- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
()
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit Dank und Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß der Bundesregierung als solcher Vorwürfe wegen der bisherigen Nichtvorlage des Gesetzes nicht gemacht worden sind.
Ich darf aber auf die weiteren Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ehr en insoweit eingehen, als er glaubt, daß in der Gesundheitsabteilung unseres Hauses gewisse Hemmungen bestehen. Dieser Vorwurf würde, wenn er gerechtfertigt wäre, nämlich bedeuten, daß eine Abteilung eines Ministeriums stärker ist als der Wille des für das Ministerium verantwortlichen Ministers und der für die Geschäftsführung dieses Ministeriums verantwortlichen Bundesregierung.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie die Vorgeschichte, die Herr Abgeordneter Ehren hier an Hand des Beschlusses vom Jahre 1950, an Hand der Beantwortung einer Frage in der Fragestunde, an Hand der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorhin dargelegt hat, verfolgen, dann wird sich daraus für Sie eines ergeben. Die zuständige Abteilung unseres Hauses hat den Entwurf nicht nur im wesentlichen, sondern in seinem vollen Umfange schon seit langem fertiggestellt gehabt. Es haben sich aber von uns nicht vertretbare Verzögerungen dadurch ergeben, daß in einem gewissen Stadium, als wir so gut wie fertig waren, eine Spaltung in der Organisation der Heilpraktiker erfolgte und es notwendig war, mit neuen Verbänden neue Verhandlungen zu führen. Aus der Beantwortung der erwähnten Kleinen Anfrage ersehen Sie, daß im Gegensatz zu früheren Stellungnahmen die Ärzteschaft plötzlich erhebliche Bedenken gegen die Vorschriften des Entwurfs erhob und deshalb auch mit ihr weitere Verhandlungen notwendig wurden. Dies sind die einzigen Gründe der Verzögerung.
Nun darf ich noch folgendes erklären. Es ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung vor kurzem im Hinblick auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode und unter Würdigung der dem Hohen Hause noch vorliegenden Gesetzentwürfe ein Programm darüber aufgestellt hat, welche Gesetzentwürfe unbedingt als so vordringsich anzusehen sind, daß sie dem Bundestag noch zugeleitet werden müssen. Wenn es vielleicht auch eine gewisse Enttäuschung im Kreise der Interessierten hervorrufen wird, so bin ich doch verpflichtet zu erklären: Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung nicht mehr der Auffassung, daß im Hinblick auf den großen Arbeitsstoff, der bereits vorliegt und der noch vorgelegt werden muß, dieser Gesetzentwurf noch eingebracht werden sollte. Es ist zweifellos anzuerkennen, daß im Jahre 1950 die Vorlage des Gesetzentwurfs eine gewisse Vordringlichkeit hatte. Inzwischen scheint sich die Situation aber auf rechtlichem Gebiet nicht unwesentlich geändert zu haben. Damals — im Jahre 1950 — bestand eine gewisse Rechtsunsicher-
heit bezüglich der Frage, welche Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 mit dem Grundgesetz im Einklang standen und deshalb noch anwendbar waren. In der Zwischenzeit haben sich jedoch in dieser Beziehung völlig neue Gesichtspunkte ergeben. Soweit wir es übersehen, haben sich sämtliche Länder in der praktischen Handhabung der Dinge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg angeschlossen; sie erteilen auf Antrag die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, nachdem eine Überprüfung der Bewerber stattgefunden hat. Dabei wird der § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz zugrunde gelegt, soweit es sich nicht um Bestimmungen nationalsozialistischen Charakters handelt. Im Prinzip wird also das gleiche Verfahren bereits geübt, das in unserem Entwurf des Heilpraktikergesetzes vorgesehen ist. Dem Bundesministerium des Innern sind keine Klagen mehr darüber zugegangen, daß Heilpraktikern die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit unter Berufung auf das Gesetz von 1939 verweigert wurde.
Bei dieser durch die erwähnte Oberverwaltungsgerichtsentscheidung doch wohl im wesentlichen klargestellten Rechtslage sah die Bundesregierung unter Würdigung der 'Arbeitsbelastung des Bundestags keinen Anlaß mehr, das Gesetz auf das Dringlichkeitsprogramm zu setzen. Ich darf aber versichern: die Vorlage ist nun tatsächlich so weit fertiggestellt, daß sie nach der Neuwahl ohne weiteres und mit Beschleunigung eingebracht werden kann.