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ID0124802700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 248. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1953 11805 248. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1953. Geschäftliche Mitteilungen 11806B Begrüßung des neu in den Bundestag eingetretenen Abg. Paul Hans Jaeger (Essen) 11806C Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Neber 11806C Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für eingehende Fragen 11806C Nachwahl des Abg. Dr. Schäfer zur Beratenden Versammlung des Europarats . 11806C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes (Nrn. 4025, 2158, 3822, 3984 der Drucksachen) 11806C Hoogen (CDU), Berichterstatter . 11806D Dr. Schäfer (FDP), (zur Geschäftsordnung) 11807D Abstimmung vertagt 11807D Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes (Nrn. 4026, 3769, 3950, 3985 der Drucksachen) 11806D, 11807D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 11808D Beschlußfassung 11808C Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen) in Verbindung mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4006 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin (Nr. 4004 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz in den Rechnungsjahren 1953, 1954 und 1955 (Nr. 4005 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes (Nr. 4007 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Bertram, Hagge, Juncker u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionshilfegesetzes (Nr. 3863 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3923 der Drucksachen), mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Dienstbezüge um 20 v. H. (Nr. 3941 der Drucksachen) sowie mit der Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Vorlage des Gesetzentwurfs über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter (Nr. 3942 der Drucksachen) 11808C Neuburger (CDU) 11809A Dr. Gülich (SPD) . . . . 11812D, 11853A Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . 11820D Jaffé (DP) 11822C Freiherr von Aretin (FU) . . . 1182613 Renner (KPD) 11827C, 11854A Hoffmann (Lindlar) (FU) . . . . 11832A Funcke (FDP) 11833C Horn (CDU) 11835B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 11838D Storch, Bundesminister für Arbeit 11842A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 11843A Arndgen (CDU) 11845A Dr. Wuermeling (CDU) 11846C Loritz (Fraktionslos) 11850D Dr. Schellenberg (SPD) 11854D Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4000 der Drucksachen an den Haushaltsausschuß 11855B Überweisung der Gesetzentwürfe Nrn. 4006 und 4004 an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und den Ausschuß für Berlin 11855C Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4005 der Drucksachen an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 11855C Überweisung des Gesetzentwurfs Nr. 4007 der Drucksachen an den Ausschuß für Arbeit und an den Haushaltsausschuß 11855D Annahme des Antrags des 13. Ausschusses Nr. 3923 der Drucksachen und Ablehnung des Antrags Nr. 3863 der Drucksachen 11855D Überweisung der Anträge Nrn. 3941 und 3942 an den Beamtenrechts- und den Haushaltsausschuß 11855D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Grenzzwischenfall Schweigen (Nr. 3864 der Drucksachen) 11856A Jacobs (SPD), Anfragender . . . 11856A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 11857D Paul (Württemberg) (SPD) . . 11859A Eberhard (FDP) 11860B Becker (Pirmasens) (CDU) . . . 11861B Niebergall (KPD) 11863A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Frey, Merten, Frühwald und Gen. einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung (Nr. 4022 der Drucksachen) . . . 11863D Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß . . . 11863D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 4012 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Kreyssig, Marx, Seuffert, Wönner und Gen. betr. Werftbetrieb der „Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf" (Nr. 3957 [neu] der Drucksachen) . . 11863D Cramer (SPD), Berichterstatter . . 11864A Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 11864B Abstimmungen zum Antrag des 27. Aus- schusses (Nr. 4012 der Drucksachen) 11864D Überweisung des Antrags Nr. 3957 [neu] der Drucksachen an den Verkehrsausschuß 11865A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (Nr. 359,9 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 4008 der Drucksachen) 11865A Rückverweisung an den Rechtsausschuß 11865B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Nrn. 4009, 3790 der Drucksachen) 11865B Massoth (CDU), Berichterstatter 11865B Beschlußfassung 11865D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Steinbiß u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzes zur Ordnung des Hebammenwesens (Nrn. 4011, 3777 der Drucksachen) 11865D Frau Heiler (CDU), Berichterstatterin 11866A Beschlußfassung 11866C Nächste Sitzung 11866C Die Sitzung wird um 13 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es mir zunächst nicht versagen, doch wenigstens einen Satz an die Adresse des Kollegen Renner zu verschwenden. Es ist eine nachgerade fast unerträgliche Zumutung,

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien)

    daß man sich in diesem Hause derartige mit viel Temperament und im Hennecke-Stil abgelesene Reden immer wieder anhören muß.

    (Erneute Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Es kann einen dabei nur die zuversichtliche Hoffnung trösten, daß die Zeit, in der es den KPD-Abgeordneten möglich war oder ist, sich vor diesem Hause in dieser Weise auszutoben, bald vorüber ist.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Renner: Wie wollen Sie das erreichen? Er soll doch deutlicher werden! Wir haben schon so manches überstanden, auch einen Wahltag werden wir überstehen! — Gegenrufe von der Mitte und rechts.)

    Da nach mir noch ein anderer Fraktionskollege sich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Gülich beschäftigen wird, möchte ich mich mit Bezug auf diese Ausführungen nur auf einige wenige Punkte beschränken. Wenn ich mir ein Gesamturteil über diese Rede erlauben darf, dann muß ich sagen: insoweit echte Kritik, die auch wirklich fundiert und begründet ist, darin enthalten war, war sie nach meiner persönlichen Meinung recht mager.

    (Sehr richtig! bei der FDP. — Abg. Dr. Wuermeling: Das ist sehr höflich!)

