Rede von
Johannes
Kunze
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die Verhältnisse dieses Hauses nicht kennt und verfolgt hat, der wird sich vielleicht wundern, daß Herr Kollege Seuffert
heute so warmherzig die Regierungsvorlage vertreten hat, die er im Ausschuß eisern bekämpft hat.
Zum zweiten: Sie wünschten Zahlen. Herr Kollege Seuffert, ich will Ihnen zuvor etwas sagen; dann bringe ich Ihnen sofort die Zahlen. Sie haben völlig übergangen, daß ich in der ersten Lesung die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Frage dargestellt habe.
— Das ist bedauerlich, denn das wäre eine sachliche Diskussion gewesen, während das Übergehen dieser volkswirtschaftlichen Belange nur ein Reden zum Fenster heraus ist.
Nun darf ich Ihnen vielleicht folgende absoluten Zahlen vorlegen, wenn Sie sie mitschreiben wollen. Ich bin auch gern bereit, sie Ihnen noch schriftlich zu geben. Ich nenne Ihnen das Stichtagsvermögen, die Höhe der Vermögensabgabe netto unter Berücksichtigung von Freigrenzen, soweit sie vorhanden sind, nach der jetzigen Konzeption des § 47 und wie sie sich nach der Vorlage gestaltet, die heute in der dritten Lesung verabschiedet werden soll.
Bei einem Stichtagsvermögen von 20 000 DM bleibt die Vermögensabgabe nach der jetzigen geltenden Fassung des Gesetzes 6525 DM. Wir kommen auf 6500 DM. Bei 20 000 DM Stichtagsvermögen unter Berücksichtigung von 100 Schadenspunkten ist die Abgabe 5625 DM jetzt, 4000 DM nach dem neuen Antrag, der zur Entscheidung steht.
Bei 20 000 und 30 000 DM Schaden ist die Abgabe 4650 DM nach der alten Fassung, 1500 DM nach der jetzt vorgeschlagenen Fassung.
Bei zwei Drittel Vermögensverlust — immer Restvermögen, das am Stichtag vorhanden war — von 20 000 DM ist die Abgabe nach § 47 geltender Fassung 3750 DM, nach dem neuen Vorschlag nichts, weil wir allerdings der Meinung waren, wenn jemand schon zwei Drittel seines Vermögens verloren hat, soll man ihm nicht noch weitere 25 % seines Vermögens abnehmen.
Ich will Ihnen jetzt die größeren Zahlen bringen. Sie fragen nach Zwischenzahlen; dann will ich Ihnen die Zwischenzahlen geben. Wenn ein Abgabevermögen von 100 000 DM am Stichtag vorhanden war und der Schaden war 100 000 DM, dann sind also 100 Schadenspunkte entstanden. Vermögensabgabe nach § 47 der jetzigen Fassung 47 000 DM, nach der neuen Fassung 38 000 DM.
Sie sehen also, es gibt an keinem Punkt, auch bei den kleinen Vermögen, eine stärkere Belastung, sondern überall eine Entlastung.
— Verzeihen Sie, ich will Ihnen sofort weitere Zahlen geben. Nehmen Sie ein Stichtagsvermögen von 40 000 DM, wobei 20 000 DM Schaden eingetreten ist, dann haben Sie nach der jetzigen Fassung 17 400 DM Abgabe. Nach der neuen Fassung haben Sie 18 000 DM Abgabe.
— Verzeihen Sie!
— Ja, das ist richtig.
Bei 40 000 DM Stichtagsvermögen und 40 000 DM Schaden haben Sie nach Ihrer Konzeption, also § 47, alte Fassung, 12 400 DM Vermögensabgabe, die bleibt, nach der neuen Fassung, die vorgeschlagen wird, 8000 DM. Sie können sich die Tabelle ansehen; dann werden Sie sehen, daß immer bei solchen Prozenttabellenberechnungen an irgendeinem Punkt ein Bruch eintritt; den können auch Sie nicht vermeiden.
Wir kommen unter Berücksichtigung der sozialen Freigrenzen in unserem Vorschlag auch bei den kleinen Vermögen durchweg zu einer Verbesserung, und das scheint uns allerdings richtig zu sein.