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ID0200603900

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    2. Deutscher Bundestag — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. November 1953 109 6. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. November 1953. Geschäftliche Mitteilungen 110 B, 122 C Gedenkworte zum Ableben des Königs Ibn Saud von Saudi-Arabien 110 C Kleine Anfrage 2 der Fraktion der DP betr Bundesbürgschaften für den Interzonenhandel mit Fischen (Drucksachen 25, 49) . . 110 C Absetzung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum (Drucksache 28) von der Tagesordnung . . 110 C Absetzung der Wahl von deutschen Mitgliedern der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt von der Tagesordnung 110 D Beratung der Übersicht 1 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betr. Petitionen (Umdruck 1) 110 D Kahn (CSU) 110 D Beschlußfassung 111 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Durchführung der Bestimmung des § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 45) 111 A Annahme 111 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache Nr. 46) 111 A Dr. Menzel (SPD) 111 B Annahme 111 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Einsetzung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 47) 111 A Annahme 111 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. Beschränkung der Teilnahme an Sitzungen einzelner Ausschüsse auf die stimmberechtigten Mitglieder (Drucksache 54) . . . 111 A Annahme 111 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 29) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 33) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 40) 111 C Überweisung der Gesetzentwürfe Drucksachen 29 und 33 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß und des Gesetzentwurfs Drucksache 40 an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Sozialpolitik 111 D Beratung des Entwurfs einer Dritten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1) in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Vierten Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß d-- Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 2) . . . 111 D Überweisung an die Ausschüsse für Außenhandelsfragen und für Wirtschaftspolitik 112 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung an den Bundestag von der Bestellung eines Erbbaurechts an einem reichseigenen Teilgrundstück des früheren Munitionsdepots in Kiel-Dietrichsdorf (Drucksache 26) 112 A Überweisung an den Haushaltsausschuß 112 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Verkündung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes (Drucksache 6) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Heimkehrergesetzes (Drucksache 30) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Freifahrten für Spätestheimkehrer (Drucksache 41) 112 A Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 112 B, 118 D Hartmann, Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums . 112 D, 120 D Dr. Mende (FDP), Antragsteller 113 A, 114 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 114 A, C Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene 114B, D Merten (SPD) 115 A Euler (FDP) 117 C, 119 D Müller-Hermann (CDU) . . . 118 A, 121 D Petersen (GB/BHE) 119 B Pohle (Eckernförde) (SPD) 120 B Seuffert (SPD) 121 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 121 C Annahme des Antrags Drucksache 6 . . 122 A Überweisung der Anträge Drucksachen 30 und 41 an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und zusätzliche Überweisung des Antrags Drucksache 41 an den Ausschuß für Verkehrswesen . . 122 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache 53) 122 B Konstituierung der Vertreter 122 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 2) 122 C Beschlußfassung 122 C Mandatsniederlegung der Abg. Dr. Müller (Ludwigsburg) und Farny 122 C Konstituierung von Ausschüssen 122 C Erklärungen betr. Ausweisung der Bundestagsabgeordneten Walz und Trittelvitz aus dem Saargebiet: Dr. Krone (CDU) 122 D Dr. Mommer (SPD) 123 A Nächste Sitzung 123 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 57 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    In diesen Ausnahmefällen wird die Bundesregierung zum dritten verfassungsmäßigen Organ, und wenn die Bundesregierung von diesem Recht Gebrauch macht, nämlich bei d e m Haushaltsplan, in dem die Ausgaben entstehen, die Planung für diese Ausgaben vorzunehmen, handelt sie verfassungsmäßig.

    (Abg. Dr. Arndt: Nein!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
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Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.

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    Rede von Walter Seuffert


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur um die Ausführungen, die der Herr Staatssekretär jetzt gemacht hat, nicht unwidersprochen zu lassen, möchte ich mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß wir die Fragen des Art. 113 des Grundgesetzes im letzten Bundestag bereits einmal ausführlich besprochen haben, auch bei einer Gelegenheit, als der Herr Bundesfinanzminister — und ihm folgend eine Zeitlang das Kabinett — ein beschlossenes Gesetz nicht verkündete, weil finanzielle Bedenken bestanden. Es handelte sich damals meiner Erinnerung nach um das Gesetz über die bessere Aufwertung der privaten Rentenversicherungen. Wir haben damals von unserer Seite ausführlich dargelegt, daß Theorien, die auf diesem Wege die Bundesregierung zu einem Organ der Gesetzgebung machen wollen, nicht Platz greifen können. Wir haben darauf hingewiesen, daß der Art. 113 nicht in d. Torschriften über die Gesetzgebung steht, sondern in den Vorschriften über den Haushaltsplan und seine Abwicklung. Der Haushaltsplan ist ein Gesetz besonderer Art. Außerdem bezieht sich der Wortlaut des Art. 113 auf einen Zustand, in dem vorgeschlagene Haushaltsausgaben und beschlossene Haushaltsausgaben vorliegen müssen. Wir haben uns bereits damals darüber klarwerden müssen, daß es selbstverständlich nicht etwa einer Zustimmung der Bundesregierung bedürfen kann, wenn Haushaltsvorschläge der Regierung in den Haushaltsberatungen des Parlaments geändert werden. Es kann nicht sein, daß das Parlament etwa gehindert wäre, über Ausgabenvorschläge der Regierung hinauszugehen oder unter ihren Einnahmevorschlägen zu bleiben, wenn es sein Haushaltsrecht ausübt. Es geht ferner nicht an, daß man den Art. 113 auf Zeiträume bezieht, für die überhaupt noch keine Haushaltsvorschläge und auch keine Haushaltsgesetze vorliegen.
    Was die Heimkehrerentschädigung anbelangt, so betrifft sie den Haushalt 1954. Bis heute liegen diesem Parlament noch nicht einmal Haushaltsvorschläge der Regierung für diesen Zeitraum vor, geschweige denn hat das Parlament darüber beschlossen. In diesem Stadium kann unter gar keinen Umständen davon die Rede sein, daß irgendein Zustimmungsrecht der Regierung zu solchen Gesetzen gegeben sei. Im Gegenteil, wenn das Parlament — und das hat es für gut befunden — es für richtig hält, bereits jetzt durch Gesetz festzulegen, daß gewisse Ausgaben im nächsten Haushaltsjahr geleistet und berücksichtigt werden müssen, so hat sich die Regierung danach zu richten,
    hat ihren Haushalt 1954 entsprechend einzurichten und hat nicht Zustimmungsrechte in Anspruch zu nehmen.

    (Beifall bei der SPD.)