    Ich möchte sogar glauben, daß man darin mittelbar auch so etwas wie eine Anerkennung der positiven Leistungen dieser Bundesregierung sehen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wellhausen: Das habe ich auch so verstanden! — Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Auch ich möchte mit dem beginnen, mit dem mein Kollege Funcke vor mir begonnen hat. Auf der Suche nach möglicher Kritik oder nach möglichen Ansatzpunkten hat Herr Kollege Gülich sich auch daran gerieben, daß der Herr Bundesfinanzminister kein anerkennendes Wort für die Leistungen des bizonalen Wirtschaftsrates und seiner Bediensteten in Frankfurt gefunden hat. Da wir uns hier schon manchmal über Zusammenhänge mit dem Wirtschaftsrat unterhalten haben und ich, wie Sie wissen, diesem Parlament anzugehören Gelegenheit hatte,

    (Abg. Renner: Damit begann die Spaltung Deutschlands!)

    möchte ich auch meinerseits unterstreichen, daß die wirklich aktiven und positiven Leistungen dieses Vorparlaments immerhin von einer derartigen Bedeutung für die Fundamentierung der Arbeit hier in diesem Bundestag gewesen sind, daß sie auch in der geschichtlichen Betrachtung nicht vergessen werden sollen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Aber daß nun der Kollege Gülich aus dem Umstand, daß der Herr Bundesfinanzminister nicht eine besondere Dankadresse an den vergangenen Wirtschaftsrat gerichtet hat, einen Grund zur Kritik herleitet, das vermag ich nicht einzusehen.

    (Abg. Dr. Gülich: Ich habe kritisiert, daß er so getan hat, als ob die Bundesrepublik nach dem Zusammenbruch begonnen habe!)

    — Der Herr Bundesfinanzminister hat sich und hatte sich gestern hier nur mit dem Zeitraum zu beschäftigen, für den die Bundesregierung als solche hier vor dem Hause Rechenschaft zu legen hat.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Er hatte infolgedessen nur davon zu reden, was
    in diesen vier Jahren aktiver Arbeit der Bundes-


    (Horn)

    regierung und dieses Parlaments getan und geleistet worden ist.

    (Abg. Dr. Gülich: Er hat so getan, als ob er unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Reiches begonnen habe!)

    — Er hat nicht so getan, als ob vor ihm nichts gewesen sei, sondern er hat an dem Ansatzpunkt. begonnen, der für ihn der einzig mögliche gewesen ist.

    (Abg. Dr. Gülich: Nachlesen!)

    Aber damit genug, meine Damen und Herren.
    Der Herr Kollege Gülich hat es auch für richtig befunden, im Namen seiner Fraktion hier eine Debatte gewissermaßen vorwegzunehmen, die im Haushaltsausschuß noch nicht zu Ende geführt worden ist. Er hat hier kritisch davon gesprochen, wie es um die Verfügungs- oder Dispositonsfonds steht, die in den einzelnen Haushalten, so in dem des Bundeskanzleramtes, des Bundesinnenministeriums, soweit es den Verfassungsschutz angeht, und schließlich des gesamtdeutschen Ministeriums, vorhanden sind.

    (Abg. Renner: Agentenfonds nennt man das!) Im Haushaltsausschuß sind wir bei der Beratung des Nachtragshaushalts 1952/53 so verblieben, daß wir die endgültige Debatte über diese Dinge zurückgestellt haben, sie also noch führen wollen.


    (Abg. Renner: Aber 200 Millionen! — Abg. Dr. Gülich: Um so besser!)

    Aber selbstverständlich sind diese Dinge ja auch im Haushalt 1953 enthalten. Es geht der sozialdemokratischen Fraktion auch im Haushaltsausschuß im besonderen darum — das ist ihr ganz besonderes Anliegen —, daß man die bisherige Bestimmung, wonach diese Fonds nur der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes unterliegen, beseitigt, sie zum mindesten wesentlich auflockert

    (Abg. Dr. Gülich: Ändert!)

    und in irgendeiner noch zu bestimmenden Form auch das Parlament an der Kontrolle dieser Fonds unmittelbar beteiligt.

    (Abg. Dr. Gülich: Genau so! — Zurufe von der KPD.)

    — Genau so?

    (Abg. Dr. Gülich: Genau so!)

    — Jawohl, meine verehrten Damen und Herren, das ist ein außerordentlich wichtiger Punkt; und weil er so wichtig ist, haben wir uns zuallererst mit unserem Fraktionsfreund und Kollegen in Verbindung gesetzt, der aus seiner langjährigen Erfahrung als Staatssekretär in der Reichskanzlei in der Wilhelmstraße in Berlin über diese Dinge ja nun genauestens im Bilde sein muß. Das ist unser verehrter Kollege Herr Dr. Pünder. Er hat uns dazu eine Stellungnahme gegeben, wie es damals mit diesen Verfügungsfonds gehandhabt worden ist.

    (Erneute Zurufe von der KPD.)

    Im Haushaltsausschuß ist gesagt worden, der Reichsschuldenausschuß sei dafür eingeschaltet gewesen. Das stimmt aber nur im begrenzten Umfang, und zwar nur insofern, als es sich seinerzeit um einen ähnlichen Fonds handelte, der beim Reichsaußenminister zur „Förderung des deutschen Nachrichtenwesens im Ausland und Inland" bestanden hat. In die Kontrolle dieses Fonds war der Reichsschuldenausschuß neben dem Präsidenten des Rechnungshofes eingeschaltet. Aber soweit es sich um den Verfügungsfonds des Herrn Reichskanzlers gehandelt hat, wurde es genau so gehandhabt, wie es heute in unseren Haushaltsvorschriften Rechtens ist.

    (Abg. Dr. Gülich: Dann müssen wir es heute besser machen!)

    — Auch der Herr Reichskanzler Hermann Müller, verehrter Herr Kollege Gülich, hätte wahrscheinlich nicht zugelassen, daß an diesem seinem Verfügungsfonds in der Richtung Ihres Verlangens irgend etwas geändert worden wäre.

    (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)

    Wenn ich Ihnen heute hier namens meiner Freunde erkläre, daß wir nicht gesonnen sind, in eine Änderung dieser Bestimmungen im Haushaltsplan einzuwilligen, dann befinden wir uns dabei in guter sozialistischer Gesellschaft.

    (Abg. Renner: Ihr müßt ja auch die KaiserAgenten schützen! — Gegenrufe von der Mitte. — Abg. Renner: Sicher, das ist doch der Zweck der Übung!)

    Ich habe mich im Verlaufe dieses Nachmittags durch Erkundigung bei der hessischen Vertretung aus dem hessischen Haushaltsplan darüber unterrichten lassen, daß dort im Haushaltsplan des hessischen Innenministeriums unter Kapitel 871 ein zum gleichen Zweck, also zu Zwecken des Verfassungsschutzes, dem Herrn Landesminister des Innern persönlich zustehender Fonds im Betrage von 300 000 DM mit genau der gleichen Kontrollvorschrift eingebaut ist wie hier in unserem Haushalt.

    (Hört! Hört! in der Mitte und rechts.)

    In diesem hessischen Haushaltsplan heißt es zu diesem Artikel: „Unterliegt nur der Prüfung durch den Präsidenten des Rechnungshofes des Landes Hessen; ihm persönlich ist darüber auch Rechnung zu legen."

    (Abg. Dr. Wuermeling: Ausgezeichnet!)

    Ich weiß also nicht, meine verehrten Damen und Herren, warum wir uns über diese Dinge noch lange auseinandersetzen und zanken sollen.

    (Abg. Renner: Gleiche Brüder, gleiche Kappen!)

    Nun muß ich mich noch in einem anderen Punkte an die Adresse des Herrn Kollegen Gülich wenden, der erklärt hat, daß die Angaben, die der Herr Bundesfinanzminister über die sozialen Leistungen des Bundes gemacht hat, nicht unwidersprochen bleiben dürften,

    (Abg. Dr. Gülich: Sie sollen getrennt werden!)

    und zwar insofern nicht, als sie getrennt werden müßten nach Kriegsfolgelasten und nach Sozialversicherungsleistungen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Ist ja im Haushalt geschehen!)

    Wenn wir uns die Mühe machen, in die Haushaltspläne zu schauen — und das müssen wir ja wohl tun —, dann finden wir, daß genau so verfahren ist, wie das hier von Herrn Kollegen Gülich gefordert wurde.

    (Abg. Dr. Gülich: Nicht in der Rede des Ministers!)

    — Aber, verehrter Herr Kollege, wenn man die Dinge in ihrer Gesamtheit als positive Leistung des Bundes herauszustellen hat, dann ist man sehr wohl berechtigt, als Gesamtsozialleistungen des Bundes sowohl die unmittelbaren Rentenleistun-


    (Horn)

    gen als auch die Leistungen der Kriegsfolgelasten in einer Summe dem Volk draußen deutlich zu machen, und es sollte nicht immer so dargestellt werden, daß die Sache dabei im Endeffekt auf eine Herabsetzung der positiven Leistungen des Bundes hinausläuft.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Dr. Gülich: Nein, das wird gar nicht bezweckt!)

    Bezüglich der Leistungen aus der Sozial- und Rentenversicherung ist es doch im übrigen auch nicht so, als ob an diesen Leistungen der kund nicht wesentlich und maßgeblich beteiligt sei. Das weiß auch Herr Kollege Gülich. Ich will, damit es die Öffentlichkeit noen einmal deutlich hort, wiederholen, was der Herr Bundesfinanzminister gestern zu dem Thema gesagt hat, ais er die Gesamtleistungen des Bundes von 1950 bis heute herausgesteilt hat. Er hat zunächst darauf hingewiesen, daß sich die Leistungen der Lancier im Jahre 1949 vor dem Auftreten des Bundes auf 4,2 Milliarden belaufen haben. Er hat dann erklart, daß sich die Gesamtsozialleistungen, also sowohl
    Kriegsfolgelasten als auch Rentenleistungen, von
    1950 ab in folgender Weise gestaltet hauen. Im Rechnungsjahr 1950 sind es 5,3 Milliarden DM, im Jahre 19,01 7,4 Milliarden DM, 1902 7,7 Milliarden DM gewesen; und für 1953 sind 8,4 Milliarden DM vorgesehen.

    (Abg. Renner: Und die durchlaufenden Leistungen?)

    Meine Damen und Herren, es wird immer davon gesprochen, daß der Bund nicht das Notwendige oder nicht das Mögliche getan habe, um die Sozialrenten entsprechend zu steigern. Demgegenüber darf man immerhin doch darauf hinweisen, daß es möglich gewesen ist, die Renten in der Invalidenversicherung, die vor dem 1. Juni 1949 im Durchschnitt 43,55 DM betragen haben, bis heute auf einen Betrag von 78,30 DM im Durchschnitt zu steigern.

    (Lebhafte Zurufe von der SPD: Und die Steigerung der Preise? — Gegenruf des Abg. Dr. Wuermeling: Wir haben heute etwa die Preislage von Anfang 1949!)

    Die Steigerungen in diesem Maße, meine verehrten Damen und Herren, sind nur dadurch möglich gewesen, daß der Bund auch auf diesem Gebiet immer wieder mit zunehmenden Leistungen eingetreten ist. Ich darf Ihnen beispielsweise doch einmal sagen, daß der Bund heute bei der Invalidenversicherung hinsichtlich Zuschüssen und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln immerhin mit 33,8 % an den Gesamtleistungen beteiligt ist

    (Abg. Dr. Schellenberg: 1932 waren es 37 %!)

    und daß diese Zuschüsse, Herr Dr. Schellenberg,
    im Jahre 1952 bei einer Gesamtrentensumme von
    rund 3 Milliarden DM 1,2 Milliarden DM betragen haben. In der Angestelltenversicherung liegen die Dinge so, daß sich die Zuschüsse und Erstattungen seit 1948, wo sie 9,9 % betragen hatten, bis zum Jahre 1952 auf 25,4 % gesteigert haben.
    Nun, meine Damen und Herren, wenn man wirklich objektiv und sachlich zu den Dingen Stellung nehmen will, ist es nicht richtig, immer wieder mit Haarspaltereien und mit tausend Wenn und Aber zu kommen und einzuwenden: „Ja, wie ist denn das und wie ist denn jenes?" Die Tatsache steht fest, daß diese Leistungen des Bundes auf sozialem Gebiet in einer Zeit erbracht worden sind,
    als er nach einem so furchtbaren, katastrophalen Zusammenbruch eine Liquidationsmasse in Ordnung bringen mußte, wie es vorher keinem aufgegeben gewesen ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wuermeling: Das wird immer unterdrückt!)

    Mit der Vorlage dieses Haushalts sind zwei Gesetzentwürfe seitens der Regierung eingebracht worden. Es handelt sich um die Drucksachen Nrn. 4005 und 4007. Diese Sache ist hier schon angesprochen worden. Ich will auch ein paar Sätze dazu sagen, weil sich sowohl draußen von den Gewerkschaften als auch, glaube ich, hier in diesem Hause von der Opposition her sehr nachdrückliche Widerstände gegen diese Gesetzentwürfe geltend machen.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Von Ihnen nicht?)

    Was nun den ersten Gesetzentwurf über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz angeht, so sind meine Freunde und ich sehr wohl der Meinung, daß wir in eine sehr gewissenhafte Prüfung darüber eintreten müssen; ob die Realisierung dieser Vorlage in dem verlangten Umfang wirklich angebracht ist oder nicht.

    (Vizepräsident Dr. Schäfer übernimmt den Vorsitz.)

    Daß wir aber bereit sind, in dieser Beziehung der Bundesregierung zumindest ein Stück Weges zu folgen, das möchte ich hier ausdrücklich und offiziell erklären.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Das glauben wir!)

    Wir befinden uns mit dieser Erklärung auch durchaus in Übereinstimmung mit dem Standpunkt und der Stellungnahme des Verbandes der Rentenversicherungsträger,

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Das stimmt nicht!) der, glaube ich, in dieser Frage vernünftiger ist als manche Kritiker an diesem Entwurf.


    (Abg. Renner: Das ist ja gar nicht wahr! Das Ist die Hitlermethode, die zur Pleite geführt hat!)

    — Das ist sehr wohl wahr! Ich widerspreche dem Einwand, daß es sich bei diesem Gesetzentwurf um einen unzulässigen Eingriff oder Vorgriff auf die Rechte der kommenden Selbstverwaltung handelt. Bei den Rentenversicherungsträgern werden Beiträge und Leistungen durch Gesetz bestimmt. Der Bund ist in diesen vier Jahren in einem umfassenden Maße der Sozialversicherung zu Hilfe gekommen.

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Er hat seinerseits, durchaus begründet und berechtigt, sehr wesentliche Zuschüsse geleistet. Im ganzen gesehen, meine Damen und Herren, kann doch niemand bestreiten, daß der Bund sich in Finanznot befindet. Wenn nun bei dieser Tatsache sich auch der Verband der Rentenversicherungsträger bereit erklärt, hier in einem gewissen Umfang zu helfen, dann ist das, glaube ich, eine durchaus vernünftige Haltung.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Wo bleibt da Ihre Kapitaldeckung, Herr Horn?)

    — Sehen Sie, Herr Professor Schellenberg, das ist wiederum einer der üblichen unsachlichen Einwände bei diesen Dingen! —
    Ich brauche den Inhalt des Gesetzes hier nicht im einzelnen vor Ihnen darzulegen. Aber das es


    (Horn)

    sich hier um eine Hilfe handelt, die ordnungsgemäß eingetragen und ordnungsmäßig verzinst wird, das geht aus dem Gesetzentwurf ganz eindeutig hervor.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Und die Selbstverwaltung?)

    Wenn wir uns darüber einigen könnten, daß wir diese Hilfe zunächst einmal vielleicht für ein Jahr gewähren, dann wäre das schon immerhin ein nicht unwesentliches Stück Hilfe.
    Meine Damen und Herren! Ich muß noch einmal sagen: Bei der Gesamtsituation, in der sich der Bund befindet, dürfen wir auch vom Sektor der Sozialversicherung aus nicht nur dieses eine Stück sehen, sondern wir müssen bereit sein, an das Ganze zu denken. Wenn man die Verantwortung trägt, findet man zu dieser Bereitschaft vielleicht eher, als wenn man aus oppositioneller Haltung zu diesen Dingen grundsätzlich nein sagt.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Wir sind grundsätzlich durchaus bereit, uns in positivem Sinne mit diesem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Ich folge auch nicht einer Kritik, die dahin geht, daß man hier deshalb widerstehen müsse, weil wir schon zweimal — einmal nach dem ersten Weltkrieg und dann wieder in und nach dem zweiten Weltkrieg — auch bei den Vermögen der Rentenversicherungsträger diese Katastrophe erlebt hätten.

    (Abg. Renner: Aha! Also doch!)

    Meine Damen und Herren! Die Dinge sind grundlegend anders.

    (Abg. Renner: Nein! Es wird genau so ausgehen wie damals!)

    Auch die Weimarer Republik hat damals bis zu dem Augenblick, in dem Hitler diese Dinge unmöglich gemacht hat, den Sozialversicherungsträgern und den Rentenversicherungsträgern jährlich Reichszuschüsse gewährt, um auf diese Weise peu à peu und nacheinander Wiedergutmachung zu leisten. Über diese Wiedergutmachung muß auch bei uns dann gesprochen werden, wenn es um die endgültige Debatte über die Regelung und die Korrekturen dieser Dinge geht. Aber zu dem Entwurf sage ich, daß wir ihm grundsätzlich positiv gegenüberstehen.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Das kann ich mir denken!)

    Dasselbe gilt auch für die Drucksache Nr, 4007, den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes, der vorsieht, daß die Aufwendungen für die Arbeitslosenfürsorge der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom Bunde nicht voll erstattet werden, sondern daß ein Teilbetrag in Höhe von 12,5 % der Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung für die nächsten drei Jahre durch Schuldbuchforderungen abgedeckt wird. Es handelt sich hier schätzungsweise wohl um einen Jahresbetrag von 185 Millionen DM, so daß insgesamt eine Schätzung von 555 Millionen DM in Frage käme. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß die Bundesanstalt in den letzten Jahren beachtliche Einnahmeüberschüsse erzielt habe und daß ein Vermögen von 1,1 Milliarden DM vorhanden sei. Hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, daß dieses Vermögen nicht flüssig, sondern zum weit überwiegenden Teil lang- und mittelfristig angelegt ist. Unser Standpunkt: es wird deshalb notwendig sein, zunächst einmal eine eingehende Prüfung der Vermögenslage der Bundesanstalt vorzunehmen. Sobald das Ergebnis einer solchen Prüfung vorliegt, sind wir bereit, uns durchaus in positivem Sinne mit dieser Vorlage zu beschäftigen.
    Damit, meine Damen und Herren, möchte ich meine Ausführungen zu diesen Punkten schließen und am Ende nur noch einmal dem ganz allgemeinen Wunsche Ausdruck geben, daß man bei der Darlegung dieser Dinge auch draußen in der Öffentlichkeit sich doch bemühen und befleißigen möchte, etwas mehr Objektivität und auch Gerechtigkeit walten zu lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.

(Abg. Arndgen: Nein!)

— Ich habe die Reihenfolge so übernommen. Ich bin gern bereit, sie zu ändern. — Das Wort hat also Herr Abgeorneter Richter.

(Zuruf;)

— Es ist j a sehr höflich, daß der eine sagt: „Bitte, nach Ihnen!" Dann muß ich aber nun wirklich nach der Rednerliste gehen, und da steht Herr Arndgen. Ich muß also dem Herrn Arndgen das Wort erteilen.

(Zuruf und Heiterkeit.)

— Ja, meine Damen und Herren, dann liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

— Also bitte: soll ich das Fallbeil des Schlusses des Aussprache senken?

(Heiterkeit.)

— Das Wort hat Herr Abgeordneter Richter.

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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, daß der verehrte Kollege Arndgen warten will, bis er meine Ausführungen gehört hat. Ich könnte mir denken, daß er vielleicht dann zu dem Ergebnis kommt, gar nichts zu diesem Hohen Hause zu sagen, und daß er mit meinen Ausführungen einverstanden ist. Nach seiner Haltung, die er bei der Beratung der verschiedensten Probleme im Sozialpolitischen Ausschuß zum Ausdruck gebracht hat, kann ich jedenfalls zu dieser Ansicht kommen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in seiner gestrigen Rede auch Ausführungen über die Sozialleistungen gemacht. Es hatte den Anschein, als wenn all die sogenannten sozialen Leistungen von dieser Bundesregierung durchgeführt worden wären. In Wirklichkeit — das wissen wir doch alle — sind wesentliche Teile der von dem Herrn Bundesfinanzminister angeführten Beträge durch Beiträge der in Betracht kommenden Personenkreise aufgebracht worden. Außerdem hat der Herr Bundesfinanzminister uns umfangreiches Zahlenmaterial unterbreitet. Wir sind der Meinung, daß die angeführten Aufwendungen nicht alle als soziale Leistungen bezeichnet werden können. Wir werden auf diese Angelegenheit bei der zweiten Beratung des Etats des Bundesarbeitsministers noch eingehend zu sprechen kommen. Wir werden dabei sozialpolitische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung anschneiden und insbesondere die wirklichen Leistungen der Bundesregierung und der Regierungsparteien auf dem sozialen Gebiet gebührend kennzeichnen. Dabei wird sich herausstellen, daß man weder von einem sozialen Fortschritt noch von


    (Richter [Frankfurt])

    sozialer Gerechtigkeit sprechen kann. Wir warten auch noch auf die Novelle zum Bundesversorgungsgesetz, die endlich die Renten an das gestiegene Preisgefüge anpassen soll. Sie ist nach unserer Auffassung überfällig, und ich hoffe, daß der Kollege Arndgen, der ja nach mir spricht, auch diese Frage anschneiden und als Meinung seiner Fraktion zum Ausdruck bringen wird, daß die Bundesregierung dringend ersucht und gehalten wird, endlich dem Bundestag einen diesbezüglichen Gesetzentwurf zu unterbreiten.
    Das gleiche trifft für ein Heimkehrerentschädigungsgesetz zu, das für die heimgekehrten Kriegsgefangenen in irgendeiner Form umgehend geregelt werden muß.
    Ich will heute in Anbetracht der relativ geringen Zeit, die meiner Fraktion zur Behandlung des Haushalts zur Verfügung steht, im wesentlichen nur auf die beiden Gesetzesvorlagen der Bundesregierung eingehen, da sie bedeutsame sozialpolitische Auswirkungen haben werden. Nach dem Grundgesetz Art. 120 trägt der Bund u. a. auch die Zuschüsse zu den Leistungen der Sozialversicherung und der Arbeitslosenfürsorge. Auf Grund der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe Drucksachen Nr. 4005 und 4007 soll eine Abwälzung dieser Verpflichtungen auf die Landesversicherungsanstalten, die Angestelltenversicherung und die Knappschaftsversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erfolgen. Nur darum dreht es sich bei diesen Gesetzentwürfen, um gar nichts anderes! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion kann sich damit keinesfalls einverstanden erklären. Die Anlage von Mitteln der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten ist schon seit Jahrzehnten in den §§ 26 ff. der Reichsversicherungsordnung geregelt. Dort heißt es:
    Das Vermögen muß verzinslich und, soweit Anlagemöglichkeit vorhanden ist, auch wertbeständig angelegt werden.
    Für die Anlegung dieses Vermögens sind im Gesetz über ein Dutzend Möglichkeiten der verschiedensten Art festgelegt, die ich im einzelnen nicht zu erwähnen brauche.
    Es waren die Nazis, die 1938 zum Aufbau ihrer
    Wehrmacht den § 27 f in der leider heute noch in
    der Reichsversicherungsordnung enthaltenen Fassung festgelegt haben. Diese Fassung lautet:
    Die Reichsregierung bestimmt den Betrag, bis zu welchem das Vermögen in den im § 26 Abs. 1 Nr. 1 genannten Forderungen anzulegen ist.
    Damit sind insbesondere die Forderungen gemeint, die in das Schuldbuch des Reiches eingetragen sind. Es heißt jetzt allerdings in diesen beiden Gesetzesvorlagen — das will ich zugeben — nicht mehr „Schuldbuch des Reiches" sondern „Bundesschuldbuch". Im Ergebnis ist es dasselbe.

    (Abg. Renner: Richtig! Die Pleite ist dieselbe!)

