Rede von
Herbert
Kriedemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, daß in der Novelle zum Milch- und Fettgesetz eine Reihe von Bestimmungen Platz gefunden haben, die gegenüber den ursprünglichen Vorschriften ein ganz klarer Fortschritt sind. Ich bedaure, daß ich das nicht von allen Ziffern dieser Drucksache sagen kann.
Meine Damen und Herren, Sie haben uns zwei Anträge abgelehnt, die wir nicht nur der Ordnung halber gestellt haben oder um zu zeigen, daß wir auch etwas von den Dingen verstehen, Herr Horlacher,
sondern die für uns wirklich eine ganz grundsätzliche Bedeutung haben. Gerade wir, denen Sie immer so gern vorwerfen, daß wir vom zwangswirtschaftlichen Denken nicht loskämen und daß wir uns so in die Verwaltungswirtschaft verliebt hätten, daß wir sie am liebsten immer wieder einführten, müssen Wert darauf legen, das hier noch einmal in wenigen Worten zu sagen, was uns an diesen Anträgen so wichtig erscheint. Was das materiell für den Erzeuger bedeutet, dazu möchte ich sagen, daß er nun durch dieses Gesetz daran gehindert wird, seine Milch direkt an den Verbraucher zu verkaufen, jedenfalls als Regelfall direkt an den Verbraucher zu verkaufen. Damit muß er auf einen bestimmten Betrag verzichten, auf den zu verzichten ihm sicherlich nicht leicht fällt. Außerdem wird er auch noch daran gehindert, wenigstens die zweitbeste Verwertung in jedem Falle auszusuchen. Das ist die eine Angelegenheit.
Das gleiche gilt für die Abnehmer der Milch, für die Milchhändler, die, wenn sie ein Geschäft machen wollen, darauf angewiesen sind, ihre Kunden gut zu beliefern, und deshalb die Möglichkeit haben müssen, sich einen Lieferanten auszusuchen, der ihnen dabei hilft.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ausdrücklich folgendes sagen. Wir haben dem Milchhandel durch diese Vorschriften, mit denen den Molkereien das Recht gegeben wird, Flaschenmilch direkt an den Verbraucher usw. zu liefern, überhaupt Großverbraucher direkt zu versorgen, eine Konkurrenz in den Molkereien geschaffen. Wir alle, die wir daran mitgewirkt haben, wissen, warum wir das getan haben, und keiner, der sich selbst ernst nimmt, wird von den Überlegungen zurücktreten können, die wir verantwortungsbewußt nach jeder Seite hin miteinander monatelang angestellt haben. Wir müssen nun unserer Überzeugung nach auch den Molkereien mit der Konkurrenz etwas mehr auf den Leib rücken. Daher unser Vorschlag zu § 2, auch den Molkereien die Möglichkeit einer Wahl im Rahmen einer Ordnung zu geben, die allerdings nicht weitergeht, als es eben in diesem Falle sein muß.
Da das für uns geradezu die Kernfrage in diesem Zusammenhang ist, haben wir uns bemüht, die Anträge maßvoll zu gestalten. Ich meinerseits habe mich bemüht, sie so logisch wie möglich zu begründen. Sie sind dem Beschluß der Mehrheit zum Opfer gefallen. Damit bleibt der Zustand bestehen, den wir kennen: der Milcherzeuger, der Milchablieferer wird durch behördlichen Beschluß an die Molkerei gebunden. Die Möglichkeiten, die
es in § 7 grundsätzlich gibt, diese Bindung aufzulockern, sind unserer Meinung nach nicht ausreichend, um die Interessen derjenigen zu wahren, um deren wirtschaftlichen Bestand es geht, und um an frischem Wind auch in die Molkereien das hineinzubringen, was wir für notwendig halten. Wir werden deshalb diesem Gesetz nicht zustimmen, obwohl wir die anderen Vorschriften, die das Gesetz enthält, begrüßen.