Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2007

  • date_rangeDatum: 3. Dezember 1953

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag – 7. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953 125 7. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1953. Geschäftliche Mitteilungen 128 B, 166 A Glückwünsche zu Geburtstagen der Abg. Schröter (Wilmersdorf), Dr. Friedensburg, Kinat, Sträter, Altmaier, Kunz (Schwalbach), Muckermann, Dr. Schmid (Tübingen) 128 B Eintritt der Abg. Wolf (Stuttgart) und Maier (Mannheim) in den Bundestag 128 C Umbenennung von Ausschüssen 128 D Beschluß des Bundesrats betr. Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestags und des Bundesrats für den Vermittlungsausschuß 128 D Kleine Anfrage 3 der Fraktion der FDP betr. Beamtenrechtsfragen (Drucksachen 32, 74) 128 D Zurückziehung des Antrags der DP betr. Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 29) 128 D Fragestunde (Drucksache 88): Frage der Verlesung der Fragen.. . 129 A, 130 C 1. betr. Preise für Kaffee- und Teegetränke in Gaststätten: Ritzel (SPD) 129 A, C Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 129 A 2. betr. Grenzkontrolle bei der Ein- und Ausreise deutscher Staatsangehöriger: Ritzel (SPD) 129 C, D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 129 C, D 3. betr. Abhören von Telephongesprächen und Briefzensur durch die britische Besatzungsmacht im Oberpostdirektionsbereich Hamburg: Dr. Mende (FDP) 129 D, 130 C Dr.-Ing. E. h. Schuberth, geschäftsführender Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen 130 A 4. betr. Industrieverwaltungsgesellschaft mbH.:Dr. Atzenroth (FDP) 130 C, 131 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 130C, 131 B betr. Verkehrssicherheit an unbeschrankten Bahnübergängen: Morgenthaler (CDU) 131 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . . 131 B 5. betr. Maßnahmen gegen Mißstände bei Abzahlungskäufen: Dr. Orth (CDU) 131 D Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . 131 D 6. betr. Lokomotiven auf Abstellgeleisen: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 132 B, C Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium' für Verkehr . 132 B, C 8. betr. Entlassungen beim US.-Instandsetzungsbetrieb in Wasseralfingen (Kreis Aalen): Dr. Mommer (SPD) 132 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 132 D 9. betr.-Rentenzahlungen an die Pensionskasse für das deutsche Schneidergewerbe: Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . . . 133 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 133 A, B 10. betr. 15. Stern in der Flagge des Europarates: Dr. Mommer (SPD) 133 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 133 B 11. betr. Reallohn der westdeutschen Bediensteten der Eisenbahndirektion Erfurt: Freidhof (SPD) 133 C, D Dr. Bergemann, Staatssekretär ,im Bundesministerium für Verkehr . . 133 D 12. betr. Stand der Gesetzgebungsvorarbeiten über die Ausbildung, Prüfung und Berufstätigkeit der medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten: Frau . Dr. Jochmus (CDU) . . . . . . 134 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 A 13. betr. französische Dokumente zu den Viermächtevereinbarungen von 1945: Dr. Lütkens (SPD) . . . . 134 B, D, 135 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 134 B, 135 A 14. betr. Veröffentlichung der Note der Alliierten Kommission über zweiseitige Verhandlungen betr. das deutsche Auslandsvermögen: Dr. Pfleiderer (FDP) 135 B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 135 B, C 15. betr. Erlaß einer Rechtsverordnung über Gewährung eines Pauschbetrags für Betriebsausgaben bei Einkünften aus selbständiger Arbeit: Dr. Miessner (FDP) . . 135 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 135 C, D 16. betr. Barentgelt an ehemals „selbständige" Flüchtlinge aus der Sowjetzone: Kortmann (CDU) 135 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 136 A 17. betr. Umschreibung von Patenten der ehemaligen Angehörigen der Kriegsmarine in Patente der Handelsmarine: Heye (CDU) 136 B Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . . 136 B 18. betr. Lohnsteuer für Weihnachtszuwendungen in Form von Gutscheinen aus dem Betrieb von Arbeitgebern bzw. für persönliche Weihnachtsgeschenke in Betrieben und Haushaltungen: Heye (CDU) 136 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 137 A 19. betr. Tilgungsquote der Handwerkerkredite: Zurückgezogen 137 A 20. betr. Behandlung des Deutschen Bundestags als ausländisches Parlament im saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 137A, B, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 137 A, B, C 21. betr. Angleichung alter Rentenansprüche an die gegenwärtige Kaufkraft des Geldes: Dr. Schellenberg (SPD) 137 C, D Storch, Bundesminister für Arbeit . 137, C, D Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 106): Absetzung von der Tagesordnung 137 D Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 38) . . . 138 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 44) 138 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 138 A, 142 B Dr. Gille (GB/BHE) 140 A Dr. Schmid (Tübingen) 140 C Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Heimatvertriebene 142 B Erste Beratung des von den Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und, Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 51) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Albers, Lenz (Brühl), Mühlenberg, Arndgen u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaftsrechts (Drucksache 66) 142 C Überweisung an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik und für Sonderfragen des Mittelstandes 142 D, 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador (Drucksache 48) 143 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 143 A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung (Drucksache 56) . . 143 A Stücklen (CSU), Antragsteller . . . 143 B Beschlußfassung 143 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 90) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 50), mit der Ersten Beratung dés von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 58), mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Horlacher, Raestrup, Bauknecht, Dr. Weber (Koblenz) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Getreidepreisgesetzes 1953/54 (Drucksache 60) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher, Bauknecht u. Gen. betr. Braumalz und Braugerste (Drucksache 75) 143 C Fassbender (FDP), Antragsteller . . 143 D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller . 144 A Kriedemann (SPD) 145 B Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 90, 50 und 58 an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Gesetzentwurfs Drucksache 60 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Antrags Drucksache 75 an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Außenhandelsfragen 145 D Beratung des Entwurfs einer Zweiten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 69) 146 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Wirtschafts- politik 146 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder (Drucksache 42) 146 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 146 A, 149 A Dr. Gülich (SPD) 147 B Dr. Eckhardt (GB/BHE) 150 C Dr. Miessner (FDP) 151 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 151 D Erste Beratung der Entwürfe eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vertretern der Gläubiger und Garantiemächte über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für gewisse österreichische Auslandsanleihen, eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Regelung der Forderungen der Französischen Republik an die Bundesrepublik Deutschland und eines Gesetzes betr. die Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung der Forderungen des Fürstentums Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 64) . . . . 151 D Überweisung an die Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen, für auswärtige Angelegenheiten und für Geld und Kredit 152 A, 153 C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichts- gesetzes (Drucksache 57) 152 A Dr. Atzenroth (FDP), Antragsteller . 152 A Richter (SPD) 152 C Frau Finselberger (GB/BHE) 153 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung (Drucksache 65) 153 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 153 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einkommensgrenze für das Erlöschen der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 67) 153 D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 153 D Schüttler (CDU) 155 A Frau Finselberger (GB/BHE) 155 D Dr. Hammer (FDP) 156 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 156 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksachen 105, 40) 156 B Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 156 B Frau Korspeter (SPD) 157 A Frau Finselberger (GB/BHE) 158 B Horn (CDU) 158 D Dr. Gille (GB/BHE) 160 A Dr. von Brentano (CDU) 161 B Namentliche Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 105 161 C, 162 A, 167 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendung für Bundesbedienstete (Drucksache 103) 161 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (Drucksache 68) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . . 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 2. September 1949 und zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen vom 6. November 1952 (Drucksache 70) . . 161 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 161 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Freundschafts- und Handelsvertrag vom 21. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich des Jemen (Drucksache 72) 162 A Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für auswärtige Angelegenheiten 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay (Drucksache 73) 162 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 162 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen (Drucksache 71) 162 B Dr. Pfleiderer (FDP) 162 B Überweisung an die Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Außenhandelsfragen 165 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948 (Drucksache 89) 165 B Überweisung an die Ausschüsse für Verkehrswesen, für Post- und Fernmeldewesen und für auswärtige Angelegenheiten 165 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Jacobi gemäß Schreiben des Landgerichts Würzburg, Strafkammer, vom 13. November 1953 (Drucksache 107) . . . . 165 B Giencke (CDU), Berichterstatter . . . 165 B Annahme des Ausschußantrags 165 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Behrisch gemäß Schreiben des Amtsgerichts Coburg, Abt. 3, vom 3. November 1953 (Drucksache 108) 165 C Kahn (CSU), Berichterstatter 165 D Annahme des Ausschußantrags 165 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 3) 166 A Beschlußfassung 166 A Nächste Sitzung 166 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) 167 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Namentliche Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses betreffend Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 105) Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . Ja Dr. Adenauer Ja Albers Ja Arndgen Ja Barlage Ja Dr. Bartram Ja Bauer (Wasserburg) . Ja Bauereisen Ja Bauknecht Ja Bausch Ja Becker (Pirmasens) . . Ja Berendsen Ja Dr. Bergmeyer Ja Fürst von Bismarck . . . Ja Blank (Dortmund) . . . Ja Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Bock Ja von Bodelschwingh . . . Ja Dr. Böhm (Frankfurt) . Ja Brand (Remscheid) . . . Ja Frau Brauksiepe . . . . Ja Dr. von Brentano . . . Ja Brese Ja Frau Dr. Brökelschen . . Ja Dr. Brönner Ja Brookmann (Kiel) . Ja Brück Ja Dr. Bucerius entschuld. Dr. von Buchka . . . . Ja Dr. Bürkel Ja Burgemeister Ja Caspers Ja Cillien Ja Dr. Conring Ja Dr. Czaja Ja Demmelmeier Ja Diedrichsen Ja Frau Dietz Ja Dr. Dittrich Ja Dr. Dollinger Ja Donhauser Ja Dr. Dresbach Ja Eckstein Ja D. Dr. Ehlers Ja Ehren Ja Engelbrecht-Greve . . . Ja Dr. Dr. h. c. Erhard . . . — Etzenbach . Ja Even Ja Feldmann . krank Finckh Ja Dr. Franz Ja Franzen Ja Friese Ja Fuchs Ja Funk Ja Dr. Furler Ja Name Abstimmung Gedat Ja Geiger Ja Frau Geisendörfer . . . Ja Gengler . Ja Gerns Ja D. Dr. Gerstenmaier . . entschuld. Gibbert Ja Giencke . Ja Dr. Glasmeyer Ja Dr. Gleissner (München) — Glüsing Ja Gockeln . — Dr. Götz Ja Goldhagen Ja Gontrum Ja Dr. Graf Ja Griem Ja Günther Ja Gumrum Ja Häussler Ja Hahn Ja Harnischfeger Ja von Hassel Ja Heix enthalten Dr. Hellwig Ja Dr. Graf Henckel . . . Ja Dr. Hesberg Ja Heye Ja Hilbert entschuld. Höcherl Ja Dr. Höck Ja Höfler Ja Holla Ja Hoogen Ja Dr. Horlacher Ja Horn Ja Huth Ja Illerhaus Ja Dr. Jaeger Ja Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Frau Dr. Jochmus . . Ja Josten Ja Kahn Ja Kaiser Ja Karpf Ja Dr. Kather Ja Kemmer (Bamberg) Ja Kemper (Trier) Ja Kiesinger Ja Dr. Kihn (Würzburg) . Ja Kirchhoff Ja Klausner Ja Dr. Kleindinst Ja Dr. Kliesing Ja Knapp Ja Knobloch Ja Dr. Köhler Ja Dr. Kolbe Ja Name Abstimmung Koops Ja Dr. Kopf Ja Kortmann Ja Kramel Ja Krammig Ja Kroll Ja Frau Dr. Kuchtner . Ja Kühlthau entschuld. Kuntscher Ja Kunze (Bethel) Ja Lang (München) . . . Ja Leibfried Ja Dr. Leiske Ja Lenz (Brühl) Ja Dr. Lenz (Godesberg) . . krank Lenze (Attendorn) . . Ja Leonhard Ja Lermer Ja Leukert Ja Dr. Leverkuehn . . . . Ja Dr. Lindenberg . . . . Ja Dr. Lindrath Ja Dr. Löhr Ja Dr. h. c. Lübke . ... Ja Lücke entschuld. Lücker (München) . — Lulay Nein Maier (Mannheim) . Nein Majonica Ja Dr. Baron Manteuffel- Szoege Ja Massoth Ja Maucher . . . . . . . Ja Mayer (Birkenfeld) . . Ja Menke Ja Mensing Ja Meyer (Oppertshofen) . Ja Miller (Ingolstadt) . . . Ja Dr. Moerchel Ja Morgenthaler Ja Muckermann Ja Mühlenberg Ja Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Ja Müller-Hermann . . . Ja Müser Ja Naegel Ja Nellen Ja Neuburger — Niederalt Ja Frau Niggemeyer . . . Ja Dr. Oesterle Ja Oetzel Ja Dr. Orth Ja Pelster Ja Dr. Pferdmenges . . . Ja Frau Pitz Ja Platner Ja Dr. Pohle (Düsseldorf) . Ja Frau Praetorius . . . . — Frau Dr. Probst . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Pünder . Ja Raestrup Ja Rasner Ja Frau Dr. Rehling . . . Ja Richarts Ja Frhr. Riederer von Paar Ja Dr. Rinke Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Rümmele Nein Ruf Ja Sabaß Ja Sabel Ja Schäffer Ja Scharnberg Ja Scheppmann Ja Schill (Freiburg) . . . Ja Schlick Ja Schmidt-Wittmack . . . Ja Schmücker Ja Schneider (Hamburg) . . Ja Schrader Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Dr.-Ing. h. c. Schuberth Ja Schüttler Ja Schütz Ja Schuler Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Schwarz Ja Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. Seffrin Ja Seidl (Dorfen) Ja Dr. Serres Ja Siebel Ja Dr. Siemer Ja Solke Ja Spies (Brücken) . . . . Ja Spies (Emmenbausen) . Ja Spörl Ja Graf von Spreti . . . Ja Stauch Ja Frau Dr. Steinbiß . . Ja Stiller Ja Storch Ja Dr. Storm Ja Strauß Ja Struve Ja Stücklen Ja Teriete Ja Unertl Ja Varelmann Ja Frau Vietje Ja Dr. Vogel Ja Voß Ja Wacher (Hof) Ja Wacker (Buchen) . . . . Ja Dr. Wahl Ja Walz Ja Frau Dr. Weber (Aachen) Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Wehking Ja Dr. Welskop Ja Dr. Werber Ja Wiedeck Ja Wieninger Ja Dr. Willeke Ja Winkelheide Ja Wittmann Ja Wolf (Stuttgart) Ja Dr. Wuermeling . . . Ja Wullenhaupt — Name Abstimmung SPD Frau Albertz Nein Frau Albrecht Nein Altmaier Nein Dr. Arndt Nein Arnholz Nein Dr. Baade Nein Dr. Bärsch Nein Bals - Nein Banse Nein Bauer (Würzburg) . . . Nein Baur (Augsburg) . . . Nein 'Bazille Nein Behrisch krank Frau Bennemann • • • • Nein Bergmann Nein Berlin Nein Bettgenhäuser Nein Frau Beyer (Frankfurt) Nein Birkelbach Nein Blachstein Nein Dr. Bleiß Nein Böhm (Düsseldorf) . . Nein Bruse Nein Corterier Nein Dannebom Nein Daum Nein Dr. Deist Nein Dewald Nein Diekmann Nein Diel Nein Frau Döhring Nein Erler Nein Eschmann Nein Faller Nein Franke