Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vertretung von Herrn Bundesminister Schäffer darf ich zu dem Antrag auf Drucksache 6 folgendes sagen. Der Gesetzentwurf, der der
Bundesregierung noch vorliegt, wird zur Zeit im Zusammenhang mit den Beratungen über den Haushaltsplan 1954 vom Bundeskabinett beraten. Eine Deckung ist bisher noch nicht gefunden worden. Ein förmlicher Beschluß der Bundesregierung zu dem Gesetz ist noch nicht gefaßt worden.
Um aber den bedürftigen Heimkehrern sofort wirkungsvolle Hilfsmaßnahmen zu sichern, hat der Herr Bundesminister für Vertriebene im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister dem Bundeskabinett Richtlinien für die Gewährung von Darlehen zum Existenzaufbau und zur Hausratbeschaffung vorgelegt. Die Richtlinien sehen die Gewährung von Existenzaufbaudarlehen bis zur Höhe von 5000 DM und von Hausratbeschaffungsdarlehen bis zur Höhe von 1400 DM als Kann-Leistung vor. Empfängt derselbe Antragsberechtigte sowohl ein Existenzaufbau- als auch ein Hausratbeschaffungsdarlehen, so sollen beide Darlehen zusammen den Betrag von 5000 DM nicht übersteigen. Der Bundesfinanzminister ist bereit, für diesen Zweck sofort 5 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinien werden in der nächsten Kabinettssitzung beraten werden.