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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 267. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 2. Juni 1953 13111 267. Sitzung Bonn, Dienstag, den 2. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13113B, 13162C Mandatsniederlegung des Abg. Mühlenfeld 13113C Eintritt des Abg. Dr. Woltje in den Bundes- tag 13113C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Tichi, Frau Niggemeyer, Dr. Becker (Hersfeld) 13113C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats betr. Entschließung zu den Vertragsgesetzen (Nr. 4356 der Drucksachen) . . 13113D zum Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) 13113D Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft 13113D Viertes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft . . . . 13113D Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten 13113D Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung (Tierzuchtgesetz) 13113D Gesetz zur Ergänzung des Selbstverwaltungsgesetzes 13113D Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz) 13114A Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 13114A Gesetz zur Milderung von Härten der Währungsreform (Altsparergesetz) . 13114A Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau 13114A Zweiten Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (siehe Drucksache Nr. 4389) 13114A Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften und zur Sicherung der Haushaltsführung 13114A Gesetz über die Verwaltung der Deut- schen Bundespost (Postverwaltungsgesetz) 13114A Gesetz über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) 13114A Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich 13114A Kleine Anfrage Nr. 335 der Fraktion der FU betr. Beschwerden über die Praxis der Betriebsprüfungs- und Dienstfahndungsstellen der Finanzverwaltung (Nrn. 4279, 4379 der Drucksachen) . . . 13114A Kleine Anfrage Nr. 337 der Fraktion der FU betr. Wirtschaftliche Auswirkungen der Einfuhr von Glaserzeugnissen und ähnlichem (Nrn. 4322, 4405 der Drucksachen) 13114A Änderungen der Tagesordnung 13114B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von einzelnen Vorschriften der Reichsabgabenordnung und des Steueranpassungsgesetzes (Nrn. 4363, 3926, 4179, 4298 der Drucksachen) 13114C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 13114C Schmücker (CDU) 13116C Schoettle (SPD) 13117B Abstimmungen 13117B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Aufwertung von Anleihen der öffentlichen Hand (Nr. 4305 der Drucksachen) 13117C Dr. Atzenroth (FDP), An- fragender 13117C, 13121C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13119A Kunze (CDU) 13120B Dr. Bleiß (SPD) 13120C Renner (KPD) 13121A Dr. Bertram (Soest) (FU) 13121C Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für den Lastenausgleich 13121D Dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Nrn. 2846, 4246, zu 4246 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 921, 925 bis 932, 934, 935) 13114B, 12122A Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 13122B, 13138C, 13158B Gundelach (KPD) 13123A Arnholz (SPD) 13123D, 13134A Dr. Kleindinst (CSU) . 13125C, 13127B, 13131C, 13132A, 13133D, 13141B, 13158B Farke (DP) 13127C, 13140D Matzner (SPD) 13127C, 13130B, C, 13131D, 13132B Dr. Menzel (SPD) 13127D Naegel (CDU) 13129B Kühn (FDP): zur Geschäftsordnung 13131A zur Sache 13134D, 13140C Dr. Meitinger (FU) 13131B, 13139A, 13141C Schröter (Berlin) (SPD) 13132B, 13158D Dr. Reismann (FU) . . . . 13132D, 13134B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) 13136C Dr. Wuermeling (CDU) . . 13137C, 13141A Baur (Augsburg) (SPD) 13138A Abstimmungen . . . . 13127B, 13157A, 13159A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 4306 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4370 der Drucksachen; Umdruck Nr. 933) . . 13114B, 13141D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 13163 Beschlußfassung 13160D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung nationalsozialistischer Kampfmaßnahmen gegen die nichtgewerbsmäßige Arbeits- und Lehrstellenvermittlung der freien Wohlfahrtspflege (Nr. 4334 der Drucksachen) 13142B Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 13142B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Haushaltsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nr. 4033 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4341 der Drucksachen, Umdruck Nr. 924) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955 (Nr. 4005 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Nr. 4338 der Drucksachen) 13142B Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13142C als Abgeordneter 13148C Freidhof (SPD), Berichterstatter 13143A, 13146A Frau Korspeter (SPD) 13143D Willenberg (FU) 13146B Dr. Hammer (FDP) 13146D Renner (KPD) 13147C, 13151A Dr. Schellenberg (SPD) . . 13149C, 13151B Horn (CDU) 13149D Richter (Frankfurt) (SPD) 13150B, 13161C Abstimmungen 13161A, B Namentliche Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf betr. Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953 bis 1955 13161C, 13162C, 13168 Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nr. 4007 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Nrn. 4337, zu 4337 der Drucksachen) 13151C Kuntscher (CDU): als Berichterstatter 13151D Schriftlicher Bericht 13165 Keuning (SPD) 13152D Sabel (CDU) 13155A Renner (KPD) 13155C Richter (Frankfurt) (SPD) 13156D Vizepräsident Dr. Schäfer 13158A Abstimmungen 13156C Namentliche Abstimmung in der Dritten Beratung 13156D, 13157D, 13168 Schlußabstimmung 13158A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichtsordnung - SGO) (Nr. 4357 der Drucksachen) . . . 13114B, 13161C Überweisung an den Ausschuß für Sozial- politik 13161D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Nr. 4335 der Drucksachen) 13161D Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 13161D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des Grundstücks ehemalige Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein (Nr. 4331 der Drucksachen) 13161D Überweisung an den Haushaltsausschuß 13161D Beratung der Übersicht Nr. 66 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen (Umdruck Nr. 917) 13162A Beschlußfassung 13162A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 918) 13162A Beschlußfassung 13162A Nächste Sitzung 13162C Anlage 1: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr 4370 der Drucksachen) 13163 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (zu Nr. 3437 der Drucksachen) 13165 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen 1. in der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes, 2. Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955 13168 Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    *) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 13171 Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 267. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nrn. 4306, 4370 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Wegen der im Grundgesetz festgelegten Trennung der Staatsfunktionen kann die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes und Richtern im Bunde, in den Ländern und in den Gemeinden gesetzlich beschränkt werden (Art. 137 Abs. 1 GG). Das neue Bundesbeamtengesetz wird in § 57 a vorsehen, daß ein Bundesbeamter aus seinem Amt ausscheiden muß, wenn er die Wahl zum Abgeordneten des Bundestages annimmt. Das Ausscheiden aus dem Amte bedeutet nicht das Ausscheiden aus dem Bundesdienst und aus dem Beamtenverhältnis; denn der Art. 48 GG schreibt vor, daß eine Kündigung oder Entlassung wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes eines Abgeordneten unzulässig ist. Um die Rechtswirkungen klarzustellen, die sich für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Richter aus der Annahme der Wahl in den ersten Deutschen Bundestag ergeben haben, ist das Gesetz über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 297) ergangen. Dieses Gesetz würde mit der Auflösung des ersten Bundestages außer Kraft treten. Es war deshalb schon wegen der Aufstellung von Bewerbern um das Amt eines Abgeordneten in den zweiten Bundestag notwendig, die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die Zukunft zu ordnen. Dieser Aufgabe dient der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU (BP - Z) vom 30. April 1953 (Drucks. Nr. 4306). Der Bundestag hat den Antrag in der Sitzung vom 13. Mai 1953 dem Ausschuß für Beamtenrecht überwiesen, weil die Regelung der Rechtsverhältnisse von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes und von Richtern notwendig ist. Der Bundestag hat jedoch dieses Gesetz nicht — so wenig wie das Gesetz vom 11. Mai 1951 - als ein Beamtengesetz oder ein Personalgesetz des öffentlichen Dienstes beurteilt, sondern als eine Ausführung des Art. 137 Abs. 1 GG und eine Ergänzung des Wahlgesetzes. Reine beamtenrechtliche Vorschriften könnte der Bund nur für die Angehörigen des Bundesdienstes erlassen (Art. 73 Ziff. 8), während über die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienste der Länder, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen nur Rahmenvorschriften zulässig wären (Art. 75 Nr. 1 GG). Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf am 22. Mai 1953 beraten und legt ihn dem Bundestag mit wenigen Änderungen im Interesse der Klarstellung der Rechtsverhältnisse vor. Der Gesetzentwurf regelt wie das Gesetz vom 11. Mai 1951 nur die Rechtsstellung der Beamten oder Richter mit Dienstbezügen (§ 1) und der Angestellten des öffentlichen Dienstes (§§ 5 und 6). Die Unterscheidung von Beamten und Richtern entspricht dem Grundgesetz (Art. 92, 98 GG). Eine Regelung der Rechtsstellung der Arbeiter des öffentlichen Dienstes war deshalb nicht notwendig, weil ihre Wählbarkeit einer Beschränkung durch das Grundgesetz nicht unterliegt (Art. 137 Abs. 1 GG). Nach der Reichsverfassung von 1871 und der Weimarer Verfassung trat für Angehörige des öffentlichen Dienstes eine Beschränkung des Dienstverhältnisses durch die Annahme der Wahl zum Reichstag nicht ein. Sie erhielten zur Ausübung ihres Amtes als Abgeordnete Urlaub. Vor dem Bundesgesetz vom 11. Mai 1951 war die Rechtsstellung der Beamten, Angestellten und Richter, die die Wahl in den Bundestag annahmen, ungeklärt, sie wurden in der Regel aus dem Dienst entlassen und verloren damit alle Rechte aus dem bisherigen Beamtenverhältnis. Nach § 1 des Gesetzentwurfes treten die in den Bundestag gewählten Beamten oder Richter mit Dienstbezügen mit der Annahme der Wahl wie nach dem Gesetz vom 11. Mai 1951 in den Ruhestand. Durch diese Regelung ist die (Dr. Kleindinst) Trennung der Staatsfunktionen und damit die Unvereinbarkeit von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachtet. Von dieser verfassungsrechtlichen Frage abgesehen, würde die Wahrnehmung des Amtes eines Bundestagsabgeordneten und der Dienstaufgabe in der Verwaltung oder der Rechtsprechung nicht möglich sein. Der Rechtsstand des Ruhestandsbeamten vermeidet den vollen Verlust der Beamtenrechte, der es künftig Beamten und Richtern in der Regel nicht mehr ermöglichen würde, ihre Kenntnisse und Erfahrungen dem Bundestage zur Verfügung zu stellen. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag muß der Beamte oder Richter auf seinen Antrag wieder in das frühere Dienstverhältnis übernommen werden, wenn er die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis noch erfüllt (§ 2). Ein Mangel an den allgemeinen Voraussetzungen wäre bei der eingetretenen Dienstunfähigkeit oder bei der Erreichung des fünfundsechzigsten Lebensjahres gegeben. Der Beamte kann innerhalb einer Frist von drei Monaten den Antrag auf Übernahme in das frühere Dienstverhältnis stellen. Die oberste Dienstbehörde kann den Beamten bis zur Erreichung des fünfundsechzigsten Lebensjahres wieder in das frühere Dienstverhältnis berufen. Stellt der Beamte den Antrag auf Übernahme in das frühere Dienstverhältnis nicht und beruft ihn die oberste Dienstbehörde nicht wieder in das frühere Dienstverhältnis, so verbleibt er im Ruhestande. Dagegen ist er vor der Vollendung des fünfundfünfzigsten Lebensjahres verpflichtet, der Berufung in das frühere Dienstverhältnis Folge zu leisten. Lehnt er die Berufung ab, so gilt er als aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Die Tätigkeit des Beamten oder Richters im Bundestag rechtfertigt die Anrechnung der Zeit der Mitgliedschaft in ihm auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit und auf das Besoldungsdienstalter. Die neue Fassung des § 4 ist zur Vereinfachung der Vorschrift erfolgt. Die Rechtsstellung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ist in § 5 sinngemäß festgelegt. An die Stelle des Ruhestandes tritt ein ihm ähnlicher Rechtsstand mit dem Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, wenn er in dem Anstellungsvertrag begründet ist, oder auf die Hälfte der Vergütung, die ihm bei Verbleiben im Dienst zugestanden hätte. Die Fortführung der Rentenversicherung einschließlich der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung ist klarer festgelegt. Die Arbeiter des öffentlichen Dienstes, die zu Abgeordneten in den Bundestag gewählt werden, fallen, wie erwähnt, nicht unter das Gesetz. Sie sind nach der Anschauung des Ausschusses unter Fortgewährung ihres Lohnes und ihrer Sozialversicherung zu beurlauben. In der Gruppe der Beamten, auf die das Gesetz keine Anwendung findet (§ 7), mußte die Rechtsstellung der Wahlbeamten gesichert werden. Da es Wahlbeamte auf Zeit und auf Lebenszeit gibt, spricht der zweite Satz des § 7 im Gegensatz zu dem § 5 des Gesetzes vom 11. Mai 1951 nur von Wahlbeamten. Während das Gesetz vom 11. Mai 1951 die Regelung der Rechtsstellung der Wahlbeamten auf Zeit der Landesgesetzgebung überläßt, verpflichtet der Gesetzentwurf die Landesgesetzgebung zur Regelung der Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Wahlbeamten. Eine bundesgesetzliche Regelung war aus verfassungsmäßigen Gründen und wegen der Verschiedenheit der rechtlichen Verhältnisse der Wahlbeamten in den Ländern nicht möglich. Die Änderung des § 9 war zur Klarstellung des Außerkrafttretens des bisherigen Rechts veranlaßt. Bonn, den 22. Mai 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 267. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (zu Nr. 4337 der Drucksachen) über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4007, 4337 der Drucksachen) Berichterstatter : Abgeordneter Kuntscher Der in Drucksache Nr. 4007 vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes steht im engsten Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 1953. Nach dem Ersten Überleitungsgesetz vom 21. August 1951 trägt der Bund die Aufwendungen für die Arbeitslosenfürsorge (Alfü). Die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung verausgabten Leistungen an Arbeitslosenfürsorge werden der Bundesanstalt vom Bund zurückerstattet. Für das Rechnungsjahr 1953 werden die Aufwendungen für Arbeitslosenfürsorge mit 946 Mill. DM veranschlagt. Der Entwurf dieses Ergänzungsgesetzes sieht vor, daß 12,5 % des Beitragsaufkommens aus der Arbeitslosenversicherung als bevorschußte Leistungen für die Arbeitslosenfürsorge in verzinslichen Schuldverschreibungen im Bundesschuldengrundbuch zugunsten der Bundesanstalt eingetragen werden. Der Rest soll in bar zur Rückerstattung kommen. Die Beitragseinnahmen werden auf 1 500 Mill. DM geschätzt. Die Leistungen für die Arbeitslosenfürsorge sind mit 946 Mill. DM voranschlagt, so daß etwa 761 Mill. DM als Barleistungen zur Rückerstattung kämen und etwa 185 Mill. DM festgeschrieben würden. Die Regierung begründet die Festlegung eines bestimmten Prozentsatzes des Aufkommens für die festzuschreibende, Schuldbuchforderung an Stelle eines fixierten Betrages mit der Liquidität der Bundesanstalt. Der Regierungsentwurf sieht diese gesetzliche Regelung zunächst auf 3 Jahre vor. Die entstehende Forderung wäre gemäß Regierungsentwurf in der Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes der Bank deutscher Länder, jedoch nicht höher als mit 5 % zu verzinsen. Die Verzinsung erfolgt nachträglich mit Fälligkeitsterminen zum 31. März und 30. September eines jeden Kalenderjahres. Ein Tilgungsplan ist im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. Es handelt sich also unter Umständen um eine „Ewige Schuld". Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung am 19. Dezember 1952 zum vorliegenden Entwurf Stellung und hat einige wesentliche materielle Änderungen beantragt: a) die Gesetzesdauer auf 1 Jahr zu beschränken, b) die Begrenzung des Zinshöchstsatzes von 5 % fallen zu lassen, c) eine Tilgung von 3 % jährlich unter Einbeziehung der ersparten Zinsen festzulegen, d) der Bundesanstalt im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsminister im Falle bedrängter Kassenlage das Recht auf eine dreimonatige Kündigungsfrist gesetzlich zu verbürgen. Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates ab. Sie empfiehlt, daß nach Ablauf von jeweils 3 Jahren ein Tilgungsdienst mit 1 v. H. zuzüglich der eingesparten Zinsen einsetzen soll. Der Ausschuß für Arbeit hat sich in einer Reihe von Sitzungen unter Hinzuziehung des Präsidenten und des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit der Materie des Entwurfes beschäftigt. Die Auswirkungen wurden nicht nur vom rein fiskalischen, sondern auch eingehend vom arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkt geprüft. Grundsätzlich steht der Ausschuß auf dem Standpunkt, daß Überschüsse aus dem Aufkommen der Arbeitslosenversicherung für Arbeitsbeschaffung, Schaffung von Dauerarbeitsplätzen, den sozialen Wohnungsbau und die Durchführung dringender Notstandsarbeiten angelegt werden sollen. Die Durchführung des 200-Millionen-Sofortprogramms zeitigte die besten Erfahrungen: 2631 Maß- (Kuntscher) nahmen mit 16 765 529 Arbeitslosen-Tagewerken waren das bisherige Ergebnis. Davon wurden 16 255 731 Tagewerke von ArbeitslosenfürsorgeUnterstützungsempfängern geleistet. Bei 13wöchiger Beschäftigung fanden 208 407 Arbeitslose vorübergehend Beschäftigung. Über 6000 Dauerarbeitsplätze wurden geschaffen. Rund 680 Mill. DM wurden mit Hilfe dieses Arbeitsbeschaffungsprogramms mobilisiert, da ja Länder, Kommunalverbände, Bund oder sonstige Träger dieser Arbeitsvorhaben auch ihrerseits entsprechende Mittel investieren müssen. Der Bund hat eine sehr beachtliche Entlastung seiner finanziellen Verpflichtungen erfahren. Bund, Länder und Kommunalverbände steigern ihre Steuer-, die Sozialversicherungsträger ihre Beitragsaufkommen. Zahlenmäßig ergibt sich aus dem im Vorjahr angelaufenen 200-Mill.-Sofortprogramm, durch welches insgesamt rund 680 Mill. DM aufgewendet werden, nachstehendes Bild: I. Einsparungen des Bundes 1. 78 000 000,— DM unmittelbar eingesparte Arbeitslosenfürsorgeunterstützungen, 2. 15 700 000,— DM Ersparnis infolge neuer Anwartschaften auf Arbeitslosenunterstützung, 3. 31 400 000,— DM Ersparnis infolge Teilerwerbs von Anwartschaften, 4. 5 000 000,— DM Ersparnis infolge Sperrfristen und freiw. Unterstützungsverzichte für je 1 Monat, 5. 16 000 000,— DM Unterstützungsersparnis infolge Besetzung von rd. 6000 Dauerarbeitsplätzen, die neu geschaffen wurden (auf 2 Jahre gerechnet). Insg. 146 100 000,— DM Ersparnisse des Bundes. II. Ersparungen der Bundesanstalt und anderer Sozialversicherungsträger 6. 7 350 000,— DM Mehrbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, 7. 29 400 000,— DM Mehrbeiträge zur Sozialversicherung, Zus.: 36 750 000,— DM mehr an Versicherungsbeiträgen. III. Mehraufkommen an Steuern 8. 2 400 000,— DM Lohnsteuermehrbeträge (Verdienst je Notstandsarbeiter ca. 65,— DM wöchentlich in Steuergruppe III — 2 Kinder). Nicht berechnet sind die Mehraufkommen an anderen Steuern. Schließlich werden durch die mit obigen Mitteln in Gang gebrachten Arbeitsvorhaben in weitem Maße Zubringerindustrien beschäftigt und durch diese Arbeitsmöglichkeiten weitere Unterstützungsleistungen eingespart, Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen erhöht. An verlorenen Zuschüssen wurden 82 539 422 DM gegeben. An Alfü hätte während des Ablaufes dieser Arbeitsprogramme ungefähr der gleiche Betrag gezahlt werden müssen. Die Bundesanstalt stellt als Gesamtbilanz fest, daß durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm, welches durch die Bereitstellung von 200 Mill. DM ausgelöst wurde, die insgesamt eingetretenen Einsparungen und Mehraufkommen etwa das Dreifache der verlorenen Zuschüsse betragen. Hierzu kommt die wirtschaftspolitische Bedeutung, die durch die Küstenlandgewinnungsarbeiten, Erweiterung von Versorgungsanlagen, Erweiterung und Neubau von Wassergewinnungsanlagen, Talsperren, Meliorationsarbeiten, Straßen-, Kanal-, Eisenbahn- und Hafenbauten, Erschließung von Industriegelände u. dgl. erreicht wurde. Den Notstandsgebieten in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und insbesondere den Zonengrenzgebieten konnte wesentlich geholfen werden. Die große Sorge um die Möglichkeit der Fortführung dieser Arbeiten, die in vielen Fällen eine Planung auf Jahre bedeuten, stand im Mittelpunkt der Ausschußberatungen. Vom Ausschuß wurde auch nicht übersehen, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung kraft Gesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes geworden und ihr durch eigene Organe die Selbstverwaltung gegeben ist. Der Vertreter des Bundesarbeitsministers schloß sich den vorgetragenen Bedenken an. Der Sachbearbeiter des Bundesfinanzministers vertrat den Standpunkt, daß die Liquidität der Bundesanstalt nicht beeinträchtigt wird, der Finanz- und Wirtschaftsplan der Bundesanstalt für das Jahr 1953 sehr vorsichtig aufgestellt sei und ohne Bedenken zusätzlich weitere 100 Mill. DM für Zwecke der produktiven Arbeitsbeschaffung im Jahre 1953 bereitgestellt werden könnten. Da ferner aus dem 200-Mill.-Betrag im Rechnungsjahr 1952 der Gesamtbetrag wohl verplant, aber nur 144 Mill. DM abgerufen sind, stehen für 1953 noch 56 Mill. DM als Überhang aus dem Vorjahr zur Verfügung. Der Haushaltsplan der Bundesanstalt für 1953 sieht weitere 60 Mill. DM für gleiche Zwecke vor. 100 Mill. DM könnten noch zur Verfügung gestellt werden, so daß insgesamt über 200 Mill. DM in Ansatz kommen könnten. Damit wären die Bedenken, daß in der Fortführung der begonnenen Arbeiten ein Stillstand eintreten oder neue Arbeitsbeschaffungsvorhaben nicht in Angriff genommen werden könnten, nicht berechtigt. Weitere Verhandlungen mit dem Herrn Bundesfinanzminister führten zu einem Vermittlungsvorschlag, der in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit am 15. April 1953 mit Stimmenmehrheit , bei Stimmenenthaltungen und einer Gegenstimme in der vorliegenden Ausschußfassung angenommen wurde. In Abänderung des Textes der Regierungsvorlage schlägt der Ausschuß folgende Fassung vor: (Kuntscher) „§ 16 a (1) Der Bund erstattet von den Aufwendungen der Arbeitslosenfürsorge (§ 1 Abs. 1 Ziff. 9) der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Rechnungsjahr 1953 einen Betrag von 185 Millionen DM in der Weise, daß auf Ersuchen des Bundesministeriums der Finanzen Schuldbuchforderungen in das Bundesschuldbuch eingetragen werden. (2) Die Schuldbuchforderungen sind jeweils vom ersten Tage des Monats an, für den die Mehraufwendungen von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu tragen sind, in Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes der Bank deutscher Länder, jedoch nicht höher als mit 5 v. H. zu verzinsen." Absätze 3, 4 und 5 bleiben in der Fassung der Regierungsvorlage bestehen. Neu eingefügt wird ein Absatz 6: „(6) Die Forderungen sind nach Ablauf des Rechnungsjahres 1953 jährlich mit 3 v. H. unter Einbeziehung der ersparten Zinsen zu tilgen. Die Tilgungsbeträge sind jährlich nachträglich jeweils am 31. März jeden Kalenderjahres zu zahlen, erstmalig am 31. März 1955." Mit dieser Neufassung ist im Absatz 1 erreicht, daß an Stelle des im Regierungsentwurf vorgesehenen Anteiles von 121/2% des Beitragsaufkommens zur Arbeitslosenversicherung ein fester Betrag von 185 Mill. DM festgeschrieben werden soll. Diese Art der teilweisen Rückerstattung wird nur für das Rechnungsjahr 1953 und nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, für die Dauer von 3 Jahren gesetzlich festgelegt. Absatz 2 fixiert in der Abänderung den Tag des Beginnes der Verzinsung zugunsten der Bundesanstalt. Absatz 6 legt einen Tilgungsplan fest, daß aus der Schuldbucheintragung nicht eine „eingefrorene Forderung" wird. Ich ersuche das Hohe Haus um Annahme dieser Änderungsvorschläge. Bonn, den 16. Mai 1953 Kuntscher Berichterstatter Namentliche Abstimmungen 1. in der dritten Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nrn. 4007, 4337 der Drucksachen); 2. über den Gesetzentwurf über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955 (Schlußabstimmung) (Nrn. 4005, 4338 der Drucksachen). Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. CDU/CSU Dr. Adenauer — - Dr. Henle — — Albers Ja Ja Hilbert Ja Ja Arndgen Ja Ja Höfler Ja Ja Dr. Bartram (Schleswig- Hohl Ja Ja Holstein) — — Hoogen Ja Ja Bauereisen Ja Ja Hoppe Ja Nein Bauknecht Ja Ja Dr. Horlacher entschuld. entschuld. Dr. Baur (Württemberg) Ja Ja Horn Ja Ja Bausch Ja Ja Huth beurlaubt beurlaubt Becker (Pirmasens) Ja Ja Dr. Jaeger (Bayern) Ja Ja Blank (Dortmund) — — Junglas Nein Ja Frau Brauksiepe — — Kahn Ja Ja Dr. von Brentano Ja Ja Kaiser Ja Ja Brese Ja Ja Karpf Ja Ja Frau Dr. Brökelschen Ja Ja Dr. Kather Ja Ja Dr. Brönner beurlaubt beurlaubt Kemmer Ja Ja Brookmann Ja Ja Kemper Ja Ja Dr. Bucerius Ja Ja Kern Ja Ja Frau Dietz Ja Ja Kiesinger Ja Ja Donhauser Ja Ja Dr. Kleindinst Ja Ja Dr. Dresbach entschuld. entschuld. Dr. Köhler Ja Ja Eckstein Ja Ja Dr. Kopf Ja Ja Dr. Edert Ja Ja Kühling Ja Ja Dr. Ehlers Ja Ja Kuntscher Ja Ja Ehren Ja Nein Kunze Ja Ja Eplée Ja Ja Dr. Laforet Ja Ja Dr. Erhard — — Dr. Dr. h. c. Lehr — — Etzenbach Ja Ja Leibfried Ja Ja Even entschuld. entschuld. Lenz Ja Ja Feldmann Ja Ja Leonhard Ja Ja Dr. Fink Ja Ja Lücke beurlaubt beurlaubt Dr. Frey Ja Ja Majonica Ja Ja Fuchs Ja Ja Massoth Ja Ja Dr. Freiherr von Fürsten- Mayer (Rheinland-Pfalz) Ja Ja berg Ja Ja Mehs Ja Ja Fürst Fugger von Glött . . Ja Ja Mensing Ja Ja Funk Ja Ja Morgenthaler Ja Ja Gengler Ja Ja Muckermann Ja Ja Gerns Ja Ja Mühlenberg Ja Ja Dr. Gerstenmaier Ja Ja Dr. Dr. Müller (Bonn) Ja Ja Gibbert Ja Ja Müller-Hermann Ja Nein Giencke Ja Ja Naegel Ja Ja Dr. Glasmeyer Ja Ja Neber Ja Ja Glüsing Ja Ja Nellen Ja Ja Gockeln entschuld. entschuld. Neuburger Ja — Dr. Götz Ja Ja Nickl Ja Ja Frau Dr. Gröwel Ja Ja Frau Niggemeyer Ja Ja Günther entschuld. entschuld. Dr. Niklas Ja Ja Hagge entschuld. entschuld. Dr. Oesterle Ja Ja Dr. Handschumacher . Ja Ja Oetzel Ja Ja Frau Heiler Ja Ja Dr. Orth Ja Ja Heix Ja Nein Pelster Ja Ja Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Pfender Ja Ja Brünen Nein Nein Dr. Pferdmenges krank krank Cramer Nein Nein Frau Dr. Probst — _ Dannebom Nein Nein Dr. Pünder — — Diel. Nein Nein Raestrup Ja Ja Frau Döhring Nein Nein Rahn Ja Ja Eichler Nein Nein Frau Dr. Rehling entschuld. entschuld. Ekstrand Nein Nein Frau Rösch Ja Ja Erler Nein Nein Rümmele Ja Ja Faller Nein Nein Sabel Ja Ja Franke Nein Nein Schäffer Ja Ja Freidhof Nein Nein Scharnberg Ja Ja Freitag entschuld. entschuld. Dr. Schatz enthalten Ja Geritzmann Nein Nein Schill krank krank Gleisner Nein Nein Schmitt (Mainz) Ja Ja Görlinger Nein Nein Schmitz Ja Ja Graf Nein Nein Schmücker Ja Ja Dr. Greve beurlaubt beurlaubt Dr. Schröder (Düsseldorf) Ja Ja Dr. Gülich Nein Nein Schüttler Ja Ja Happe Nein Nein Schütz Ja Ja Heiland Nein Nein Schuler Ja Ja Hennig Nein Nein Schulze-Pellengahr Ja Ja Henßler krank krank Dr. Semler Ja Ja Herrmann Nein Nein Dr. Serres Ja Ja Höcker Nein Nein Siebel Ja Ja Höhne Nein Nein Dr. Solleder Ja Ja Frau Dr. Hubert . Nein Nein Spies Ja Ja Imig Nein Nein Graf von Spreti Jacobi beurlaubt beurlaubt Stauch Ja Ja Jacobs Nein Nein Frau Dr. Steinbiß Ja Ja Jahn Nein Nein Storch Ja Ja Kalbfell krank krank Strauß — Ja Kalbitzer Nein Nein Struve Ja Ja Frau Keilhack. Nein Nein Stücklen Ja Ja Keuning Nein Nein Dr. Vogel Kinat Nein Nein Wacker Ja Ja Frau Kipp-Kaule N ein Nein Wackerzapp Ja Ja Dr. Koch krank krank Dr. Wahl Ja Ja Frau Korspeter . Nein Nein Frau Dr. Weber (Essen) entschuld. entschuld. Frau Krahnstöver . krank krank Dr. Weber (Koblenz) entschuld. entschuld. Dr. Kreyssig Nein Nein Dr. Weiß Ja Ja Kriedemann Nein Nein Winkelheide Ja Nein Kurlbaum Nein Nein Wittmann enthalten Ja Lange Nein Nein Dr. Wuermeling Ja Ja Lausen Nein Nein SPD Frau Lockmann Nein Nein Ludwig Nein Nein Frau Albertz Nein Nein Dr. Luetkens Nein Nein Frau Albrecht Nein Nein Maier (Freiburg) Nein Nein Altmaier Nein Nein Marx Nein Nein Frau Ansorge Nein Nein Matzner Nein Nein Dr. Arndt Nein Nein Meitmann. Nein Nein Arnholz Nein Nein Mellies Nein Nein Dr. Baade Nein Nein Dr. Menzel Nein Nein Dr. Bärsch Nein Nein Merten Nein Nein Baur (Augsburg) Nein Nein Mertins Nein Nein Bazille Nein Nein Meyer (Hagen) Nein Nein Behrisch Nein Nein Meyer (Bremen) krank krank Bergmann Nein Nein Frau Meyer-Laule . . Nein Nein Dr. Bergstraeßer Nein Nein Mißmahl Nein Nein Berlin Nein Nein Dr. Mommer Nein Nein Bettgenhäuser Nein Nein Moosdorf . Nein Nein Bielig Nein Nein Dr. Mücke Nein Nein Birkelbach Nein Nein Müller (Hessen) Nein Nein Blachstein Nein Nein Müller (Worms) Nein Nein Dr. Bleiß Nein Nein Frau Nadig Nein Nein Böhm Nein Nein Dr. Nölting Nein Nein Dr. Brill Nein Nein Nowack (Harburg) . Nein Nein Bromme Nein Nein Odenthal krank krank Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. Ohlig Nein Nein Kühn Ja Ja Ollenhauer Nein Nein Dr. Leuze Ja Ja Paul (Württemberg) Nein Nein Dr. Luchtenberg Ja Ja Peters Nein Nein Margulies enthalten enthaiten Pohle Nein Nein Mauk Ja Ja Dr. Preller Nein Nein Dr. Mende Ja Ja Priebe Nein Nein Dr. Miessner beurlaubt beurlaubt Reitzner Nein Nein Neumaver Ja — Richter (Frankfurt) Nein Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer beurlaubt beurlaubt Ritzel Nein Nein Onnen Ja Ja Ruhnke Nein Nein Dr. Pfleiderer Ja Ja Runge Nein Nein Dr. Preiß Ja Ja Sander krank krank Dr. Preusker Ja Ja Sassnick Nein Nein Rademacher Ja Ja Frau Schanzenbach Nein Nein Rath Ja Ja Dr. Schmid (Tübingen) . . . Nein Nein Revenstorff Ja Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Nein Nein Dr. Schäfer Ja enthalten Dr. Schöne Nein Nein Dr. Schneider Ja Ja Schoettle Nein Nein Stahl Ja Ja Segitz Nein Nein Stegner Ja Ja Seuffert Nein Nein Dr. Trischler Ja Ja Stech Nein Nein de Vries Ja Ja Steinhörster Nein Nein Dr. Wellhausen enthalten enthalten Stierle beurlaubt beurlaubt Wirths beurlaubt beurlaubt Striebeck Nein Nein Frau Strobel Nein Nein DP Temmen Nein Nein Tenhagen Nein Nein Ahrens Ja enthalten Troppenz Nein Nein Eickhoff Ja Ja Dr. Veit Nein Nein Ewers Ja Ja Wagner Nein Nein Farke Ja Ja Wehner Nein Nein Dr. Fricke entschuld. entschuld. Wehr Nein Nein Hellwege — — Weinhold Nein Nein Taffé entschuld. entschuld. Welke Nein Nein Frau Kalinke enthalten Nein Weltner Nein Nein Kuhlemann entschuld. entschuld. Dr. Wenzel Nein Nein Dr. Leuchtgens Ja Ja Winter Nein Nein Löfflad Ja Nein Wönner Nein Nein Matthes Ja Nein Zühlke Nein Nein Dr. von Merkatz Ja Nein Schuster Ja Nein Dr. Seebohm Ja — FDP Tobaben Ja Ja Walter Ja Ja Dr. Atzenroth - — Wittenburg entschuld. entschuld. Dr. Becker (Hersfeld) Ja Ja Dr. Woltge Ja Ja Blank (Oberhausen) . . Ja Ja Dr. Zawadil Ja Ja — Blücher — Dannemann Ja Ja Dr. Dehler Ja Ja FU Dirscherl krank krank Freiherr von Aretin Nein Nein Eberhard Ja Ja Dr. Bertram (Soest) Nein Nein Euler Ja Ja Dr. Besold Nein Nein Fassbender Ja Ja Clausen Nein Nein Dr. Friedrich — — Dr. Decker. Nein Nein Frühwald Ja Ja Determann Nein Nein Funcke Ja Ja Eichner Nein Nein Gaul Ja Ja Hoffmann (Lindlar) Nein Nein Dr. von Golitschek Ja Ja Lampl Nein Nein Grundmann Nein Nein Maerkl Nein Nein Dr. Hammer Ja Ja Mayerhofer Ja Nein Dr. Hasemann Ja Ja Dr. Meitinger Nein Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) Ja Ja Pannenbecker Nein Nein Dr. Hoffmann (Schönau) enthalten enthalten Parzinger Nein Nein Frau Hütter enthalten enthalten Dr. Reismann Nein Nein Frau Dr. Ilk enthalten Ja Ribbeheger Nein Nein Jaeger (Essen) Ja Ja Volkholz Nein Nein Juncker Ja enthalten Wartner Ja Nein Dr. Kneipp Ja Ja Willenberg Nein Nein Name Abstimmung 1. 2. Name Abstimmung 1. 2. KPD Loritz entschuld. entschuld. Agatz entschuld. entschuld. Reindl Nein Nein Fisch Nein Nein Fraktionslos Gundelach Nein Nein Frau Arnold Nein Nein Harig Nein Nein Aumer krank krank Kohl (Stuttgart) Nein Nein Bahlburg Ja Ja Müller (Frankfurt) Nein Nein Frau Bieganowski Nein Nein Niebergall Nein Nein Bodensteiner Nein Nein Niebes Nein Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Nein Paul (Düsseldorf) entschuld. entschuld. Freudenberg Nein Nein Reimann entschuld. entschuld. Fröhlich Nein Nein Renner Nein Nein Frommhold Ja Nein Rische entschuld. entschuld. Frau Jaeger (Hannover) Ja Nein Frau Strohbach Nein Nein Dr. Keller Nein Nein Frau Thiele Nein Nein Müller (Hannover) - — Dr. Ott Ja entschuld. Gruppe WAV Schmidt (Bayern) Ja Ja von Thadden Ja Nein Goetzendorff — — Tichi. krank krank Hedler entschuld. entschuld. Wallner Ja Ja Langer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Nein Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen 343 340 Davon: Ja 178 162 Nein 157 171 Stimmenthaltung. 8 7 Zusammen wie oben 343 340 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung 1. 2. 1. 2. CDU/CSU Neumann Nein Nein Dr. Friedensburg beurlaubt beurlaubt Dr. Schellenberg Nein Nein Dr. Krone Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) Nein Nein Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin) Nein Nein Frau Dr. Maxsein Ja Ja Frau Wolff Nein Nein Dr. Tillmanns entschuld. entschuld. FDP SPD Dr. Henn Ja Ja Brandt Nein Nein Hübner Ja Ja Dr. Königswarter. Nein Nein Frau Dr. Mulert Ja Ja Löbe Nein Nein Dr. Reif enthalten Ja Neubauer Nein Nein Dr. Will Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung 1. 2. Abgegebene Stimmen . . . 16 16 Davon: Ja 6 7 Nein . . . . • • . • 9 9 Stimmenthaltung . . . . 1 — Zusammen wie oben 16 16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Offenbar werden keine weiteren Erklärungen zu diesem Punkt gewünscht. Wir können dann in der Abstimmung fortfahren. Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen also der


