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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 282. Sitzung. Köln, Mittwoch, den 29. Juli 1953 14253 282. Sitzung Köln, Mittwoch, den 29. Juli 1953. Dank des Präsidenten an den Nordwestdeutschen Rundfunk für die Bereitstellung des Saales für die Bundestagssitzung 14255B, 14276B Geschäftliche Mitteilungen 14255B Nachruf für den verstorbenen Abg. Dr. Nölting 14255C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Handschumacher, Rath, Schill, Imig, Clausen, Görlinger, Dr. Dr. Müller (Bonn), Neumayer 14255D, 14256A Ausscheiden des Abg. Dr. Leuchtgens aus der Fraktion der DP 14256A Begrüßung des neu in den Bundestag eingetretenen Abg. Heinen 14256A Ergänzung des § 7 (Berlin-Klausel) des in der 280. Sitzung verabschiedeten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge 14256B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . 14256B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1953 . 14258B Kleine Anfrage Nr. 346 der Fraktion der SPD betr. Zuwendungen aus Bundesmitteln (Nrn. 4461, 4669 der Drucksachen) 14258B Kleine Anfrage Nr. 345 der Fraktion der FDP betr. Zinsen für ERP-Darlehen in der Schiffahrt (Nrn. 4442, 4668 der Drucksachen) 14258B Kleine Anfrage Nr. 349 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU betr. Erhaltung der Schafzucht in der Bundesrepublik (Nrn. 4384, 4670 der Drucksachen) 14258B Mitteilung des Bundesministers des Innern betr. Verfahren gemäß Direktive 5 der Alliierten Hohen Kommission zur Beschlußfassung zum Gesetz zur Regelung von Fragen des Hebammenwesens . . . 14258B Vorlage der Anleihedenkschrift für das Rechnungsjahr 1952 (Nr. 4671 der Drucksachen) 14258C Zur Tagesordnung: betr. Absetzung der Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes von der Tagesordnung: Jacobi (SPD) 14258C Renner (KPD) 14258D Lücke (CDU) 14259C Goetzendorff (WAV) 14259C betr. Aufsetzung des Antrags der Fraktion der KPD über Einstellung der Störungsmaßnahmen der Wahlarbeit der KPD: Renner (KPD) 14258D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nm. 4636, 4033, 4341, 4528 der Drucksachen) 14259C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 14259D Renner (KPD) 14260B Beschlußfassung 14261A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 (Nrn. 4637, 4411, 4482, 4615 der Drucksachen) 14261A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 14261B Renner (KPD) 14260B Richter (Frankfurt) (SPD) 14261C Beschlußfassung 14261D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4638, 4007, 4337, zu 4337, 4544 der Drucksachen) 14261D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 14261D Richter (Frankfurt) (SPD) 14262B Kohl (Stuttgart) (KPD) 14262B Beschlußfassung 14262D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz) Nrn. 4658, 4201, 4449, zu 4449, 4653 der Drucksachen) 14262D Arndgen (CDU), Berichterstatter . 14262D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 14263C Abstimmungen 14263A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes (SGG) (Nrn. 4667, 4225, 4357, 4567, zu 4567, 4662 der Drucksachen) 14263C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 14263D Horn (CDU) 14264B Richter (Frankfurt) (SPD) 14264C Frau Kalinke (DP) 14265A Renner (KPD) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) . . . 14279 Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 14266B Abstimmungen 14265B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nrn. 4657, 3516, 4372, 4652 der Drucksachen, Umdruck Nr. 968) 14266C Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . 14266C Abstimmungen 14267A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Nrn. 4654, 3641, 4432, 4648 der Drucksachen) 14267B Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 14267C Kemmer (CSU) 14268C Abstimmungen 14268D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) (Nrn. 4666, 3472, 4527, 4590, 4661 der Drucksachen) 14269A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 14269A D. Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . 14269C Müller (Frankfurt) (KPD) 14269D Beschlußfassung 14270B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung (Nrn. 4655, 3284, 3668, 4452, 4651 der Drucksachen) 14270B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 14270B Beschlußfassung 14270D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (Nrn. 4656, 3935, 4428, 4650 der Drucksachen) 14270D Hoogen (CDU), Berichterstatter . 14270D Beschlußfassung 14271A Einspruch des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nrn. 4660, 4659, 4649, 4554 der Drucksachen) 14258A, 14271A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft 14271A Dr. Schneider (FDP) 14271C Namentliche Abstimmung . . . 14271D, 14276A, 14280 Schlußabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946, 4061 der Drucksachen) . . 14272A zur Tagesordnung: Jacobi (SPD) 14258C Renner (KPD) 14258D Lücke (CDU) 14259C Goetzendorff (WAV) 14259C Erklärungen zur Schlußabstimmung: Jacobi (SPD) 14272B Lücke (CDU) 14273B Paul (Düsseldorf) (KPD) 14275A Namentliche Schlußabstimmung 14276A, 14280 Abstimmungen über Entschließungen und Petitionen 14276C Beratung der Übersicht Nr. 69 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen (Umdruck Nr. 1075) 14276C Beschlußfassung 14276C Dankes- und Gedenkworte am Ende der ersten Wahlperiode des Deutschen Bundestages: Löbe (SPD) 14276C Präsident D. Dr. Ehlers 14277A Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Renner (KPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes . . . . 14279 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen: 1. über den Einspruch des Bundesrats zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4660 der Drucksachen), 2. Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946, 4061 der Drucksachen) 14280 Die Sitzung wird um 10 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 282. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Renner (KPD) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes Die Bundestagsfraktion der Kommunistischen Partei Deutschlands hat anläßlich der ersten und zweiten Beratung durch die von ihr gestellten Anträge eine grundsätzliche Änderung des Gesetzentwurfs im Sinne einer Angleichung der Sozialgerichtsbarkeit an die vor 1933 bestehende Regelung angestrebt. Alle unsere damaligen Anträge wurden vom Bundestag gegen unsere Stimmen abgelehnt. Wir haben — ich erwähne nur die wesentlichsten Forderungen — verlangt, daß 1. als hauptamtliche Richter in den verschiedenen Spruchinstanzen sachkundige Personen, die nicht Berufsrichter zu sein brauchen, eingesetzt werden sollen, die auf Grund ihrer Tätigkeit in den Gewerkschaften oder in den Organisationen der Sozialberechtigten ausreichende Sachkenntnis im Sozialrecht 'besitzen, 2. in den verschiedenen Spruchinstanzen die Vertreter der Versicherungsträger bzw. des Fiskus zahlenmäßig gleich stark sein sollen wie die Vertreter der Versicherten bzw. der Renten- und Leistungsberechtigten, 3. das Verfahren vor den Spruchinstanzen kostenfrei sein muß; 4. die Kläger berechtigt sind, sich in allen Spruchinstanzen durch sachkundige Personen aus den Gewerkschaften und den Organisationen der Arbeitsinvaliden und der Kriegsopfer vertreten zu lassen, 5. die Kläger das Recht erhalten, auf Kosten des Fiskus oder der Versicherungsträger sich fachärztliche Gegengutachten zu beschaffen, 6. die Möglichkeit des Anrufens der höchsten Spruchinstanzen in jedem Streitfall gegeben wird. Der Vermittlungsausschuß hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz im wesentlichen zugestimmt. Die vom Vermittlungsausschuß beschlossene Unterstellung der Streitigkeiten in Angelegenheiten des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter sowie der Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 25 bis 27 (Soziale Fürsorge) des Bundesversorgungsgesetzes unter die Zuständigkeit der Sozialgerichte, die unstreitig eine Verbesserung des ursprünglichen Gesetzes bedeutete, ist nun durch die Erklärung des Herrn Abgeordneten Horn (CDU), seine Fraktion werde der Einbeziehung