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ID0125906200

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 259. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953 12573 259. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1953. Geschäftliche Mitteilungen 12575A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Pferdmenges, Dr. Pünder, Storch, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Glasmeyer, Ewers, Dr. Schäfer, Schmitt (Mainz), Böhm, Eberhard, Ritzel, Henßler, Schuler, Hoecker, Horn 12575B Änderungen der Tagesordnung . . 12575C, 12627A Berichtigung zur Beschlußfassung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen 12575D Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für die Einreichung von Fragen 12575D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Neuregelung der Abgaben auf Mineralöl 12575D Gesetz über die Erstreckung des Tarifvertragsgesetzes 12576A Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Personalvertretungen) in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts . . 12576A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) 12576A Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 12576A Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens 12576A Gesetz zur Änderung des Zolltarifs aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl . . . 12576A Kleine Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD betr. Beschaffung von Lehrstellen für Jugendliche und von Dauerarbeitsplätzen für ältere Angestellte und Arbeiter (Nrn. 3306, 4245 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 324 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Stornierung von Exportaufträgen (Nrn. 4153, 4238 der Drucksachen) 12576A Kleine Anfrage Nr. 325 der Fraktion der SPD betr. Weihnachtszuwendungen an den früheren Postminister Ohnesorge (Nrn. 4195, 4262 der Drucksachen) . . . 12576B Kleine Anfrage Nr. 326 der Fraktion der SPD betr. Schuldenanerkenntnis (Nrn. 4206, 4252 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 327 der Fraktion der FDP betr. Unterbringung der Personen nach Art. 131 des Grundgesetzes (Nrn. 4207, 4251 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 330 der Fraktion der SPD betr. Bevollmächtigter für die Filmwirtschaft (Nm. 4233, 4261 der Drucksachen) 12576B Kleine Anfrage Nr. 331 der Fraktion der SPD betr. Entschädigungsgesetz für Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zivilverschleppte (Nrn. 4234, 4253 der Drucksachen) 12576B Bericht des Bundesministers der Justiz über die Frage der Auslieferung des Frantisek Kroupa aus Norwegen nach Deutschland (Nr. 4244 der Drucksachen) 12576C Vorlage des Geschäftsberichts der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1951/52 (Nr. 4263 der Drucksachen) 12576C Dritte Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nrn. 4182, 3861 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse zweiter Beratung (Umdrucke Nm. 844, 849, 860 bis 868) 12576C Peters (SPD): als Berichterstatter 12576C als Abgeordneter . . . . 12578B, 12586B, 12588A, 12589A, D Brönner (CDU) 125'76D Dr. Bertram (Soest) (FU) . . 12579C, 12589B Dr. Hammer (FDP) 12580B, 12582B, 12583C Niebes (KPD) 12581A Bausch (CDU) 12581C, 12583A Schoettle (SPD) . 12582C Behrisch (SPD) 12583C Dr. Wellhausen (FDP) 12584C Eickhoff (DP) 12585B Neuburger (CDU) 12585D, 12587D, 12588C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 12586C Gengler (CDU) 12587B Dr. Kather (CDU) 12590B Seuffert (SPD) 12590B Abstimmungen 12585C, D, 12588C, 12589C, D, 12590D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Nr. 4199 der Drucksachen) . . . . 12591A Neuburger (CDU), Antragsteller . 12591A Überweisung an die Ausschüsse für Geld und Kredit, für Finanz- und Steuerfragen und für Wirtschaftspolitik . . 12592A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 4247 der Drucksachen) 12592B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Geld und Kredit 12592B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Vogel, Dr. Mende, Walter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks (Nr. 4198 der Drucksachen) 12592B Dr. Vogel (CDU), Antragsteller . 12592C, 12613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12595B Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 12599A Eichler (SPD) 12599D Maerkl (FU) 12603A de Vries (FDP) 12603C Renner (KPD) 12604C Brookmann (CDU) 12605D Dr. Jaeger (Bayern) (CSU) . . . 12609A Walter (DP) 12611B Marx (SPD) 12612A Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films und an den Rechtsausschuß . . 12614B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesevakuiertengesetzes (Nr. 4180 der Drucksachen) 12614D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 12614D Morgenthaler (CDU) 12616B Frau Strobel (SPD) . . . . 12617B, 12622C Kunze (CDU) 12619C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 12620C Freiherr von Aretin (FU) 12621B Gundelach (KPD) 12621D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 12622D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Hilfe für die sittlich gefährdete Jugend in den Räumen Baumholder, Kaiserslautern, Bitburg und Worms (Nrn.4191, 3691 der Drucksachen) 12622D Hübner (FDP), Berichterstatter . 12622D Jacobs (SPD) 12624A Frau Strohbach (KPD) 12625B Frau Dietz (CDU) 12626A Beschlußfassung 12626D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung der Ableistung des Offenbarungseides gegen den Abgeordneten Freiherrn von Aretin (Nr. 4219 der Drucksachen) . . 12626D Für erledigt erklärt 12627A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Lastenausgleich (Nr. 4243 der Drucksachen) . . 12627A Abgesetzt 12627A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Subventionen für das bundeseigene Kupferschieferbergwerk in Sontra sowie kommunale Erstausstattung für die Gemeinden Sontra, Nentershausen, Rockensüß und Solz (Nr. 4196 der Drucksachen) 12627A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 12627A, 12630B, 12632A Sabel (CDU): zur Sache 12628C, 12631C zur Abstimmung 12632A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 12629D Überweisung an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und den Ausschuß für Kommunalpolitik 12632C Nächste Sitzung 12632C Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vor Ihnen liegende Materie stellt eine der schwierigsten verfassungsrechtlichen Fragen dar, mit denen sich der Bundestag zu befassen hat.

    (Abg. Dr. Menzel: Das kann man wohl sagen! Das haben wir schon im Parlamentarischen Rat gewußt!)

