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    Deutscher Bundestag — 243. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1952 11537 243. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . 11541A, B, 11565B, 11591C Gedenkworte des Präsidenten aus Anlaß der vierten Wiederkehr des Tages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen 11541A Mitteilung des Beschlusses der Fraktion der FDP betr. Lösung des Hospitantenverhältnisses mit dem Abg. Freudenberg 11541B Mitteilung des Austritts der Abg. Frau Arnold aus der Fraktion der FU . . . 11541B Mitteilung des Austritts der Abg. Reindl, Frau Bieganowski, Wallner und Schmidt (Bayern) aus der Fraktion der DP/ DPB . 11541B Nächste Fragestunde, — Sperrfrist für eingehende Fragen 11541B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 11541C Gesetz über die Dienstaltersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und von Mitgliedern des Bundesrechnungshofes 11541C Kleine Anfrage Nr. 304 der Fraktion der SPD 'betr. Deutscher Gesandter in Bern (Nrn. 3865, 3944 der Drucksachen) . . . 11541C Mitteilung des Stellvertreters des Bundeskanzlers betr. Verzicht auf Weiterbehandlung des 'Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Preise für elektrischen Strom und des Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Preise für Gas (Nr. 1686 der Drucksachen) . . 11541C Fragestunde (Nr. 3848 [neu] der Drucksachen): 1. betr. ehemaliges Heereszeugamt in Glinde (Schleswig-Holstein) und 2. betr. Verwendungsmöglichkeit der Werksanlagen der ehemaligen Firma Krupp in Glinde (Schleswig-Holstein): Zurückgezogen 11541D betr. Bericht in der Wochenschrift „Revue" über Freispruch eines Täters wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Vergewaltigung von Kindern: Dr. Decker (FU), Anfragender . . . 11541D Dr. Strauß, Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz . . . 11542A 3. betr. gesetzliche Regelung der Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung: Frau Wolff (SPD), Anfragende . . 11542B Storch, Bundesminister für Arbeit 11542B 4. 'betr. teilweise Verwendung das Aufkommens aus der Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer zum Straßenbau: Arnholz (SPD), Anfragender . . . 11545C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 11545C 5. betr. Maßnahmen zur Ausschaltung der Verunreinigung bewohnter Küsten durch angeschwemmtes Ö1, Ölrückstände usw.: Zurückgestellt 11546A 6. betr. Wiedergutmachung des Un- rechts des Verbots der karitativen Stellenvermittlung: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 11542C Storch, Bundesminister für Arbeit . 11542C 8. betr. Zulassung der Ultraschall-Therapie zur Behandlung von Mitgliedern der deutschen Krankenkassen: Ritzel (SPD), Anfragender 11542D, 11543A Storch, Bundesminister für Arbeit . 11542D, 11543A 9. betr. Schwierigkeiten bei der Zustellung von Paketen und Päckchen in der sowjetisch besetzten Zone: Ritzel (SPD), Anfragender . . . . 11546A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 11546A 10. betr. Erstattung des Wertes beschlagnahmter Kraftfahrzeuge tschechischen oder sonst ausländischen Fabrikats: Volkholz (FU), Anfragender . . 11546C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 11546D 11. betr. Beschränkung des LKW-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen auf die Beförderung lebensnotwendiger Güter: Morgenthaler (CDU), Anfragender 11547A, B Dr. Bergemann, Staatssekretär im 'Bundesministerium für Verkehr 11547A, C 12. betr. Zulagen zu Versichertenrenten, Witwen- und Waisenrenten der Rentenversicherung ,der Arbeiter und der Ruhegelder, Witwen- und Waisenrenten der Angestelltenversicherung: Dr. Schellenberg (SPD), Anfragender 11543B, C Storch, Bundesminister für Arbeit 11543B, C 13. betr. Unterschreitung der öffentlichen Mittel für die Aufbringung der Grundbeträge der Invalidenversicherung und für die Deckung der Rentenzulagen im Haushaltsjahr 1951/52 und im laufenden Haushaltsjahr: Dr. Schellenberg (SPD), An- fragender 11543D Storch, Bundesminister für Arbeit 11543D, 11544A 14. betr. Anrechnung der von den Landesämtern für Soforthilfe gewährten Erziehungsbeihilfen für Lehrlinge auf Wohlfahrtsleistungen der Bezirksfürsorgeverbände: Renner (KPD), Anfragender . . . . 