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ID0126201600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    7. Preusker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 hat sich die Bundesregierung zu weitreichenden Verpflichtungen hergegeben.

    (Vizepräsident D r. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)

    Sie hat erstens eine Summe von 14,3 Milliarden DM anerkannt, die als Auslandsschuld abzutragen ist. Sie hat zweitens eine weitere Summe von 30 Milliarden DM anerkannt, deren genaue Fixierung später erfolgen und für die der Abtragungsmodus ebenfalls später festgesetzt werden soll. Drittens hat die Bundesregierung in diesem Abkommen einen formellen Verzicht auf das deutsche Auslandsvermögen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden DM ausgesprochen. An dieser Tatsache ändert auch nichts, daß der Herr Bundeskanzler heute erklärte, man werde bemüht sein, diesen „schweren Verlust zu mildern". Tatsache bleibt jedenfalls, daß die Verfügung über das Deutsche Auslandsvermögen in das freie Ermessen der Westmächte gestellt ist, wobei höchstens zugestanden wird, daß sie vielleicht diese oder jene Konzession an deutsche Konzernherren machen, um geringe Teile dieses Auslandsvermögens verwerten zu lassen.
    Im übrigen entspricht diese Anerkennung genau dem Text des Überleitungsabkommens des Generalvertrages, und zwar dessen Abschnitt VI Art. 3, in dem es heißt:
    Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen.
    Damit hat die Adenauer-Regierung erneut einen Beweis dafür erbracht, daß sie gewillt ist, für den Preis der Eingliederung Westdeutschlands in das amerikanische Militärpaktsystem nicht nur deutsche Fremdenlegionen zur Verfügung zu stellen, sondern auch Tributleistungen finanzieller Art in ungeheurem Ausmaß anzuerkennen und zu gewährleisten.


    (Fisch)

    Die Bundesregierung hat weiterhin mit ihrer Unterschrift unter das Schuldenabkommen einen neuerlichen Beitrag zur Vertiefung der Spaltung Deutschlands geleistet. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf Art. 25 des Vertrages hinweisen, in dem es ausdrücklich heißt:
    Bei der Wiedervereinigung Deutschlands werden die Parteien dieses Abkommens das Abkommen einer Nachprüfung unterziehen, und zwar ausschließlich mit dem Ziele,
    a) die Bestimmungen der Anlagen dieses Abkommens über Anpassungen, die bei bestimmten Schulden im Falle der Wiedervereinigung vorzunehmen sein werden, auszuführen, soweit sie dann nicht ohne weiteres wirksam werden sollen, und
    b) die Bestimmungen dieses Abkommens auf die Schulden von Personen auszudehnen, die in dem mit der Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigten Gebiet ansässig sind, ...
    Das ist das Gegenstück zu Art. VII des Generalvertrages. Auch in diesem Abkommen werden Verpflichtungen für den Teil Deutschlands eingegangen, für den die Bundesrepublik nicht zuständig ist, d. h. für die Deutsche Demokratische Republik. Damit erklärt die Bundesregierung erneut ihre Absicht, das Gebiet der DDR gewaltsam zu erobern und zu unterwerfen.

    (Lachen.)

    Da sie aber weiß, daß die Aussicht gering ist, mit Mitteln der Gewalt durchzudringen, hat diese Klausel die Bedeutung eines Sperriegels gegen die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands.
    Dieser Sinn des Abkommens ergibt sich auch aus seiner Gesetlichte. Im September 1950 haben die westlichen Außenminister in New York ein Abkommen geschlossen, das die Bundesrepublik nicht nur zur Bereitstellung von Truppenkontingenten für eine europäische Armee verpflichtete, sondern ihr auch eine Blankoverpflichtung auferlegte zur Abtragung seiner Vorkriegs- und Nachkriegsschulden in einer Höhe und mit einem Modus, die allein von den Westmächten zu bestimmen sind. Diesem Beschluß der westlichen Außenminister entsprach dann die am 23. Oktober 1950 ergangene Aufforderung an die Bundesregierung, auch formal diese Verpflichtung selbst anzuerkennen. Diesem Beschluß entsprach der alliierte Vordruck für einen Antworttext, mit dem die Bundesregierung die Anerkennung dieser Forderung zu unterschreiben habe, und die Bundesregierung hat sich auch beeilt, den von den Alliierten vorgelegten Text genau so zu schreiben.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Darum hat der Brief, den die Bundesregierung entsprechend dem vorgeschriebenen alliierten Text dann am 6. März 1951 an die Adresse der Hohen Kommissare abschickte, nur den Sinn einer Ausführungsbestimmung zu dem Abkommen der Außenminister der Westmächte in New York, und auch das jetzt vorliegende sogenannte Vertragswerk stellt somit eine Ausführungsbestimmung des Westalliierten Abkommens von New York dar, also eine Ausführungsbestimmung für den Plan zur Remilitarisierung Westdeutschlands und für die Spaltung Deutschlands.
    Der Herr Bundeskanzler hielt es für nötig, sich für die sogenannte Hilfe zu bedanken, die die Amerikaner uns geleistet haben, und vor allem dafür, daß wir nur verpflichtet seien, lediglich 37 % dieser „großzügigen Hilfe" zurückzuzahlen. Herr Bundeskanzler, Sie haben wohl noch nichts davon gehört, daß allein aus der Zwangsexportverpflichtung für deutsche Kohle und der Abnahmeverpflichtung für amerikanische Kohle andererseits der Bundesrepublik ein materieller Schaden und den Amerikanern ein materieller Gewinn entsteht, der die ganze Summe der Marshall-Hilfe übersteigt? Haben Sie sich etwa auch für diese großartige „Hilfe" bedankt? Sie wissen doch, daß in diesem Abkommen z. B. auch die Anerkennung der Zurückzahlung der Schulden ausgesprochen ist, die aus der Lieferung der sogenannten StEG-Waren entstanden sind, also jener Lieferungen von alten BDM-Jacken, von Hunderttausenden Paaren linker Schuhe, von türkischen Lumpen und ähnlichem Zeug, das die Amerikaner hier billig loswerden wollten. Haben Sie sich auch dafür bedankt, Herr Bundeskanzler, daß für jene großzügige „Hilfeleistung" jetzt eine Schuld von 825 Millionen festgelegt wird?
    Zum Schluß noch ein Wort zur Stellungnahme der sozialdemokratischen Fraktion. Herr Kollege Gülich hat erklärt, die Stellung seiner Fraktion sei noch offen. Ich verstehe nicht ganz, wie er das mit dem „noch offen" meint. Ich habe eine andere Auffassung davon. Ich meine, die SPD hat sich bereits festgelegt. Zwar hat der verstorbene Vorsitzende Ihrer Partei in einer Pressekonferenz in Bonn am 16. Dezember 1950 zum Schuldenanerkennungsvorhaben der Bundesregierung erklärt:
    Der Bundeskanzler ist zu einem solchen Schritt moralisch und politisch nicht legitimiert. Eine solche Unterschrift des Bundeskanzlers würde gegen den erkennbaren Widerstand des deutschen Volkes geleistet.
    Aber schon zwei Monate später, am 16. Februar 1951, haben Ihre Vertreter, Herr Kollege Gülich, im Auswärtigen Ausschuß der Antwort des Bundeskanzlers an die Westmächte zugestimmt. Und wissen Sie nichts darüber, daß am 27. März dieses Jahres der Bundesrat den Schuldenabkommen einstimmig und ohne Debatte seine Zustimmung gegeben hat,

    (Hört! Hört! bei der KPD)

    also mit den Stimmen aller dort anwesenden sozialdemokratischen Minister? Ich frage Sie: Was ist denn da an Ihrer Stellungnahme noch „offen"? Sie haben doch schon ja gesagt!

    (Abg. Dr. Gülich: Wir nicht!)

    Sie machen nur noch eine Komödie. Sie wollen hier in diesem Hause, wo Sie sich der Mehrheit der Jasager sicher sind, kleine formelle Einwände erheben, um bessere Chancen für den Wahlkampf zu haben, während Sie im Bundesrat, wo Sie die Möglichkeit hätten, die Dinge zu verhindern, ja sagen, genau so, wie Sie sich in der Frage des Generalvertrags und des EVG-Vertrags verhalten.
    Die kommunistische Fraktion erklärt, daß sie das Abkommen der Bundesregierung in keiner Hinsicht anerkennt. Sie erklärt, daß die Schuldenanerkennung der Bundesregierung keinerlei Rechtskraft besitzen kann, denn unser Volk fühlt sich weder verpflichtet noch ist es gewillt, Leistungen zu tragen, die aus der Unterwerfung einer gewissenlosen Regierung unter fremde Kolonialsklaverei entstehen. Unser Volk will nichts zu tun haben mit der Rückzahlung von Rüstungsgeldern, die in den zwanziger Jahren den Krupp und Thys-


    (Fisch)

    sen zur Vorbereitung des Krieges geleistet wurden, und unser Volk will nichts zu tun haben mit einer sogenannten „Hilfe", die nur den einen Zweck verfolgt, die Bundesrepublik wirtschaftlich zu unterwerfen, die Spaltung Deutschlands aufrechtzuerhalten und aus Westdeutschland ein gefügiges Objekt für die amerikanische Kolonial- und Kriegspolitik zu machen. Aus diesem Grunde lehnt die kommunistische Fraktion die Vorlage ab.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Dieses Schuldenabkommen ist hier mehrfach kritisiert worden im Hinblick darauf, daß es nur wieder einen Teilbereich der gesamten Probleme regelt, die sich aus der allmählichen Wiedereingliederung Deutschlands in die freie Welt ergeben. Auch wir haben das bedauert.
    Ich darf für meine Fraktion sagen, daß wir von Anbeginn in vollem Umfang die Auffassung vertreten haben, es könne in der Anerkennung des Gedankens des Eigentums und der Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, keinen Unterschied geben zwischen Deutschen und Alliierten oder Schuldnern und Gläubigern, sondern es müsse, wie vorhin auch der Herr Kollege Kopf ausgeführt hat, die absolute Reziprozität der Anerkennung der Rechte und Pflichten des Eigentums wiederhergestellt werden. Wir möchten gerade an die ausländischen Gläubiger appellieren, deren Rechte wieder anzuerkennen wir bereit sind, daß es in ihrem Interesse liegen muß, auch die deutschen Rechte auf das deutsche Auslandsvermögen so bald wie möglich wieder anzuerkennen. Denn erst wenn diese Grundsätze wieder Allgemeingültigkeit in der Welt erlangt haben, werden sich auch in Zukunft unliebsame Auseinandersetzungen über diese ganzen Fragenbereiche erübrigen. In den Ausschüssen wird zu überlegen sein, in welcher Weise man diesem nach wie vor unverrückbaren Ziel, auch eine Berücksichtigung des deutschen Auslandsvermögens zu erreichen, noch näherzukommen vermag.

    (Abg. Renner: Es ist doch bereits abgeschrieben!)

    Der zweite Punkt, auf den hier hingewiesen wurde, war, daß noch kein offizieller Verzicht auf Reparationsforderungen gegenüber Deutschland im Zusammenhang mit der Regelung dieser Fragen ausgesprochen worden ist. Auch das bedauern wir. Wenn Deutschland die Verpflichtungen erfüllen soll, zu deren Übernahme es sich entweder bereits bereit erklärt hat, weil sie einfach übernommen werden müssen, oder die es jetzt noch zusätzlich zur Regelung seiner alten Schulden und Verbindlichkeiten aus Hilfeleistungen übernehmen will, dann bedeuten diese Verpflichtungen des Verteidigungsbeitrages, des Israel-Abkommens, der Ausgleichszahlungen und Umlagen für die Montan-Union und nun dieser Zahlungen im Rahmen des Schuldenabkommens eine so außerordentlich hohe Belastung, daß wir es uns beim besten Willen nicht vorstellen können, jemand wolle die Leistungsfähigkeit Deutschlands im Rahmen der Verteidigungsgemeinschaft, der europäischen Montan-Union und zugunsten der Wiederherstellung der Rechte privater Gläubiger im Ausland dadurch mutwillig gefährden, daß er darüber hinausgehend noch wirklich unerfüllbare Verpflichtungen auferlegen will.
    Man soll also doch endlich bereit sein, so schnell wie möglich das Fazit aus dieser Situation zu ziehen.
    Das nächste große Problem, das hier angesprochen worden ist, ist das Problem der deutschen Transferfähigkeit nicht nur für diese Schuldentilgungen und Zinszahlungen, sondern auch im Rahmen des Verteidigungsbeitrages, im Rahmen der Montan-Union und der anderen Verpflichtungen unter Aufrechterhaltung eines ausreichenden deutschen Export- und Importvolumens.
    Von einer Seite wurde noch auf die gewachsenen Schwierigkeiten hingewiesen, die durch ein sinkendes Weltmarktpreisniveau entstehen könnten. Wir sehen diese Dinge doch etwas ernster, als sie die Bundesregierung in ihrer Begründung hier vortrug, indem sie sagte, daß es ja nur 4 % des deutschen Ausfuhrvolumens seien, die durch dieses Abkommen absorbiert würden. Hierbei handelt es sich um das gegenwärtige wertmäßige Volumen des Außenhandels, um das wir bei sinkenden Preisen sehr erheblich werden kämpfen müssen, und außerdem ist es im Zusammenhang mit den anderen Verpflichtungen — Verteidigungsabkommen, Israel-Abkommen, Montan-Union usw. — zu sehen. Also es ist schon eine gewaltige Last. Aber wir werden es uns — ich möchte es hier aussprechen — auf Grund der Leistungen, die die deutsche Wirtschaft in der Vergangenheit hervorgebracht hat, zutrauen können, dieses eingegangene Abkommen einzuhalten, unter einer Voraussetzung: daß uns die ausländischen Gläubiger und Gläubigerstaaten die Möglichkeit dazu geben. Diese Forderung richtet sich mindestens im Augenblick stärker an sie als an unsere eigene Regierung und unser eigenes Volk.
    Wir bemühen uns seit langem, Schrittmacher zu sein in der Frage der Liberalisierung, in der Frage des Abbaus der Devisenzwangswirtschaft, in der Frage des Verzichts auf Diskriminierungen und Exportförderungen zweifelhaften Charakters, in der Frage des Abbaus der bilateralen Handelshemmungen und Handelsschranken und in der Wiederherstellung einer völligen Konvertibilität.
    Wenn wir zurückdenken an die Jahre zwischen den beiden Kriegen, an die Schwierigkeiten auf dem Transfergebiet: es war auch damals nicht die Schuld des deutschen Schuldners, daß er nicht leisten konnte, sondern der Gläubiger übernahm eine wesentliche Verantwortung dadurch, daß er sich gegen die Annahme der deutschen Leistungen sperrte. Diese Verantwortung bleibt bei der Unterzeichnung dieses Schuldenabkommens unverrückbar fest bestehen.
    Wir sind bereit, in vollem Umfang wieder zum Dienst an früheren Schulden, zur Rückzahlung von Hilfeleistungen zurückzukehren. Die anderen müssen aber auch bereit sein, unsere Leistungen entgegenzunehmen. Sie müssen auch bereit sein, Schranken, bilaterale Hemmnisse abzubauen und auf — ich möchte es etwas vorsichtig ausdrücken — sehr zweifelhafte Außenhandelsförderungsmethoden und dergleichen zu verzichten. Wenn diese Gegenseitigkeit und dazu noch die Gegenseitigkeit in der Frage des deutschen Auslandsvermögens und des Eigentums hergestellt werden kann und wenn in dieser Richtung in den Beratungen der Ausschüsse noch Anregungen für die Verhandlung der Bundesregierung gegeben werden, dann kann, glaube ich, die Bundesregierung das Gesamtrisiko übernehmen als Basis für den Fluß neuer Rem-


    (Dr. Preusker)

    bourskredite, für den Fluß neuer Anleihen und anderer Kapitalbeiträge für die deutsche Volkswirtschaft.
    Es ist nicht — ich muß es zum Schluß noch einmal sagen — allein der deutsche Wille, der über den Erfolg dieses Schuldenabkommens entscheiden wird, sondern es ist mindestens genau so die Bereitschaft der übrigen Länder zur Mitverantwortung, ihre Bereitschaft, uns wieder ehrliche Schuldner werden zu lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Für eine Bereitschaft fehlt nur jede Grundlage! Die husten euch was von wegen Bereitschaft! Gezahlt soll werden, zu Lasten unseres Volkes!)