    Das gesamte Vermögen der Sozialversicherungsträger ist zweimal vernichtet worden. Es ist bekannt, daß zirka 13 Milliarden in Reichsschatzanweisungen auf Grund des eben angeführten § 27 f, von den Nazis geschaffen und durchgeführt, angelegt werden mußten.
    Als wir im Bundestag im Frühjahr oder im Sommer 1951 auf Grund eines Antrags der sozialdemokratischen Fraktion über die Erhöhung der Renten der Rentner, Witwen und Waisen sowohl in der Rentenversicherung der Arbeiter als auch in der Angestelltenversicherung berieten, wurde auch von Ihren Rednern zum Ausdruck gebracht — und es war insbesondere der Kollege Arndgen, der jetzt nach mir Gelegenheit haben wird, es zu bestätigen — daß durch die Vernichtung des Vermögens der Rentenversicherungsträger zirka eine Milliarde an Zinsen und sonstigen Erträgen als laufende Einnahmen verlorengegangen sind. Auf Grund dieses unbestrittenen Sachverhalts wurde im Bundestag im Sommer 1951 eine Rentenerhöhung von durchschnittlich bis zu 25 % beschlossen. Allerdings hat — das will ich hier beiläufig erwähnen — die durchschnittliche Erhöhung für die Arbeiter nur 17 % betragen. Die für diese Erhöhung erforderlichen Mittel wurden damals auf zirka 900 Milionen DM veranschlagt. Sie sollten vom Bund als Ausgleich für den Zinsverlust der Sozialversicherungsträger aufgebracht werden.
    Die Bundesregierung hat schon wiederholt versucht, diese ihre Verpflichtungen mehr oder weniger auf die Sozialversicherungsträger der Arbeiter und Angestellten abzuwälzen. Bereits damals hat man den Sozialversicherungsträgern 20 % aufgebürdet, aber nur für ein Jahr. Man hat dann für das Jahr 1952 diese 20 %, d. h. dieses Gesetz, verlängert. Dieser Versuch, der damals im kleinen, mit 20 % beginnend und auf ein Jahr beschränkt, von der Bundesregierung unternommen wurde, um sich von Verpflichtungen zu befreien, die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschrieben sind, wird nun mit den beiden Gesetzentwürfen der Bundesregierung wiederholt.
    Es wirkt auf alle Arbeiter und Angestellten sowie auf Rentner, Witwen und Waisen mehr als befremdend, daß auf sozialem Gebiet derart einschneidende Gesetzesvorlagen ausgerechnet vom Bundesfinanzminister und nicht vom Bundesarbeitsminister eingebracht werden. Der Herr Bundesarbeitsminister schweigt sich wohlweislich aus. Es ist aber noch nicht so lange her, daß der Herr Bundesarbeitsminister in seiner Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses zum Ausdruck brachte, bei den Rentenversicherungsträgern der Arbeiter und Angestellten sei die Bildung eines Kapitalstocks dringend notwendig. Diese Ansicht wurde auch von Rednern der Regierungsparteien in diesem Hause verschiedentlich geäußert. Damals hat der Herr Bundesarbeitsminister sowenig wie die Damen und Herren von den Regierungsparteien, die sich für die Kapitalstockbildung einsetzten, angedeutet, daß diese Kapitalstockbildung mehr oder weniger im Interesse des Etats der Bundesregierung liegen solle bzw. notwendig sei.
    In dem Gesetzentwurf über die Deckung der Rentenzulagen, Drucksache Nr. 4005, heißt es, daß die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten 75 v. H. der Mehraufwendungen, die durch die Rentenzulagen entstanden sind, für die Zeit vom 1. April 1953 bis 31. März 1956 aufzubringen haben. Es heißt weiter, daß, wenn ein Versicherungsträger nicht in der Lage ist, den auf ihn entfallenden Betrag teilweise oder ganz aufzubringen, die ausfallenden Beträge von den anderen Versicherungsträgern nach Maßgabe ihrer Beitragseinnahmen zu tragen sind. Die von den einzelnen Versicherungsträgern aufzubringenden Mittel werden als Schuldbuchforderungen in das Bundesschuldbuch eingetragen. Es sollen Zinsen bis höchstens 5 % gewährt werden. Jedoch ist weder eine


    (Richter [Frankfurt])

    Löschung noch eine Veräußerung oder Belastung der Forderungen zulässig. Eine Tilgung ist in dem Entwurf ebenfalls nicht vorgesehen gewesen. Man ist jetzt lediglich bereit auf Grund der Forderung des Bundesrats —, alle 3 Jahre 1 % Tilgung zuzulassen. Das würde praktisch bedeuten, daß die Hunderte von Millionen der Rentenversicherungsträger und der Arbeitslosenversicherung in zirka 99 Jahren endlich getilgt wären. Die Sozialversicherungsträger werden dadurch verpflichtet, aus den eingehenden Beiträgen jährlich etwa 555 Millionen DM, also für 3 Jahre 1665 Millionen DM der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen, wofür sie eine Schuldbuchforderung gegenüber dem Bund erhalten. Damit greift der Bundesfinanzminister die laufenden Betriebsmittel der Sozialversicherungsträger an und nicht, wie behauptet wird, die Kapitalien. Die Beiträge der Versicherten werden also insoweit nicht für die Zwecke der Sozialversicherungsträger verwandt.
    Es wird zwar von der Bundesregierung behauptet, daß die derzeitigen Verpflichtungen der Rentenversicherungsträger gewährleistet seien. Dies trifft jedoch höchstens für die Zahlungen der Renten und der Beiträge für die Rentnerkrankenversicherung zu, denn nur für diese Verpflichtungen gilt der Ausgleich gemäß § 6 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes innerhalb der Rentenversicherungsträger der Arbeiter, also der Landesversicherungsanstalten. Es trifft nicht für die Verpflichtungen zu, die im Heilverfahren und in vorbeugenden Maßnahmen ebenfalls bestehen. Diese Verpflichtungen werden durch die beabsichtigten Maßnahmen der Bundesregierung weitestgehend gefährdet. Ein Teil unserer Landesversicherungsanstalten wird nicht in der Lage sein, wenn sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen — Zahlungen der Renten und der Krankenkassenversicherung der Rentner — übernehmen wollen, den Betrag, den der Bundesfinanzminister fordert, zu leisten. Es werden nur wenige Landesversicherungsanstalten sein, die auf Grund des Ausgleichssystems die gesamten Mittel allein aufbringen müssen. Die Folge wird sein, daß die Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten die sozialpolitisch wesentlichsten und bedeutsamsten Leistungen — die Vorbeugung und das Heilverfahren — einschränken, unter Umständen mehr oder weniger beseitigen müssen. Die Erhöhung der Leistungen an die Rentner oder ihre Hinterbliebenen aus eigenen Mitteln der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wird durch die Forderung der Bundesregierung auf absehbare Zeit unmöglich gemacht. Wesentliche Erhöhungen wären aber dringend erforderlich. Jedermann weiß doch, daß zum Beispiel der Steigerungsbetrag von nur 0.7 Prozent in der Angestelltenversicherung und der Grundbetrag von nur 156 DM im Jahr für die Arbeiterversicherung nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Haben Sie einen Deckungsvorschlag? Wir machen gerne mit!)