1154'7C Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11547D 15. betr. Ersatz der Ansprüche ehemaliger Arbeiter und Angestellter der IGFarbenwerke Frankfurt (Main) an die Pensionskasse, Ausgleich der Minderung ihrer Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung und Sicherung eines Arbeitsplatzes in den Nachfolgebetrieben: Kohl (Stuttgart) (KPD), Anfragender 11544A Storch, Bundesminister für Arbeit 11544A 16. betr. Bevorzugung von Abiturienten vor Mittel- und Volksschülern bei Bundesbahn und Bundespost: Hennig (SPD), Anfragender . . . 11548A, C Dr.-Ing. e. h. Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 11548A, B 17. betr. Abzug der Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln durch die Soforthilfeämter von der Unterhaltshilfe: Renner (KPD), Anfragender . . . 11544B, D Storch, Bundesminister für Arbeit 11544C, D, 11545A 18. betr. Behandlung der bei den Besatzungsmächten beschäftigten deutschen Arbeitnehmer nach geltendem deutschem Recht: Walter (DP), Anfragender 11548C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11548C 19. betr. Vergütung des durch unsachgemäße Ausübung des Jagdrechts der Besatzung in Rheinland-Pfalz entstehenden Schadens: Niebergall (KPD), Anfragender . . 11549A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11549A 20. betr. Entschädigung für durch Panzereinheiten und Fahrzeuge der westlichen Besatzungsmächte verursachte Straßenschäden: Niebergall (KPD), Anfragender . . 11549B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11549B 21. betr. Abstellung Arbeitsloser aus Bayern für Rüstungsbauten im Westen: Volkholz (FU), Anfragender . . . 11545A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 11545A, B 22. betr. Aufhebung der Genehmigung zur Benutzung des Segelfluggeländes am „Türkenberg" bei Hitzacker durch den Luftsportverein Kreis Lüchow/ Dannenberg: Nowack (Harburg) (SPD), Anfragender 11550A Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 11550A 23. betr. Unterlassung der Vertretung der Bundesregierung durch einen Sonderbotschafter anläßlich des Präsidentenwechsels in Chile: Dr. Reismann (FU), Anfragender . . 11550B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11550C 24. betr. Ausbau des Referates Kriegssachgeschädigte im Bundesministerium des Innern Dr. Reismann (FU), Anfragender . . 11550D Bleek, 'Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 11550D 25. betr. Vorlage eines Bundesgesetzes zur Regelung der Lohnforderungen gegen die ehemalige Wehrmacht: Mehs (CDU), Anfragender 11551A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 11551A 26. betr. Überprüfung der Zuwanderer aus der sowjetisch besetzten Zone: Dr. Henn (FDP), Anfragender . . 11551B, D Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . . 11551C, D 27. betr. Auswirkungen der Erweiterung des Truppenübungsplatzes in der Nähe von Oppenheim/ Rhein: Niebergall (KPD), Anfragender . . . 