Nein Frehsee Nein Freidhof Nein Frenzel Nein Gefeller Nein Geritzmann entschuld. Gleisner (Unna) . . . Nein Görlinger — Dr. Greve Nein Dr. Gülich Nein Hansen (Köln) Nein Hansing (Bremen) . . Nein Hauffe Nein Heide Nein Heiland Nein Heinrich Nein Hellenbrock Nein Hermsdorf entschuld. Herold Nein Höcker Nein Höhne Nein Hörauf Nein Frau Dr. Hubert . . . Nein Hufnagel Nein Jacobi — Jacobs Nein Jahn (Frankfurt) . . . Nein Jaksch Nein Kahn-Ackermann . . Nein Kalbitzer Nein Frau Keilhack Nein Frau Kettig Nein Name Abstimmung Keuning Nein Kinat Nein Frau Kipp-Kaule . . . Nein Koenen (Lippstadt) . . Nein Könen (Düsseldorf) . . . Nein Frau Korspeter . . . . Nein Dr. Kreyssig Nein Kriedemann Nein Kühn (Köln) Nein Kurlbaum Nein Ladebeck Nein Lange (Essen) Nein Frau Lockmann . . . Nein Ludwig Nein Dr. Lütkens Nein Maier (Freiburg) . . . Nein Marx Nein Matzner Nein Meitmann Nein Mellies Nein Dr. Menzel Nein Merten Nein Metzger Nein Frau Meyer (Dortmund) Nein Meyer (Wanne-Eickel) . Nein Frau Meyer-Laule . . . Nein Moll - Nein Dr. Mommer Nein Müller (Erbendorf) . . . Nein Müller (Worms) . . . Nein Frau Nadig Nein Odenthial Nein Ohlig Nein Ollenhauer Nein Op den Orth — Paul Nein Peters Nein Pöhler Nein Pohle (Eckernförde) . . Nein Dr. Preller Nein Priebe Nein Pusch Nein Rasch Nein Regling Nein Rehs Nein Reitz Nein Reitzner Nein Frau Renger Nein Richter Nein Ritzel Nein Frau Rudoll Nein Ruhnke Nein Runge Nein Sassnick Nein Frau Schanzenbach . Nein Scheuren Nein Dr. Schmid (Tübingen) . Nein Dr. Schmidt (Gellersen) . Nein Schmidt (Hamburg) . . Nein Schmitt (Vockenhausen) Nein Schoettle Nein Dr. Schöne Nein Seidel (Fürth) Nein Seither Nein Seuffert Nein Stierle Nein Name Abstimmung Sträter Nein Frau Strobel Nein Tenhagen Nein Thieme Nein Traub Nein Trittelvitz Nein Dr. E. h. Veit Nein Wagner (Deggenau) . Nein Wagner (Ludwigshafen) Wehner Nein Wehr Nein Welke Nein Weltner Nein Lic. Dr. Wenzel . . . Nein Wienand Nein Winter Nein Wittrock Nein Ziegler Nein Zühlke Nein FDP Dr. Atzenroth . . . . . – Dr. Becker (Hersfeld) . . Ja Dr. Blank (Oberhausen) Ja Blücher — Dr. Bucher Ja Dannernann Ja Dr. Dehler Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Ja Eberhard Ja EuLer entschuld. Fassbender Ja Frau Friese-Korn . . Ja Frühwald Ja Gaul Ja Dr. Hammer Ja Hepp Ja Dr. Hoffmann Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch Ja Kühn (Bonn) Ja Lahr Ja Lenz (Trossingen) . . . Ja Dr. Dr. h. e. Prinz zu Lö- wenstein . . . . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . – von Manteuffel (Neuß) Ja Margulies Ja Mauk Ja Dr. Mende Ja Dr. Middelhauve . . . Ja Dr. Miessner Ja Neumayer Onnen entschuld. Dr. Pfleiderer Ja Dr. Preiß Ja Dr. Preusker Ja Rademacher Ja Dr. Schäfer Ja Scheel entschuld. Schloß Ja Dr. Schneider (Lollar) Ja Schwann Ja Stahl Ja Dr. Stammberger . . . Nein Dr. Starke Ja Stegner Ja Name Abstimmung Dr. Wellhausen . . . Ja Weyer Ja Wirths Ja GB/BHE Bender enthalten Dr. Czermak Nein Dr. Eckhardt Nein Elsner Nein Engell Nein Feller Nein Gräfin Finckenstein . . Nein Frau Finselberger . . Nein Gemein Nein Dr. Gille Nein Haasler . Nein Dr. Keller Nein Dr. Klötzer Nein Körner Nein Keaft — Kunz (Schwalbach) . . Nein Kutschera Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Dr. Mocker Nein Dr. Oberländer • • • • — Petersen Nein Dr. Reichstein Nein Samwer Nein Seiboth Nein Dr. Sornik Nein Srock Nein Dr. Strosche Nein DP Becker (Hamburg) . . . enthalten Dr. Brühler Ja Eickhoff Ja Dr. Elbrächter Hellwege — Matthes . Ja Dr. von Merkatz . . . . Ja Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Ja Schneider (Bremerhaven) Ja Dr. Schranz Ja Dr. Seebohm krank Walter Ja Wittenburg Ja Dr. Zimmermann . . Ja Fraktionslos Böhner — Brockmann (Rinkerode) enthalten Berliner Abgeordnete CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Ja Dr. Krone Ja Lemmer entschuld. Frau Dr. Maxsein . . Ja Stingl Ja Dr. Tillmanns Name Abstimmung SPD Brandt (Berlin) . . . Nein Frau Heise Nein Klingelhöfer Nein Dr. Königswarter Nein Mattick Nein Neubauer Nein Neumann entschuld. Dr. Schellenberg . . . . Nein Frau Schroeder (Berlin) . Nein Name Abstimmung Schröter (Wilmersdorf) . Nein Frau Wolff (Berlin) Nein FDP Dr. Henn Ja Hübner Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja pr. Reif Ja Dr. Will Ja Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 453 Davon: Ja 277 Nein 172 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 453 Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 19 Davon : Ja 9 Nein 10 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 19
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich insofern kurz fassen, als ich auf die ausführliche Begründung des Gesetzentwurfs Bezug nehme. Der Gesetzentwurf selbst stammt noch aus der letzten Session des Deutschen Bundestages. Er hat den Bundesrat passiert, allerdings ohne vorerst die Genehmigung des Bundesrates zu finden. Er ist jetzt wiederaufgenommen worden, um eine grundsätzliche Frage zu entscheiden.
    In den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen ist vorgesehen, daß den Ländern, denen heute die Finanzverwaltung noch in vollem Umfange zusteht, für die Bundessteuern, die sie verwalten, eine Entschädigung gegeben wird, die natürlich nach dem Arbeitsaufwand und den Kosten, die den Ländern aus diesem Arbeitsaufwand anfallen, berechnet sein sollen.

    (Vizepräsident D r. Schneider übernimmt den Vorsitz.)

    Als äußerer Berechnungsmaßstab sind aber seinerzeit Prozentsätze aus dem Aufkommen genommen worden, und zwar schwankend zwischen 2 % bei der Umsatzsteuer und 4 % bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer einerseits und der Biersteuer andererseits, wo der Bund von den Ländern eine Entschädigung für die Verwaltung der Biersteuer erhält.
    Nun ändern sich die Verhältnisse. Wir haben im Jahre 1951 an die Länder einschließlich Berlins 236,1 Millionen DM, im Jahre 1952 bereits 362 Millionen DM bezahlt. Im Jahre 1953 hätten wir 415 Millionen DM, im Rechnungsjahr 1954 sogar 464 Millionen DM zu bezahlen. Es ist unmöglich, zu behaupten, daß die Arbeitsbelastung und damit die Kosten für den Arbeitsaufwand seit dem Jahre 1951 mit seinen 236,1 Millionen DM bis zum Jahre 1954 mit seinen 464 Millionen DM auf das Doppelte gestiegen seien. Das liegt am Berechnungsmaßstab, der von der Höhe des Aufkommens an Steuern ausgeht. Wenn nun der Bund den Steuersatz erhöht, wie es bei der Umsatzsteuer der Fall gewesen ist, erhalten die Länder eine bedeutend höhere Entschädigung für die Verwaltung der Umsatzsteuer, ohne daß irgendeine Mehrarbeit entstanden ist, ohne daß ein Beamter mehr deswegen hat angestellt werden müssen. Ebenso ist es natürlich bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dieser Zustand erscheint nicht gerecht und nicht billig.
    Es kommt zweitens hinzu, daß auch das Verhältnis unter den Ländern nicht gerecht und billig ist; denn wenn man nach der Steuerkraft geht, erhalten immer die finanzstarken Länder den Vorzug, und die finanzschwachen Länder geraten ins Hintertreffen.
    Ich darf einmal bekanntgeben, welches heute die Hundertsätze sind, die die Länder auf Grund dieser Art der Entschädigung für ihre gesamte Finanzverwaltung erhalten. Im Jahre 1952 ist es so gewesen, daß der Bund die Länder im Durchschnitt mit 63,34 % ihrer gesamten Kosten für die Finanzverwaltung entschädigt hat. Man kann im besten Fall annehmen, daß ein Drittel des gesamten Aufwandes für die Verwaltung der Bundessteuern anfällt. Das Personal für die Umsatzsteuer ist — das weiß jeder, der schon ein Finanzamtsgebäude betreten hat — zahlenmäßig das geringste im Verhältnis zu allen Steuerarten. Die Einkommen- und Körperschaftsteuer muß, auch wenn der Bund heute mit 38 % daran beteiligt ist, von den Ländern wegen ihres Anteils von 62 % unter allen Umständen voll verwaltet werden. Der Bundesanteil verursacht keine Kosten; er erfordert nur einen Rechnungsinspektor, der in der Lage ist, von der Aufkommenssumme 38 % zu berechnen und an die betreffende Bundeskasse abzuliefern. Infolgedessen entspricht dieser Maßstab von Anfang an zweifellos nicht voll dem Sinn der Entschädigung.
    Das Verhältnis hat sich aber infolge des höheren Steueraufkommens noch verschoben. Im Jahre 1954 hätte der Bund im Durchschnitt 70 % als Entschädigung an die Länder zu zahlen. Bei den finanzstarken Ländern, zu denen z. B. Nordrhein-Westfalen gehört, zahlt der Bund noch mehr für die gesamten Finanzverwaltungskosten des Landes, z. B. bei Nordrhein-Westfalen 97 %,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    so daß dieses Land nur 3 % der gesamten Finanzverwaltungskosten trägt, die es aufwendet, um die Bundes- und Landessteuern einzunehmen. Deswegen haben wir bereits im Vorjahr vorgeschlagen, hier eine Höchstgrenze anzusetzen, die optimal zugunsten der Länder in der Form berechnet wird, daß man annimmt, der wirkliche Arbeitsaufwand und die wirklichen Arbeitskosten betrügen im Höchstfall ein Drittel des gesamten Arbeitsaufwandes und der gesamten Kosten der Finanzverwaltung. Im Jahre 1954 wird in Anbetracht der gestiegenen Beamtengehälter und Angestelltenbezüge für die gesamte Finanzverwaltung des Bundesgebiets einschließlich der Versorgung der früher tätigen Beamten ein Aufwand von insgesamt 660 Millionen DM zu berechnen sein. Es würden sich dann im Jahre 1954 Einsparungen des Bundes im Betrage von 243 Millionen DM ergeben, die sich dadurch wieder etwas ermäßigen, daß auch die Länder an den Bund für die Verwaltung der Biersteuer etc. ebenfalls bestimmte, begrenzte Beträge zu entrichten haben. — Das ist also die gesamte Situation.
    Nun eine grundsätzliche Bemerkung. Die Länder legen Wert darauf, daß die Finanzverwaltung in


