Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747
262. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953.
Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A
Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über
Deutsche Auslandsschulden,
die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission,
die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe,
die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland,
die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe,
die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe,
die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A
Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C
Dr. Kopf (CDU) 12752C
Dr. Gülich (SPD) 12756B
Jaffé (DP) 12758A
Dr. Reismann (FU) 12759C
Fisch (KPD) 12760C
Dr. Preusker (FDP) 12762A
Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A
Scharnberg (CDU) 12763D
Mellies (SPD) 12763D
Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A
Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause:
Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B
Mellies (SPD) 12764C
Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C
Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C
Freidhof (SPD) 12766A
Frau Kalinke (DP) 12766D
Renner (KPD) 12767D
Arndgen (CDU) 12768C
Erler (SPD) 12769B
Dr. Atzenroth (FDP) 12769C
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B
Beratung der Großen Anfrage der Abg.
Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C
Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C
Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D
Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der
Beratung des Antrags der Abg. Freiherr
von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr.
Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227
der Drucksachen) 12748D, 12772B
Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B
Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister
des Innern 12773B
Eberhard (FDP) 12774A
Wagner (SPD) 12774D
Neber (CDU) 12776C
Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A
Niebergall (KPD) 12778A
Freiherr von Aretin (FU) 12778B
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr
4286 der Drucksachen) 12749A
Dr. Atzenroth (FDP):
als Berichterstatter 12779C
als Abgeordneter 12782B
Seuffert (SPD) 12780B
Kunze (CDU) 12781B
Dr. Reismann (FU) 12782B
Wackerzapp (CDU) 12783A
Abstimmungen 12780A, 12783D
Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D
Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A
Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A
Beschlußfassung 12784B
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B
Müller (Hessen) (SPD),
Berichterstatter 12784B
Beschlußfassung 12784D
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D
Abgesetzt 12785A
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A
Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A
Frau Kalinke (DP) 12785B
Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C
Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D
Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D
Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D
Dr. Bertram (Soest) (FU),
Antragsteller (schriftliche
Begründung) 12785D, 12790
Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C
Dr. Preusker (FDP) 12787C
Dr. Meitinger (FU) 12789A
Loritz (Fraktionslos) 12789A
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D
Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D
Nächste Sitzung 12780A, 12789D
Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790
Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung
Schriftliche Begründung
des
Abgeordneten Dr. Bertram (Soest)
(Umdruck Nr. 878)
zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z)
(Nr. 4230 der Drucksachen)
betreffend
Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen
von und nach Ländern der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten:
Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern
der Gemeinschaft verschieden sind, welches
wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen:
a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde,
b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des
gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus-
schließlich die im Ursprungslande geltenden
Umsatzsteuern zur Anwendung kämen?
Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle.
Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen.
Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken.
Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das
erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz.
Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten.
Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun!
Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht.
Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten.
Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher:
1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses,
2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß.
Bonn, den 20. April 1953
Dr. Bertram (Soest)