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU unter Ziffer 5 des Umdrucks Nr. 928 vor.

    (Abg. Arnholz: Herr Präsident, zur Abstimmung! Dazu ist ein Änderungsantrag gestellt, „Nr. 1 b" zu streichen!)

    — Ich wollte das gerade zu Ende führen, entschuldigen Sie vielmals. — Es ist von Ihnen dazu ein Änderungsantrag gestellt worden, die Worte „Nr. 1 b" zu streichen. Ich frage das Haus, ob sich jeder über den Inhalt der Abstimmung im klaren ist.

    (Zurufe: Nein!)

    — Meine Damen und Herren, zu Ziffer 5 des Änderungsantrags der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 928, wonach in § 103 Abs. 2 Satz 2 nach § 111 a „und § 112 Nr. 1 b" eingefügt werden sollte, hat die SPD beantragt, die Worte „Nr. 1 b" zu streichen, so daß es jetzt, wenn der Antrag angenommen würde, hieße:
    In § 103 Abs. 2 Satz 2 werden nach § 111 a die Worte eingefügt „und § 112".
    Jetzt ist es hoffentlich klar.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck Nr. 928 Ziffer 5. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Meine Damen und Herren, es haben sich diesmal wieder eine ganze Reihe von Abgeordneten nicht an der Abstimmung beteiligt. Dann ist es völlig unmöglich, zu erkennen, wer nun eigentlich wofür gestimmt hat. Gestatten Sie mir, daß ich die Abstimmung noch einmal wiederhole, um zu erkennen, wo nun wirklich die Mehrheit liegt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 928 Ziffer 5 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Stuttgarter Kulturkoalition!)