    — Das, Herr Dr. Menzel, festzustellen, ist in diesem Zusammenhang nicht ohne Belang. Ich hoffe, daß Sie als verfassungsrechtlicher Experte nachher noch erlauchte Ausführungen dazu machen werden.
    Wenn wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, müssen wir zwangsläufig einen Rückblick auf den Werdegang der Rundfunkgesetze in Deutschland überhaupt werfen. Wir haben den Zustand vor uns, daß gegenwärtig in der US-Zone nicht weniger als vier Gesetze nebeneinander existieren, vier Gesetze, von denen das letzte in Baden-Württemberg vom 6. April 1949 herrührt. In Wirklichkeit sind alle diese Gesetze der US-Zone durch ein Schreiben der amerikanischen Militärregierung vom 21. November 1947 — gerichtet an die Adresse der Militärgouverneure der vier amerikanischen Länder — geschaffen warden. In diesem Schreiben der Militärregierung war den Militärgouverneuren aufgetragen worden, die Länderparlamente der US-Zone zu veranlassen, bis zum 15. März 1948 entsprechende Ländergesetze zu verabschieden. Die Länder sind in mehr oder weniger großen Abständen diesem Ersuchen nachgekommen. Allerdings ist das letzte Gesetz dieser Art erst am 6. April 1949 von Württemberg-Baden als dem letzten Land verabschiedet worden.
    Gerade das Beispiel meines Heimatlandes Baden-Württemberg gibt besonderen Anlaß, noch einmal auf die Prozedur zurückzukommen, die hier stattgefunden hat. Der baden-württembergische Landtag — dafür sitzen ja auch in diesem Hause zahlreiche Zeugen, die als Mitglieder des ersten Landtags damals das alles mitgemacht haben — hat sich zweimal eine Zurückweisung seiner eigenen Gesetzesvorlagen und seiner zweiten und dritten Lesungen durch die Militärregierungen gefallen lassen müssen, bis dann schließlich — nach einem abermaligen Einspruch, sogar des inzwischen aufgebauten Senders — die Militärregierung ihre Zustimmung zu dem Landtagsgesetz erteilt hat.

    (Zuruf von der SPD: Warum zurückgewiesen?)

    — Warum zurückgewiesen? Das will ich Ihnen ganz offen sagen. Dafür, warum es zurückgewiesen ist, ist Herr Kollege Schoettle ein ausgezeichneter Zeuge. Ich zitiere hier ausdrücklich einen Ausspruch, den Kollege Schoettle von Ihrer Fraktion damals nach dem Protokoll über die 29. Sitzung des baden-württembergischen Landtags vom 18. Juni 1947 getan hat. Er bestand von seiner Seite aus darauf, daß die staatlichen Aufsichtsrechte und staatlichen Befugnisse stärker verankert werden, als dies die Militärregierung wünschte. Er sagte damals wörtlich — und das ist ein Ausspruch,


    (Dr. Vogel)

    den ich auch heute noch für sehr bemerkenswert halte —, daß: „ein demokratischer Staat nicht unbedingt identisch ist mit dem Diktaturstaat des Nationalsozialismus, sondern daß der Staat in der Demokratie die Zusammenfassung aller öffentlichen Interessen ist und das Parlament Sprachrohr und Kontrollorgan des . öffentlichen Interesses gegenüber der Regierung ist". Auch dies sollten Sie zuweilen heute noch berücksichtigen, denn die Gültigkeit dieses Ausspruchs, von unserer Seite in Anspruch genommen, würde ein sehr interessantes Licht auf die heutige Diskussion werfen.
    In der britischen Zone hatten wir die Verordnung Nr. 118 vom 1. Januar 1948, das Statut des NWDR, nachdem bereits am 30. Januar 1947 die Lizensierung des NWDR kurz vorher erfolgt war.
    In der französischen Zone erfolgte die Rechtsetzung durch zwei Verordnungen Nr. 187 und 188 vom 30. Oktober 1948. Sie sind dann erst vor sehr kurzer Zeit durch den Staatsvertrag zwischen den früheren drei Ländern der französischen Zone 1952 abgelöst worden.
    Das Gesamtbild, das sich uns hier bietet, ist unbestreitbar ein rechtliches Chaos.
    Nun die Frage: Was konnte in einer solchen Situation die Bundesregierung und was konnte der Bundestag tun? Die Länder waren von den Besatzungsmächten vor der Bundesregierung geschaffen worden. Sie hatten für den noch nicht existierenden Bund treuhänderisch Rechte in Anspruch genommen, von denen sie sich jetzt verständlicherweise höchst ungern trennen. Es kommt eine vielleicht gerade in unserem Volk besonders tief eingewurzelte Neigung hinzu, sich auch von gewissen einmal geschaffenen politischen und rechtlichen Gegebenheiten nur ungern zu trennen. Wir haben unbestreitbar hier eine sehr starke Neigung zu Versteinerungen, selbst wenn es sich um Versteinerungen von Besatzungsrecht handelt, vor allen Dingen wenn sich neue Interessen darum gruppieren und sich diese neuen Interessen um diese früheren Besatzungsrechte in einer Weise konsolidiert haben, die man nur ungern löst, bzw. auch wenn Verhältnisse geschaffen worden sind, von denen man sich ungern um seines eigenen Nutzens willen trennt.

    (Zuruf von der SPD: Wer ist „man"?)

    Die rücksichtslose Ausnutzung der beschränkten Souveränität des Bundes infolge der immer noch gültigen alliierten Anordnungen, vor allen Dingen des Gesetzes der Alliierten Hohen Kommission Nr. 5 vom 21. September 1949 ist ein ganz besonderes Beispiel für die Zwangslage, in der sich der Bund gegenwärtig befindet. Die Bundesregierung wäre auch heute noch gehalten, wollte sie ein solches Gesetz einbringen, vorher die Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission einzuholen. Wir haben doch vor uns noch das immerhin traurige Schauspiel des Werdeganges des Ufi-Liquidationsgesetzes. Wir wissen, wie oft derartige Vorschläge von der andern Seite zurückgewiesen worden sind, bis man schließlich das erzwang, was dann nach außen hin als ein deutsches Gesetz deklariert werden sollte und mußte.
    Wenn unsere Regierung durch den Beitritt zum Internationalen Fernmeldeverein eine größere Bewegungsfreiheit auf diesem Gebiet erreicht hat und heute Mitglied der Internationalen AtlanticCity-Konferenz von 1947 geworden ist, so ist damit trotzdem noch nicht diejenige Bewegungsfreiheit der Bundesregierung geschaffen worden, ohne die ein freier Staat auch auf dem Gebiet der Rundfunkhoheit nicht denkbar ist.
    Wie nun diese ausgesprochene Zwangslage der Bundesregierung und des Bundestages zwischen den Besatzungsbehörden auf der einen Seite und den von diesen auf der anderen Seite geschaffenen Anordnungen und Gesetzen in den einzelnen Ländern ausgenutzt worden ist, davon kann ich Ihnen nach einem Protokoll Mitteilung machen, das mir in die Hände gelangt ist. Es handelt sich dabei um das Protokoll der Intendantensitzung der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten vom 20. und 21. Oktober in Stuttgart. Auf dieser Intendantenbesprechung hat Herr Intendant Beckmann vom Hessischen Rundfunk wörtlich erklärt:
    Eins möchte ich noch einmal festnageln: Was die Bundesregierung dazu sagt
    — es handelte sich um die gemeinsame Betreibung der Langwelle —
    oder was sonst man noch dazu sagt, das ist uns vollkommen gleichgültig.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Wenn ich, sagen wir, fünf Minuten vor Inkrafttreten des Generalvertrags von den Engländern noch eine Welle herausschinden kann, dann werden wir sie nehmen und nicht daran denken, daß in fünf Minuten die Bundesregierung die Rundfunkhoheit hat.

