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ID0126201000

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    Deutscher Bundestag — 262. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953 12747 262. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 12748D, 12780A Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. Abkommen über Deutsche Auslandsschulden, die Verschuldung Deutschlands aus Entscheidungen der deutschamerikanischen Gemischten Kommission, die Regelung der Ansprüche der Vereinigten Staaten von Amerika aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus der Lieferung von Überschußgütern an Deutschland, die Regelung der Ansprüche des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Regelung der Ansprüche der Französischen Regierung aus der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschaftshilfe, die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949 (Nr. 4260 der Drucksachen) 12749A Dr. Adenauer, Bundeskanzler : . 12749C Dr. Kopf (CDU) 12752C Dr. Gülich (SPD) 12756B Jaffé (DP) 12758A Dr. Reismann (FU) 12759C Fisch (KPD) 12760C Dr. Preusker (FDP) 12762A Dr. Etzel (Bamberg) (Fraktionslos) 12763A Scharnberg (CDU) 12763D Mellies (SPD) 12763D Überweisung an einen Sonderausschuß 12764A Zur Geschäftsordnung, betr. Mittagspause: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 12764B Mellies (SPD) 12764C Erste Beratung des Entwurfs eines Sozialgerichtsgesetzes (Nr. 4225 der Drucksachen) 12764C Storch, Bundesminister für Arbeit 12764C Freidhof (SPD) 12766A Frau Kalinke (DP) 12766D Renner (KPD) 12767D Arndgen (CDU) 12768C Erler (SPD) 12769B Dr. Atzenroth (FDP) 12769C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Kriegsopferausschuß 12770B Beratung der Großen Anfrage der Abg. Ehren, Arnholz, Stegner, Löfflad, Mayerhofer u. Gen. betr. Vorlage eines Heilpraktikergesetzes (Nr. 4224 der Drucksachen) 12748D, 12770C Ehren (CDU), Anfragender . . . . 12770C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 12771C Unterbrechung der Sitzung . . . . 12772D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Decker, Dr. Besold u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheids in der Pfalz (Nr. 4226 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Freiherr von Aretin, Dr. Reismann u. Gen. betr. Volksentscheid in der Pfalz (Nr. 4227 der Drucksachen) 12748D, 12772B Dr. Decker (FU), Antragsteller . . 12772B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12773B Eberhard (FDP) 12774A Wagner (SPD) 12774D Neber (CDU) 12776C Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12777A Niebergall (KPD) 12778A Freiherr von Aretin (FU) 12778B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Nr 4286 der Drucksachen) 12749A Dr. Atzenroth (FDP): als Berichterstatter 12779C als Abgeordneter 12782B Seuffert (SPD) 12780B Kunze (CDU) 12781B Dr. Reismann (FU) 12782B Wackerzapp (CDU) 12783A Abstimmungen 12780A, 12783D Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesfernstraßengesetzes (Nr. 4248 der Drucksachen) 12783D Überweisung an den Verkehrsausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen 12783D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Haferaufkauf (Nrn. 4236, 4036 der Drucksachen) 12784A Tobaben (DP), Berichterstatter . 12784A Beschlußfassung 12784B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Freiherrn von Aretin (Nr. 4257 der Drucksachen) 12784B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 12784B Beschlußfassung 12784D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abg. Langer (Nr. 4258 der Drucksachen) . . . 12784D Abgesetzt 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Regelung der Verhältnisse der Pensionskasse Deutscher Privateisen bahnen (Nr. 4228 der Drucksachen) 12785A Überweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit und an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785A Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wiedereinführung des § 397 AVG in der britischen Zone (Nr. 4223 der Drucksachen) 12785A Frau Kalinke (DP) 12785B Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 12785C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Nachwuchs für supranationale Behörden (Nr. 4222 der Drucksachen) 12785C Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß 12785C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Familienbeirat (Nr. 4229 der Drucksachen) 12785D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12785D Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nr. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) 12785D Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller (schriftliche Begründung) 12785D, 12790 Dr. Schöne (SPD) . . . 12786A, 12789C Dr. Preusker (FDP) 12787C Dr. Meitinger (FU) 12789A Loritz (Fraktionslos) 12789A Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 12789D Bildung der Gruppe Wirtschaftliche Aufbauvereinigung 12789D Nächste Sitzung 12780A, 12789D Anlage: Schriftliche Begründung des Abg. Dr. Bertram (Soest) zum Antrag der Fraktion der FU betr. steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Nrn. 4230 der Drucksachen, Umdruck Nr. 878) . . 12790 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 262. Sitzung Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Bertram (Soest) (Umdruck Nr. 878) zum Antrag der Fraktion der FU (BP-Z) (Nr. 4230 der Drucksachen) betreffend Steuerliche Sonderregelung für Lieferungen von und nach Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Unser Antrag wurde zu einem Zeitpunkt vorgelegt, als die Untersuchungen eines internationalen .Ausschusses noch nicht begonnen hatten. Dieser internationale Ausschuß wurde am 5. März 1953 beauftragt, von der Hohen Behörde des Kohle- und Stahlpools auf folgende Fragen zu antworten: Da die Umsatzsteuern in den einzelnen Ländern der Gemeinschaft verschieden sind, welches wären dann für das Funktionieren des gemeinschaftlichen Marktes die wirtschaftlichen Folgen: a) eines Systems a, das durch Befreiungen bei der Ausfuhr und durch Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr die Erzeugnisse mit den im Bestimmungslande geltenden Umsatzsteuern belasten würde, b) eines Systems b, bei welchem auf die Erzeugnisse, gleichgültig wohin sie innerhalb des gemeinsamen Marktes geliefert werden, aus- schließlich die im Ursprungslande geltenden Umsatzsteuern zur Anwendung kämen? Der internationale Ausschuß, unter dem Vorsitz von Professor Tinbergen und nach Anhörung aller beteiligten Länder, ihrer Organisationen und ihrer maßgebenden Fachleute, ist zu dem einstimmigen Votum gelangt, daß man die Gesamtheit der direkten und indirekten Steuern, also das Steuersystem eines Landes, abwägen müsse, wenn man auch nur die Wirkungen bei der Ausfuhr gewährter Befreiungen, Erstattungen und Ausgleichsabgaben für das Marktgeschehen beurteilen wolle. Von dieser These ausgehend kann man nur zu dem Schluß gelangen, daß Maßnahmen, die nötig werden sollten, sobald der gemeinschaftliche Markt eintritt, um Funktionsstörungen durch steuerliche Folgewirkungen zu vermeiden, nicht in die Kompetenz der Hohen Behörde, sondern der einzelnen Regierungen fallen. Zu der gleichen Schlußfolgerung waren die Antragsteller vor dem internationalen Tinbergen-Ausschuß gelangt. Die Hohe Behörde kann zwar Zölle und zollähnliche Steuern beseitigen, nicht jedoch kann sie Befreiungen, Rückvergütungen und Ausgleichsabgaben ändern, die nur dazu dienen, Inlandsbelastungen der Ware mit Steuern indirekter oder direkter Art auszugleichen. Diese Maßnahmen sollen die Startgleichheit herstellen, nicht wie Zölle ungleichmäßig wirken. Die Ermittlungen des Tinbergen-Ausschusses haben auch die Frage geprüft, ob nicht über das erlaubte Maß des Ausgleichs hinausgehende steuerliche Manipulationen festzustellen seien. Es hat sich ergeben, daß die Befreiungen ebenso wie die Ausgleiche überall gegenwärtig niedriger sind als die Gesamtbelastung durch, die Steuer auf den Umsatz. Es ist nach der Überzeugung der Antragsteller jedoch notwendig, die negative Feststellung über die Befugnisse der Hohen Behörde zu benutzen, den Weg nach Europa nunmehr weiterzugehen, indem man sich in den nationalen