Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der alte Bundestag hat sich am Schluß seiner Beratungen mit dieser Frage beschäftigt und hat nahezu einstimmig den Beschluß gefaßt, daß die Liberalisierung für zunächst sechs Monate — bis zum 31. Dezember dieses Jahres — ausgesetzt werden soll und daß die
31 Bundesregierung in der Zwischenzeit eine Vorlage macht, welche an Stelle des Wertzolls einen spezifischen Zoll einführt, damit bei Braumalz die Wettbewerbslage für deutsches und eingeführtes Malz hergestellt wird. Der Antrag meiner Freunde deckt sich, abgesehen von der Berlin-Klausel, mit dem Antrag der FDP.
Darüber hinaus habe ich persönlich den Wunsch, daß ein neues Gesetz unter allen Umständen rechtzeitig vor dem 1. Januar 1954 in Kraft tritt. Das ist das Wesentliche. Deswegen freue ich mich eigentlich, daß die geforderte Regierungsvorlage jetzt noch in letzter Minute unter dem Datum des 30. November eingegangen ist. Der Bundesrat hat sich mit der Regierungsvorlage bereits beschäftigt und keine Einwendungen erhoben. Ich glaube also, daß wir die Regierungsvorlage zur Grundlage unserer Beratungen machen müssen, um den erhöhten Zollsatz für Braumalz möglichst ohne Reibungen eintreten lassen zu können.
Ich möchte dann darauf hinweisen, daß die Schwierigkeiten deswegen entstanden sind, weil im verflossenen Wirtschaftsjahr, d. h. von Juli 1952 bis Ende Juni 1953, die Einfuhr an Braugerste und Braumalz viel zu hoch war. Es werden da einzelne Ziffern verbreitet, die teilweise überhöht sind. Ich will deshalb die richtigen Ziffern nennen. Es sind eingeführt worden 280 000 t Braugerste und 64 600 t Braumalz, zusammen 344 600 t. Das ist beinahe ein Halbjahresbedarf der gesamten Brauereien des Bundesgebietes. Dadurch ist die außerordentlich schwierige Lage entstanden, insbesondere durch die Einführung von Braumalz, weil man beim Braumalz rund ein Drittel hinzurechnen muß, um auf die Quantität der Braugerste zu kommen. Wenn ich das Braumalz auf die Braugerste umrechne, ergibt sich, daß wir 390 000 t in
Form von Braugerste eingeführt haben. Sie ersehen daraus, wie notwendig es ist, daß hier Ordnung geschaffen wird, erstens für den Abzug der inländischen Braugerste und zweitens für die Beschäftigung der deutschen Mälzereien, die immerhin über einen erheblichen Arbeiterstamm verfügen, so daß wir auf diese Verhältnisse Rücksicht nehmen müssen.
Mir kommt es darauf an, daß zwischen der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie, wenn ich sie allgemein so bezeichnen darf, also den Brauereien und Mälzereien, ein enges Verhältnis besteht und daß man zunächst die Inlandsware bevorzugt, ehe man die Auslandsware hereinnimmt. Das sollte der ganz naturgemäße Standpunkt sein; aber davon sind wir noch weit entfernt. Wenn Krisen eintreten, dann handelt es sich darum, daß die Erhaltung der Qualität der inländischen Produktion die erste Voraussetzung für das Arbeiten dieser Betriebe ist. Deswegen ist es wünschenswert, daß man sich hier an die Verhältnisse anpaßt. Ich wäre also dafür, daß die Regierungsvorlage zusammen mit den beiden Anträgen so bald wie möglich beraten wird. Wenn wir uns auf den Boden der Regierungsvorlage stellen, wird es, glaube ich, gegenüber dem Bundesrat keine Schwierigkeiten mehr geben, und wir werden die Vorlage rechtzeitig vor Weihnachten erledigen können.
Dann noch ganz kurz etwas zu dem Antrag betreffend die Änderung des Getreidepreisgesetzes. Auf diesem Gebiet besteht die Schwierigkeit ja immer darin, daß wir zwar eine Marktordnung haben, die Marktordnung aber nicht funktioniert, daß wir Höchst- und Mindestpreise haben, daß die Höchstpreise zwar nicht überschritten, aber die Mindestpreise nicht eingehalten werden. Die Staatsanwälte jagen durch die Lande und beanstanden das Überschreiten von Höchstpreisen — das kann vorkommen —; aber sie müßten das Nichteinhalten der Mindestpreise genau so beanstanden. Das ist kein gesetzlicher Zustand, daß der Erzeuger den ihm garantierten Mindestpreis nicht bekommt. Da fehlt das Gesetz; die Marktordnung bedarf hier des Ausbaues. An sich wäre es gar nicht notwendig. In § 10 des Getreidegesetzes steht:
Der Bundesminister hat seine Aufsichts- und Weisungsbefugnisse über die durch dieses Gesetz geschaffenen Organe so auszuüben, daß die Einhaltung der festgelegten Preise gewährleistet ist.