    (Erneute Rufe von der Mitte: Hört! Hört! — Zuruf: Sehr interessant!)

    Das ist die Art und Weise, in der diese Zwangslage der Bundesregierung genutzt worden ist. Ich glaube, es ist die Pflicht dieses Hauses, siedmaun einmal darauf zu besinnen, welche Funktionen es auch auf diesem Sektor, diesem ungemein wichtigen Sektor hat und welche Verpflichtungen es hat, auch hier die Möglichkeiten auszunutzen, die ihm jetzt nach der dritten Lesung der Verträge gegeben sind.
    Mit ein entscheidender Beweggrund der Koalition, diesen Gesetzentwurf einzureichen, ist der, daß, wenn wir jetzt auf diesem Gebiet nicht aktiv werden, dieses Interregnum auf der andern Seite dazu benutzt wird, zu präjudizieren und dem Bund unbestreitbare Rechte zu nehmen bzw. den Bund in außerordentliche spätere Schwierigkeiten zu bringen. Was auch immer der Regierung und der Koalition in der letzten Zeit unterstellt worden war oder ist, etwa hinsichtlich Beeinflussungsmöglichkeiten vor der Wahl, ist allein schon dadurch völlig hinfällig, daß jeder, der sich den möglichen Gang dieser Gesetzgebung vor Augen hält, der sich vor allen Dingen überlegt, wie lange Zeit wir dazu brauchen werden, um diesen Gesetzentwurf im Bundestag durchzubringen, ihn nachher vom Bundesrat behandelt zu sehen, und die daraus sich ergebenden Terminsetzungen usw. berücksichtigt, wissen wird, daß jedes dieser Argumente, wir beabsichtigten, damit irgend etwas für die Wahl zu tun, völlig hinfällig ist.

    (Abg. Blachstein: Warum haben Sie es so eilig? — Abg. Marx: Das kann sehr schnell gehen!)

    Nun zum Gesetz selbst. Wir haben nur das herausgegriffen, was wirklich vordringlich war. Wir haben nur das vor uns liegen, was wir als vordringlichste Aufgaben auf diesem Gebiet überhaupt


    (Dr. Vogel)

    ansehen: Regelung der Kurzwelle, Regelung der Langwelle, des Fernsehens und damit untrennbar verknüpft die Frage der Gebühren.
    Es ist unbestreitbar, daß gerade auf dem Gebiet des Fernsehens die Dinge eine Entwicklung genommen haben, die wohl auch die Opposition keineswegs befriedigt. Es wäre wahrscheinlich wesentlich richtiger gewesen, wenn man zunächst einmal das getan hätte, was die Rundfunkanstalten jetzt in letzter Minute unter dem Druck dieser Gesetzesvorlage getan haben, sich nämlich zusammenzusetzen, um eine gemeinsame Aktion und eine gemeinsame Rechtskörperschaft für das Fernsehen zu schaffen; wenn man dann erst abgewartet hätte, bis die Post von der Nordsee, von Hamburg über Köln bis zum Wendelstein die Relaiskette geschaffen hätte, die zur Übertragung des Fernsehens quer durch die Bundesrepublik notwendig ist; und wenn man dann nach einer entsprechend guten Vorbereitung für ein gutes Programm das Fernsehen im gesamten Bundesgebiet gleichzeitig mit einer entsprechenden Werbung der Industrie angefangen hätte. So hat man vorzeitig losgeschossen, so hat man angefangen, ohne daß man vorher die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hatte, und die Folge davon ist heute ein durchaus nicht nur von der Industrie wegen mangelnden Absatzes ihrer Geräte beklagter Zustand, sondern ein von und allen zu beklagender Zustand, weil hier seit dem 1. Januar ein Programm gestartet wird, das weder Sie, meine Herren der Opposition, noch uns in irgendeiner Weise befriedigt.
    Wir haben auch weder in diesem jetzt schnell zusammengeschusterten Vorschlag der Intendanten noch bis jetzt in irgendeiner anderen Form etwas verankert gesehen, was wir gleichfalls für absolut notwendig halten, nämlich die Schaffung eines entsprechenden Aufsichtsgremiums für den Betrieb des Deutschen Rundfunks, wie wir ihn in der Gesetzesvorlage genannt haben, zum gemeinsamen Betrieb der Kurzwellenanlagen, der Langwellenanlagen und des Fernsehens. Von Mittelwellen — das möchte ich ausdrücklich feststellen — ist hier gar nicht die Rede.

    (Abg. Blachstein: Noch nicht!)

    - Nein, davon ist nicht die Rede, und, Herr Blachstein, davon wird auch nicht die Rede sein.

    (Abg. Marx: Dann schreiben Sie es doch herein! Dann sind Sie nicht mehr kompetent dafür!)

    — Ich habe es nicht geschrieben; Sie können sich später darauf berufen. — Die Notwendigkeit eines demokratisch völlig einwandfrei zusammengesetzten Aufsichtsgremiums als Beispiel für die notwendige Reorganisation der Gremien auch der Landesrundfunkanstalten ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf, glaube ich, in einer wirklich völlig unanfechtbaren Weise dargelegt worden.

    (Abg. Renner: Unter dem „Demokraten" Lehr!)

    Man kann natürlich über die Zusammensetzung dieses Gremiums durchaus geteilter Meinung sein. Der eine wird vielleicht verlangen, daß der Bundestag, der Bundesrat und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts stärker vertreten sind. Man kann vielleicht davon sprechen, daß Organisationen der Wirtschaft, die Gewerkschaften usw. stärker vertreten werden. Man kann daran denken, daß auch die zahlreichen Anträge von seiten des Handwerks, der Bauernschaft usw. berücksichtigt werden. Allerdings würde man dann ein Gremium schaffen, das einem Ständeparlament ähnlicher sein würde als dem, was wir zur Kontrolle dieser technischen Bereiche notwendig haben. Ich glaube, daß der Vorschlag, der hier gemacht worden ist, eine durchaus brauchbare Diskussionsgrundlage bietet und allen Erfordernissen einer wirklichen Kontrolle Rechnung trägt. Es ist auch von Ihrer Seite (zur SPD) niemals beanstandet worden, glaube ich, und ich darf mich hier auf den Artikel Ihres Referenten von der Parteiseite aus, Herrn Jürgen Warner, berufen, der sehr starke Kritik, meines Erachtens durchaus berechtigte Kritik an der bisherigen Zusammensetzung der Gremien in den Landesrundfunkanstalten geübt hat.
    Daß hier viele Wünsche offen sind, wissen Sie genau so wie wir. War haben uns bemüht, Ihnen hier ein Beispiel dafür zu geben, wie wir uns eine wirkliche Kontrolle auch der Intendanten, die diese drei Wellen betreiben sollen, vorstellen, und ich glaube, daß das ein sehr gutes Beispiel sein würde. Es ließe sich unter Umständen durchaus auch darüber sprechen, ob man nicht überhaupt das Fernsehen herausnehmen sollte, d. h. ob man eine besondere Fernsehanstalt gründen und sie nicht in diese gemeinsame Anstalt hereinnehmen sollte. Auch darüber ließe sich durchaus noch reden. Wir glauben aber, daß der gemeinsame Betrieb, schon von der Gebührenfrage aus gesehen, eine dringende Notwendigkeit darstellt.
    Was nun die Ihnen vorgeschlagene Gebührenregelung selbst betrifft, so war ich mir mit meinen Freunden bis zur letzten Minute noch darüber im unklaren, ob wir nicht für die vorgeschlagene Ziffer die Zahl x einsetzen sollten. Es kommt uns hier wirklich nicht darauf an, Ihnen einen genau präzisierten, finanziell durchgerechneten Vorschlag zu bieten, sondern darauf, Ihnen eine Diskussionsgrundlage zu geben, über die durchaus noch gesprochen werden kann. Unsere Absicht ist es, im Bundestag alle diese Dinge so gründlich wie möglich zu erörtern. Wir haben durchaus Verständnis dafür, daß die Länder aus der Macht der Gewohnheit heraus, aus der Rolle der Treuhänder an Bundes Stelle, die sie bis jetzt innehatten, das Bestreben haben, ihrerseits diese Funktion der Vergangenheit weiter aufrechtzuerhalten. Wir sind überzeugt, daß es hier durchaus zu einer Verständigung kommen kann.
    Ich bin aber der Ansicht, daß der Bund unbedingt zwei Dinge für sich in Anspruch nehmen kann, soll und muß. Auf Grund der Protokolle des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats muß er für sich die Organisationsgewalt in Anspruch nehmen, also nicht nur die technische Seite des Rundfunks. Ferner hat er nach meiner Ansicht, obwohl einige Professoren anderer Ansicht sind — aber auch darüber läßt sich streiten —, immer noch die unbestrittene Kompetenz auch in der Gebührenfrage. Schließlich sollte doch niemand übersehen, daß wir in unserer Lage heute dringender denn je auch alle solche Fragen berücksichtigen müssen, die die gemeinsame Vertretung unserer Interessen, der Interessen der neugeschaffenen Bundesrepublik, gegenüber der Sowjetzone und dem Ausland notwendig machen.
    Diese Dinge sind es, glaube ich, durchaus wert, daß sie wie in allen anderen Ländern Europas von der Vertretung des Volkes behandelt und ernsthaft und gründlich beraten werden. Diesem Haus allein


    (Dr. Vogel)

    I kommt es unserer Auffassung nach zu, den ersten Schritt zu tun und den ersten Anstoß in dieser Richtung zu geben. Das hat auch die Opposition früher niemals geleugnet. Das bisherige Verhalten der Rundfunkanstalten und der Länder, die sich jetzt in letzter Minute zusammengefunden haben, um dem Bund noch zuvorzukommen, bestätigt, daß eine gesetzliche Regelung durch dieses Haus notwendig ist,

    (Abg. Marx: Nein, das ist nicht wahr!)

    und zwar die Regelung einer Gemeinschaftsaufgabe für den gesamten Bereich der Bundesrepublik.

    (Abg. Marx: Das ist nicht richtig, was Sie da sagen!)

    — Das können Sie ja später ausführen, aber nach mir bitte!

    (Abg. Marx: Lesen Sie vorher die Berichte!)

    Wenden Sie sich vom deutschen Rundfunk in seiner jetzigen Form der Versteinerung des Besatzungsrechts ab! Es ist notwendig, daß wir heute die Erfordernisse des Jahres 1953 und nicht mehr die des Jahres 1949 erfüllen. Wir sind in der Zwischenzeit nicht stillgestanden. Es ist unser gemeinsames Bestreben, das Besatzungsrecht durch deutsches Recht nach dem Grundgesetz abzulösen. Dieser Gesetzentwurf gibt Ihnen die Handhabe dafür, einen Vorstoß in dieser Richtung zu machen. Es ist notwendig, daß das Haus sich in dieser Beziehung auf seine Pflicht besinnt.
    Ich bitte Sie daher, die Gesetzesvorlage dem Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film zu überweisen und dem Vorschlag der Koalition zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

(Abg. Renner: Das ist der Vater des Gesetzes!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Ausführungen des Herrn Bundestagsabgeordneten Dr. Vogel, der die aus der Mitte des Hauses eingebrachte Gesetzesvorlage begründet hat, kann ich namens der Bundesregierung nur in vollem Umfang zustimmen.

    (Abg. Eichler: Kunststück; hat er doch von Ihnen abgeschrieben!)

