Rede von
August-Martin
Euler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nicht noch einmal zu Wort gemeldet, wenn nicht in den Ausführungen des Herrn Kollegen Müller -Hermann einige Töne aufgeklungen wären, die im Zusammenhang gerade mit diesem Thema besser unterblieben wären. Denn dieses Hohe Haus hat keinerlei Anlaß, sich gerade im Zusammenhang mit dem Heimkehrerentschädigungsgesetz irgendeiner Übereilung oder irgendeines leichtsinnigen Verhaltens zu zeihen. Ich muß die Vorwürfe, die der Kollege Müller-Hermann glaubte aussprechen zu müssen, mit großer Entschiedenheit zurückweisen, jedenfalls was das Verhalten und die Aktivität der Freien Demokraten auf dem Gebiete der Heimkehrerentschädigung anlangt.
Ich darf Ihnen sagen, daß wir die Prinzipien des Heimkehrerentschädigungsgesetzes nach sehr sorgfältiger Prüfung bejaht haben. Herr Kollege Müller-Hermann, Sie haben wohl vergessen, daß der Verabschiedung hier im Bundestag eine sehr sorgfältige Vorarbeit zwischen den Spezialisten aller Parteien dieses Hauses, der Koalitionsparteien sowohl als auch der Opposition, vorangegangen ist und daß wir das Thema der Heimkehrerentschädigung lange Monate in allen Einzelheiten vorberaten haben, ehe es schließlich eines Tages hier zur Sprache kam. Wenn Sie meinen, daß der Schlußakt hier übereilt gewesen sei, muß ich Ihnen antworten, Herr Kollege Müller-Hermann, daß der Anschein einer gewissen Übereilung des Schlußaktes nur dadurch entstanden ist, daß man sich vorher allzusehr Mühe gegeben hatte, die Austragung im Plenum zu verschieben und immer erneut zu verzögern. So sind die wahren Zusammenhänge.
Was den Inhalt des Heimkehrerentschädigungsgesetzes angeht, so hat niemals ein Zweifel darüber bestanden, daß das, was das Gesetz den Heimkehrern für die Zukunft geben will, einen außerordentlich geringen billigen Ausgleich für das Erlittene darstellt. Gerade im Zusammenhang mit dem Heimkehrerentschädigungsgesetz ist es auch verfehlt, an dieses Haus zu appellieren, daß es sich nicht in den Bann von Ansprüchen der Interessentenorganisationen begeben soll. Ich wünschte, es würden sich alle Interessentenorganisationen eine so erfreuliche Selbstbeschränkung auferlegen, wie es der Heimkehrerverband in dieser Materie getan hat.
Wenn Herr Müller-Hermann weiter sagt, die Kritik an der Regierung sei verfrüht, so muß ich doch darauf hinweisen, daß es ein wesentliches Motiv für die Verabschiedung dieses Gesetzes durch den alten Bundestag war, daß man Zeit gewinnen wollte, um inzwischen wenigstens das Feststellungsverfahren in Gang zu setzen. Wir waren uns doch im Sommer darüber im klaren, daß das Gesetz im gegenwärtigen Jahr nicht mehr zum Anlaufen kommen würde und daß es den Haushalt 1953/54 nicht belasten würde. Seine Verabschiedung noch vor dem Auseinandergehen des alten Bundestages war gerade deshalb wesentlich, weil durch das Wirksamwerden des Gesetzes das Feststellungsverfahren, das Voraussetzung für späterhin zu gewährende materielle Entschädigungen ist, überhaupt erst einmal in Gang kommen sollte. Es war von der Regierung nicht gut, den Beginn dieses Feststellungsverfahrens dadurch zu verzögern, daß sie das Gesetz bisher nicht hat wirksam werden lassen. Nach alledem muß ich unter Zurückweisung Ihrer Bemerkungen den Appell an das Haus erneuern, der Regierung ein sehr nachdrückliches Votum zu geben, daß es der Wunsch des ganzen Hauses ist, dieses Heimkehrerentschädigungsgesetz nun endlich als ein Gesetz wirksam werden zu sehen, das eine Ehrenschuld und Dankesschuld des deutschen Volkes gegenüber den Heimkehrern beinhaltet.