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    ihren Händen bleibt. Dem Recht entspricht auch immer eine Verpflichtung. Es ist Grundsatz des Grundgesetzes, daß derjenige, der die Verwaltung für sich beansprucht, auch wenn er die Verwaltung in Ausführung von Bundesgesetzen durchführt, die Kosten dieser Verwaltung trägt. Von diesem Grundsatz geht das Grundgesetz aus, und er wird auch, wenn wir zu der neuen Finanzreform kommen, durchgeführt werden müssen. Denn Art. 107 des Grundgesetzes sieht ausdrücklich vor, daß die Verwaltung der Steuerquellen und Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern nach Maßgabe der Zuständigkeiten und Aufgabengebiete, die der Bund einerseits und die Länder andererseits haben, geteilt werden soll. Dazu gehört auch der Gedanke, daß ich, wenn ich eine Finanzverwaltung für mich beanspruche, grundsätzlich die Kosten dieser Finanzverwaltung zu tragen habe. Die kommende Finanzreform, die auf Grund des Art. 107 des Grundgesetzes erfolgen wird, strebt deswegen als Ziel an, daß sich Bund und Länder dahin einigen, eine gegenseitige Entschädigung für die Steuerverwaltung künftig überhaupt in Wegfall kommen zu lassen, solange das System der Länderfinanzverwaltung besteht, und ich weiß, daß die Länder einhellig ohne Unterschied der jeweiligen Regierung

    (Abg. Schoettle: Mit Ihrer Bundesgenossenschaft hätten wir das schon geändert!)

    derzeit den größten Wert darauf legen, daß dieses System bestehen bleibt.

    (Abg. Mellies: Sagen Sie lieber ,,Bundesfinanzverwaltung"!)

    Dann ist eine klare Lage geschaffen. Es kann aber nicht der Zeitpunkt abgewartet werden, bis Finanzreform und Steuerreform im Jahre 1955 — das eine hoffentlich am 1. Januar, das andere am 1. April — in Kraft treten können. In der Zwischenzeit muß eine Regelung gefunden werden, schon mit Rücksicht darauf, daß der Bundeshaushalt nicht in der Lage sein wird, auch im nächsten Haushaltsjahr den Ländern bis zu 97°/o ihrer Verwaltungskosten zu ersetzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Mellies: Wie schade, daß „Bundesfinanzverwaltung" für Sie ein Schreckwort ist, Herr Bundesfinanzminister!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Gülich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat nichts davon gesagt, daß ihm oder der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken bei der Einbringung dieses Gesetzes in den zweiten Bundestag gekommen sind. Dieser Gesetzentwurf ist dem Bundesrat Juni/Juli zugeleitet worden, am 7. Juli im Bundesrat abgelehnt worden und wird nun mit einer nicht datierten Stellungnahme der Bundesregierung zur Ablehnung des Bundesrats mit Datum vom 30. Oktober vom zweiten Kabinett Adenauer dem zweiten Deutschen Bundestag zugeleitet. Mir scheint, es bedürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, ob dieses Verfahren zulässig ist.
    Hochinteressant waren die Darlegungen von Herrn Minister Schäffer — von denen man bisher nur ganz gerüchtweise erfahren hatte —, daß er ,die Absicht hat, bei ,dem Ausführungsgesetz nach Art. 107 des Grundgesetzes oder vielleicht auch bei der Beratung des Haushalts dahin zu drängen, daß den Ländern überhaupt keine Steuerverwaltungskosten mehr erstattet werden. Die Durchführung dieses Grundsatzes, den Herr Minister Schäffer soeben hier verkündet hat, geht einseitig zu Lasten der Länder; denn der Bund verwaltet als einzige Landessteuer die Biersteuer, wofür also die Länder ihren Beitrag von 2 % des Biersteueraufkommens zahlen müssen. Das betrifft praktisch nur Bayern, das den großen Vorteil von dieser merkwürdigen grundgesetzlichen Regelung hat. Im übrigen ist es erstaunlich, daß über die Frage der Kosten und Kostenerstattungen im ersten Bundestag nicht gesprochen worden ist, mit einer Ausnahme: bei der Beratung des Zweiten Überleitungsgesetzes habe ich als Berichterstatter darauf hingewiesen, daß sich der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen dem Wunsche des Bundesrats, 4 % des Aufkommens der Umsatzsteuer an die Länder zu erstatten, nicht anschließen könne. Wir haben Herrn Minister Schäffer vollkommen zugestimmt, daß es eine Unmöglichkeit ist — zumal wir damals die Umsatzsteuer von 3 auf 4 % erhöht hatten —, einen so festen Prozentsatz einer solchen Steuer an den Steuerverwaltungsträger abzuführen. Popitz hat einmal darauf hingewiesen, daß die Umsatzsteuer die allerbilligste Verwaltung erfordere und unter diesem Gesichtspunkt geradezu erfunden werden müßte, wenn sie nicht schon bestände.
    Es ist also der Bundesregierung und dem Herrn Bundesfinanzminister zuzugeben, daß die gegenwärtige Regelung nicht glücklich ist. Nach der gegenwärtigen Regelung bekommen Länder mit vielen Großunternehmungen und hohen Umsatzsteueraufkommen und hohen Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen auch sehr hohe Verwaltungskostenbeiträge, während arme Länder mit kleinen und mittleren Industrien und kleinem Steueraufkommen, deren Verwaltung relativ mehr kostet als die der Länder mit hohen Beträgen, am schlechtesten dastehen.
    Nach .der Aufstellung der Bundesregierung, die sie dem Entwurf beigegeben hat. hat der Bund 77,4 % der gesamten Steuerverwaltungskosten der Länder an die Länder erstattet. Dabei ist die Streuung interessant; denn es zeigt sich nach dieser Tabelle, daß Nordrhein-Westfalen die Aufwendungen für seinen gesamten Steuerverwaltungsapparat vergütet bekommt — sogar noch etwas mehr –, daß aber das ärmste Land Schleswig-Holstein nur fast 60 %o erstattet bekommt.
    Die Länder haben die Richtigkeit dieser Aufstellung bezweifelt. Wenn man die Länderaufstellung zugrunde legt, ergibt sich, daß Nordrhein-Westfalen ohne Bauausgaben immer noch 87,5 % seiner gesamten Steuerverwaltungskosten erstattet bekommt, Schleswig-Holstein aber nur 45,6 %. Zieht man ,die Verwaltungskosten für die Bauausgaben hinein, so ergeben sich bei Nordrhein-Westfalen 79 %, bei Schleswig-Holstein 45,8 %, also nur 2/10 % mehr. Wenn man einen Blick auf diese Tabelle wirft und die Bauausgaben vergleicht, so sieht man. daß die Kosten der Bauverwaltung bei Nordrhein-Westfalen über 15 Millionen DM betragen, bei allen übrigen Ländern liegen sie zwischen 1 und 2 Millionen DM. Bei Schleswig-Holstein betragen sie sogar nur 111 000 DM.
    Dieses Gesetz, das materiell ein finanzverwaltungsrechtliches Gesetz ist, ist in Wirklichkeit von eminent finanzpolitischer Bedeutung. Das System