der §§ 25 bis 27 des Bundesversorgungsgesetzes in die Sozialgerichtsbarkeit nicht zustimmen, und durch die Haltung der Koalitionsparteien bei der Abstimmung beseitigt worden. Diese Entscheidung der Koalitionsparteien ist unverantwortlich. Sie macht es uns unmöglich, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Das Gesetz in seiner jetzt beschlossenen Form ist wesentlich rückständiger, als die Regelung vor 1933 es war. Es bietet den Sozialrentnern und den Kriegsopfern keinerlei Sicherung gegen Entrechtung und gegen Rentenraub. Köln, den 29. Juli 1953 Renner Namentliche Abstimmungen 1. über den Einspruch des Bundesrats zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4660 der Drucksachen) 2. Schlußabstimmung über den Entwurf cines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Nrn. 4593, 3676, 3946, 4061 der Drucksachen) Name Abstimmung 1. 2. CDU/CSU Dr. Adenauer Ja Ja Albers Ja Nein Arndgen Ja Ja Dr. Bartram (Schleswig- Holstein) entschuld. entschuld. Bauereisen Ja Ja Bauknecht Ja Ja Dr. Baur (Württemberg) Ja Ja Bausch Ja Ja Becker (Pirmasens) . . . . Ja Ja Blank (Dortmund) . . . . — — Frau Brauksiepe . . . . Ja Ja Dr. von Brentano Ja Ja Brese Ja Ja Frau Dr. Brökelschen . . . Ja Ja 1 Dr. Brönner Ja Ja Brookmann Ja Ja Dr. Bucerius Ja Ja Frau Dietz . . . . . . . Ja Ja Donhauser Nein Ja Dr. Dresbach Ja Ja Eckstein Ja Ja Dr. Edert Ja Ja D. Dr. Ehlers Ja Ja Ehren Ja Ja Eplée Ja Ja Dr. Erhard — — Etzenbach Ja Ja Even Ja Ja Feldmann Ja Ja Dr. Fink Ja Ja Dr. Frey Ja Ja Fuchs Ja Ja Dr. Freiherr von Fürsten- berg Nein Ja Fürst Fugger von Glött . Nein Ja Funk Ja Ja Gengler Ja Ja Gerns Ja Ja D. Dr. Gerstenmaier . . . Ja Ja Gibbert Ja Ja Giencke Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Glüsing Ja Ja Gockeln — — Dr. Götz Ja Ja Frau Dr. Gröwel Ja Ja Günther Ja Ja Dr. Handschumacher . . . entschuld. entschuld. Frau Heiler Ja Ja Heix Ja Ja Dr. Henle krank krank Name Abstimmung 1. 2. Hilbert Ja Ja Höfler Ja Ja Hohl Ja Ja Hoogen Ja Ja Hoppe Ja Ja Dr. Horlacher • Ja Ja Horn Ja Ja Huth Ja Ja Dr. Jaeger (Bayern) . . Ja Ja Junglas Ja Ja Kahn Ja Ja Kaiser Ja Ja Karpf Nein Ja Dr. Kather Ja Ja Kemmer Ja Ja Kemper Ja Ja Kern Ja Ja Kiesinger Ja Ja Dr. Kleindinst Nein Ja Dr. Köhler Ja Ja Dr. Kopf krank krank Kühling Ja Ja Kuntscher Ja Ja Kunze Ja Ja Dr. Laforet krank krank Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Ja Leibfried Ja Ja Lenz Ja Ja Leonhard Ja Ja Lücke Ja Ja Majonica Ja Ja Massoth Ja Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Ja Mehs Ja Ja Mensing Ja Ja Morgenthaler Ja Ja Muckermann Ja Ja Mühlenberg Ja Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) . . Ja Ja Müller-Hermann . . . Ja Ja Naegel Ja Ja Neber Ja Ja Nellen Ja Ja Neuburger Ja Ja Nickl Ja Nein Frau Niggemeyer . . . Ja Ja Dr. Niklas — — Dr. Oesterle Nein Ja Oetzel Ja Ja Dr. Orth Ja Ja Pelster Ja Ja Pfender Ja Ja Name Abstimmung 1. 2. Dr. Pferdmenges Ja Ja Frau Dr. Probst . . . . Ja Ja Dr. Pünder . . . . . . Ja Ja Raestrup . . . . . . Ja Ja Rahn . . . . . . . . Nein Ja Frau Dr. Rehling . . . Ja Ja Frau Rösch . . . . . . Ja Ja Rümmele . . . . . . Ja Ja Sabel . . . Ja Ja Schäffer Ja Ja Scharnberg . . . . . . Ja Ja Dr. Schatz . . . . . . Nein Ja Schill Ja Ja Schmitt (Mainz) . . entschuld. entschuld. Schmitz . . . . . . . Ja Ja Schmücker . . . . . . Ja Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Ja Schüttler . . . . . . Ja Ja Schütz . . . . . . . Ja Ja Schuler . . . . . . . Ja Ja Schulze-Pellengahr . . Ja Ja Dr. Semler . . . . — — Dr. Serres . . . . . . Ja Ja Siebel . . . . . . . Ja Ja Dr. Solleder . . . . Nein Ja Spies . .. . . . . . . Nein Ja Graf von Spreti . . . Ja enthalten Stauch Ja Ja Frau Dr. Steinbiß . . Ja Ja Storch Ja Ja Strauß Ja Ja ) Struve Ja Ja Stücklen Ja Ja Dr. Vogel Ja Ja Wacker Ja Ja Wackerzapp . . . • Ja Ja Dr. Wahl Ja Ja Frau Dr. Weber (Essen) . Nein Ja Dr. Weber (Koblenz) . . Ja Ja Dr. Weiß krank krank Winkelheide . . . . Ja Ja Wittmann Ja Ja Dr. Wuermeling . . Ja Ja SPD Frau Albertz Ja Nein Frau Albrecht Ja Nein Altmaier Ja Nein Frau Ansorge Ja Nein Dr. Arndt Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Baade Ja Nein Dr. Bärsch Ja Nein Baur (Augsburg) . . . Ja Nein Bazille Ja Nein Behrisch Ja Nein Bergmann Ja Nein Dr. Bergstraeßer . . Ja Nein Berlin Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Bielig Ja Nein Birkelbach Ja Nein Blachstein Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Dr. Brill Ja Nein Bromme Ja Nein Brünen Ja Nein Name Abstimmung 1. 