Rede von
Oskar
Wackerzapp
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Behandlung dieses Problems ist nach meiner Auffassung immer eine merkwürdige Gedankenverwirrung insofern festzustellen, als man die Ermäßigung der Vermögensabgabe als ein Geschenk betrachtet. Das Wesen des Geschenks ist die unentgeltliche Vermögensvermehrung. Aber hier handelt es sich nicht darum, das Vermögen zu vermehren; vielmehr soll durch die Anrechnung der Schäden verhindert werden, daß zu den durch den Krieg verursachten Verlusten durch eine nach unserer Ansicht verfehlte Gesetzesbestimmung noch ein weiterer Schaden hinzutritt.
Weiter ist gesagt worden, durch die Berücksichtigung der Vermögensschäden nach unserem Tarif würde eine unerträgliche Verkürzung des Aufkommens zum Lastenausgleich eintreten. Ich habe schon früher darauf hingewiesen, daß dies nach meiner Auffassung nicht der Fall ist, weil insbesondere bei den großen Schäden der großen Betriebe eine Schranke dadurch aufgerichtet worden ist, daß nach § 13 des Feststellungsgesetzes mit dem Vermögensstand vom 1. Januar 1940 verglichen wird, so daß alle im Kriege erzielten Gewinne bei der Schadensfeststellung nicht zum Zuge kommen.
Sodann darf ich auf die in ihrer Bedeutung noch nicht recht gewürdigte Bestimmung des § 249 des Lastenausgleichsgesetzes hinweisen, eine etwas tückische Bestimmung, die besagt, daß das, was bei der Vermögensabgabe infolge der Saldierung er-. mäßigt wird, auf den Grundbetrag der Hauptentschädigung angerechnet wird, d. h. daß der Ausgleichsfonds die Beträge, die er auf der Einnahmeseite durch die Saldierung verliert, ganz oder zum Teil auf der Ausgabenseite dadurch wieder ausgleicht, daß er bei der Hauptentschädigung entsprechend geringere Beträge zu zahlen braucht.
Ich möchte noch auf folgendes hinweisen: Wir wissen alle, welch außerordentlich verdienstliche Arbeit gerade Herr Kollege Seuffert bei der Gestaltung der Kreditgewinnabgabe geleistet hat, allerdings nach meiner Ansicht mehr in bezug auf die technische Behandlung der Angelegenheit als in bezug auf die materielle Regelung. Ich darf darauf aufmerksam machen, mit welcher Gewissenhaftigkeit, man kann schon sagen: mit welch zärtlicher Sorgfalt darauf geachtet worden ist, daß hier eine volle Saldierung der Währungsverluste und der Betriebsverluste mit den Währungsgewinnen stattfinden darf, ohne daß die Rede davon gewesen wäre, bei irgendeiner Vermögenshöchstgrenze haltzumachen. Dabei handelt es sich bei der Kreditgewinnabgabe darum, daß ein unverdienter Wertzuwachs für den Lastenausgleich herangezogen werden soll, während es bei unserem Antrag doch darum geht, daß ein durch den Krieg zerschlagenes Vermögen davor bewahrt bleiben soll, durch Maßnahmen des Gesetzgebers weiter in seinem Bestand und seiner Lebensfähigkeit beeinträchtigt zu werden.
Zum Schluß darf ich darauf hinweisen, daß diese ganze Angelegenheit für uns auch noch eine prinzipielle Bedeutung hat. Es hat sich auch heute wieder so angehört, als ob bei den Gegnern unseres Entwurfs die Meinung obwaltet, der Besitz eines größeren Vermögens sei eigentlich von vornherein etwas Anstößiges, etwas Unzulässiges, und die Tatsache, daß der Krieg hier schädigend eingegriffen hat, sei zwar im Einzelfall vielleicht bedauerlich, im Grundsätzlichen aber doch mehr die Korrektur eines unerwünschten sozialen Tatbestandes. So klingt es manchmal heraus. Wir aber bejahen die Institution des Eigentums als einen der tragenden Grundpfeiler unserer Zivilisation und Kultur aus Überzeugung und wollen keinen Unterschied etwa in der Richtung machen, daß das Eigentum nur bis zu einer willkürlichen Höchstgrenze von 75 000 oder 150 000 DM anzuerkennen ist; es ist vielmehr dem Grundsatz nach zu bejahen. Auch die größeren Vermögen sind doch in aller Regel nicht vom Himmel gefallen.
— Jawohl, vereinzelt durchaus möglich. Aber in der Regel sind die großen Vermögen entstanden in jahrelanger Lebensarbeit, oft durch Generationen hindurch, durch Fleiß, Arbeit, Unternehmermut und überragendes Wissen und Können. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, daß die größeren Vermögen genau so viel Anspruch auf den Schutz des Staates haben wie die kleineren.
Also auch aus diesen, über den Spezialfall hinaus wirksamen allgemeinen Gründen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen.