Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf § 1. — Keine Wortmeldungen. § 2, — 3, — 4, — 5, — und 6, —. Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. —
Meine Damen und Herren, es scheint hier ein Mißverständnis vorzuliegen. Der Herr Berichterstatter des Ausschusses hat als offenbar einmütige Meinung des Ausschusses vorgetragen, daß der Ausschuß dem Hause empfiehlt, den Entwurf für erledigt zu erklären. Wenn Sie dem folgen wollen, müssen Sie mit Nein stimmen.
— Sie können einen Gesetzentwurf nur annehmen oder ablehnen. —
— Ich bedauere, Ihnen nicht beistimmen zu können. Nach der Geschäftsordnung können Sie einen Gesetzentwurf nur annehmen oder ablehnen.
— Das einfachste wäre doch, Sie lehnten ohne weitere Auseinandersetzung über die Geschäftsordnung die Vorlage einfach ab; dann ist sie erledigt.
— Ich hatte gesagt: „Wer für Annahme der verlesenen Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben."
— Nein, nein! In zweiter Beratung muß ich nach der Geschäftsordnung in eine Einzelberatung der einzelnen Bestimmungen der Vorlage eintreten, d. h. ich muß die einzelnen Paragraphen der Vorlage aufrufen, und Sie müssen zu den einzelnen Paragraphen ja oder nein sagen.
— Wir nehmen die zweite Beratung vor. Wenn in der zweiten Beratung alle Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt werden, so unterbleibt jede weitere Beratung und Abstimmung. Ich kann nach § 84 — den ich vorher gelesen habe — nicht anders verfahren.
Ich wiederhole meine Frage. Wer für die Annahme der verlesenen Bestimmungen ist, den bitte ich, ,die Hand zu erheben. Wer für die Ablehnung ist — mit anderen Worten: wer für den Antrag des Ausschusses ist —, der möge die Hand nicht erheben.
Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Nein, für die Annahme des Gesetzes!
— Ich kann nicht anders verfahren. Ich wiederhole meine Frage. Wer für die Annahme des Gesetzes ist, den bitte ich um ein Handzeichen. —
— Das tut mir leid, Herr Abgeordneter Kalbitzer. Ich glaube, ich habe die Geschäfsordnung ausführlich genug erläutert. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit. Die einzelnen Bestimmungen der Vorlage sind abgelehnt. Damit unterbleibt jede weitere Beratung. Der Gesetzentwurf ist damit erledigt.
Es kommt nunmehr eine Reihe von Entwürfen zur Beratung, bei denen der Ältestenrat Ihnen in jedem einzelnen Falle vorschlägt, auf Besprechung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Zunächst Punkt 18 von gestern:
Beratung des Entwurfs einer Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl .
Wer begründet diesen Entwurf? — Offenbar verzichtet das Haus auf Entgegennahme einer Begründung. Die Regierung verzichtet offenbar auch auf die mündliche Begründung und verweist auf die Vorlage. Wortmeldungen? — Keine Wortmeldungen.
Es ist angekündigt, daß dieser Entwurf an den Ausschuß für Außenhandelsfragen verwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmiger Beschluß, die Vorlage an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zu verweisen.
Punkt 19:
Beratung der Übersicht Nr. 67 über Anträge
von Ausschüssen des Deutschen Bundestages
betreffend Petitionen .
Soll diese Übersicht begründet werden? — Offenbar nicht! Wer dem Antrag zu dieser Übersicht zustimmen will: „Der Bundestag wolle beschließen, die nachstehend aufgeführten Petitionen ..." — und nun kommen die einzelnen Vorschläge —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Punkt 20 der gestrigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung .
Auch hier verweist die Regierung auf die gedruckte Begründung. Ist das Haus damit einverstanden, auf eine mündliche Begründung zu verzichten? — Kein Widerspruch.
Hier schlägt der Ältestenrat Ihnen ebenfalls vor, auf eine Besprechung zu verzichten und die Vorlage an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen zu verweisen. Ist das Haus einverstanden?
— Dann ist so beschlossen. Punkt 21:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neufassung der Überschrift und die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes .
Auch hier wird wohl auf eine mündliche Begründung verzichtet, ebenfalls auf eine Besprechung. Damit schließe ich die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest und schließe die zweite Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Auch hier wird auf das Wort zur allgemeinen Aussprache verzichtet. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3,
— Einleitung und Überschrift. — Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 22 von gestern:
Erste zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes .
Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf Begründung und Besprechung zu verzichten.
Ich rufe auf zur ersten Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die erste Beratung.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift.
— Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Die zweite Beratung ist geschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor. Art. 1
bis 3, — Einleitung und Überschrift. — Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wir kommen zur
Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben.
— Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit ist die gestrige Tagesordnung erledigt.
Wir treten in die gedruckte Tagesordnung ein, die Ihnen für die heutige Sitzung vorliegt. Ich rufe auf Punkt 1:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes ;
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung .
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder.