Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte über dieses leidige Thema heute nichts gesagt, wenn nicht Herr Kollege Dr. Friedensburg einige Dinge vorgetragen hätte, die mir im Ausschuß nicht so gewesen zu sein scheinen.
Es ist ein so schwieriges Problem, das der Bundestag hier lösen soll, daß ich durchaus verstehe, daß ein großer Teil der Kollegen sich letztlich auf das verlassen müssen, was diejenigen, die sie mit der Beratung dieser Materie in den Ausschüssen betraut haben, nach bestem Wissen und Gewissen für richtig halten.
Aber ich will ganz offen sagen: auch für uns in den Ausschüssen ist gerade dieser Punkt der Präferenz — und das wird auch Herr Kollege Dr. Friedensburg nicht bestreiten können — bis zuletzt ungeklärt geblieben.
Wir haben einfach keine zwingend zu beweisende Lösung der Präferenzfrage finden können, und zwar deswegen nicht, weil die Verhältnisse bei den einzelnen Werken völlig verschieden gelagert sind. Wir haben auf der einen Seite die großen vertikal gegliederten Konzerne, die von der Tankerflotte bis zur Tankstelle alle Stufen der Erdölindustrie in sich vereinigen. Auf der anderen Seite haben wir einstufige Raffinerien, die neu aufgebaut und zum Teil klein sind. Daneben haben wir kriegszerstörte und demontierte Werke. Nun haben wir uns bemüht, in einer Weise, wie das vielleicht noch bei keinem anderen Gesetz geschehen ist, den Sondersituationen einzelner Gruppen durch Differenzierung in der Besteuerung der Mineralölerzeugnisse Rechnung zu tragen. Wir sind uns aber vollkommen klar darüber gewesen, daß damit e i n Tatbestand noch nicht ausreichend berücksichtigt worden ist: das ist die Anpassung der in den letzten Jahren in Deutschland neu entstandenen Krack-Raffinerien und Hydrierwerke an die Situation, wie sie für die großen Unternehmen am Weltmarkt gegeben ist.
Hinsichtlich des von uns bejahten Schutzes der Anpassungsperiode für diese Werke kann man zwei Wege gehen. Ich möchte versuchen, dem Bundestag ganz objektiv darzustellen, wie die Dinge liegen. Einmal kann man durch das Gesetz einen bestimmten Schutz festlegen. Dazu kann ich nur sagen, daß wir versucht haben, diesen Satz mit 16,50 DM so gut wie möglich festzusetzen. Aber niemand ist in der Lage, exakt zu behaupten, das sei der richtige Satz.
Sonst hätten wir ja auch nicht im Ausschuß — ich glaube, bei der Abstimmung über die Präferenz gab es im Finanzausschuß nur eine Mehrheit von einer Stimme, im Wirtschaftsausschuß war die Stimmenmehrheit wesentlich größer — noch die Entschließung dazugefügt, daß innerhalb Von zwei Jahren die ganzen Verhältnisse überprüft werden müssen,
um sie gegebenenfalls nach unten hin auf den richtigen Satz zu dividieren. Auch hierin liegt also eine Aufforderung an den Finanzminister: Bitte, überprüfe die Dinge weiter und mache innerhalb von zwei Jahren einen Vorschlag, wie der noch notwendige Schutz dann endgültig aussehen soll! So viel zur Ausschußfassung, die also mit geringer Mehrheit obgesiegt hat.
Auf der anderen Seite muß ich zu dem Stellung nehmen, was in der zweiten Lesung hier im Plenum zustande gekommen ist: der untere Satz von 12,90 DM mit der Ermächtigung an den Bundesfinanzminister, im Wege der Rechtsverordnung alle schutzwürdigen Tatbestände in der notwendigen Höhe zu berücksichtigen und, wenn er einen Schutz für notwendig hält, im Wege der Rechtsverordnung diese Präferenz bis auf 16,50 DM heraufzusetzen. Damit verlagern Sie natürlich die Verantwortung vom Parlament auf den Finanzminister.
Das ist dasselbe, was Sie im anderen Falle auch getan hätten. Deswegen möchte ich hier einmal mit aller Offenheit sagen: das, worüber Sie hier abstimmen sollen, ist kein Politikum, sondern es sind zwei verschiedene Wege, die im letzten zum gleichen Ziel führen.
Ich möchte Ihnen diese Erläuterungen auch an Hand der eingehenden Ausschußberatungen noch einmal gegeben haben, damit Sie nicht das Gefühl bekommen, Sie stimmen für große Konzerne und gegen die deutsche Erdölindustrie oder gegen die Arbeiter und für die Unternehmer oder weiß der Kuckuck, was hier schon wieder in die Diskussion hineingetragen worden ist. Sie stimmen vielmehr einzig und allein darüber ab: Wollen Sie jetzt durch das Gesetz einen festen Satz schaffen und dem Finanzminister die Verantwortung zuschieben, innerhalb von zwei Jahren nachzuprüfen und zu beweisen, inwieweit dieser Satz richtig ist? Oder wollen Sie von vornherein den Satz auf der unteren Grenze festlegen, dem Finanzminister dann wiederum im Ermächtigungswege die Verantwortung zuschieben, den Unternehmen zunächst, wenn sie bewiesen haben, wieviel sie an Schutz brauchen, im Rechtsverordnungswege diesen Schutz zu gewähren und nachher diese Dinge nachprüfen zu lassen? Das hat mit einem Politikum — das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, und das war auch unsere Überzeugung im Ausschuß — nicht das mindeste zu tun. Jeder muß das so entscheiden, wie er es am zweckmäßigsten und richtigsten im gesetzgeberischen Sinne hält.