    Es ist bekannt, daß diese Vorlage aus der Mitte des Hauses auf umfassende und jahrelange Vorarbeiten zurückgeht, die in meinem Hause auf diesem Gebiet geleistet worden sind. Sie haben zu einem Gesetzentwurf geführt, der auch die Zustimmung des Kabinetts gefunden hat und der nach eingehender Anhörung der Rundfunkanstalten, der Intendanten und der Vertreter der einzelnen Länder entworfen worden ist. Sie dürfen aber auch von mir erwarten, daß ich namens der Bundesregierung zu dem Entwurf einmal Stellung nehme. Der Hauptinhalt des Entwurfs ist der, daß gewisse überregionale Angelegenheiten des Rundfunks einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen werden sollen. An dieser Anstalt sind drei Besonderheiten bemerkenswert. Erstens: An ihr sollen alle Kräfte beteiligt werden, die auf der Ebene der Rundfunkanstalten, auf der Ebene der Länder und des Bundes bisher schon an der Lösung der Aufgabe beteiligt waren. Zweitens soll dieser Anstalt das Recht der Selbstverwaltung in gleichem Maße und in gleichem Umfang zustehen, wie es jetzt bereits den Rundfunkanstalten in den Ländern zugewiesen und gewährt worden ist. Damit komme ich zu dem dritten wesentlichen Punkt: eine Staatsaufsicht über den Rundfunk ist mit diesem Gesetz weder beabsichtigt noch irgendwo auch nur aus der Fassung herauszulesen. Ich möchte das mit Nachdruck hier in der Öffentlichkeit betonen, weil von interessierter Seite immer wieder unterstellt worden ist, namentlich dem Innenministerium, daß hier ein Staatsfunk geschaffen werden sollte.

    (Lachen bei der KPD. — Zuruf von der FU: Das führt dazu!)

    Ich sprach davon, daß überregionale Fragen behandelt werden sollen. Es gibt unstreitig vier Gruppen überregionaler Fragen, die durch Bundesgesetz behandelt werden müssen.
    Die erste große überregionale Frage ist das Fernsehen, das noch in voller Entwicklung begriffen ist und das allein schon, weil es ein umfassendes finanzielles Problem darstellt, das auch die Kräfte der stärksten Rundfunkanstalt bei weitem übersteigt, eine überregionale Erledigung erfordert.
    Die zweite Frage ist die Einrichtung einer Deutschen Welle neben den verschiedenen Landessendern, die wir im Bund in der heutigen Zeit ebenso brauchen, wie wir sie einst in der Weimarer Zeit bereits gehabt haben.

    (Abg. Renner: Und unter Hitler!)

    Ich denke da an den Deutschlandsender zur Weimarer Zeit vor Hitler.

    (Abg. Renner: Unter Hitler besonders!)

    Drittens: Die Einrichtung eines deutschen Kurzwellendienstes für Sendungen ins Ausland,

    (Abg. Renner: Hat auch Hitler gehabt!) die auch eigentlich selbstverständlich ist.


    (Abg. Blachstein: Die laufen ja schon, Herr Minister!)

    Schließlich gibt es eine Anzahl gemeinsamer Aufgaben — ich denke allein an die Forschung auf dem Gebiet der Ultra-Kurzwelle und des Fernsehens —, die eben auch überregional geführt werden müssen.
    Es ist auch hervorzuheben und bezeichnend für die Einstellung weiter Kreise, daß die überregionale Natur dieser vier Aufgaben, die ich eben nannte, nirgendwo auch von den schärfsten Kritikern des Gesetzentwurfs, bestritten worden ist und auch nicht bestritten werden kann. Es handelt sich lediglich um die Streitfrage: Sollen diese überregionalen Aufgaben, wie es die Intendanten der Rundfunkanstalten begreiflicherweise gern möchten, durch Vereinbarungen der Rundfunkanstalten selbst erledigt werden, oder soll es, wie es die Länder begreiflicherweise wollen, durch Staatsvertrag der zehn Länder untereinander gemacht werden, wobei vielleicht auch noch der Bund in gewisser Weise beteiligt werden darf, wenn er sich brav verhält, oder — und das ist die Auffassung der Bundesregierung mit den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs — soll ein Bundesgesetz die ganze Materie regeln?

    (Abg. Blachstein: Was sagt das Grundgesetz?)



    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    — Auf das Grundgesetz komme ich noch ausführlich zu sprechen. — Ich darf nur heute einmal eine kritische Bemerkung anführen. Die Rundfunkanstalten haben ja immerhin fünf Jahre Zeit gehabt, die überregionalen Fragen vernünftig zu regeln.

    (Abg. Brookmann: Sehr gut! — Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Was sie bisher geschaffen haben, ist nichts als eine lose Arbeitsgemeinschaft. Sie hat eine charakteristische Ähnlichkeit mit der UNO; es genügt bisher nämlich das Veto eines einzelnen Mitglieds, um einen Beschluß nicht zustande kommen zu lassen.
    Aber, meine Damen und Herren, nicht nur ich und meine Mitarbeiter, die diese Materie kritisch zu bearbeiten hatten, sondern auch weite Kreise der Öffentlichkeit — ich habe das auch aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Vogel herausgehört — können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Arbeitsgemeinschaft von den Rundfunkanstalten und ihren verantwortlichen Leitern im wesentlichen nur dazu benutzt worden ist, die durch Zufälligkeiten und Unzuträglichkeiten eines Besatzungszustandes der ersten Nachkriegsjahre geschaffenen Zustände zu konservieren.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Das liegt aber nicht im Interesse des deutschen Rundfunks. Es ist doch ganz klar: Erinnern Sie sich doch an unser atomisiertes Westdeutschland hier 1945, erinnern Sie sich an die kleinen und größeren Länder und Ländchen, erinnern Sie sich an die Zusammenfassung im Zonenbeirat in Hamburg und die entsprechende Zusammenfassung im Süddeutschen Länderrat in Stuttgart, die ersten Gehversuche für größere Einheiten im Westen, und erinnern Sie sich daran, daß damals, in dieser Zeit des äußersten Mißtrauens gegen alle staatlichen Schritte, eben die Rundfunkanstalten so geschaffen worden sind, wie sie bemüht sind, sich heute am Leben zu erhalten.

    (Abg. Blachstein: Erinnern Sie sich auch daran, was vorher war!)

    Wenn jetzt in letzter Minute plötzlich, Hals über Kopf, von den Intendanten, um dem Gesetzentwurf dieses Hohen Hauses zuvorzukommen, eine Vereinbarung über gemeinsame Durchführung des Fernsehens getroffen wird, so kann das meines Erachtens wenig überzeugen.

    (Abg. Brookmann: Sehr richtig!)

