Die historische Fassung war natürlich „Republikaner"; aber das liegt Herrn Renner nicht so sehr.
Meine Damen und Herren, ich habe zunächst bekanntzugeben, daß der Auswärtige Ausschuß noch zu einer kurzen Sitzung zusammentritt, um die Voraussetzung zur Erledigung des Punktes 10 der Tagesordnung schaffen zu können.
— Im Zimmer 204. Geht es nicht in Zimmer 02, damit es etwas näher ist? — Also 204 ist vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, nach der Abstimmung, wenn Herr Professor Schmid einverstanden ist. —
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Die Einzelaussprache entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind. Wir kommen zur Schlußabstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Ge-
setz zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. —
Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Meine Damen und Herren, der Sitzungsvorstand ist sich nicht völlig klar. Ich bitte, im Wege des Hammelsprungs zu entscheiden. Wer für das Gesetz ist, betritt den Saal durch die Ja-Tür. Ich bitte im allgemeinen Interesse, den Saal schnell zu räumen.
Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 162 Abgeordnete, mit Nein 129, bei 9 Enthaltungen. Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen*).
Ich rufe zunächst auf den Punkt 32.
— Darf ich Sie bitten, für die kurze Restzeit möglichst Ruhe zu bewahren, damit wir uns die Arbeit erleichtern. —
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Nr. 3911 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Weber. Wird auf die Berichterstattung verzichtet?
— Es wird verzichtet.
— Danke, das hatte ich bereits festgestellt, Herr Abgeordneter Bausch.
— Und das Haus; seltene Einigkeit!
Ich rufe auf zur Einzelbesprechung in der zweiten Beratung § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen zustimmen wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verzicht auf eine allgemeine Besprechung in der
dritten Beratung
vor. — Einzelbesprechung entfällt.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz Drucksache Nr. 3708, abgedruckt auf Drucksache Nr. 3911, in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von den Plätzen zu erheben. — Ich danke! Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
*) Vergl. Anlage 3: Seite 11658 B.
Ich rufe auf Punkt 33 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere Ergänzungen und Änderungen des D-Markbilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (Nr. 3342 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 3925 der Drucksachen).
Unter den Fraktionen ist eine Verständigung darüber erzielt worden, daß auf eine Berichterstattung verzichtet wird. Es wird darauf hingewiesen, daß sich in Umdruck Nr. 741 eine Berichtigung befindet. Ich bitte also, den Text des Gesetzes unter Berücksichtigung dieses Umdrucks zu betrachten, und zwar bezieht sich das auf § 3 Abs. 1 und auf Art. 4 § 12.
Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, ihre Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Die allgemeine Besprechung der
dritten Beratung
entfällt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem aufgerufenen Gesetz — Zweites D-Markbilanzergänzungsgesetz — in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Ich danke. — Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen ist das Gesetz in der Schlußabstimmung angenommen.
Ich rufe Punkt 34 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit (Nr. 3935 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, auf eine allgemeine Aussprache in der ersten Beratung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Die Überweisung ist erfolgt.
Bei Punkt 35 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen (Nr. 3868 der Drucksachen),
ist von den Fraktionen Übereinstimmung erzielt worden, daß die Beratung dieses Gesetzentwurfs heute abgesetzt werden soll. — Das Haus ist damit ebenfalls einverstanden.
Nun rufe ich Punkt 36 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Visenzwang .
— Die Antragsteller schlagen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Angelegenheiten der
inneren Verwaltung zu überweisen. Ist das Haus
damit einverstanden? - Jawohl; die Überweisung ist erfolgt.
Meine Damen und Herren, Punkt 29 ist übersehen worden:
Beratung des Mündlichen Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Feststellung des Erlöschens des Bundestagsmandats des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 3871 der Drucksachen).
— Das Haus scheint anzunehmen, daß dieser Punkt abgesetzt werden soll.
Ist das Haus damit einverstanden?
— Das ist der Fall.
Ich rufe auf Punkt 37:
Beratung der interfraktionellen Anträge betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse .
Ich bitte die Damen und Herren, die den Anträgen auf den Umdrucken Nrn. 697, 706 und 726 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Sie sind angenommen.
Ich rufe auf Punkt 38:
Beratung der Übersicht Nr. 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht .
Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht schlägt ohne besondere Berichterstattung vor, von einer Äußerung zu den auf Umdruck Nr. 711 aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverf assungsgericht abzusehen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag des Rechtsausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; er ist angenommen.