Parlamenten über eine Methode zur Vereinheitlichung des Steuersystems berät und entsprechende Beschlüsse faßt. Die nationalen Gewalten sind es, die nunmehr ihre Steuersysteme nach gemeinsamen Leitideen zu ordnen hätten. Daß die Europäische Gemeinschaft ohne Unterstützung der Mitgliedstaaten auf weiteren als den Vertragsgebieten große Schwierigkeiten erfahren wird, war unsere Überzeugung schon bei der Beschlußfassung über das Vertragswerk: Jetzt gilt es, den zweiten Schritt zu tun! Wenn deshalb die Bundesregierung eine entsprechende steuerliche Ermächtigung erhalten soll, so soll sie diese Ermächtigung in die Lage versetzen, durch Verhandlungen mit den anderen vertragschließenden Staaten eine steuerrechtliche Vereinbarung zu treffen, die das Funktionieren des gemeinsamen Marktes ermöglicht. Die Hohe Behörde wird ein entsprechendes Ersuchen an die Mitgliedstaaten richten. Mit Absicht wurde es vermieden, über steuerrechtliche Einzelheiten sowie über Einzelheiten der voraussichtlich eintretenden Marktstörungen zu berichten. Diese Fragen sollten, schon um internationale Verstimmungen zu vermeiden, in einem Sonderausschuß behandelt werden. Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schlagen wir einen 7er Ausschuß vor, in dem die antragstellende Fraktion als Antragsteller vertreten wäre. Wir beantragen daher: 1. Einsetzung eines Ad-hoc-Ausschusses, 2. Überweisung unseres Antrags an diesen Ausschuß. Bonn, den 20. April 1953 Dr. Bertram (Soest)
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    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich glaube, Herr Präsident, man müßte ihn schon siebenundzwanzigköpfig machen, aber auch nicht größer; also in der Größe eines normalen großen Ausschusses.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Jaffé.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn auch die Normalisierung der Beziehungen der Bundesrepublik zu den Staaten der übrigen freien Welt in wirtschaftlicher Beziehung bereits weit fortgeschritten ist, so erscheint es doch schon auf den ersten Blick als anomaler Zustand, daß auf einem so grundlegenden Gebiet wie dem der Schuldenregelung noch Verhältnisse herrschen, die keineswegs dem Fortschritt der letzten Jahre in Hinsicht auf die wirtschaftlichen Beziehungen entsprechen. Ich bin infolgedessen nicht der vom verehrten Kollegen Dr. Gülich ausgedrückten Meinung, daß die Bundesregierung gewissermaßen voreilig gehandelt habe, wenn sie auf eine schnelle Lösung dieses Problems gedrängt und dazu die nötigen Schritte unternommen hat. Der Zustand war doch folgender: Nicht erst während des Krieges, sondern auch in den Jahren vorher war z. B. die Bedienung der Auslandsschulden nicht mehr vertragsgemäß, und seit 1945 war von irgendwelcher Verzinsung oder Tilgung, geschweige denn einer Gesamtrückzahlung alter Schulden nicht mehr die Rede, und die neuen Schulden auf Grund der Wirtschaftshilfe hingen völlig in der Luft. Schon — das ist hier von Vorrednern bereits betont worden — die Wiederkehr der Vertragstreue und die Rückkehr zum Eigentumsbegriff erforderten eine Regelung. Der Zustand des zahlungsunfähigen Schuldners, in dessen Rolle unsere Bundesrepublik geraten war, mußte doch ein Ende finden, ein Ende, das nach Lage der Dinge nur ein Vergleich sein konnte. Als solchen müssen wir daher das Londoner Abkommen auch sehen und werten.
    Im Verhältnis der Völker miteinander ist es doch nicht anders als im Geschäftsleben: Neue wirtschaftliche Beziehungen zwischen einem bankrotten Schuldner und seinen früheren Geschäftspartnern stehen so lange auf völlig unsicherer Basis, als die alten Verpflichtungen nicht bereinigt sind. Daß die Kapitalarmut unserer Bundesrepublik, die nach einer Aufbesserung durch finanzielle Hilfe auf der Basis echter Verträge, sei es der öffentlichen Hand — ich denke z. B. an die Bundesbahn —, sei es von privaten Unternehmungen, also auf kommerzieller Basis, geradezu schreit, nicht abgestellt werden kann ohne eine faire Regelung der bisherigen Verpflichtungen gegenüber dem Ausland, ist dabei selbstverständlich.