    (Dr. Gülich)

    ist nicht in Ordnung, weil es den steuerstärksten Ländern mit relativ geringstem Verwaltungsaufwand den höchsten Ersatz für Verwaltungskosten leistet. Im Prinzip, glaube ich, sollte man sagen, daß der Bund die Steuerverwaltungskosten den Ländern etwa in der bisherigen Höhe erstatten sollte, daß aber die Verteilung gründlich revidiert werden muß.
    Die Bundesregierung will nach der Gesetzesvorlage ein Drittel der den Ländern tatsächlich entstehenden Steuerverwaltungskosten erstatten. Dieses Drittel ist zwar nicht ganz willkürlich gegriffen, aber es ist auch nicht fundiert hingestellt. Es bedarf jedenfalls genauer Untersuchungen. Bei der Erörterung dieses Problems in den Drucksachen ist auffällig, daß die Bundesregierung irgendeine Behauptung aufstellt, die beweisbar ist, aber nicht bewiesen wird, daß die Länder dagegen behaupten, es sei so oder so, was sie auch nicht beweisen, während es sich doch um Dinge handelt, in die man mit gutem Willen wirklich völlige Klarheit hineinbekommen kann.
    Einen Gedanken möchte ich hier noch kurz vortragen. Wenn man das Verhältnis des Bundesanteils am Gesamtsteueraufkommen in einem Lande betrachtet, sieht man, daß im Durchschnitt etwa 60 bis 62 % des G es amtsteuer out kommens in jedem Lande dem Bunde zufließen. Schleswig-Holstein, das ärmste Land, macht wieder eine interessante Ausnahme, es liefert nämlich über 65 % des Gesamtsteueraufkommens an die Bundeshauptkasse ab. Man wird zu überlegen haben, ob die Steuerverwaltungskosten in dem gleichen Verhältnis den Ländern erstattet werden sollen, wie sich ,das Aufkommen von Bundessteuern zu dem von Landessteuern ein- schließlich des Bundesanteils der Einkommen- und Körperschaftsteuer tatsächlich verhält. Der Bundesminister der Finanzen sagt — ohne Begründung —,,das sei kein richtiger Maßstab. Er sagt weiter, wenn man einen höheren Prozentsatz der Einkommen- und Körperschaftsteuer abschöpfe, also jetzt etwa von 38 auf 42 % gehe, so entstünden dadurch den Ländern keine Mehrkosten. Das ist im Prinzip auch wieder richtig. Aber ich halte es doch für unbillig, daß sich der Bund nur am Ertrag der Steuern, nicht aber 'entsprechend auch ,an den Steuerverwaltungskosten beteiligen will. Es ist ganz offensichtlich, daß der Bundesfinanzminister mit der Regelung, die er ,dem Hause vorgelegt hat, eine Haushaltsverbesserung des Bundes erreichen will, welche zu Lasten der Länder geht. Das geht auch aus seiner 'grundsätzlichen Bemerkung hervor, wie er die Verwaltungskosten in Zukunft nach dem Gesetz nach Art. 107 geregelt haben möchte.
    Es 'ist ein schwacher Trost für die 'armen Länder, wenn ihnen gesagt wird: Ihr müßt gewisse Verschlechterungen im ordentlichen Haushalt hinnehmen; dafür werde ich euch im ,außerordentlichen Haushalt besondere Zuwendungen machen, etwa für eure Schäden in den Zonengrenzgebieten. Das ist, glaube ich, eine finanzpolitische Maßnahme, der man nicht zustimmen kann.
    Wir kommen eben bei dieser Sache klar und deutlich wieder darauf, daß ,der Föderalismus so, wie er sich in der Bundesrepublik ausgeprägt hat, nicht in Ordnung ist. Ich habe im Prinzip gar nichts gegen einen föderalistisch gegliederten Staat, nur müssen dann die einzelnen Glieder auch wohl gegeneinander ausgewogen sein. Das braucht nicht die Nivellierung zu sein, die Herr Minister Schäffer bei einer früheren Gelegenheit hier einmal so gründlich abgelehnt hat. Aber es geht nicht, daß die Länder derartig verschieden ausgestattet sind und daß man durch den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Reformen nur zu Lasten der Länder durchführen will. Man kann sich vielmehr nur überlegen, wie die Steuerverwaltungskosten gerecht verteilt werden können. Noch besser, man überlegt sich, wie man unseren Föderalismus — man sieht ja an den Materialien zu diesem Gesetz wieder ganz deutlich, daß unser Föderalismus nicht in Ordnung ist — zweckmäßigerweise in Ordnung bringt.