11549C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11549D 28. betr. Berücksichtigung ortsansässiger Handwerker bei den Wohnungsbauten für die Beamten des Zollgrenzschutzes und bei der Vergebung öffentlicher Aufträge in den Zonengrenzgebieten: Frommhold (DP-Gast), Anfragender 11552A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 11552B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Über- leitungsgesetz) (Nr. 3916 der Drucksachen) 11552C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und 'Steuerfragen 11552C Erste Beratung des von der Fraktion der FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 3830 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt- Änderungsgesetz 1952) (Nr. 3838 der Drucksachen) sowie der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3860 der Druck sachen) 11552C Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller 11552D Neuburger (CDU), Antragsteller . 11555A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 11556B Dr. Miessner (FDP) 11557A Pelster (CDU) 11557D Dr. Koch (SPD) 11558D Niebes (KPD) 11560D Dr. Preusker (FDP) 11561C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 11562A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Eckstein, Stücklen u. Gen. betr. Gewährung einer 13. Monatsrente für Kriegsopfer und Angehörige von Kriegsgefangenen und über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Zahlung einer einmaligen Zulage zu den Versorgungsbezügen auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes und auf Grund des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nrn. 3901, 3786, 3789 der Drucksachen, Umdruck Nr. 736) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Arndgen, Richter, Dr. Hammer, Walter, Willenberg u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung der Grundbeträge in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten sowie über die Erhöhung der Renten in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Grundbetragserhöhungsgesetz) (Nr. 3927 der Drucksachen), mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zuschlag_ zu den Renten in der Sozialversicherung (Nrn. 3928, 3791 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Rückzahlung von BVG-Rentenüberzahlungen (Nr. 3872 der Drucksachen) 11562A Funcke (FDP), Berichterstatter . . 11562B Arndgen (CDU): als Berichterstatter 11563A als Abgeordneter 11564B Volkholz (FU), Antragsteller . . . 11563D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11563D Renner (KPD): zur Geschäftsordnung 11564B zur Sache 11564D, 11565C Pohle (SPD) 11565D Überweisung des Antrags Nr. 3927 der Drucksachen an den Haushaltsausschuß 11563A, 11564C Abstimmungen über den Ausschußantrag Nr. 3901 der Drucksachen . . 11565B, 11566B Abstimmung über den Ausschußantrag Nr. 3928 der Drucksachen 11566B Überweisung des Antrags Nr. 38'72 der Drucksachen an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen 11666C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nrn. 3774, 2674 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 704; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 719, 724 [neu]), in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Verkehrssicherheit (Nm. 3775, 1461 der Drucksachen) sowie in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf den Bundesautobahnen (Nm. 3776, 1584 der. Druck sachen) 11566C Rümmele (CDU): als Berichterstatter 11566D als Abgeordneter 11569B Baur (Augsburg) (SPD) 11567A Dr. Reismann (FU) 11571B Juncker (FDP) 11572A Rademacher (FDP): zur Sache 11573B zur Abstimmung 11582D Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 11576B Walter (DP) 11580D Dr. Hasemann (FDP) 11582C Dr. Menzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) 11582C Abstimmungen . . . . 11573B, 11582D, 11583A Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3736 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3908 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 733, 739) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Preise für Zuckerrüben und Zucker (Nrn. 3909, 3744 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 740) 11583C Dr. Kneipp (FDP): als Berichterstatter 11583C als Abgeordneter 11588D Struve (CDU) 11584D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 11585A Frau Strobel (SPD) . . . . 11585C, 11589A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 11586D Niebergall (KPD) 11588B Abstimmungen 11588C, D, 11589C Zweite Beratung des von der Fraktion der DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3837 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge (Nr. 3845 der Drucksachen, Umdruck Nr. 705) . . . . 11589D Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit, für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen und für Sozialpolitik 11589D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte (Nr. 3933 der Drucksachen) . . . 11590A Beschlußfassung 11590A Erste Beratung des von der Fraktion der FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung (Nr. 3831 der Druck sachen) 11590B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen - 11590B Erste Beratung des Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (Nr. 3R61 der Drucksachen, Umdruck Nr. 731) 11590B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11590B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Nr. 3888 [neu] der Drucksachen) . . . . 11590C Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11590C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die am 26. August 1952 in Bonn unterzeichneten drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich (Nr. 3940 der Drucksachen) 11590C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, den Auswärtigen Ausschuß, den Ausschuß für Geld und Kredit und den Ausschuß für den Lastenausgleich 11590C ( Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Zweiten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 3913, 3766 der Drucksachen, Umdruck Nr. 732) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Entwurf einer Dritten Verordnung über Zollsatzänderungen (Nrn. 3918, 3767 der Drucksachen) 11590D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 11590D Beschlußfassung 11591A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht) (Nr 3904 der Drucksachen) - 11591A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für 'Gesundheitswesen 11591A Nächste Sitzung - 11591C Anlage: Anmerkung zum Stenographischen Bericht der 242. Sitzung betr. persönliche Erklärung des Abg. Erler (SPD) (Seite 11495 B) zu dem Zwischenruf des Abg. Dr. Tillmanns (Seite 11480 B) . . . 11592 Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 243. Sitzung Anmerkung zum Stenographischen Bericht der 242. Sitzung Die persönliche Erklärung des Abgeordneten Erler (SPD) auf Seite 11495 B zu dem Zwischenruf des Abgeordneten Dr. Tillmanns bezog sich auf das unkorrigierte Stenogramm der Textstelle auf Seite 11480 B mit dem Wortlaut: „Ein feiner Agent ist das!". Der Abgeordnete Dr. Tillmanns hat diesen ihm gemäß §§ 119 und 120 der Geschäftsordnung zur Stellungnahme und gegebenenfalls zur Korrektur vorgelegten Zwischenruf in den Wortlaut geändert: „Beinahe ein Agent ist das!" und dazu erklärt, daß er ganz sicher das Wort ,,beinahe", nicht aber das Wort „feiner" gebraucht habe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Auch diese Frage ist erledigt. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.
    Meine Damen und Herren, entsprechend einer Vereinbarung im Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, jetzt zunächst den Punkt 12 der Tagesordnung zu erledigen, mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Ausschußberatung, die noch heute stattfinden soll. Ich rufe also auf:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz)