    Da beide Änderungsanträge abgelehnt worden sind, bedarf es keiner weiteren Abstimmung über die Ausschußfassung.
    Ich komme zu § 106, dazu Änderungsantrag der Fraktion der Föderalistischen Union Umdruck Nr. 932 Ziffer 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 106 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Gegenprobe? — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
    Ich komme zu § 107, dazu Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU Umdrucke Nrn. 928 Ziffer 6 und 930 Ziffer 3.

    (Abg. Dr. Schröder [Düsseldorf]: Bei Umdruck Nr. 930 Ziffer 3 bitten wir um satzweise Abstimmung!)

    Der weitgehendste Antrag ist der Antrag Umdruck Nr. 930 Ziffer 3 der Abgeordneten Neuburger, Sabel, Naegel, Eplée und Genossen, den § 107 zu streichen. Für den Fall, daß dieser Antrag abgelehnt werden sollte, würde sich die Abstimmung über die übrigen Sätze erledigen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag in Umdruck Nr. 930 Ziffer 3 betreffend § 107 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war die Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag Umdruck Nr. 928 Ziffer 6 betreffend Einfügung eines Abs. 7 in § 107. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 107 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; § 107 ist angenommen.
    Ich rufe § 112 auf, dazu Änderungsantrag Umdruck Nr. 932 Ziffer 2 der Fraktion der Föderalistischen Union zu § 112 Abs. 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 112 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Ich komme zu § 169. Dazu Änderungsanträge, einmal Antrag der Abgeordneten Schröter (Berlin) und Genossen Umdruck Nr. 926 auf Wiederherstellung der Fassung der Beschlüsse des 25. Ausschusses, weiter Änderungsantrag Umdruck Nr. 934 der Abgeordneten Kühn, Gaul und Fraktion der FDP, das ist ein gleichlautender Antrag auf Wiederherstellung der Ausschußfassung. Das Haus ist sich im klaren über die Abstimmung? — Das ist der Fall. Ich bitte die Damen und Herren, die den gleichlautenden Anträgen Umdrucke Nrn. 926 und 934 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Dieser Änderungsantrag ist angenommen. Damit ist § 169 in der Ausschußfassung wiederhergestellt, und es erübrigt sich eine weitere Abstimmung.
    Änderungsantrag der Abgeordneten Neuburger, Sabel, Naegel, Eplée, Umdruck Nr. 930 Ziffer 4 auf Einfügung eines § 175 a. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit, ist angenommen.
    Zu § 176 einmal der Änderungsantrag der Föderalistischen Union, Umdruck Nr. 929 Ziffer 2, weiter der Änderungsantrag der Abgeordneten Neuburger — —

    (Zuruf von der Mitte: Nein, wir sind fertig!)

    — Dieser Antrag ist durch die Ablehnung des Antrags, der zu § 107 auf Umdruck Nr. 930 Ziffer 3 gestellt ist, erledigt. Es dreht sich also nur um den Änderungsantrag der Föderalistischen Union Umdruck Nr. 929 Ziffer 2. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag zuzustimmen


    (Präsident Dr. Ehlers)

    wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 176 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen, — Das ist die Mehr heit; ist angenommen.
    Zu § 177 Änderungsanträge, einmal Umdruck Nr. 925, Ziffer 2 auf Streichung der Absätze 11 und 12, Änderungsantrag der DP, weiterhin der Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn, Gaul und Fraktion der FDP Umdruck Nr. 935, in Abs. 4 die Worte „oder bei dem früheren Forschungsamt RLM" zu streichen. Der Änderungsantrag Umdruck Nr. 930 Ziffer 3 zu § 177 hat sich durch die vorhergegangene Abstimmung erledigt.
    Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 935. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Abgeordneten Kühn, Gaul und Fraktion der FDP zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Deutschen Partei Umdruck Nr. 925 Ziffer 2 auf Streichung der Absätze 11 und 12 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war die Mehrheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 177 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Ich komme zu § 184: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck Nr. 928 Ziffer 7 auf Anfügung eines Halbsatzes betreffend § 107 Abs. 7. Ist sich das Haus über die Abstimmung im klaren?
    — Das ist der Fall.

    (Abg. Dr. Wuermeling: War der Abs. 7 bei § 107 nicht vorhin gestrichen worden? — Abg. Arnholz: Ist erledigt durch die Abstimmung zu § 107! — Abg. Naegel: Eben nicht! — Abg. Dr. Wuermeling: Ziffer 6 von Umdruck Nr. 928 ist abgelehnt!)

    — Der Antrag Umdruck Nr. 928 Ziffer 6 auf Einführung eines Abs. 7 ist abgelehnt. Dann kann also sinngemäß der Abs. 7 nicht in § 184 angeführt werden. Der Antrag hat sich damit erledigt. Es bedarf also keiner weiteren Abstimmung über § 184.
    Ich komme zu § 185 a. Änderungsantrag Umdruck Nr. 929 Ziffer 3, Antrag der Fraktion der Föderalistischen Union. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck 929 Ziffer 3 betreffend § 185 a zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Ich bitte die Damen und Herren, die § 185 a in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit.
    Ich rufe auf § 189. Dazu der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 928 Ziffer 8 wegen des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. September 1953. Ich bitte die Damen und Herren,
    die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Meine Damen und Herren; damit sind die Änderungsanträge in der dritten Beratung erledigt. Ich komme zur Schlußabstimmung eines Bundesbeamtengesetzes auf Grund der Ergebnisse der Einzelberatung der dritten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Bundesbeamtengesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung ist das Gesetz gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen worden.
    Meine Damen und Herren, ich bitte Sie freundlichst, die erste Seite der Drucksache Nr. 4246 zur Hand zu nehmen. Der Ausschuß hat in Ziffer 2 einen Entschließungsantrag gestellt. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag .zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    In Ziffer 3 und 4 hat der Ausschuß beantragt, bestimmte Anträge für erledigt zu erklären und ebenfalls die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrage Ziffer 3 und 4 zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist eines der umfangreichsten, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Es betrifft die Verhältnisse zahlloser Bediensteter des Bundes. Ich glaube, in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich der Arbeit des Beamtenrechtsausschusses bei diesem Gesetz besonders dankbar gedenke.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Wir kommen jetzt zur
    Abstimmung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Drucksachen Nrn. 4306 und 4370).
    Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich kann also aufrufen Drucksache Nr. 4306 §§ 1, — 2, —3,-4,-5,-6,-7,-8,-9.—Keine Wortmeldungen? — Ich rufe gleichzeitig auf Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zustimmen wollen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; ist angenommen.
    Eine allgemeine Aussprache der
    dritten Beratung
    war nicht vorgesehen. Änderungsanträge sind nicht gestellt.
    Ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Gesetz in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich stelle fest, daß das Gesetz — soweit ich sehe, einstimmig — angenommen worden ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nein! Enthaltungen!)

