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ID0125906600

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    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie mir die Gelegenheit geben, eine Erklärung zusätzlich zu den Ausführungen meines Kollegen Dr. Lehr hier abzugeben. Veranlaßt ist diese Erklärung auch durch die in der heutigen Nummer der „Neuen Zeitung" veröffentlichten Vorschläge zur Regelung des Rundfunkwesens durch ein neunköpfiges Professorenkollegium. Dieses neunköpfige Professorenkollegium bejaht zunächst die Zuständigkeit des Bundes auf dem technischen Gebiet des Rundfunks. Das ist ja auch die Meinung der Bundesregierung. Das Fernmeldeanlagengesetz von 1928 haben aber offenbar diese Herren Gutachter vollkommen übersehen. Es ist nämlich nach wie vor Bundesrecht und ist in Geltung. Es ist nur durch das alliierte Gesetz Nr. 5 eingeschränkt, und dieses alliierte Gesetz Nr. 5 hat uns bisher für die Errichtung von Rundfunk- und Fernsehsendern Beschränkungen auferlegt. Aber wir wissen ja, daß diese Beschränkungen mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages aufgehoben werden, und dann steht dem Bund wieder die volle Hoheit auf dem Gebiet des Funks nach der früheren Gesetzgebung zu.
    Die Bundesrepublik ist im übrigen bereits Mitglied des internationalen Fernmeldevereins. Sie war auf der Konferenz in Buenos Aires und auf der Konferenz in Stockholm im vorigen Sommer, bei der es um die Frequenzen für das Fernsehen ging, bereits vertreten. Es bedarf also gar nicht, wie es die Professoren wollen, eines Bundesgesetzes über den Rundfunk, das die Fragen des Errichtens und Betreibens von Sendern, der Zuteilung von Rundfunkfrequenzen und der Beteiligung an internationalen Verhandlungen zugunsten des Bundes regeln soll. Das ergibt sich alles bereits aus dem Fernmeldeanlagengesetz von 1928, und zwar aus dem klaren Wortlaut des § 1:
    Das Recht, Funkanlagen zu errichten und zu
    betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu, und aus dem Internationalen Fernmeldevertrag.
    Mein Ressort hat als Fernmeldeverwaltung des Bundes das Recht und die Pflicht, die international festgelegten Verpflichtungen und die internationalen Abkommen — besonders auf dem Gebiet der Funkfrequenzen — durchzuführen. Wenn nun aber die Zuständigkeit des Bundes über die technischen Fragen des Rundfunks bejaht wird, so ist es, fast möchte ich sagen, widersinnig, die Sendeseite von der Empfangsseite zu trennen. Funkanlagen setzen sich aus Sende- und Empfangsanlagen zusammen.

    (Zuruf von der SPD: Das Programm auch? — Zuruf des Abg. Renner.)

    — Davon spreche ich nicht.

    (Zuruf von der SPD: Ja, ja!)

    Ich sagte schon am Anfang, ich spreche von der
    technischen Seite. — Das Betreiben einer Funkempfangsanlage ist das Betreiben einer Funkanlage ebenso, wie das Betreiben einer Funksendeanlage das Betreiben einer Funkanlage ist.

    (Zuruf von der SPD.)