    (Nr. 3916 der Drucksachen).

    Die Regierung verweist auf die schriftliche Begründung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verzicht auf eine allgemeine Aussprache erster Beratung vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. — Die Überweisung ist erfolgt. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe Punkt 2 a, b und c der gedruckten Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 3830 der Drucksachen);
    b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1952, Nr. 3838 der Drucksachen);
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3860 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von je höchstens 10 Minuten und eine Aussprachezeit von insgesamt 60 Minuten vor. — Das Haus ist mit dieser Begrenzung der Aussprache einverstanden.
    Zur Begründung des von der Föderalistischen Union beantragten Gesetzentwurfs Herr Abgeordneter Dr. Bertram!
    Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller: Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts haben wir kurze Zeit vor einem gleichartigen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien vorgelegt, weil wir nunmehr hoffen durften, daß sich jetzt auch die Koalitionsparteien über die Unvermeidlichkeit einer gewissen Änderung des Steuerrechts in der Linie einer Ermäßigung der Steuersätze klargeworden sind.
    Die sogenannte organische Steuerreform, von der wir auch von dieser Stelle aus eine Menge gehört haben, wird wohl von diesem Parlament nicht


    (Dr. Bertram [Soest])

    durchgeführt werden können; ihre Durchführung wird überhaupt noch sehr lange auf sich warten lassen müssen, weil das Unterfangen zu schwierig ist. Bedauerlich ist die Unterlassung der organischen Steuerreform vor allem wegen des geltenden Umsatzsteuerrechts, das ja die bekannte Ungerechtigkeit enthält, die in der Begünstigung der mehrphasigen Betriebe im selben Unternehmen besteht. Das ist zwar für einzelne Betriebssparten beseitigt worden; aber es ist bei dem oft erwähnten Beispiel der Eisenindustrie nach wie vor nicht möglich gewesen, eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung von verschiedenen, d. h. von mehreren gleichartigen Geschäftsvorfällen herbeizuführen.
    Der Tarif, wie wir ihn in unserem Gesetzesantrag als Kernpunkt vorgeschlagen haben, deckt sich mit dem, den wir 1950 bei den damaligen Beratungen zum Einkommensteuergesetz vorgelegt hatten. Die Regierungsparteien hatten aber damals mehr Wert auf die sogenannten Begünstigungen, d. h. auf die Begünstigungen für bestimmte Steuerpflichtige gelegt, und sie hatten diesen Weg der Schonung der breiten Masse der Steuerpflichtigen vorgezogen. Die Folge dieses Vorgehens unserer Steuergesetzgebung in der gesamten Legislaturperiode ist im wesentlichen die Restitution des Altbesitzes Schmölders kennzeichnet unser Steuersystem dahin, daß es eine gewisse Privilegierung derjenigen bringt, die durch die Gestaltung ihres steuerlichen Gewinns mit Hilfe der Periodenabgrenzung, auf Grund von Abschreibungen, durch Verlustvortrag und durch die Gestaltung abzugsfähiger Betriebsausgaben gegenüber den Lohnsteuerpflichtigen und den nicht buchführenden Veranlagten eindeutig bevorrechtigt werden. Diese Privilegierung eines bestimmten Kreises der Steuerpflichtigen ist von der Regierung mit Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz von 1951 durch den Fortfall der §§ 7 a und b teilweise abgebaut worden; sie ist jedoch durch die §§ 7 c und d aufrechterhalten und durch die Einführung des Plafonds mit 80 %, durch den Fortfall der sogenannten Warenhausumsatzsteuer, durch die Steuerfreiheit und die Steuerermäßigung, die im Rahmen des Kapitalmarktförderungsgesetzes dem Finanzkapital zugute gekommen ist, verstärkt worden.
    Inzwischen macht sich eine wachsende Einsicht geltend, daß diese Privilegierung bestimmter Pflichtiger auf die Dauer unhaltbar ist. Bundesfinanzminister Schäffer hat angekündigt, daß er eine lineare Senkung des Steuertarifs erwäge. Er bedenkt offenbar die im kommenden Jahr vor uns stehenden Wahlen. Der Antrag der Regierungskoalition selbst ist nämlich zum Unterschied von dieser Ankündigung des Bundesfinanzministeriums von der allgemeinen Entwicklung der steuerlichen Betrachtungsweise völlig unberührt und zeigt von dieser neueren Tendenz noch nichts.
