Rede von: Unbekanntinfo_outline
so etwas ist gar nicht nötig, denn das Fernmeldeanlagengesetz besteht eigentlich noch, es ist durch das Gesetz Nr. 5 nur suspendiert, und wenn dies einmal fällt, dann ist also der schöne, alte, herrliche Zustand da. Nun, meine Damen und Herren, ich glaube: ganz so einfach ist es nicht,
denn die neun Professoren, auf deren Gutachten der Herr Bundespostminister eingegangen ist, sind doch nicht ganz so beschränkt, wie er sie hingestellt hat. Das Fernmeldeanlagengesetz aus der Weimarer Republik haben sie, weiß Gott, studiert. Dazu gehört nicht viel, dazu braucht man nicht gerade Professor zu sein. Wenn man aufgefordert wird, ein Gutachten über dieses Gesetz abzugeben, dann darf man wohl annehmen, daß das die Leute lesen, und sie haben das auch getan und festgestellt, was offenbar der Aufmerksamkeit des Herrn Postministers und auch unseres Herrn Innenministers entgangen ist, daß es inzwischen ein Grundgesetz der Deutschen Bundesrepublik gibt, das damals noch nicht existierte.
Wir müssen davon ausgehen, daß dieses Dokument besteht, wenn es inzwischen gelegentlich auch für die Regierung etwas störend gewesen ist. Aber so verbesserungsbedürftig es auch sein mag, vorläufig gilt es noch. Der Bundestag und auch die Einbringer der famosen Lösungsvorschläge im Rundfunkwesen täten gut daran, sich doch damit etwas zu beschäftigen. Dann würden sie dem Urteil der neun Professoren etwas wohlwollender gegenübertreten.
Meine Damen und Herren, was immer der Bund aus alten Gesetzen an Kompetenzen für den Rundfunk ableiten mag, eines kann er nicht behaupten: daß der Rundfunk sich für den, der ihn benutzt, darin erschöpft, eine Weitergabe von bestimmten Tönen auf elektromagnetischen Wellen zu sein. Das ist zwar für den Techniker interessant, interessiert den Rundfunkhörer aber gar nicht; für den ist der Rundfunk eine kulturelle Einrichtung mit allem, was drum und dran ist. Das, was technisch dabei zu lösen ist, ist für den Hörer heute Nebensache und mit Recht so.
Auf dieser Grundlage, glaube ich, ist es wesentlich, uns darüber klar zu werden: Kulturelle Dinge sind Aufgaben der Länder und nicht des Bundes. Und daran wird kein Gegenurteil gegen unsere neun Professoren etwas ändern; wenn ich „unsere" sage, meine ich weiß Gott nicht die sozialdemokratischen, denn es sind keine. Aber mit diesem Argument kann nicht gegen die neun Professoren argumentiert werden.
Damit möchte ich zu der eigentlichen Frage kommen, die das Gesetz anschneidet. Es gibt natürlich und unbestreitbar gemeinsame Aufgaben aller Rundfunkanstalten. Um das zu entdecken, war dieser Gesetzentwurf nicht nötig. Aber es gibt auch andere gemeinsame Aufgaben, Kulturaufgaben aller Länder, und die Länder sind dabei auf die sehr einfache Idee verfallen, solche Aufgaben z. B. durch die Kultusministerkonferenz zu lösen.
Bisher ist kein Mensch darauf verfallen, zu behaupten: da es in kulturellen Dingen aller Länder trotz der Verschiedenheit der Kulturauffassungen dort bestimmt gemeinsame Aufgaben gibt, müsse der Bund diese gemeinsamen Aufgaben an sich ziehen, um ein Chaos in der Bundesrepublik zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zunächst einmal über den Rundfunk ein deutliches Wort sagen: Ich wäre glücklich, wenn das, was auf dem Gebiet des deutschen Rundfunks — und ich meine nicht irgendeine Anstalt — überhaupt produziert wird, in seiner Wirkung auf das Volk, in seiner künstlerischen Gestaltung, in seiner Erziehung, in seiner Unterrichtung, in seiner Nachrichtengebung die größte „Katastrophe" und das größte „Chaos" wäre, das wir in der Deutschen Bundesrepublik zu verzeichnen gehabt hätten. Dann, meine Damen und Herren, ginge es uns nämlich brillant.
Wenn die Frage heute zur Debatte steht, was eigentlich im Rundfunk für ein Chaos ist, was für ein Chaos etwa in der Unterrichtung des Volkes besteht, in dem Versuch, sich hier in Erziehung und Unterricht, in Politik und Nachrichtengebung zu beteiligen und zu betätigen, hier eine Aufgabe, und in der Tat eine kulturelle Aufgabe zu erfüllen, dann, glaube ich, ist es wirklich unberechtigt, wenn von allen Seiten so getan wird, als ginge sie ganz und gar schief, wenn nicht der Herr Dr. Lehr die Sache in die Hand nähme. Kultur und Leben, Politik in der Welt und in der Bundesrepublik hingen nur davon ab, daß man endlich von Bundes wegen ordentlich auf den Tisch haue.
Was sind nun die gemeinsamen Aufgaben, von denen hier die Rede ist? In § 2 heißt es:
Aufgaben der Anstalt sind:
1. der Betrieb der Deutschen Welle ,
2. der Betrieb des Deutschen KurzwellenDienstes ,
3. der Betrieb des Deutschen Fernseh-Rundfunks ,
4. die Wahrnehmung sonstiger gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks ,
und eine dieser weiteren und sonstigen gemeinsamen Aufgaben aus dem § 18 ist die Enteignung der Forschungsinstitute der Rundfunkanstalten bei einer mäßigen Entschädigung. Sie haben also hier offenbar etwas verwechselt; Sie haben vielleicht für eine Sozialisierung gehalten, was aber keine ist.
Sie wollten uns vielleicht darin Konkurrenz machen. Und schließlich bleibt noch ein ganz obskurer § 17:
Die Anstalt kann durch Beschluß des Gesamtrates mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit weitere gemeinsame Einrichtungen auf dem Gebiet des Rundfunks schaffen, sofern hierdurch nicht die Eigenständigkeit der einzelnen Rundfunkanstalten beeinträchtigt wird.
Das heißt praktisch; die Anstalt kann später machen, was sie will, wenn der Gesamtrat damit einverstanden ist. Die Eigenständigkeit der Rundfunkanstalten braucht dann zwar nicht beeinträchtigt zu werden; die Rundfunkanstalten werden nur so ausgehöhlt, daß sie mit ihrer Eigenständigkeit dasitzen und vielleicht darauf beschränkt bleiben können, später auf Ultrakurzwellen einige Programme auszustrahlen. Was wir behaupten, ist, daß diese gemeinsamen Aufgaben längst in Angriff genommen und zum Teil gelöst sind, und nicht einmal schlecht. Die Deutsche Welle - das ist die Langwelle für ganz Deutschland — hätte schon längst errichtet werden können; denn die Rundfunkanstalten haben bereits am 16. November 1950 an die Alliierte Hohe Kommission — das war damals die zuständige Stelle — den Antrag auf Zuteilung einer Langwelle gerichtet. Dieser Antrag ist durch ein Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. August 1951 unterstützt worden. In diesem Antrag heißt es: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese den Rundfunkanstalten zur Verfügung gestellte Welle zu eigener Sendung zu benutzen.
Der amerikanische Hohe Kommissar hat am 14. März 1952 die Zuteilung der langen Welle in Aussicht gestellt. Dann wurde über eine Reihe möglicher Langwellen verhandelt, insbesondere auf der Wellenkonferenz in Stockholm. Diese günstig laufenden Verhandlungen wurden durch einen Brief des Herrn Bundeskanzlers vom 25. Oktober 1952 unterbrochen, der einen Bericht in einer Zeitung zum Anlaß nahm, gegen die Verhandlung zu protestieren.
In ihm wurde fälschlich gesagt, die Verhandlungen seien ohne Kenntnis einer deutschen Regierungsstelle aufgenommen worden.
Ohne dieses Schreiben könnten wir längst einen Langwellensender haben.
Der einzige, der hier schwere Füße hatte und bei dieser gemeinsamen Aufgabe bremste, war die deutsche Bundesregierung bzw. waren ihre Repräsentanten in den entscheidenden Stellen.
Die zweite gemeinsame Aufgabe ist der deutsche Kurzwellendienst. Dieser Kurzwellendienst soll bekanntlich im wesentlichen ein außenpolitisches Programm ausstrahlen. Es ist klar — es wird von niemandem bestritten und ist von niemandem bestritten worden —, daß die Bundesregierung selbstverständlich nicht nur daran interessiert ist, sondern auch verpflichtet ist. sich da mit einzuschalten. In Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Rundfunkanstalten hat man ein Programm, einen verantwortlichen Sender, verantwortliche Intendanten und verantwortliche Redakteure festgelegt. Es ist klar, wer das Programm macht und wie es gemacht wird. Von Mai an soll es gesendet werden, und plötzlich Ende März entdecken Kollege Vogel und Genossen: Hier herrscht ein Chaos, hier muß ein Bundesgesetz gemacht werden, um einzugreifen. Ich weiß nicht, wozu. Vielleicht um eine Sache zu stoppen, die längst läuft?