    Ein solcher Vertrag bietet keinerlei Sicherheit. Er kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn es den Urhebern des Vertrages passend erscheint.
    Im übrigen können auch die Rundfunkanstalten dem Fernsehen gar nicht die erforderliche Rechtsbasis geben. Oder will man vielleicht das Fernsehen erledigen dadurch, daß man eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine Gesellschaft des Handelsrechts schafft? Nach meiner Ansicht ist das Fernsehen genau wie der Tonrundfunk eine öffentliche Angelegenheit, und die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, daß die Dinge auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet hier durch die berufene Volksvertretung behandelt werden.
    Lassen Sie mich zu diesem Vertragswerk nur das eine sagen: ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Fassade eindrucksvoller ist als der Inhalt selbst. Da liest man, daß das Erfordernis der Einstimmigkeit, das ich gegenüber der bisherigen Arbeitsgemeinschaft bereits moniert hatte, jetzt abgeschafft sei. Aber sehen Sie einmal näher zu! Bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, daß nur bei Ausübung rundfunkhoheitlicher Befugnisse diese Aufhebung gilt. Es wird also das Fell des Bundesbären verteilt, bevor man den Bundesbären selbst zur Strecke gebracht hat. Im übrigen ist die Einstimmigkeit für Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft aufrechterhalten in allen Programmangelegenheiten und ferner in allen Fragen, die nicht unwesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Das heißt also praktisch, daß es bei der Regelung der überregionalen Angelegenheiten künftig bei dem alten, rückständigen Prinzip der Einstimmigkeit verbleiben soll.
    Weiter ist wesentlich, wie man sich unter den Rundfunkanstalten die Verteilung der Lasten bei Wahrnehmung überregionaler Aufgaben denkt. Das ist ja gerade der kritische Punkt, bei dem die Geister sich scheiden. Hier finden Sie nichts anderes als die lakonische Feststellung, daß die finanziellen Mittel von den einzelnen Rundfunkanstalten nach Maßgabe ihrer Finanzkraft aufgebracht werden sollen. Die Einigung über diese Fragen, an der bisher 99 % aller Vereinbarungen scheiterten, ist also der Zukunft überlassen. Das zeigt, wie man diesen Entwurf der Intendanten zu bewerten hat. Es zeigt aber auch, daß das Bundesgesetz unbedingt notwendig ist, um auch auf finanziellem Gebiet gewisse unentbehrliche Ordnungen zu schaffen.
    Gewichtiger — und ich komme auf einen Zwischenruf zurück — sind die Einwendungen der Länder zu nehmen, daß aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Bundesgesetz abgelehnt werden müsse und man den Inhalt der verschiedenen Wünsche durch Staatsverträge der 10 Länder zusammenfassen solle. Auf die sich aus dem Grundgesetz ergebenden Zuständigkeitsfragen gehe ich gleich noch ein. Ich möchte unabhängig von dem Grundgesetz nur darauf hinweisen, daß ein solcher Staatsvertrag der Zustimmung von 10 Länderparlamenten bedarf. Ich möchte mich mit dem Hinweis auf diese Schwierigkeiten begnügen, ohne sie näher zu begründen.
    Aber ich will durchaus nicht verkennen, daß sich sowohl in technischer, als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht auch in kulturpolitischen Fragen gewisse Überschneidungen ergeben, die eben dem Problem des Rundfunks eigentümlich sind. Diese Dinge haben wir auch gewissenhaft berücksichtigt. Ich würde dankbar begrüßen, wenn die für die Ausschußberatungen des Ihnen vorliegenden Entwurfs notwendige Zeit dazu benutzt werden könnte, daß Bundesregierung und Länder in Fortsetzung ihrer bisherigen Fühlungnahme sich nochmals erneut um eine Verständigung bemühen. Ich glaube, daß die Länder dem Bund im Rahmen seiner Aufgabe auch die Rechte gewähren müssen, die dieser für sich in Anspruch nehmen kann. Er ist eben erst in die Erscheinung getreten, nachdem im Parlamentarischen Rat 1948/49 das Grundgesetz geschaffen worden ist und nachdem 1949 eine deutsche Regierung in Wirksamkeit getreten ist. Deshalb muß man jetzt den tatsächlichen Notwendigkeiten und der veränderten Rechtslage durch neue Verständigung Rechnung tragen.
    Die Gesetzesvorlage hat in Berücksichtigung der Tatsache, daß es hier um Dinge geht, die die Interessen der Rundfunkanstalten, der Länder und des Bundes gleichermaßen berühren, das einzig Vernünftige getan, was in dieser Sachlage zu tun ist.


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    Sie hat vorgesehen, in das entscheidende Organ der neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, in den Gesamtrat, alle jene Repräsentanten als Mitglieder zu berufen, die auch bisher in Bund, Ländern und Rundfunkanstalten zur Mitwirkung bei den überregionalen Angelegenheiten berufen gewesen sind. Das sind bei den Rundfunkanstalten sämtliche Herren Intendanten und die Vorsitzenden der Aufsichtsratsgremien; das sind im übrigen sechs Vertreter, die von den Ländern aus dem Kreise des Bundesrats erbeten werden; das sind auch alle jene Persönlichkeiten, die als Vorsitzende der Rundfunkräte und der Verwaltungsräte der Rundfunkanstalten eingesetzt worden sind; das sind schließlich sechs Vertreter dieses Hohen Hauses und drei Vertreter — nur drei Vertreter - der Bundesregierung selbst und einige Repräsentanten großer wirtschaftlicher und konfessioneller Verbände. Es ist doch kein Zweifel, daß nur bei einem gemeinsamen und verständnisvollen Miteinander und nicht einem Gegeneinander aller die Sache einer kraftvollen Entwicklung zugeführt werden kann.
    Ich komme noch einmal besonders auf das Gebiet des Fernsehens zu sprechen. Alle Sachverständigen sind sich darüber einig, daß im Bundesgebiet nur e i n Fernsehprogramm entwickelt werden kann.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Das Fernsehen ist rund zehnmal so kostspielig wie der Tonrundfunk. Eine Minute Fernsehen kostet bei einem mäßigen Programm etwa 500 DM; bei einem einigermaßen anspruchsvollen Programm wird sie 1000 DM kosten, und sehr wahrscheinlich wird dieser Betrag rasch überschritten. Ein solches Jahresprogramm erforderte also etwa 30 bis 50 Millionen DM. Das geht selbst über die Kräfte des Nordwestdeutschen Rundfunks, des mächtigsten und kapitalkräftigsten von allen. Mit Zusammenlegung und Verständigung zwischen den einzelnen Ländern ist hier auch nicht genügend zu erreichen. Das bedeutete, daß die Führung an die Finanzstarken, an die ganz Großen übergeht und die Kleinen überfahren werden. Wir verkennen nicht, daß von den Rundfunkanstalten, soweit sie sich aus finanziellen Gründen der Aufgabe bisher überhaupt haben widmen können, eine wertvolle Pionierarbeit geleistet worden ist, und wir können ihnen keinen Vorwurf daraus machen, wenn mit unzureichenden Mitteln auch nur ein unzureichendes Programm entwickelt worden ist. Für uns erwächst hieraus aber die Pflicht, einzugreifen, um eine zweckmäßige Gesamtorganisation im Bundesgebiet zu schaffen.