    Die weitere Folge des bisherigen Steuersystems ist die starke Vermögensansammlung in alten Betrieben, während neuerdings Flüchtlinge, Totalgeschädigte, Evakuierte und Heimkehrer nicht begünstigt werden konnten. Wir haben deshalb die Wiedereinführung der §§ 7 a und e für die Kriegsgeschädigten beantragt. Die Konsequenz des gesamten Begünstigungssystems ist, daß bei einer Reihe von Steuerpflichtigen eine starke Vermögensansammlung stattgefunden hat, daß sich zwar Arbeitsplätze bei diesen Steuerpflichtigen gebildet haben, daß aber — und ich glaube, das ist das Entscheidende -- das aus Steuerbegünstigungen stammende Eigentum an den Produktionsmitteln nicht denjenigen zugeflossen ist, denen es nach den Regeln einer sozialen Marktwirtschaft zufließen müßte, nämlich den Konsumenten, sondern denjenigen, die durch die Überwälzung der Steuern mit Hilfe der Preisgestaltung sich das Eigentum an diesen Produktionsmitteln beschaffen konnten. Es ist also keinerlei Argument für die Beibehaltung des Begünstigungssystems, daß Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Arbeitsplätze hätten so oder so geschaffen werden können und müssen, auch wenn die entsprechenden Beträge den Konsumenten zugeflossen wären und von diesen über die Kapitalsammelstellen an die Betriebe im Darlehnswege oder im Wege der Aktienfinanzierung vergeben worden wären. Entscheidend für die Betrachtung der Gerechtigkeit des Steuersystems ist das Problem der Steuerüberwälzung. Werden Begünstigungen allgemein gewährt, besteht eine allgemeine Tendenz, diese in die Preise einzukalkulieren und damit in der Konkurrenz als Kostenfaktor die steuerlichen Begünstigungen mit einzusetzen. Das heißt, die Preise werden so gestellt, daß die steuerlichen Begünstigungen auch in voller Höhe verdient werden. Es zeigt sich also, daß das Steuersystem der Begünstigung eine immanente preistreibende Wirkung mit sich bringt.
    Die steuerliche Gerechtigkeit verlangt demgegenüber die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit unter genauer Beobachtung etwaiger Steuerüberwälzung, damit der wahre Steuerträger überhaupt erkannt werden kann. Der Steuerzahler und der Steuerträger fallen ja weit auseinander. Die Steuerüberwälzung ist bei den meisten Steuern weitgehend durchgeführt. Dies gilt vor allem für die Körperschaftsteuer, bei der die gleichartige Betriebsstruktur der körperschaftsteuerpflichtigen Betriebe es möglich gemacht hat, daß diese Körperschaftsteuer als Kostenelement in den Preis eingeht und auf den letzten Käufer überwälzt wird, also keineswegs das Einkommen der Körperschaftsteuerpflichtigen nachhaltig belastet.
    Die Steuerprogression des Einkommensteuertarifs ist demgegenüber eine Maßnahme, die individuell verschiedene Einkommen bei der Einkommensteuer erfaßt. Eine Einkalkulation in die Preise ist sehr viel schwieriger als bei jeder anderen Steuer, z. B. auch bei der Körperschaftsteuer, da der Anfänger mit niedrigem Einkommen keine Veranlassung haben wird, hohe Steuerprogressionssätze eines großen Konkurrenten in seine Preise einzukalkulieren. Die Steuerprogression bietet außerdem die Möglichkeit, daß die Berücksichtigung des Existenzminimums, die Belastung mit indirekten Steuern und die Belastung mit notwendigen Ausgaben wie Altersvorsorge und dergleichen mit in den Tarif eingebaut werden können. Es wäre im höchsten Grade dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit widersprechend, wenn derjenige in gleicher Höhe zur Steuer herangezogen würde, der für notwendige Konsumausgaben nur einen geringen Teil auszugeben hat und den die indirekten Steuern wegen der relativen Höhe seines Einkommens nur geringfügig treffen im Verhältnis zu demjenigen, der bereits durch diese Umstände vorbelastet ist. Es ist deshalb so, daß der Kampf gegen die Progression oder die lineare Senkung der Progression zu einer verstärkten Ungerechtigkeit führen muß.
    Die Folge des bisherigen Steuersystems ist eine Steuerdegression je nach der Höhe des Einkommens. Bei 100 Millionen DM Einkommen insgesamt ist auf dem Wege über die Begünstigung eine Steuerersparnis natürlich in wesentlich höherem


