetzone zu gehen; denn dort ist für Gelehrte meines Könnens und meines Arbeitsgebiets jeder Betrag vorhanden.
Nun, ich möchte hier nicht wiederholen, was seinerzeit in der Aussprache über das Londoner Schuldenabkommen bezüglich des deutschen Auslandsvermögens vorgebracht worden ist. Wohl aber möchte ich sagen, daß die Bundesregierung vor kurzem eine Note der Hohen Kommission mit einer amerikanischen Unterschrift erhielt, in der bittere Beschwerde darüber geführt wird, daß Beamte des deutschen Auswärtigen Amtes es wagten, im Verhältnis zu Brasilien über Fragen des gewerblichen Eigentums und des Urheberrechts zu verhandeln, d. h. daß wir es im Verhältnis zu einem großen souveränen Staat, mit dem uns die engsten wirtschaftlichen Beziehungen verbinden, wagten, die Grundsätze der zivilisierten Welt wiederherzustellen. Ich möchte hier der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Beamten des deutschen Auswärtigen Amtes tatsächlich im Auftrag der Bundesregierung gehandelt haben, und ich gebe der Überzeugung Ausdruck, daß sie die volle Billigung dieses Hohen Hauses in ihrer Tätigkeit finden. Ich möchte weiterhin glauben, daß eine Note wie die erwähnte aus einer Gesinnung stammt, die nur noch die Vergangenheit, aber nicht mehr die Zukunft für sich hat. Ich möchte auch offenlassen, ob hinter der amerikanischen Unterschrift, die die Note der Hohen Kommission trägt, nicht der Wille anderer Mitglieder der Hohen Kommission steht.
Mit tiefster Enttäuschung, muß ich sagen, haben wir die Erklärung gelesen, die der Herr Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Abkommens abgegeben hat und die auf Seite 7 der Drucksache 71 abgedruckt ist. Der Herr Bundeskanzler versichert darin, sich auf die Rechte, die der Art. I Abs. 4 des Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrages gibt, nicht berufen zu wollen. Nun, damit ist der Vertrag für uns natürlich sehr entwertet. Ich weiß nicht, wie viele gute Freunde die Vereinigten Staaten in der Welt besitzen, aber sicher werden sie keinen treueren Freund besitzen als den deutschen Herrn Bundeskanzler,
und ich finde, Amerika sollte solche treuen Freunde nicht zwingen, derartige Erklärungen abzugeben, denn dadurch verleugnet Amerika die Freundschaft eines Freundes, und zwar in einem Freundschaftsvertrag.
Wenn ich heute schon in der ersten Lesung auf diese Punkte hingewiesen habe, dann deshalb, weil ich hoffen möchte, daß bis zur dritten Lesung vielleicht doch Ereignisse eintreten, die unsere Einwendungen gegen den Vertrag und die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers beseitigen werden.
Meine Damen und Herren, es war am Montag, dem 30. März dieses Jahres, als vier deutsche Abgeordnete die Ehre hatten, auf dem Floor des amerikanischen Senats begrüßt zu werden, und für uns, die wir dabei waren, gehört dieser Augenblick zu den denkwürdigsten unseres Lebens. Ich glaube, der amerikanische Senat ist vielleicht die einflußreichste Körperschaft, die es in unserem Zeitalter gibt, und ausgezeichnet und hervorragend sind die Männer und ist die Frau, die ihm angehören. Wenn. ich an die Begrüßung denke, die uns zuteil geworden ist, und wenn ich auch an die Ehre denke, die uns hier in diesem Hohen Hause Speaker Martin mit seinem Besuch erwiesen hat, dann kann ich nicht glauben, daß in den Vereinigten Staaten nicht Männer genug vorhanden sein sollten, um in der Eigentumsfrage endlich einmal Schluß mit diesem fortgesetzten Krieg zu machen und die Grundsätze anzuwenden, die in dem Vertrag von 1923 Ausdruck gefunden haben.
Mein Freund Herr Dr. Wellhausen hat neulich in einem vielbeachteten Vortrag in München die Anregung gegeben, man sollte internationale völkerrechtliche Normen schaffen über die Behandlung, d. h. über den Schutz von privatem Vermögen, gerade in Zeiten des Krieges. Eine solche Konvention würde sich der Konvention über das Rote
Kreuz würdig an die Seite stellen. Ich möchte glauben, daß es für die Vereinigten Staaten von Bedeutung wäre, solche Normen mitzuschaffen, haben doch die Vereinigten Staaten selbst die größten Vermögenswerte und Kapitalien im Ausland angelegt und dort zu schützen. Auch ist die Behandlung des deutschen Vermögens in den Vereinigten Staaten der gefährlichste Präzedenzfall für eine Wegnahme in Zeiten des Krieges und damit die gefährlichste Bedrohung für das amerikanische Vermögen selbst. Es erhebt sich die Frage, ob nicht der Artikel I Abs. 4, in dem auf das Völkerrecht Bezug genommen wird, und dieses Völkerrecht schützt ja das private Eigentum auch im Kriege, weiterentwickelt werden sollte, eben in der Richtung, die Dr. Wellhausen aufgezeigt hat. Damit würde der neue Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten ein Beitrag nicht nur zu besseren deutsch-amerikanischen Beziehungen, sondern auch zu besserem Recht, zu einer besseren Politik und zu einer besseren Welt.