    (Abg. Blachstein: Wo wollen Sie denn die Mittel hernehmen, Herr Minister!)

    — Ich komme gleich auch darauf.
    Die Rundfunkanstalten vertreten die Auffassung, die Unterschiede zwischen Tonrundfunk und Fernsehen seien nicht so gewichtig, als daß sie nicht aus der Natur der Sache auch zur Durchführung des Fernsehens berufen seien. Dieser Ansicht können wir nicht beipflichten. Gewiß, es sind von der sendetechnischen Seite manche Parallelen da, wenn man an den Vorgang der Ausstrahlung von Ultrakurzwellen denkt; aber was den Inhalt des Gesendeten betrifft, so ist durch die visuelle Seite beim Fernsehen eine völlige Verschiebung der Darstellungsprobleme gegeben. Während bisher alles in einem kleinen Studio hat erledigt werden können, vor dem Mikrophon, ohne große Aufmachung, sei es irgendeine Komödie, sei es ein Drama, ein Lustspiel oder seien es Reportagen, so ist das auf dem Gebiet des Fernsehens nicht mehr möglich. Das Fernsehen hat insofern viel mehr Berührungspunkte mit dem Filmwesen als mit dem Tonrundfunk. Es kann von der technischen Seite her gar nicht daran gedacht werden, daß etwa in den Tonrundfunkstudien der Rundfunkanstalten künftig gleichzeitig Fernsehen durchgeführt wird. Wir müssen eine vollständig neue Organisation schaffen. Bei der englischen BBC und auch in anderen Kulturländern hat man diese Trennung vorgenommen. Es ist deshalb abwegig, zu behaupten, daß durch die Neueinrichtung einer Fernsehanstalt unnütze Ausgaben hervorgerufen werden. Wenn alle Rundfunkanstalten anfingen, im eigenen Studio Fernsehforschungen und -betrieb zu veranstalten, dann würde doch zweifellos weit unrationeller gewirtschaftet werden. Wir können heute die Bedeutung des Fernsehens im Gesamtausmaß noch nicht abschätzen. Aber wir können aus der Entwicklung gerade des kommerziell gesteuerten Fernsehens in Amerika die kulturellen Gefahren abschätzen, die hier heraufziehen. Nur wenn die Dinge rechtzeitig vernünftig geordnet werden — und gerade die BBC in England ist hier richtungweisend —, dann kann der Gefahr der geistigen und kulturellen Vermassung wirksam begegnet werden. Dazu bedarf es eben zentraler Koordinierung. Nur durch Konzentration der Kräfte können wir wirkliche Qualität erreichen. In der praktischen Ausgestaltung der vielfältigen kulturellen Kräfte und der landsmannschaftlichen Eigenarten des deutschen Volkes finden wir die Möglichkeiten, auf diesem Gebiet wirkliche Qualität zu schaffen. Durch die Zusammensetzung des entscheidenden Aufsichtsrats-Gremiums der Anstalt, in der die Länder, wie ich schon sagte, durch Vertreter des Bundesrats und der Rundfunkanstalten bei weitem in der Mehrheit sind, wird dafür gesorgt werden, daß die Belange der Länder in jeder Beziehung, insbesondere auch auf kulturellem Gebiet, nicht zu kurz kommen.
    Ich komme nun zu dem bereits von mir durch Zuruf erfragten Problem der Gebührenverteilung. Daß der Bund zur Regelung der Gebühren zuständig ist, kann doch wohl kaum streitig sein.

    (Na, na! bei der SPD.)

    Die Rundfunkgebühr ist von Anfang an stets eine Lizenzgebühr gewesen, eine Lizenzgebühr für die von dem Bundespostminister, früher vom Reichspostminister gewährte Genehmigung zum Betreiben einer Rundfunkempfangsanlage.

    (Zuruf von der SPD: Inzwischen hat sich viel verändert!)

    Die Zugehörigkeit dieser Frage zum Fernmeldewesen tritt hier ganz deutlich in Erscheinung. Nun wird plötzlich von den Intendanten und vielleicht auch noch von einigen Ländern die neue These vertreten, die Rundfunkgebühr sei eine Anstaltsgebühr, eine Anstaltsgebühr der einzelnen Rundfunkanstalten. Das ist eine Zweckkonstruktion mit der einzigen Absicht, die Zuständigkeit vom Bund auf die Länder zu verschieben. Alle Länder Europas einschließlich der Schweiz, einschließlich Englands kennen heute nur die Lizenzgebühren des jeweiligen Postministers. Ich kann mir daher auch nicht denken, daß ein deutsches Verfassungsgericht einer solchen gegenteiligen Zwecktheorie, wie sie jetzt von den Intendanten aufgestellt wird, Beachtung schenken wird. Ich glaube auch nicht, daß sich das Verfassungsgericht durch ein gerade heute veröffentlichtes Gutachten von neun Universitätsprofes-


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    soren — es sind teils Juristen, teils Pädagogen, teils Soziologen, teils Historiker — zu einer anderen Auffassung bewegen lassen wird. Es ist immerhin beachtlich, daß alle diese neun Herren Gutachter, die sich heute morgen in der Presse verlautbart haben, allerdings seit längerer Zeit zum Freundeskreis des Nordwestdeutschen Rundfunks gehören.

    (Abg. Dr. Vogel: Da haben wir's ja!)