2. Cramer . . . . . . . Ja Nein Dannebom . . . . . . Ja Nein Diel . . . . . . . . Ja Nein Frau Döhring . . . . . Ja Nein Eichler . . . . . . . Ja Nein Ekstrand . . . . . . Ja Nein Erler . . . . . . . . Ja Nein Faller . . . • • • • Ja Nein Franke Ja Nein Freidhof . Ja Nein Freitag . . . . . . . Ja Nein Geritzmann . . . . . Ja Nein Gleisner Ja Nein Görlinger . . . . . . — — Graf . . . . . . . . Ja Nein Dr. Greve . . . . . . Ja Nein Dr. Gülich . . . . . . Ja Nein Happe . . . . . . . Ja Nein Heiland . . . . . . . Ja Nein Heinen . Ja Nein Hennig . . . . . . . Ja Nein Henßler . . . . . . . — — Herrmann . . . . . . Ja Nein Hoecker Ja Nein Höhne . . . . . . . Ja Nein Frau Dr. Hubert . . . Ja Nein Imig entschuld. entschuld. Jacobi . . . . . . . Ja Nein Jacobs . . . . . . . Ja Nein Jahn . . . . . . . . Ja Nein Kalbfell . . . . . . krank krank Kalbitzer Ja Nein Frau Keilhack . . . Ja Nein Keuning Ja Nein Kinat Ja Nein Frau Kipp-Kaule . . . Ja Nein Dr. Koch krank krank Frau Korspeter . . . . Ja Nein Frau Krahnstöver . . . Ja Nein Dr. Kreyssig Ja Nein Kriedemann Ja Nein Kurlbaum Ja Nein Lange Ja Nein Lausen entschuld. entschuld. Frau Lockmann . . Ja Nein Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens . . . . . Ja Nein Maier (Freiburg) . . . Ja Nein Marx Ja Nein Matzner Ja Nein Meitmann Ja Nein Mellies Ja Nein Dr. Menzel Ja Nein Merten Ja Nein Mertins Ja Nein Meyer (Hagen) . . . . Ja Nein Meyer (Bremen) . . . . Ja Nein Frau Meyer-Laule . . Ja Nein Mißmahl Ja Nein Dr. Mommer Ja Nein Moosdorf Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Müller (Hessen) . Ja Nein Müller (Worms) . . . Ja Nein Frau Nadig Ja Nein Nowack (Harburg) . . Ja Nein Odenthal krank krank Ohlig Ja Nein Name Abstimmung 1. 2. Ollenhauer Ja Nein Paul (Württemberg) . . . Ja Nein Peters Ja Nein Pohle Ja Nein Dr. Preller Ja Nein Priebe Ja Nein Reitzner Ja Nein Richter (Frankfurt) . . . Ja Nein Ritzel Ja Nein Ruhnke Ja Nein Runge Ja Nein Sander Ja Nein Sassnick Ja Nein Frau Schanzenbach . . . . Ja Nein Dr. Schmid (Tübingen) . . . Ja Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Schöne Ja Nein Schoettle Ja Nein Segitz Ja Nein Seuffert Ja Nein Stech Ja Nein Steinhörster Ja Nein Stierle Ja Nein Striebeck Ja Nein Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein Tenhagen Ja Nein Troppenz Ja Nein Dr. Veit Ja Nein Wagner • _ Ja Nein Wehner Ja Nein Wehr Ja Nein Weinhold Ja Nein Welke Ja Nein Weltner Ja Nein Dr. Wenzel Ja Nein Winter Ja Nein Wönner Ja Nein Zühlke Ja Nein FDP Dr. Atzenroth Ja Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . . Ja Ja Dr. Blank (Oberhausen) . Ja Ja Blücher Ja Ja Dannemann Ja Ja Dr. Dehler Ja Ja Dirscherl Nein Ja Eberhard Ja Ja Euler Ja Ja Fassbender Ja Ja Dr. Friedrich Ja enthalten Frühwald Ja Ja Funcke Ja Ja Gaul Ja Ja Dr. von Golitschek Ja Ja Grundmann Ja Ja Hagge Ja Ja Dr. Hammer Ja Ja Dr. Hasemann Ja Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . Ja Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . Ja Ja Frau Hütter Ja Ja Frau Dr. Ilk Ja Ja Jaeger (Essen) entschuld. entschuld. Juncker Ja Ja Dr. Kneipp Ja Ja Kühn Ja Ja Name Abstimmung 1. 