Schließlich das Fernsehen. Hier sind gelegentlich auf Pressekonferenzen und auch heute wieder andeutungsweise durch den Herrn Bundesinnenminister Äußerungen getan worden, als ob so etwas ohne die tatkräftige verwaltungsmäßige Hilfe des Bundes nicht finanziert werden könnte. Die Rundfunkanstalten Deutschlands haben seit dem Augenblick, seitdem es ihnen durch die Besatzungsmächte erlaubt worden ist, Experimente und Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Fernsehfunks unternommen. Es ist trotz wiederholter Äußerungen vor der Pressekonferenz auch nicht so, daß nur der finanzstarke NWDR solche Forschungsarbeiten unternommen habe; das ist einfach nicht wahr. Vielmehr sind daran die deutschen Rundfunkanstalten beteiligt, und die beiden Hauptzentren für diese Forschungsarbeit in Nürnberg und Hamburg sind jetzt dabei, ihre Arbeit noch enger zu koordinieren, die Kooperation auch organisatorisch noch mehr zu fundieren, wobei sie die Vorstellung haben, aus diesen Anstalten eine GmbH mit dem eigens diesem Zweck dienenden Programm zu entwickeln.
Daß das Fernsehprogramm heute in Deutschland nicht so ist, daß wir darüber hosianna zu schreien hätten, darüber sind wir alle einig. Wir weigern uns aber, anzunehmen, daß es in dem Augenblick schöner und breiter werden würde, in dem sich die deutsche Bundesregierung oder die Anstalt für die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks darum kümmern würde. Es ist nicht einzusehen, was dadurch besser werden sollte.
Auch sie könnte nur Forschungsarbeit leisten; auch sie könnte nur Apparate bauen; auch sie könnte nur ein Programm ausstrahlen; und auch sie könnte nur Hörer werben.
Die Deutschen laufen nun mit dem Fernsehfunk hinterher, weil sie mit ihm erheblich später angefangen haben als andere Leute. Insoweit hinkt Deutschland selbstverständlich hinter der übrigen Welt her.
— Da würde ich sagen: Nein, Herr Vogel, das stimmt nicht!
Damit komme ich zu der Frage: Ist irgend etwas in der Aufbauarbeit, in der Zusammenarbeit des deutschen Rundfunks innerhalb der Anstalten des deutschen Rundfunks nötig oder wünschenswert? Hier würde ich grundsätzlich sagen, daß da eine ganze Menge korrigierbar sein mag und daß es auch notwendig ist, dies zu korrigieren.
Wir haben es gerade in der letzten Zeit gesehen und sehen es insbesondere an dem, was heute die
„Neue Zeitung" aus München meldet. Da lesen wir nämlich von einem außerordentlichen Fortschritt, der offenbar in der Frage der Zusammenarbeit gemacht worden ist; denn hier heißt es nach einer Meldung von gestern, daß Bevollmächtigte der Regierungschefs aller Länder der Bundesrepublik am Montag und Dienstag unter dem Vorsitz des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Ehard Verhandlungen über vordringliche Fragen des Rundfunks und des Fernsehens geführt haben. Wie das Presse- und Informationsamt der Bayerischen Staatskanzlei mitteilte, habe Übereinstimmung darüber bestanden, daß der Auslandsdienst, das Fernsehen und die Forschung zu den Aufgaben gehörten, die gemeinschaftlich von den Ländern gelöst werden müßten. Der geeignete und nach dem Grundgesetz allein zulässige Weg dafür seien Vereinbarungen der Länder, die dazu bereit seien. Die Länder seien ferner bereit, den Bund im Rahmen seiner Aufgaben daran zu beteiligen. Wir haben inzwischen durch eine andere Meldung gehört, daß sich bereits am Freitag die Kultusminister der Länder mit den Intendanten zusammensetzen werden, um die Fragen, die sich aus dieser Organisation der Angelegenheit ergeben, weiter zu behandeln.
— Das ist etwas, was wir leider nicht kontrollieren können, Herr Vogel! Aber immerhin, es ist gut, wenn Sie sagen, die Entwicklung, die sich in München angebahnt hat, sei gut. Wenn sie durch Ihren Antrag begünstigt worden ist, dann hat er wenigstens e i n Gutes gehabt.
— Aber bedenken Sie: es ist noch ein „Wenn" dabei.
Ich möchte hier nicht über die Gebührenverteilung reden. Aber wenn der Rundfunk heute im wesentlichen als eine Kulturaufgabe angesehen wird, dann scheint mir selbstverständlich zu sein, daß daraus auch eine gewisse eigene Verantwortung über die Einnahme und Verwendung von Gebühren folgt, und zwar sachlich daraus folgt. Denn es hätte keinen Sinn, dem Rundfunk zwar die kulturellen Aufgaben zuzuweisen, ihn aber finanziell, rechtlich und organisatorisch in die Lage zu bringen, daß der Postminister oder der Bundestag ihm jeden Tag durch eine Neuordnung und Neuverteilung der Gebühren den Hals abschneiden oder ihm wenigstens die Krawatte sehr viel enger ziehen kann.