    Der Auftraggeber des Gutachtens kann deshalb auch in bestimmter Richtung vermutet werden.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang noch kurz auf Verträge und Entwürfe eingehen, die von den Intendanten in Hannover unter sich beraten und verabschiedet worden sind. Es findet sich bei diesen Beratungen der Entwurf eines Bundesrundfunkgesetzes und der Entwurf eines Staatsvertrags der zehn deutschen Länder. Nach diesem Staatsvertrag setzen die Länder sogar die Höhe der Rundfunkgebühren fest. Ich habe das Gefühl, daß hier allerdings die Herren Intendanten in ihren Beratungen die Rechnung ohne den Wirt, in diesem Fall den Herrn Bundespostminister, gemacht haben. Der Bundespostminister würde nach dem Entwurf immerhin noch die Funktion haben, daß er die Gebühren einziehen darf. Aber er muß sie dann an die Länder abführen. Es genügt, diese Regelung zu nennen, um sie in ihrem Wert zu charakterisieren.
    Intendanten und Länderregierungen haben nicht immer so gedacht, wie es heute aus einzelnen Verlautbarungen hervorzugehen scheint. Ich erinnere daran, daß zu einem Bundesgesetzentwurf der Rundfunkanstalten vom September 1950 meinem Ministerium von den federführenden Intendanten folgender ausgezeichneter Begleitsatz übermittelt wurde:
    Bei der großen Bedeutung der Angelegenheit und der Gefahr, daß nicht der Sache dienende Interessen die Entwicklung in eine falsche Richtung treiben, möchte ich die Bitte an Sie richten, auch Ihren persönlichen Einfluß aufzubieten, um das Rundfunkwesen in Deutschland nicht zum Schaden des Ganzen zersplittern zu lassen.

    (Sehr gut! in der Mitte und bei der SPD.)

    Ich habe diesem Gedanken nichts nachträglich hinzuzufügen. Dieser Entwurf eines Bundesgesetzes sah vor — ich betone das ausdrücklich —, daß die Organisation der Rundfunkanstalten der Landesgesetzgebung zu überlassen sei. Nun, man kann über diese Frage selbstverständlich reden, aber nachdem nun wieder drei Jahre seit jenem Entwurf ins Land gegangen sind, muß man auf einmal feststellen, daß dem Bund plötzlich das Recht zur Behandlung sogar der überregionalen Fragen abgesprochen wird.
    Ich komme damit zur Zuständigkeit. Sie wissen, wie der Bund seine Zuständigkeit zum Erlaß des Gesetzes begründet. Bekanntlich hat der Bund nach Art. 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebung für das Post- und Fernmeldewesen. Der Begriff des Fernmeldewesens stammt aus der Weimarer Zeit. Damals hat der Reichspostminister den gesamten organisatorischen Aufbau des deutschen Rundfunks in seine Hand genommen. Die Rundfunkgesellschaften, die durch seine Initiative in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften ins Leben traten, sind entstanden, ohne daß es eines gesetzgeberischen Aktes bedurft hätte. Die Mehrheit der Anteile und die Stimmen dieser Rundfunkgesellschaften wurden bekanntlich durch die Reichsrundfunkgesellschaft verwaltet, und die Reichsrundfunkgesellschaft war ihrerseits zu 51 % im Besitz des Reichspostministers. Der Postminister regelte damals noch auf einem anderen Weg innerorganisatorische Angelegenheiten und Fragen der Programmüberwachung und anderer Sachgebiete. In seinen Sendelizenzen war eine Fülle von organisatorischen Auflagen enthalten. Ich erinnere nur an die Einrichtung der sogenannten politischen Überwachungskommissionen. Dieses gesamte Tätigkeitsfeld des Reichspostministers bezeichnet man in der Gesetzessprache als das Fernmeldewesen. Es bildet seinerseits einen Ausschnitt aus dem Post- und Telegraphenwesen, für das das Reich gemäß Art. 6 Ziffer 7 der Weimarer Reichsverfassung ausschließlich zuständig war.
    Der Parlamentarische Rat hat nachweislich an diesen Verhältnissen nichts ändern wollen. Besonders die Vertreter der SPD haben sich damals eindeutig und auch entschieden dafür eingesetzt, daß nicht nur sendetechnische, sondern auch organisatorische Angelegenheiten des Rundfunks zur Zuständigkeit des Bundes rechnen. Mein sehr verehrter Freund, Herr Professor Laforet hat sich damals sehr darum bemüht, die Zuständigkeit des Bundes auf sendetechnische Fragen zu beschränken; aber seinen Bemühungen ist kein Erfolg beschieden gewesen. Wenn man davon Abstand genommen hat, die Zuständigkeit des Bundes auch in organisatorischer Hinsicht expressis verbis zum Ausdruck zu bringen, so ist der Grund der gewesen, daß man es möglichst bei der Gesetzessprache der Weimarer Zeit hat belassen wollen, um die Alliierten nicht unnötig auf diese Konsequenz aufmerksam zu machen und etwa einen Einspruch auszulösen. Das geht freilich in dieser Klarheit aus den Protokollen nicht hervor.

    (Zurufe links.)

    Aber die Teilnehmer an jenen Beratungen, zu denen ich selbst gehöre, werden es ohne weiteres bestätigen können.
    Lassen Sie mich zum Abschluß noch sagen, daß die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf noch in so vorgeschrittenem Stadium zur Diskussion gestellt hat, weil auf diesem verworrenen Gebiet seit langem jedenfalls eine Regelung in bezug auf überregionale Angelegenheiten fällig war. Es ist unbedingt nötig, in diesem Zeitpunkt zu einer klaren Weichenstellung zu kommen. Der Tonrundfunk ist für uns alle ein warnendes Beispiel dafür, daß, wenn der Bund nicht rechtzeitig im Wege der Gesetzgebung eingreift, gegensätzliche Entwicklungen stattfinden können, die nachher Tatsachen schaffen, die sehr schwer wieder aus der Welt zu schaffen sind. Ich denke an die einseitige Größenentwicklung des Nordwestdeutschen Rundfunks und stelle dem den Bremer Sender gegenüber.
    Es ist der Sinn meiner Ausführungen, Sie zu bitten, in den Ausschußberatungen alle diese Punkte ebenso sorgsam zu erwägen, wie wir es in den Verhandlungen innerhalb der Bundesressorts, wie wir es in den Verhandlungen mit den Ländern, den Intendanten und den Rundfunkanstalten getan haben. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Beschlüsse fassen, dem Bunde zu geben, was des Bundes ist, im Interesse des deutschen Rundfunks.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)