2. Dr. Leuze Ja Ja Dr. Luchtenberg Ja Ja Margulies entschuld. entschuld. Mauk Ja Ja Dr. Mende Ja Ja Dr. Miessner Ja Ja Neumayer Ja Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Ja Ja Onnen Ja Ja Dr. Pfleiderer Ja Ja Dr. Preiß Ja Ja Dr. Preusker Ja Ja Rademacher Ja Ja Rath Ja Ja Revenstorff Ja Ja Dr. Schäfer Ja Ja Dr. Schneider Ja Ja Stahl Ja Ja Stegner Ja Ja Dr. Trischler Ja Ja de Vries Ja Ja Dr. Wellhausen Ja Ja Wirths Ja Ja DP Ahrens Ja Ja Eickhoff Ja Ja Ewers Ja Ja Farke Ja Ja Dr. Fricke Ja Ja Hellwege Ja Ja Jaffé Ja Ja Frau Kalinke Ja Ja Kuhlemann Ja Ja Löfflad Ja Ja Matthes Ja Ja Dr. von Merkatz Ja Ja Schuster Ja Ja Dr. Seebohm — — Tobaben Ja Ja Walter Ja Ja Wittenburg Ja Ja Dr. Woltje Ja Ja Dr. Zawadil Ja Ja FU Freiherr von Aretin . . . . Nein Ja Dr. Bertram (Soest) . . . . entschuld. entschuld. Dr. Besold Nein Ja Dr. Decker Nein Ja Determann Ja Ja Eichner Nein Ja Hoffmann (Lindlar) . . . Ja Ja Lampl Nein Ja Maerkl Nein Ja Mayerhofer Nein Ja Dr. Meitinger Nein Ja Pannenbecker krank krank Parzinger Nein Ja Dr. Reismann Ja Ja Ribbeheger Nein Ja Volkholz Nein Ja Wartner Ja Ja Willenberg Ja Ja Name Abstimmung 1. 2. KPD Agatz enthalten Nein Fisch krank krank Gundelach enthalten Nein Harig enthalten Nein Kohl (Stuttgart) enthalten Nein Müller (Frankfurt) enthalten Nein Niebergall enthalten Nein Niebes enthalten Nein Paul (Düsseldorf) . . . . enthalten Nein Reimann krank krank Renner enthalten Nein Rische enthalten Nein Frau Strohbach krank krank Frau Thiele enthalten Nein Gruppe WAV Goetzendorff Ja Nein Hedler Ja Nein Langer . . . . . . . — — Loritz . . . . . . entschuld. entschuld. Reindl Ja Nein Name Abstimmung 1. 2. Fraktionsios Frau Arnold Ja Ja Aumer Nein Ja Bahlburg Ja Ja Frau Bieganowski . . Ja Nein Bodensteiner Ja Ja Clausen enthalten Nein Dr. Etzel (Bamberg) . . Ja Ja Freudenberg entschuld. entschuld. Frählich Ja Nein Frommhold . . . . Ja enthalten Frau Jaeger (Hannover) . Ja enthalten Dr. Keller . . . . . . entschuld. entschuld. Dr. Leuchtgens Ja Ja Müller (Hannover) . . . — — Dr. Ott . . . . . . . Ja Nein Schmidt (Bayern) . . Ja Ja von Thadden Ja enthalten Tichi . . .. . • . • krank krank Wallner Ja Ja Frau Wessel Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . . 368 368 Davon: Ja 332 220 Nein 24 143 Stimmenthaltung . . . 12 5 Zusammen wie oben . . . 368 368 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung 1. 2. CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . Ja Ja Dr. Krone Ja Ja Lemmer entschuld. entschuld. Frau Dr. Maxsein . . . . Ja Ja Dr. Tillmanns Ja Ja SPD Brandt Ja Nein Dr. Königswarter . . . . Ja Nein Löbe Ja Nein Neubauer Ja Nein Name Abstimmung 1. 2 Neumann. . Ja Nein Dr. Schellenberg . . . Ja Nein Frau Schroeder (Berlin) . Ja Nein Schröter (Berlin) . . . . entschuld. entschuld. Frau Wolff Ja Nein FDP Dr. Henn Ja Ja Hübner Ja Ja Frau Dr. Mulert . . . . Ja Ja Dr. Reif Ja Ja Dr. Will Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . . 17 17 Davon: Ja 17 9 Nein — 8 Stimmenthaltung . . . — — Zusammen wie oben . . . . 17 17 Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages — I. Wahlperiode 1949 14285 Anlage zu Band 17 Amtliche Mitteilungen (Umdruck Nr. 1077) 1. Der Bundesrat hat in seiner 114. Sitzung vom 31. Juli 1953 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt. Gesetz zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen; Gesetz zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes; Gesetz über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953; Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes; Arbeitsgerichtsgesetz; Gesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Lande Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung (Fremdrenten- und Ausiandsrentengesetz); Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung; Gesetz über Straffreiheit; Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG); Sozialgerichtsgesetz; Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes. 2. Der Bundesrat hat ferner in seiner 114. Sitzung vom 31. Juli 1953 beschlossen, die Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. 11. 1950 (Bundesgesetzbl. S. 768) zu ändern. Der neue Wortlaut liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus. 3. Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 31. Juli 1953 die Kleine Anfrage Nr. 348 der Fraktion der SPD betreffend außerordentliche Beihilfe — Nr. 4476 der Drucksachen — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4674 verteilt. 4. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 15. 8. 1953 die Kleine Anfrage Nr. 347 der Fraktion der SPD betreffend Truppenübungsplatz Wollseifen — Nr. 4463 der Drucksachen — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4678 verteilt. 5. Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 18. 8. 1953 die Kleine Anfrage Nr. 355 der Abgeordneten Seuffert und Genossen betreffend strafrechtliche Klärung von Fällen aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses (44. Ausschuß) — Nr. 4676 der Drucksachen — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4679 verteilt. 6. Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 21. 8. 53 die Kleine Anfrage Nr. 353 der Fraktion der SPD betreffend den Informationsdienst des Bundespresseamtes — Nr. 4672 der Drucksachen — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4680 verteilt. 7. Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 29. 8. 1953 die Große Anfrage der Abgeordneten Dannemann, Dr. Frey, Tobaben, Lampl, Hoffmann (Lindlar) und Genossen betreffend Rapsbeimischung und Verrechnung — Nr. 4352 der Drucksachen — schriftlich beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4681 verteilt. 8. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 31. 7. 1953 zu dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 28. 4. 1953 betreffend Bereitstellung von 5 Millionen DM aus dem Fonds zur Sanierung von Notstandsgebieten des Bundes 1953 für den Wiederaufbau der Stadt Kiel — Nr. 4212 der Drucksachen — berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 4677 verteilt. 9. Der Untersuchungsausschuß zur Überprüfung der Verhältnisse auf dem Gebiete des Kraftstoffvertriebs (41. Ausschuß) hat unter dem 29. Juli 1953 über das Ergebnis seiner Untersuchungen einen Bericht vorgelegt, der als Drucksache Nr. 4675 verteilt ist. Bonn, den 5. September 1953
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juni 1953 das Arbeitsgerichtsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat am 3. Juli 1953 beschlossen, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziele der Änderung dieses vom Bundestag beschlossenen Gesetzes in vier Punkten anzurufen.
    Es handelt sich zunächst um § 18 Abs. 1. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollte der Vorschlag für die Besetzung der Stellen der Vorsitzenden bei den Arbeitsgerichten von einem Ausschuß, dessen Zusammensetzung im einzelnen in § 18 Abs. 2 festgelegt ist, gemacht werden. Es sollte das Benehmen mit der obersten Arbeitsbehörde des Landes und der Landesjustizverwaltung vor der Ernennung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle eingeholt werden. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag ein anderes Verfahren gewählt, und zwar soll der Vorschlag von der obersten Arbeitsbehörde kommen, dann soll das Benehmen mit der Landesjustizverwaltung hergestellt werden, und die Beratung soll mit einem Ausschuß erfolgen, der nach dem Vorschlag des Bundesrats in seiner Zusammensetzung in § 18 nicht näher fixiert werden soll. Die Bestellung soll dann entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften erfolgen.
    Ich kann in diesem Zusammenhang gleich auf § 18 Abs. 2 eingehen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, daß der Ausschuß von der obersten Arbeitsbehörde des Landes zu errichten ist und daß ihm in angemessenem Verhältnis Vertreter der Gewerkschaften und der Vereinigungen von Arbeitgebern sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit angehören sollen. Der Vermittlungsvorschlag geht nun dahin, daß dem Ausschuß in gleichem Verhältnis Vertreter der Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern angehören müssen. Im Gesetz ist es etwas anders formuliert; es heißt, daß ihm in gleichem Verhältnis Vertreter der in § 14 Abs. 1 genannten Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit angehören müssen. Damit entfällt die Bestimmung über die Zusammensetzung des Ausschusses im einzelnen, wie sie in der vom Bundestag beschlossenen Fassung in § 18 Abs. 2 enthalten ist.