Es liegt noch vor:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus Zahlungsabkommen (Nr. 3951 der Drucksachen).
Ich darf Ihr Einverständnis unterstellen, den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und den Gesetzentwurf ohne Aussprache dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden; auch diese Überweisung ist erfolgt.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat bis zu diesem Augenblick den Saal noch nicht wieder betreten. Ich habe zu Punkt 10 der Tagesordnung also leider noch keinen Bericht. Der Finanz- und Steuerausschuß hat auf Drucksache Nr. 3903 den Antrag vorgelegt, dem Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. Der Auswärtige Ausschuß ist mitberatender Ausschuß. Darf ich fragen, wie wir verfahren wollen. Sollen wir versuchen, eine Stellungnahme des Auswärtigen Ausschusses herbeizuführen?
— Ist das Haus bereit, auf den Bericht des Auswärtigen Ausschusses in diesem Falle zu verzichten?
— Offenbar nicht. Ein Teil des Hauses ist nicht bereit. Meine Damen und Herren, ich bitte um eine kurze Pause — ich bitte auf Ihren Plätzen zu bleiben; ich unterbreche auch nicht —, um festzustellen, ob der Auswärtige Ausschuß in kurzer Zeit mit seinen Beratungen fertig wird. Es wäre für die Erledigung dieses Punktes wünschenswert.
Ich darf inzwischen noch einmal die Bitte wiederholen, daß Sie Ihre Eisenbahnfreifahrkarten, die im Tagungsbüro bereitgelegt sind, freundlichst in Empfang zu nehmen, damit eine Nachsendung dieser kostbaren Dokumente vermieden werden kann.
Ich höre, daß der Auswärtige Ausschuß seine Beratung abgeschlossen hat und sofort erscheinen wird. Ich rufe also auf Punkt 10:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Nr. 3903 der Drucksachen).
Darf ich zunächst den Herrn Berichterstatter Dr. Kneipp bitten. — Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen ist sicher bereit, uns in Kürze in den Gesetzentwurf einzuführen.
Dr. Wellhausen , Stellvertreter des Berichterstatters: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht von ungefähr, daß sich die Notwendigkeit ergab, dieses Gesetz zweimal von der Tagesordnung abzusetzen. Es war nämlich erforderlich, daß im Finanzausschuß ein bestimmter Herr des Bundesfinanzministeriums, der die Verhandlungen selber geführt hatte, erschien. Das war erst heute morgen der Fall.
Im Finanzausschuß wurde in erster Linie die Frage erörtert — und dann auch von dem Herrn Ministerialdirektor Wolff beantwortet —, ob Berufungen auf diese Regelung, die jetzt mit Holland erfolgt, zu besorgen sind. Das ist von dem Vertreter der Regierung mit einleuchtenden Gründen verneint worden. Es ist weiter die Frage gestellt worden, ob es nicht doch möglich sei, solche Leute noch zu belangen, die sich während des Krieges mit unmittelbarem Zwang in den Besitz der Wertpapiere, die jetzt restituiert werden sollen oder für deren Restitution etwas vergütet werden soll, gesetzt haben. Es werden selbstverständlich vorn Bundesfinanzministerium alle Wege beschritten werden, um noch nachträglich eine Haftbarmachung dieser Leute herbeizuführen.
Im übrigen erschien es dem Finanzausschuß — und wie ich annehmen darf, nunmehr auch dem Auswärtigen Ausschuß — angebracht, dem Abkommen zuzustimmen. Wenn Sie sich die Drucksache etwas näher angesehen haben, was ich unterstelle, dann werden Sie festgestellt haben, daß die Verhandlungen fast ein Jahr zurückliegen. Es haben sich hinterher noch zusätzliche Briefwechsel ergeben, und auch dann ist aus Gründen, die nicht ganz aufgeklärt sind, die Befassung des Bundes-
tages, die man zunächst für entbehrlich gehalten hatte, weil nämlich angeblich die Holländer gemeint hatten, nicht zu ratifizieren brauchen, reichlich hinausgezögert worden. Alle diese Dinge sind unter lebhafter Beteiligung aller Fraktionen im Finanzausschuß erörtert. Der Finanzausschuß ist einstimmig zu einem befürwortenden Votum gekommen, wobei der Ausschuß der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, daß das von Deutschland gezeigte Entgegenkommen nun ein ebensolches seitens Hollands in einer Reihe noch offener Fragen, insbesondere hinsichtlich der sogenannten Traktatländereien, zur Folge hat.