    — Herr Kollege Wuermeling, Sie haben ja aus der Rede des Bundesfinanzministers entnehmen können, daß nach seiner Aufstellung bei den Rentenversicherungsträgern der Arbeiter und der Angestellten zirka eine Milliarde an Aufkommen vorhanden sein soll. Bitte, es wäre schon wert zu prüfen, wieweit die Rentenversicherungsträger in der
    Lage sind, die erforderlichen Mittel zur Erhöhung der Leistungen aufzubringen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das habe ich schon längst vorgehabt, das haben Sie abgelehnt!)

    Jedenfalls würde es im Interesse der Rentner und der Aufgaben der Rentenversicherungsträger liegen, wenn die Beiträge für die Leistungen verwendet würden und nicht für zweckfremde Aufgaben aller Art, zum Ausgleich des Etats des Bundes.
    Die Behauptung in der Vorlage, daß die Gesamtheit der Träger der Invalidenversicherung und der Angestelltenversicherung im Rechnungsjahr 1953 immer noch einen Kassenüberschuß von 414 Millionen habe, ist sehr fraglich. Wir sind der Auffassung, daß die in der Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherungsträger im Rechnungsjahr 1953 angeführten Zahlen korrekturbedürftig sind. Die Voranschläge für die Renten in der Invalidenversicherung erscheinen uns um mindestens 120 Millionen DM und für die Angestelltenversicherung um mindestens 50 Millionen DM zu gering. Ebenso wird die Summe, die für die Beiträge an die Rentnerkrankenversicherung festgesetzt ist, nicht ausreichen. Das gleiche trifft unseres Erachtens auch für das Heilverfahren zu.
    Nun hat der Kollege Horn in seinen Ausführungen festgestellt, daß seit Mai 1949 die Durchschnittsrente in der Invalidenversicherung — wenn ich ihn richtig verstanden habe — von 43 DM im Monat auf zirka 79 DM im Monat gestiegen sei. Bitte, ich möchte Sie fragen: von 43 Mark im Monat soll der Rentner und seine Frau leben?

    (Abg. Arndgen: Die Ziffer, die Sie da nennen, stimmt ja nicht, Herr Richter!)

    Ich möchte Sie fragen, ob man das als eine besondere Leistung hervorheben kann.
    Nun war es möglich, diese Renten durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz und durch das Zulagengesetz von 1951 auf durchschnittlich 79 DM im Monat zu erhöhen. Wir wissen, daß seit dem Sommer 1949 Preissteigerungen erfolgt sind; aber selbst wenn sie nicht erfolgt wären — und von Ihnen werden sie ja bestritten —, dann bitte, überlegen Sie sich, wie ein Rentner mit seiner Frau mit 79 DM im Monat zurechtkommen soll.
    Bemerken darf ich hierzu aber auch, daß die Beiträge in dieser Zeit von 5,6 % des Lohns auf 10% des Lohns erhöht worden sind, daß es also die Arbeiter und Angestellten sind, die die Mittel aufbringen, damit die erhöhten Leistungen an ihre Arbeitskollegen überhaupt gezahlt werden können. Wir sollten, ja müssen ernstlich prüfen, ob es nicht möglich ist, schnellstens — nachdem wir gerade wieder die Durchschnittsleistung gehört haben — zu einer Erhöhung zu kommen.
    Wenn nun hier behauptet wird, der Verband der Rentenversicherungsträger stimme der Vorlage der Bundesregierung zu, so möchte ich mit aller Deutlichkeit feststellen, daß der Verband der Rentenversicherungsträger nicht das Recht hat, zuzustimmen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Der Verband der Rentenversicherungsträger hat nach den gesetzlichen Bestimmungen in erster Linie koordinierende Aufgaben auf dem Gebiet der Verwaltung zwischen den einzelnen Landesversicherungsanstalten durchzuführen. Er soll seine Finger aus der Gesetzgebung und aus der Politik


    (Richter [Frankfurt])

    heraus lassen; denn dafür ist der Bundestag und
    nicht irgendeine andere Institution verantwortlich.

    (Zuruf von der Mitte: Auf einmal!)