    Die Änderung war auch noch aus einem anderen Grunde notwendig, und zwar deshalb, weil es in einigen Ländern, z. B. in Hessen und in Hamburg, auch bei der Besetzung der Stellen der Richter bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten der Mitwirkung eines Richterwahlausschusses nach landesverfassungsrechtlichen Grundsätzen und nach landesgesetzlichen Bestimmungen bedarf. Die Bestellung erfolgt, wie jetzt im Vermittlungsvorschlag vorgesehen ist, entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften, so daß insoweit auch nach diesem Gesetz die Mitwirkung des nach Landesgesetz vorgesehenen Richterwahlausschusses ohne weiteres möglich ist.


    (Dr. Greve)

    Dieselbe Veränderung hat der Bundesrat bei der Besetzung der Stellen der Vorsitzenden bei den Landesarbeitsgerichten in § 36 Abs. 1 Satz 1 vorgeschlagen. Hier gilt als Begründung dasselbe, was ich zu § 18 Abs. 1 und Abs. 2 gesagt habe. Der Antrag des Vermittlungsausschusses geht dahin, daß der Vorschlag für die Bestellung der betreffenden Richter von der obersten Arbeitsbehörde ausgeht, daß dann das Benehmen mit der Landesjustizverwaltung herzustellen ist, darauf die Anhörung der in § 1.4 Abs. 1 genannten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und schließlich wiederum die Bestellung nach landesrechtlichen Vorschriften erfolgt.
    Die letzte Änderung, die der Bundesrat beantragt und die der Vermittlungsausschuß ebenfalls beschlossen hat, ist die Rücksichtnahme auf zwei Richter in Berlin, denen es nach der vom Bundestag verabschiedeten Fassung des Gesetzes nicht möglich gewesen wäre, im Amt zu bleiben. Das Land Berlin hat eine entsprechende Änderung des Gesetzes beantragt, nach der die Richter, auch wenn sie in diesem Falle die Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 nicht erfüllen, im Amt bleiben können. Der Vermittlungsausschuß hat sich dem Antrag des Bundesrats angeschlossen und schlägt Ihnen auch in diesem Falle vor, das Gesetz in der Weise zu ändern, wie es in Drucksache Nr. 4657 seinen Niederschlag gefunden hat.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über die Punkte einzeln abzustimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 4657 Ziffer 1 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei wenigen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 3 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 4 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Vermittlungsausschusses insgesamt zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen ist dieser Antrag des Vermittlungsausschusses ebenfalls angenommen.
Ich rufe auf Punkt 1 g der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Nrn. 4654, 3641, 4432, 4648 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Senator Dr. Klein. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß war hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in acht Punkten angerufen warden. Ich darf Ihnen nachstehend die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses unterbreiten:
1. Der Bundesrat hatte beantragt, Art. 1 Ziffer 1 — das ist § 3 Ziffer 3 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes — ersatzlos zu streichen. In § 3 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes werden die Aufgaben des Jugendamts aufgezählt und durch die Neufassung der Ziffer 3 des § 3 über die bisherige Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige hinaus dem Jugendamt die berufliche Förderung Jugendlicher überwiesen, die zwar nicht hilfsbedürftig im Sinne der Fürsorgepflichtverordnung sind, die aber insoweit der Betreuung des Jugendamts bedürfen, als andere Stellen dafür nicht in Frage kommen.
Der Vermittlungsausschuß ist den Einwänden des Bundesrats gefolgt und hält wie dieser eine weitere verwaltungsmäßige Zersplitterung auf dem Gebiet der Erziehung und der Berufsfürsorge nicht für vertretbar. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen deshalb, Art. I Ziffer 1 — § 3 Ziffer 3 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes — zu streichen.
2. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, § 8 Abs. 1 zu streichen, der vorsieht, daß die Jugendwohlfahrt eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltungskörperschaften sei. Der Bundesrat hat gegen den § 8 zwar verwaltungsrechtliche Bedenken geäußert. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen aber, über diese Bedenken hinwegzugehen und es bei der Bestimmung zu belassen, die der Bundestag beschlossen hat.
3. Der Bundesrat hat beantragt, § 8 Abs. 3 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in der Fassung der Regierungsvorlage wieder in das Gesetz aufzunehmen, jedoch eine Ergänzung zu beschließen, die sicherstellt, daß die Errichtung mehrerer Jugendämter in Großstädten möglich ist. Die vom Bundestag verabschiedete Fassung des § 8 sah in Abs. 3 genaue Einzelbestimmungen für die Anzahl der zu errichtenden Jugendämter vor, während die Regierungsvorlage die Errichtung mehrerer Jugendämter im wesentlichen der Landesgesetzgebung überlassen will.
Um einen fühlbaren Eingriff in die Kommunalgesetzgebung der Länder zu vermeiden, glaubte der Vermittlungsausschuß, den § 8 Abs. 3 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes so fassen zu sollen, daß die Länder eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende Handlungsfreiheit erhalten. Ich darf auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses verweisen.
4. Die nächsten Punkte beschäftigen sich mit den §§ 9, 9 a und 12 Abs. 1. In allen Fällen hat der Bundesrat vorgebracht, durch die Fassung einer Satzung und einer Zuständigkeitsregelung werde zu sehr in die Kommunalgesetzgebung der Länder eingegriffen. Der Vermittlungsausschuß ist nach eingehender Beratung, auch nach Überprüfung der Auswirkungen des Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zu der Überzeugung gekommen, daß den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrats Rechnung getragen werden müsse und hat deshalb beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, die von mir unter a bis c aufgeführten Änderungsvorschläge


(Dr. Klein)

des Bundesrats zu akzeptieren, nämlich die §§ 9, 9 a und 12 so zu ändern, wie es aus der Bundestagsdrucksache Nr. 4654 hervorgeht.
5. Der Vermittlungsausschuß hatte ferner über den Antrag des Bundesrats auf Streichung des § 15 zu befinden. Dieser Paragraph sieht vor, daß zur Sicherung einer tunlichst gleichmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Jugendämter die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats Ausführungsvorschriften erlassen kann.
Die Novelle sah lediglich redaktionelle Änderungen vor, indem die Worte „die Reichsregierung" und „des Reichsrats" durch die Worte „die Bundesregierung" und „des Bundesrates" ersetzt werden sollten. Der Vermittlungsausschuß konnte sich dem Ersuchen des Bundesrats zur Streichung dieser Bestimmung nicht anschließen. Wenn auch der Bundesrat zur Begründung ausführte, daß kein Bedürfnis für eine Einschaltung der Bundesregierung hier besteht, so hat das Vorhandensein dieser Bestimmung seit 1922 zu keinen Beanstandungen geführt. Eine Beseitigung dieser Bestimmung erschien daher nicht notwendig. Es wird deshalb empfohlen, den § 15 im Gesetz zu belassen und infolgedessen auch die Parallelbestimmung in § 11 nicht zu ändern.
6. Art. II der Novelle bestimmt, daß Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz bis auf die Vorschrift der Ziffer 2 Satz 2 aufgehoben wird. Der Bundesrat wollte aber auch den Satz 3 von der Aufhebung ausnehmen. Es handelt sich hier nur um eine Klarstellung der Zuständigkeitsfrage. Der Bundesrat wünscht, daß auch Satz 3 bestehenbleibt, damit nach § 77 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes jeder Landesregierung überlassen bleibt, nicht nur zu bestimmen, welche Behörde die im Gesetz der obersten Landesbehörde übertragenen Aufgaben wahrzunehmen hat, sondern auch, welcher Behörde die dem Landesjugendamt zukommenden Aufgaben obliegen sollen.
Der Vermittlungsausschuß hat anerkannt, daß die Entwicklung in einzelnen Ländern unterschiedlich war. Er glaubt aber, hier den Ländern bei der Festsetzung der Zuständigkeiten eine Freizügigkeit belassen zu sollen. Deshalb soll auch Satz 3 des Einführungsgesetzes zu Art. 8 erhalten bleiben.
Als letzten Punkt hatte der Vermittlungsausschuß über den Antrag des Bundesrates auf Aufnahme eines neuen Art. III a, der die Stadtstaaten-Klausel behandelt, zu befinden. Durch diese Stadtstaaten-Klausel soll sichergestellt werden, daß in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin die Vorschriften dieser Novelle mit den Verfassungen der Stadtstaaten in Einklang gebracht werden.
Das Für und Wider hinsichtlich der Aufnahme einer Stadtstaaten-Klausel in der Novelle ist bei der Beratung im Bundestag in zweiter und dritter Lesung eingehend erörtert worden. Ich kann es mir ersparen, sämtliche Argumente hier zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis im Bundestag war etwa gleich für und gegen die Stadtstaaten-Klausel.
Der Vermittlungsausschuß hat die Überzeugung gewonnen, daß die durch die Nichtaufnahme einer Stadtstaaten-Klausel entstehenden verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten in den Stadtstaaten doch schwererer Natur sind, als es ursprünglich erschien. Es muß einer späteren Neufassung des
Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes überlassen bleiben, die Frage noch einmal aufzunehmen. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, einen neuen Art. III a mit der Stadtstaaten-Klausel in die Novelle einzufügen.
Im Auftrag des Vermittlungsausschusses habe ich die Ehre, dem Hause die Zustimmung zu den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses vorzuschlagen. Ich darf bemerken, daß eine einheitliche Abstimmung vom Vermittlungsausschuß nicht vorgesehen ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter des Vermittlungsausschusses.
    Zur Abgabe einer Erklärung hat das Wort Herr Abgeordneter Kemmer.