    (Abg. Dr. Dresbach: Ceterum censeo!)

    Wenn man diesen Föderalismus wegen des Egoismus der sogenannten reichen Länder und wegen der unausbleiblichen Begehrlichkeit der armen Länder nicht in Ordnung bringen kann, dann bleibt gar nichts anderes übrig, als auch hier wieder den Schluß zu ziehen, daß uns nur die einheitliche Bundesfinanzverwaltung aus diesem Dilemma befreien kann.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Das ist die einzige Möglichkeit, zu der auch der Föderalist Schäffer sich nun endlich einmal bekennen sollte.

    (Erneuter Beifall bei der SPD und Zuruf: Er darf nicht! — Gegenrufe von der Mitte.)

    Daß hier der Bundesfinanzminister in einem heftigen inneren Widerspruch zu dem Abgeordneten des bayrischen Wahlkreises Passau steht, weiß ich. Aber, du lieber Gott, wir können doch diesen Widerspruch nicht auch die ganzen Jahre im zweiten Bundestag ertragen, sondern es ist nun an dler Zeit, daß der Bundesfinanzminister den Abgeordneten des Wahlkreises Passau endlich mal zur Ordnung ruft

    (Heiterkeit)

    und das tut, was sein bundesministerialer Verstand ihm ja schon längst eingegeben hat. Außerdem ist es doch so, daß die gesamte Finanzbeamtenschaft des Bundes und der Länder, sogar einschließlich des Münchner Oberfinanzpräsidenten,

    (Abg. Mellies: Hört! Hört!)

    diese bundeseinheitliche Finanzverwaltung aus Gründen der Ratio wünscht.

    (Beifall bei der SPD, FDP und beim GB/BHE.)

    Die einheitliche Bundesfinanzverwaltung kann auf die Dauer gar nicht verhindert werden, sie kann nur vorübergehend zurückgehalten werden. Eines Tages kommt sie doch, Herr Kollege Schäffer, und dann sind Sie der besiegte Mann. Sie werden wahrscheinlich trotz der jetzigen Mehrheitsverhältnisse noch in diesem zweiten Bundestag besiegt werden. Ich habe ein sicheres Gefühl dafür,

    (Heiterkeit)

    daß .die Sache so nicht mehr lange weitergeht.
    Noch ein letztes Wort. Die Bundesregierung ist der Meinung, dieses Gesetz bedürfe nicht 'der Zustimmung des Bundesrates; der Herr Vertreter des Bundesfinanzministers hat 'das in der Sitzung des Bundesrates vom 7. Juli auch zum Ausdruck gebracht. Ich will auf die formale Begründung, die Herr Staatssekretär Hartmann dort gegeben hat, jetzt nicht eingehen. Aber mir scheint es doch völlig klar zu sein, daß ein Gesetz, welches so tief in die Finanzverwaltung der Länder eingreift, welches die Finanzverwaltungsrechte der Länder beschneidet, welches den Haushalt der Länder so entschei-


    (Dr. Gülich)

    dend tangiert, auch der Zustimmung der Länder durch den Bundesrat bedarf.
    Im übrigen ist dieses Gesetz noch voller Tücken, und das neue Inanspruchnahmegesetz, welches dem Bundesrat vor kurzem zugeleitet worden ist, ist geradezu ein Meisterwerk finanzpolitischer Akrobatik und Artistik. Wir werden uns im Ausschuß für Finanzen und Steuern sehr eingehend damit befassen müssen. Ich beantrage Überweisung der Drucksache 42 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen.

    (Beifall bei der SPD.)