Ich hoffe, daß der Bundesernährungsminister sich endlich einmal gegenüber dem Bundesfinanzminister durchsetzt, damit die entsprechenden Geldbeträge dann vorhanden sind, wenn es sich darum handelt, die Preisgarantie gegenüber dem Erzeuger, dem Bauern, durchzusetzen. Denn der Herr Bundesfinanzminister hat bisher auf dem Getreidegebiet ein ganz gutes Geschäft gemacht. Er hat im letzten Jahre Abschöpfungsbeträge —Unterschied zwischen Auslandspreisen und Inlandspreisen — von sage und schreibe 157 Millionen DM eingenommen, so daß man hier nicht so zimperlich zu sein braucht und auch einmal einige Millionen hereinstecken kann, um die Verhältnisse auf dem Preisgebiet in Ordnung zu halten.
Ich habe den entsprechenden Antrag eingebracht Herr Kollege Kriedemann, da müssen Sie Ihrem Herzen noch einen weiteren Stoß geben. Wir sind voriges Jahr ja Ihnen gefolgt.
Wir wissen, das ist eine rein platonische Angelegenheit. Die Geschichte ist praktisch so: Wir müssen erst die Erzeuger auffordern, wenn sie ihre Waren nicht zu den Mindestpreisen anbringen, diese der Einfuhr- und Vorratsstelle in Frankfurt am Main zu schicken. Denn der Einzelerzeuger hat an sich nach dem Gesetz das Recht, wenn er seine Ware, Brotgetreide und Futtergetreide, im Markt zu entsprechendem Preis nicht unterbringt, diese Ware von sich aus der Einfuhr- und Vorratsstelle anzubieten. Die Einfuhr- und Vorratsstelle ist verpflichtet, diese Ware anzunehmen. Ich habe hier den in der Grundlage von Ihnen stammenden Antrag ergänzt durch die Worte „sowie Braugerste". Dabei gehen wir von dem Standpunkt aus, daß auch der Braugerstebauer ein Recht darauf hat, genau so behandelt zu werden wie die übrigen Getreidebauern. Denn die Braugerste hat die folgenden Kennzeichen: Sie ist in einigen Wirtschaftsgebieten besonders zu Hause wie in Niederbayern, Unterfranken, Mittelfranken und besonders in der Rheinpfalz, im Juragebiet, in den Mittelgebirgslagen, in der Eifel, in Hessen und in den norddeutschen Küstengebieten. Es ist Ihnen j a insbesondere bekannt, daß in Süddeutschland das geschlossenste Gebiet liegt und daß dieser süddeutsche Braugersteanbau bäuerlichen Charakter trägt. Es sind meistens klein- und mittelbäuerliche Betriebe, die hier bei schwierigen Bodenverhältnissen den Braugersteanbau betreiben und die Qualitätsbraugerste anbauen, so daß es unsere Aufgabe ist, ihnen zu helfen. Ich hoffe, Herr Kollege Kriedemann, daß die Ergänzung des Gesetzes nicht auf Ihren Widerspruch stößt, so daß wir hier die Lücke schließen können.
Dann der letzte Antrag. Er ist ein vorsorglicher Antrag, der nur deswegen gestellt ist, damit, wenn die Gesetze nicht rechtzeitig verabschiedet werden sollten, die Regierung beauftragt wird, die Liberalisierung von Braumalz weiter so lange auszusetzen, bis die Gesetze in Kraft getreten sind. Ich hoffe, daß das nicht notwendig ist. Der zweite Teil des Antrags fordert die Regierung auf, zur Zeit keine Braugerste hereinzulassen, so daß also der Einfuhrstopp für ausländische Braugerste aufrechterhalten wird.
Das ist das Bukett der Anträge. Es sieht etwas schlimmer aus, als es ist, denn es wird sich leicht zu einer einheitlichen Sache vereinigen lassen. Ich hoffe und wünsche nur, daß es vor Weihnachten rechtzeitig gelingt, diese für unser Bauerntum immerhin wichtige Angelegenheit zu entscheiden.