Rede von
August-Martin
Euler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner politischen Freunde möchte ich erklären, daß wir das Verhalten der Regierung zum Heimkehrerentschädigungsgesetz in keiner Weise zu billigen vermögen.
Das Heimkehrerentschädigungsgesetz ist in diesem Hause mit einer sehr starken Mehrheit verabschiedet worden, nachdem vorher schon seit langer Zeit Versuche schwebten, ein Gesetz des Inhalts, wie es dann verabschiedet wurde, zum Tragen zu bringen. Wir haben damals bereits gegenüber den Einwänden der Regierung hinsichtlich der finanziellen Deckung zum Ausdruck gebracht — und zwar wurde das sowohl von den Regierungsparteien wie von der Opposition gesagt —, daß dieses Gesetz nach seinem Charakter außerhalb der, ich möchte sagen, strengen Erwägungen der Deckung deshalb zu stehen habe, weil es sich um eine Dankesschuld der Nation gegenüber Trägern eines ganz besonders schweren Schicksals handle.
Gerade auch die Regierungsparteien haben bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Ausdruck gebracht, daß dieses Gesetz unter allen Umständen aus ethischen Motiven zur schnellen Verwirklichung gebracht werden muß, weil wir gegenüber den Heimkehrern eine starke Verpflichtung fühlen. Nachdem während des Wahlkampfes nicht nur die Abgeordneten der Regierungsparteien, sondern auch die Kabinettsmitglieder — der Bundeskanzler und der Finanzminister voran — erklärt haben, daß dieses Gesetz verwirklicht werden solle, geht es nicht an, sein Inkrafttreten nun weiter hinauszuschieben. Die Deckungserwägungen des Herrn Finanzministers sind schon deswegen abwegig, weil das Gesetz eine Verwirklichungsdauer von sieben Jahren hat. Das heißt, die Entschädigung soll in sieben jährlichen Teilstücken sichergestellt werden. Überdies ist bei der Grundentscheidung über die Verwirklichung des Gesetzes ohnehin noch nicht abzusehen, inwieweit in den folgenden Jahren, im zweiten, im dritten, im vierten Jahr usw., Deckungsschwierigkeiten entstehen werden. Diese Deckungsschwierigkeiten müssen Jahr für Jahr überwunden werden aus dem Willen heraus, den Heimkehrern jenes Maß von Entschädigung zuteil werden zu lassen, das sämtliche Parteien bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes als minimal bezeichnet haben.
Bei den Lesungen des Gesetzes ist von allen Seiten zum Ausdruck gebracht worden, daß die Heimkehrer einen sehr anerkennenswerten Akt der Selbstbeschränkung vollzogen haben, indem sie durch ihre Verbände erklärt haben, mit dieser Entschädigung einverstanden zu sein. Wir haben gerade auch dieserhalb den Heimkehrern und ihren Organisationen von dieser Stelle aus den allgemeinen Dank bekundet.
Nach all diesen Vorgängen sollte sich der Bundestag nun in dem Willen einig sein, durch ein erneutes
nachdrückliches Votum der Regierung unmißverständlich zu machen, daß es in dieser Frage keine andere Entscheidungsmöglichkeit gibt, als nun dem Gesetz die Verwirklichung zuteil werden zu lassen, deren bisherige Hinausschiebung ohnehin kein Verständnis wecken konnte.