    — Ich frage: Wer ist dagegen? — Wer enthält sich?
    — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. (Abg. Dr. Wuermeling: Die Betroffenen enthalten sich!)



    (Präsident Dr. Ehlers)

    Meine Damen und Herren, ich darf freundlichst bitten, im Interesse der Förderung unserer Arbeit sich auf Ihre Plätze zu begeben, vielleicht sogar die Glückwünsche nachträglich zu erledigen.
    Wir kommen nun zu den Abstimmungen in der zweiten und dritten Beratung über die beiden Gesetze unter Punkt 5 a und 5 b der Tagesordnung; zunächst zur
    Abstimmung in der zweiten Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von den Trägern der .gesetzlichen Rentenversicherungen für das Haushaltsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen (Nr. 4033 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 4311 der Drucksachen, Umdruck Nr. 924).
    Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, —Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; die aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift sind angenommen.
    Ich habe die Bitte, daß die Abgeordneten sich freundlichst auf ihre Plätze begeben. Sie erleichtern uns damit die Abstimmung.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Änderungsanträge sind nicht gestellt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen
    Rentenversicherungen für das Haushaltsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
    Meine Damen und Herren, Ihnen ist deutlich geworden, daß die in Umdruck Nr. 924 enthaltene Berichtigung vorgenommen und zum Gegenstand der Abstimmung gemacht worden ist. Darüber hat kein Zweifel bestanden.

    (Abg. Arndgen: Ist im Bericht erwähnt worden!)

    Ich komme zur
    Abstimmung in der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 154
    und 1955 (Nr. 4005 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß).
    Drucksache Nr. 4338 ist der Ausschußbericht. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; die aufgerufenen Paragraphen, die Einleitung und die Überschrift sind angenommen.
    Zur dritten Beratung Herr Abgeordneter Richter.

    (Abg. Pelster: Namentliche Abstimmung! — Heiterkeit.)



Rede von Willi Richter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über das Verständnis, das Sie für unseren Antrag auf namentliche Abstimmung, den ich hiermit im Auftrage der SPD-Fraktion stelle, haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag gehört. Der Antrag ist hinreichend unterstützt. Ich bitte die Herren Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln zur Schlußabstimmung über das Gesetz über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955.

    (Einsammeln der Stimmkarten.)

    Darf ich unterstellen, daß die Einsammlung der Stimmkarten zunächst abgeschossen ist? Ich schließe die Abstimmung, wenn die Auszählung beendet wird. Ich darf die Herren Abgeordneten bitten, sich auf ihre Plätze zu begeben, — auch die Damen.
    Meine Damen und Herren, ich darf während der Auszählung in der Tagesordnung fortfahren. Ich bitte Sie freundlichst, Ihre Plätze einzunehmen. Nach Punkt 6, der erledigt ist, haben wir eingeschoben:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichtsordnung — SGO) (Nr. 4357 der Drucksachen).
    Es wird auf die schriftliche Begründung verwiesen.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Meine Damen und Herren, ich möchte die alte Frage: Ausschuß für Arbeit oder Ausschuß für Sozialpalitik? nicht in meinem Vorschlag vorweg entscheiden. Darf ich die Sachverständigen der verschiedenen Fraktionen um ihre freundliche Meinung bitten.

    (Zurufe: Ausschuß für Sozialpolitik!)

    — Ich höre nur das Wort „Sozialpolitik". Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Sozialpolitik einverstanden ist. — Das ist der Fall. Damit ist der eingeschobene Punkt erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 7:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Nr. 4335 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen hierfür vor, auf Begründung und Aussprache zu verzichten. — Sie sind damit einverstanden. Ich schlage Ihnen vor, diesen Gesetzenwurf dem Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden; die Überweisung ist erfolgt.
    Ich rufe auf Punkt 8:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des Grundstücks ehem. Finanzschule Mölln in Holstein an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein (Nr. 4331 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen hier ebenfalls vor, auf Begründung und Aussprache zu verzichten, und schlägt ferner vor, diesen Antral" dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Das Haus ist mit der Überweisung einverstanden.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Ich komme zu Punkt 9:
    Beratung der Übersicht Nr. 66 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen (Umdruck Nr. 917).
    Es ist heute keine ausführliche Begründung vorgesehen. Ich bitte die Damen und Herren, die den auf Umdruck Nr. 917 gestellten Anträgen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Ich komme zu Punkt 10:
    Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 918).
    Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich frage, ob noch Abgeordnete vorhanden sind, die zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955, Schlußabstimmung, ihre Stimme noch abzugeben wünschen.

    (Abg. Frau Hütter gibt noch ihre Stimmkarte ab.)

    - Es sind nun keine Abgeordneten mehr vorhanden, die noch abzustimmen wünschen. Ich schließe damit die namentliche Abstimmung und bitte Sie, etwas Geduld zu haben, bis das Ergebnis bekanntgegeben werden kann.

    (Kurze Pause.)

    Meine Damen und Herren, ich darf inzwischen vorweg schon bekanntgeben, daß im Anschluß an das Plenum eine Sitzung der Fraktion der FDP stattfindet.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis*) der Abstimmung bekannt: es haben teilgenommen 340 Abgeordnete, mit Ja haben gestimmt 162, mit Nein 171 bei 7 Enthaltungen. Von den Berliner Abgeordneten haben mit Ja gestimmt 7, mit Nein 9, insgesamt 16. Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung abgelehnt.
    Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf Mittwoch, den 3. Juni, 9 Uhr, und schließe die 267. Sitzung.