    (Dr. Bertram [Soest])

    Maße möglich als bei 10 000 DM Einkommen. Eine Folge davon ist, wie bereits zu Anfang ausgeführt, die Restitution des großen Altbesitzes.
    Die Tatsache, daß die Großwirtschaft durchweg in Körperschaften organisiert ist, hat die Körperschaftsteuer, wie gesagt, zu einem Kostenelement werden lassen. Wenn wir einmal davon ausgehen, daß im letzten Jahre rund 3 Milliarden DM Körperschaftsteuer aufgekommen sind und das gesamte Kapital der Körperschaftsteuerpflichtigen rund 20 Milliarden DM beträgt, so bedeutet das bei einem Steuersatz von 60 %, daß 5 Milliarden steuerpflichtiges Einkommen erklärt worden ist, also im Verhältnis zum Kapital eine steuerliche Rendite von 25 %. Wenn man noch die Absetzungen für Begünstigung hinzurechnet, ergibt sich eine steuerliche Rendite von über 25 %. Dieser Satz ist im wesentlichen in die Preise eingegangen und hat den Konsumenten entsprechend belastet.

    (Glocke des Präsidenten.)

    — Herr Präsident, darf ich die Redezeit meiner
    Fraktion für die Diskussion gleich mitverwenden?


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wenn Sie die Redezeit Ihrer Fraktion gleich mitverwenden wollen, — bitte schön!
Dr. Bertram (Soest) (FU), Antragsteller: Wenn wir deshalb davon ausgehen, daß wir die Körperschaftsteuer für den Fall der Ausschüttungen auf 20 % senken wollen, so ergibt sich die Möglichkeit einer wesentlichen Entlastung des gesamten Preisgefüges. Bei Ausschüttungen nach unserem Antrag, und zwar wenn das gesamte Einkommen der Körperschaften ausgeschüttet würde, würde sich ein Steueraufkommen von einer Milliarde DM ergeben. Dazu würden aber die ausgeschütteten Beträge zusätzlich der Einkommensteuer unterliegen. Diese Beträge machen 3,4 Milliarden DM aus, nämlich 5 Milliarden Einkommen minus 1 Milliarde Steuer minus 600 Millionen, die bereits jetzt ausgeschüttet werden, so daß insgesamt bei einem Einkommensteuersatz von 50 bis 60 % 1,7 bis 2,4 Milliarden noch zusätzlich aus Einkommensteuer aufkommen würden. Bei einer Senkung der Körperschaftsteuer für die ausgeschütteten Beträge auf 20 % würde also kein Ausfall für den Bundeshaushalt eintreten.
Neben der Möglichkeit starker Preisermäßigungen würde sich aber vor allem auch folgendes ergeben. Die jetzige Situation führt dazu, daß regelmäßig jährlich Milliardenbeträge in der Großwirtschaft, die körperschaftlich organisiert ist, zusammengeballt werden, während der einzelne Teileigentümer der Großbetriebe, insbesondere der einzelne Aktionär, praktisch nichts oder kaum etwas aus dem Betrieb erhält. Das Vermögen in den Firmen vermehrt sich von innen heraus. Eine quasi-sozialistische Führerschicht bemächtigt sich dieses in den großen Körperschaften durch das verfehlte Steuersystem angesammelten Besitzes und verfügt über die entsprechende Macht. Hier liegt ein typischer Fall der durch das Steuersystem hervorgerufenen Machtzusammenballung in den großen Körperschaften und damit eine der Wurzeln des Manager -Sozialismus vor, den wir überall, auch in diesem Fall, bekämpfen.
Wir haben ferner den Antrag gestellt, den Tarif zu ändern. Dabei haben wir unseren Tarif unter Anpassung an das geänderte Preisniveau an den Tarifvorschlag von 1938 angeglichen. Wenn man noch den § 55 des Einkommensteuergesetzes von 1928 sieht, wo bei 8000 RM nur 10 % Steuern zu bezahlen waren, dann kann man heute natürlich nur lächeln. Aber auch der Tarif von 1938, auf dem wir unseren Vorschlag aufbauen, war doch in Vorbereitung auf die großen Rüstungsaufgaben, die sich damals das „Dritte Reich" vorgenommen hatte, eine außerordentlich starke Belastung. 