    Mir ist aber auch bekannt, daß die Organe des Verbandes dieser Vorlage gar nicht zugestimmt haben sollen, sofern man den ständigen Ausschuß dieser Vereinigung als ein Organ — und ich glaube, das sollte man tun — ansprechen kann. Der ständige Ausschuß setzt sich aus den Vertretern der einzelnen Landesversicherungsanstalten, aus Vertretern der Arbeitgeber, der Versicherten und der Herren Präsidenten dieser Anstalten zusammen, und ich habe gehört — inzwischen ist mir das Gegenteil nicht gesagt worden —, daß dieser ständige Ausschuß vor einigen Wochen — das wissen Sie auch, Herr Kollege Arndgen — den Gesetzentwurf abgelehnt hat.
    Wie bei den Rentenversicherungsträgern will die Bundesregierung auch bei der Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung nach dem gleichen Verfahren vorgehen. Die Bundesregierung will 12,5 v. H. des Beitragsaufkommens der Arbeitslosenversicherung an den Verpflichtungen zum Ausgleich für die Leistungen der Arbeitslosenfürsorge abziehen. Dies sind, wie berechnet wurde, 185 Millionen DM, also in drei Jahren 555 Millionen DM. Die Wegnahme von Vermögensteilen der Bundesanstalt widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen; denn die Mittel, die durch Beiträge der Versicherten aufgebracht werden, sind zweckgebunden. Sie sind in erster Linie für die Vermittlung von Arbeitnehmern und für die Gewährung von Unterstützungen an Arbeitslose und zur Berufsberatung zu verwenden. Darüber hinaus können die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die für Unterstützungszwecke nicht benötigt werden, für Maßnahmen zur Verhütung oder zur Beendigung der Arbeitslosigkeit verwendet werden. Hierunter fällt auch die Zurverfügungstellung von Mitteln zur Beschaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, Notstandsarbeiten usw. Ferner hat die Bundesanstalt kraft Gesetzes einen Notstock für die Gewährung der Arbeitslosenunterstützung für drei Monate sicherzustellen. Dies alles ist in der erforderlichen Höhe bei Durchführung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs nicht mehr möglich.
    Ebenso ist eine Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung für die Zukunft ausgeschlossen, obwohl jedermann weiß, daß gerade bei den mittleren und höheren Einkommen die Arbeitslosenunterstützung relativ gering ist. Sie beträgt bei den höheren Einkommen, die versicherungspflichtig sind, nur ca. 27 % des zuletzt verdienten Lohnes oder Gehalts und bei der Arbeitslosenfürsorge gar nur ca. 19%. Daß jeder Arbeitslose mit seiner Familie in größte Not geraten muß, wenn er an Stelle seines seitherigen Gehalts, auf Grund dessen er jahrein, jahraus 4 % Beitrag von seinem Lohn gezahlt hat, nur noch ca. ein Viertel bis ein Fünftel an Unterstützung erhält, ist unausbleiblich.
    Wenn in der Begründung auf die Aufwendungen für das beabsichtigte Fremdrenten- und Auslandsrentengesetz Bezug genommen wird, so ist dazu zu sagen, daß dies unbestreitbar Kriegsfolgelasten sind, die vom Bund und nicht von den Trägern der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung aufzubringen sind.
    Bei der Beratung des Gesetzes über die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung sowie des Gesetzes zur Errichtung der Bundesanstalt haben Regierung und Regierungsparteien immer wieder die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane betont. Heute müssen wir aber erleben, daß, nachdem kaum die Selbstverwaltungsorgane bei der Bundesanstalt ins Leben gerufen worden sind und bei den Sozialversicherungsträgern in den nächsten Wochen erst die Wahl zu diesen Selbstverwaltungsorganen erfolgen soll, dieselbe Regierung den Selbstverwaltungsorganen ihre vornehmste Aufgabe, nämlich die Beitragsverwaltung und Vermögensanlage, praktisch entzieht. Dagegen verwahren wir uns, die wir für die volle Selbstverwaltung sind, in aller Öffentlichkeit.
    Wenn der Herr Finanzminister behauptet, die sozialen Leistungen hätten sich gegenüber 1949 im Jahre 1953 verdoppelt, und wenn dies wirklich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen sollte, so ist doch zu beachten, daß die Mehreinnahmen sowohl bei der Sozialversicherung wie bei der Arbeitslosenversicherung durch die erhöhten Beiträge entstanden sind und daß dies nur durch die von den Gewerkschaften erkämpften Lohnerhöhungen möglich war und nicht durch Maßnahmen der Bundesregierung. Es waren die Arbeiter und Angestellten, die unser Sozialprodukt bei relativ geringem Realeinkommen und langer Arbeitszeit mitgeschaffen haben. Wie gering die Leistungen an die Sozialrentner und Arbeitslosen, nach ihrer Kaufkraft gemessen, in Wirklichkeit sind, können Ihnen diese am besten selbst sagen, denen nun noch auf Veranlassung der Bundesregierung das verbilligte Konsumbrot genommen wird.
    Wir protestieren aber auch ganz entschieden gegen die Verkopplung der Aufhebung der Subvention des Konsumbrots mit den Verpflichtungen der Bundesregierung zur Gewährung von Sozialleistungen und insbesondere von Zuschüssen zu den Rentenversicherungen. Wir können die Verantwortung, daß die Arbeitslosen, die Rentner, Witwen und Waisen weiter hungern, nicht tragen. Wir Sozialdemokraten werden deshalb für eine ausreichende Erhöhung der Renten und Arbeitslosenunterstützung weiterkämpfen.
    Die Sozialversicherung und die Arbeitslosenversicherung müssen ihre finanzielle Unabhängigkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben behalten. Sie haben, soweit möglich, bereits Mittel für den sozialen Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Sie haben also ihre Mittel gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwandt und nicht nutzlos vertan. Sie können und dürfen aber nicht zu einer Zwangsanleihe gezwungen werden. Wenn der Herr Kollege Horn hier davon spricht, daß der Bund in Finanznot sei, so weise ich demgegenüber darauf hin, daß wir, wenn wir auf dem einen oder anderen Gebiet Anträge sozialpolitischer Art gestellt haben, schon sehr oft von dieser Stelle aus gehört haben: Die Sozialversicherungsträger sind in Finanznot. Wir haben erlebt, daß daraufhin unsere Anträge abgelehnt wurden. Ich frage Sie: Sollen nun die nach Ihrer Ansicht in Finanznot befindlichen Sozialversicherungsträger dem in Finanznot befindlichen Bund helfen? Wenn der Etat der Bundesregierung nicht ausgeglichen ist, sind andere Maßnahmen als die Heranziehung von Beitragsmitteln der Arbeitslosen- und der Sozialversicherung zu ergreifen. Eine derartige Maßnahme würde eine zusätzliche Belastung der Versicherten als Beitragszahler, also eine indirekte Steuer, bedeuten.


    (Richter [Frankfurt])

    Die Nazis haben den Sozialversicherungen ihre finanzielle Vorsorge für Not und Alter genommen. Der Bundesregierung rufen wir zu: Hände weg von der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung!
    Die SPD-Fraktion lehnt die beiden Gesetzentwürfe ab.

    (Beifall bei der SPD.)