Das Schlimmste an dem Gesetz schließlich scheint die Unvollständigkeit zu sein; denn durch dieses Gesetz sollen zunächst andeutungsweise einzelnen Rundfunkanstalten nur bestimmte Aufgaben weggenommen werden. In absehbarer Zeit wird ein zweites oder drittes Gesetz ihnen den Rest ihrer Aufgaben abschneiden, d. h. man reicht hier dem Teufel die Hand, und Sie wissen ja alle, daß er damit nie zufrieden ist.
Wir haben uns nicht von dem Verdacht freimachen können, daß hier mehr dahintersteckt als nur ein mißlungenes organisatorisches Experiment. Ich will diesen Verdacht ganz klar äußern, weil er selbstverständlich, wenn er zu Recht bestünde, die Situation vergiftete. Wir sind alle schockiert gewesen und, ich glaube, mit Recht schockiert gewesen über den Wahlrechtsentwurf des Herrn
Innenministers, der nun weder mit Wahlen etwas zu tun hatte noch mit dem Recht, sondern ganz einfach darauf zugeschnitten war, einer Koalition das Leben zu erhalten, koste es was es wolle, ntürlich nur für die anderen. Wir haben zum Glück erlebt — und ich glaube, es gehört zu den besseren Taten und Seiten dieses Bundestages —, daß dieses Gesetz mit der entsprechenden Reserve aufgenommen worden ist, selbst von einer ganzen Reihe von Menschen, die vielleicht dadurch hätten profitieren können. Ich sage: das gehört zu den guten Seiten dieses Bundestages.
Wir können uns nicht dem Verdacht verschließen, daß mit diesem Gesetz hier etwas Ähnliches gemeint sei. Jeder weiß, welche Bedeutung der Rundfunk hat. Jeder weiß, wieviel Nachrichten über den Äther das Ohr der Hörer erreichen, ja, daß schon drei oder vier Nachrichten, unkontrolliert gesendet oder unter der Verpflichtung, gesandt werden zu müssen, hier etwas anrichten können, was vielleicht zwanzig Zeitungen nicht konterkarieren können. Wir sehen hier ausgesprochen oder unausgesprochen den Versuch des Eingriffs der politischen Gewalt der Regierung auf den Rundfunk, den Versuch, darin mißliebige Stimmen oder mißliebige Personen auszuschalten.
— Herr Dr. Vogel, ich kann mir nicht denken, daß Sie mich im Ernst fragen, wie es möglich ist, eine Macht, die man hat, auch so zu gebrauchen, daß man es nicht auch noch formal in ein Gesetz hineinzuschreiben braucht. Ich nehme mir nicht das Recht heraus, Sie von hier aus über diesen Punkt zu belehren. Das müssen wir einmal persönlich machen, wenn Sie es wünschen.
Schließlich aber kommt es uns darauf an: Der Bund soll durchaus haben, was des Bundes ist. Worauf hier vertraut werden muß, das ist, daß die Länder, die nun einmal für die kulturellen Aufgaben zuständig sind, sich über diese Aufgaben verständigen werden. Man soll nicht daran verzweifeln, wenn eine solche Verständigung nicht von heute auf morgen gelingt. Kultur ist schließlich nicht etwas, was man einfach organisieren kann und was dann zu klappen hat, wenn man es einmal angeordnet hat. Kultur ist etwas, was etwas sehr Zählebiges und ein dickflüssiger Saft ist, was aber um so mehr heute und gerade heute verdient, überall da geschützt zu werden, wo es ein eigenes und sauberes Anliegen vertritt.
Wir sind dafür, die gemeinsam zu lösenden Aufgaben energisch, schnell und wirksam in Angriff zu nehmen. Wir wissen selbstverständlich und haben es nie bestritten, daß da, wo es sich z. B. um Sendungen ins Ausland handelt, die Bundesregierung auf entsprechende Weise entscheidend mit daran beteiligt werden soll. Alles dies ist selbstverständlich und zugegeben, und wir werden nichts daran auszusetzen haben, wenn ein solches Gesetz etwa irgendwo beraten werden wird. Aber wir möchten auf alle Fälle klar und deutlich erklären: Alles, was im Rundfunk entscheidend geändert werden sollte und entscheidend geändert zu werden verdient, an seinem Programm, an der Lösung seiner gemeinsamen Aufgaben und an der Möglichkeit, daran Kritik zu üben, das kann nicht durch ein Gesetz in dieser Form gelöst werden und noch
weniger durch ein Gesetz in dieser Form und zu dieser Zeit. Wir werden deshalb gegen dieses Gesetz stimmen.