1938 ist als Vergleichsjahr mit heute deshalb gut geeignet, weil das Sozialprodukt im Jahre 1938 ungefähr dasselbe war wie 1951, das Steueraufkommen jedoch in bezug auf Einkommen- und Körperschaftsteuer wesentlich höher lag als 1951. 1938 betrug die Summe von Einkommen- und Körperschaftsteuer 5,6 Milliarden RM, während die Summe von Einkommen- und Körperschaftsteuer 1951 nur 5,1 Milliarden DM betrug, obwohl wir 1951 wesentlich höhere Sätze hatten. Bei der Körperschaftsteuer hatten wir allein um 50 % höhere Sätze. 1938 war die Gesamthöhe des Steueraufkommens 7,7 Milliarden RM, 1951 8,1 Milliarden DM. Insgesamt waren es also ganz ähnliche Proportionen. Schon aus diesem Grunde rechtfertigt sich innerlich die Rückkehr zum Tarif von 1938. Der Unterschied zwischen dem Tarifvorschlag, den wir gemacht haben, und dem von 1938 liegt vor allem darin, daß wir ihn an die veränderte Kaufkraft angepaßt haben, insbesondere die Freibeträge entsprechend erhöht haben. Es muß ferner dabei berücksichtigt werden, daß 1938 die indirekten Steuern wesentlich niedriger waren. Während sie damals pro Monat und Arbeiterhaushalt nur eine Belastung von 12 Mark ergaben, ergeben sie heute pro Monat und Arbeiterhaushalt eine Belastung von 40 DM. Man muß also, um einen Steuervergleich durchzuführen, von folgendem ausgehen: Bei einem Jahreseinkommen von 3600 DM sind 84 DM Steuern zu zahlen; dazu kommen 480 DM indirekte Steuern, also 564 DM bei einem Jahreseinkommen von 3600 DM, während aber beispielsweise ein Steuerpflichtiger, der 100 000 DM Jahreseinkommen hat, 57 290 DM Steuern zu zahlen hat, zuzüglich 480 DM indirekte Steuern. Das macht nur 3/4 % seines gesamten Steuersolls aus, während der Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von 84 DM zuzüglich 400 % für indirekte Steuern aufzubringen hat.
Man muß also gerade bei diesen niedrigen Einkommen — und das beweisen die Zahlen besonders deutlich — die Steuern in viel stärkerem Maß als bei den hohen Sätzen senken. Diese Überlegung spricht zwingend gegen die sogenannte lineare Senkung, wie sie der Bundesfinanzminister vorhat.
Auch die mittleren Einkommensteuerstufen müßten mit Rücksicht darauf, daß einmal gerade bei diesen Steuerstufen die indirekte Steuerbelastung noch relativ hoch ist, und zum zweiten, weil gerade diese Steuerstufen in besonderem Maße Konsumverzicht auf sich nehmen, eine starke Entlastung erfahren.
Meine Damen und Herren, auf dem Anzeigeglas steht schon wieder „Schluß", nach wenigen Minuten, wenn man kaum in den Anfängen der Ausführungen ist.

(Zurufe.)

— Bei der kurzen Redezeit, die unserer Fraktion zusteht, muß ich die Ausführungen schon wieder beenden.

(Erneute Zurufe: Ausschuß!)

Ich darf aber vielleicht deshalb nur noch den Schlußsatz anfügen, den ich mir Ihnen vorzutragen vorgenommen hatte, daß nämlich die Besteuerung heutzutage im allgemeinen das Handeln der im


(Dr. Bertram [Soest])

Wirtschaftsleben stehenden Menschen stärker beeinflußt als irgendeine andere geld- oder wirtschaftspolitische Maßnahme. Dabei ist neben der Steuervermeidung und der Steuerüberwälzung vor allem auch die Investitionsplanung von der Art der Besteuerung abhängig. In dieser Hinsicht müssen auch entsprechende steuerliche Maßnahmen durchgeführt werden. Auf die haushaltsmäßigen Auswirkungen unserer Vorschläge kann ich leider nicht eingehen, weil meine Redezeit schon abgelaufen ist.

(Beifall bei der FU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Begründung des Gesetzentwurfs unter Punkt 2 b der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU,, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt- Änderungsgesetz 1952) (Nr. 3838 der Drucksachen),
    hat der Abgeordnete Neuburger das Wort.