    Das umfangreiche Vertragswerk als Ergebnis langwieriger Verhandlungen versucht der deutschen Situation gerecht zu werden. Es wäre dabei doch eine einseitige Betrachtung, wollte man nicht anerkennen, daß auf der anderen Seite mit sehr viel Geduld bisher stillgehalten worden ist und daß in dem Abkommen von allen ausländischen Gläubigern Opfer gebracht worden sind. Es ist gelungen, praktisch alle Gläubiger unter einen Hut zu bringen. Das sollte uns, glaube ich, damit aussöhnen, daß man dabei zwischen ehemaligen Kriegsgegnern und Neutralen keinen Unterschied gemacht hat. Es wäre ja auch nicht angegangen, einzelnen Gläubigerländern dadurch letzten Endes eine bessere Position uns gegenüber zu ermöglichen, daß man sie nicht in die generelle Regelung einbezogen hätte.
    Eine grundsätzliche Betrachtung dieser generellen Regelung, zu der unsere. Zustimmung von der Bundesregierung begehrt wird, müßte unseres Erachtens vor allem zwei Gesichtspunkte umfassen. Erstens: War unter den gegebenen Verhältnissen zu unserem Gunsten noch mehr zu erreichen?, und zweitens: Sind die Lasten, die uns das Abkommen in seiner Gesamtheit auferlegt, für uns wirtschaftlich tragbar?
    Ich darf zum ersten Punkt kurz sagen: Es ist leicht, Kritik zu üben, vor allen Dingen für solche, die nur allzu gern der Tatsache sich verschließen, daß das Ansehen Deutschlands auch in der uns befreundeten Welt noch lange nicht so gefestigt ist, als daß man in solchen Verhandlungen uns nicht mit teilweise sehr starken Vorurteilen gegenüberträte. Zudem darf man nicht vergessen, daß Verträge, an denen nicht weniger als 31 Länder unmittelbar beteiligt sind, immer nur ein Kompromiß darstellen können, ein Kompromiß zwischen Leistungsfähigkeit des Schuldners und — das muß man dabei immer wieder anmerken — den verbrieften Rechten der Gläubiger. Wir glauben — ohne hierbei der eingehenden Prüfung auf der Ausschußbasis vorgreifen zu wollen —, daß man in den langwierigen und zähen Verhandlungen, die sich auf dem Verhandlungsergebnis von 1951 über die Nachkriegsschulden mit aufbauen mußten, doch das erreicht hat, was man von der deutschen Delegation angesichts der äußerst schwierigen und detaillierten Problemstellung billigerweise erwarten konnte.
    Dabei ist gerade für meine Fraktion eines besonders unbefriedigend. Vorhin ist mehrfach betont worden, daß es nicht gelungen ist, bei der Schuldenregelung auch eine Behandlung der deutschen Auslandsvermögen zu erreichen, die gegenüber der bisherigen, als besondere Härte empfundenen, eine Verbesserung bedeutet hätte. Es war doch ein Gebot der Gerechtigkeit, zur Abdeckung der Schulden solche Vermögenswerte des Schuldners zunächst heranzuziehen, die sich in Gläubigerhänden befinden, statt es einfach bei der Konfiskation dieser Werte zu belassen. Wir bedauern dabei gleichfalls, daß die angestrebte globale Regelung, die ohne Zweifel per Saldo für uns günstiger gewesen wäre, nicht hat erreicht werden können. Das Abkommen sieht, wie bekannt, Einzelregelungen der verschiedenen Schuldengruppen vor und ist auch dementsprechend gegliedert. Es handelt sich, wie Ihnen bekannt ist, um ein gesamt-multilaterales Abkommen und verschiedene bilaterale Verträge. Schließlich ist es dabei doch gelungen, die Vorkriegsschulden — die Zahlen sind bereits genannt worden — von rund 131/2 Milliarden auf etwa 7,3


    (Jaffé)

    Milliarden herunterzusetzen. Dabei dürfen Sie natürlich nicht vergessen, daß die Regelung der kommerziellen Schulden nicht so günstig ist wie die Regelung der Schulden der öffentlichen Hand.
    Zu dem zweiten Problem, zu der Frage der wirtschaftlichen Tragbarkeit der sich aus dem Abkommen ergebenden Lasten habe ich kurz folgendes zu sagen. Entscheidend sind natürlich die Annuitäten, die Jahresleistungen, einmal in Hinsicht auf ihre Höhe in D-Mark, andererseits in bezug auf die Frage des Transfers. Das Transferproblem
    — das ist für jeden, der mit der Materie auch nur einigermaßen vertraut ist, selbstverständlich
    — ist das Entscheidende. Unsere mühsam aufgebauten Währungsreserven können hierfür keinesfalls in Anspruch genommen werden. Es ist klar, daß nur vermehrte Exportüberschüsse — und zwar angesichts sinkender Weltmarktpreise mengenmäßig gesteigerter und ausgedehnter Außenhandel
    — den Transfer verbürgen. Auch in den bekanntlich in bezug auf die Annuitäten begünstigten ersten fünf Jahren ist die Größenordnung von 567 Millionen DM derart, daß es alle Anstrengungen kosten wird, um hiermit fertig zu werden. Auf den Art. 34, die Konsultations- und Revisionsmöglichkeit, möchte ich in diesem Zusammenhang nur kurz hinweisen. Die Annuitäten, an denen die öffentliche Hand mit rund zwei Dritteln, die Privatschuldner etwa mit einem Drittel beteiligt sind, stellen gegenüber dem bisherigen Zustand ohne Zweifel eine zusätzliche ernste Belastung dar. Es gibt aber für einen Schuldner keinen anderen Ausweg, als im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit seine Verpflichtungen in der Form von Annuitäten abzutragen. Wir dürfen wohl hoffen, daß unsere Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Raten ausreicht. Was die Belastungen des öffentlichen Haushalts, in erster Linie des Bundes, angeht, so tragen wir an dieser neuen Last besonders schwer. Der prozentuale Anteil dieser Last ist im Verhältnis zum Gesamthaushaltsvolumen nicht erschrekkend. Ich muß aber immer wieder daran erinnern, in welch hohem Maße, nämlich in Höhe von über 80 %, der Bundeshaushalt unelastisch und für festliegende große Aufgaben in Anspruch genommen ist, so daß jede zusätzliche Belastung aus dem verhältnismäßig kleinen, noch zur Verfügung stehenden Restbetrag gedeckt werden muß. Auch der privaten Wirtschaft werden die Lasten angesichts der hohen Gesamtbelastung, die bereits zugunsten der öffentlichen Hand besteht, Kummer genug machen.
    Ich darf mit einigen kurzen Worten dahin zusammenfassen: Wir sind uns der Schwere der Last und insbesondere des Risikos des Transfers durchaus bewußt. Wir halten es aber für unser Ansehen wie für unseren Kredit für unumgänglich notwendig, zu einer Regelung der Frage der Auslandsschulden, und zwar möglichst schnell, zu gelangen. Sie muß umfassend sein, und sie muß tragbar sein. Wir werden die sehr umfangreichen und detaillierten Abkommen im einzelnen noch zu prüfen haben, stehen aber heute nicht an, zu erklären, daß wir im Grundsatz den in London vereinbarten Regelungen zustimmen. Wir sehen sie — wie schon seitens des Herrn Bundeskanzlers betont worden ist — als einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Zusammenarbeit der freien Welt an. Der Geist ihrer Durchführung wird zum Prüfstein für den Willen aller werden, zum gemeinsamen Ziel zu gelangen.

    (Beifall bei der DP.)