    Der Hörer, der eine Rundfunkempfangsanlage betreibt, bedarf also einer Befugnis dazu, die ihm von der zuständigen Fernmeldeverwaltung auf Grund des § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes verliehen wird. Der Rundfunkhörer kann ja mit seiner Empfangsanlage die Sender der ganzen Welt empfangen. Er ist nicht etwa gezwungen, den bestimmten Sender der Rundfunkanstalt abzuhören, in deren Bereich er zufällig wohnt. Der Rundfunkhörer tritt also in keinerlei vertragliche Beziehung zu seiner Rundfunkanstalt. Die Rundfunkanstalt ihrerseits ist auch nicht verpflichtet, dem Hörer ein bestimmtes Programm seines Geschmacks zu liefern. Die Hörergebühr ist also nicht eine Programm-, eine Nutzungsgebühr, sondern sie ist eine echte Lizenzgebühr. Das Argument der Professoren, daß die Hörergebühr eine Gegenleistung für die Rundfunkanstalten seines Sendegebietes darstellt, da der Hörer erfahrungsgemäß nur die Sendungen der Rundfunkanstalt seines Bereichs abhört, schlägt eben rechtlich nicht durch.
    Auch in der Schweiz und in England hat der Rundfunkhörer die Rundfunkgebühr an die Fernmeldeverwaltung zu zahlen, die nun ihrerseits wieder sich mit den Rundfunkanstalten im Innenverhältnis über die Teilung der Gebühr auseinandersetzen.
    Die Rundfunkempfangsgebühr ist übrigens im Gebiet der französischen und britischen Zone jetzt schon eine Lizenzgebühr des Bundes. Lediglich in der amerikanischen Zone ist die Funkhoheit auf der Empfangsseite von den Ländern in Anspruch genommen worden. Aber auch die Ländergesetze stützen sich merkwürdigerweise — sogar zum Teil ausdrücklich — auf das Fernmeldeanlagengesetz von 1928. Die Länder erkennen damit selbst an, daß es sich bei den Rundfunkgebühren nicht um ein Entgelt für das Rundfunkprogramm handelt, sondern um eine echte Gebühr. Es ist klar, daß allein aus diesem Grunde die Rechtszersplitterung innerhalb des Bundesgebiets auf der Empfangsseite des Rundfunks beseitigt werden muß.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Eichler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Eichler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Vorlage dieses Gesetzentwurfs, zu dem sich der Herr Innenminister so bekannte, als wenn er ihn eben erst kennengelernt hätte und er nun überrascht wäre, wie sehr der Entwurf mit seinen eigenen Absichten übereinstimmt,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    bleibt außerordentlich viel zu sagen. Was wir zunächst sagen möchten: auch wir glauben nicht, daß auf dem Gebiete des Rundfunks nichts einer Regelung bedürftig sei. Das ist aber, wie ich glaube, das einzige, in dem wir mit den Einbringern dieses Gesetzentwurfs übereinstimmen.
    Mit verdächtigem Nachdruck ist hier wiederholt betont worden, es handle sich bei diesem Entwurf nicht um den Versuch einer Staatsaufsicht, denn davon stünde ja in dem Gesetz nichts drin. Das ist richtig; das tut es wirklich nicht. Von Herrn


    (Eichler)

    Dr. Vogel wurde erklärt: Wer sagt, so etwas soll vielleicht noch für die Regierung als Propagandainstrument ausgenutzt werden, der sieht ja die Situation ganz falsch; vor der Wahl kann dieses Gesetz doch unmöglich noch etwas werden. Nun, Herr Dr. Vogel, wenn das so ist, dann möchte ich Sie fragen: Warum in Gottes Namen muß, nachdem von 1949 bis 1953 die Welt und Deutschland mit unserem heutigen Rundfunk keineswegs so böse gefahren sind, wie es jetzt mit einem Male aussehen soll, in diesen letzten Monaten und Wochen versucht werden, eine Materie zu regeln, die eingestandenermaßen keineswegs einfach zu regeln sein wird? •

    (Abg. Renner: Generalvertrag!)

    Wir hätten geglaubt, es gäbe vielleicht eine Notwendigkeit, sich über Rundfunkdinge jetzt schon zu entscheiden und etwas zu unternehmen, nämlich für den Fall, daß die einschränkenden Gesetze der Alliierten, das Gesetz Nr. 118 z. B., plötzlich fielen und daß man dann vor der Frage stünde: welches ist denn jetzt die Funktion des Bundes, wie wird denn die Vertretung des deutschen Rundfunks vor dem Ausland bei Wellenverhandlungen geregelt, wer handelt sie ein, wer verteilt sie, wer achtet in Deutschland auf die Einhaltung der Frequenzen? Man hätte einer Meinung sein können, daß es notwendig gewesen wäre, all dies e Fragen zu lösen. Davon steht aber in diesem Gesetz kein einziges Wort.