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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 233. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952 10667 233. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Oktober 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 10669A, 10670A Anteilnahme des Deutschen Bundestags an dem Eisenbahnunglück bei London . . . 10669A Eintritt des Abg. Eberhard in den Bundestag 10669B Glückwünsche zum 66. Geburtstag des Abg. Gengler 10669B Kleine Anfrage Nr. 291 der Fraktion der DP betr. früheres Luftwaffenlazarett Westerland (Nr. 3681 der Drucksachen) 10669B Schreiben des Stellvertreters des Bundeskanzlers betr. Ermäßigung für Schülerfahrkarten (Nr. 3741 der Drucksachen) 10669B Änderungen der Tagesordnung . . 10669C, 10699A Zweite Beratung des von den Abg. Gibbert, Schmitt (Mainz), Junglas, Kemper, Dr. Weber (Koblenz), Jacobs, Dr. Preusker, Dr. Atzenroth, Dr. Mühlenfeld, Freiherr von Aretin u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer auf Schaumwein (Schaumweinsteuergesetz) (Nr. 3593 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3727 der Drucksachen): Absetzung von der Tagesordnung . . . . 10669C Beratung des Zweiten Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD und den Änderungsantrag der Fraktion der FU betr. Preise für Butter und Kartoffeln (Nrn. 3698, 3664 der Drucksachen, Umdruck Nr. 651) 10669D Kuhlemann (DP) (zur Tagesordnung) 10669D Absetzung von der Tagesordnung . . . 10670A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3714 [neu] der Drucksachen 10670A Beschlußfassung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 3733 der Drucksachen) 10669C, 10670B, 10680A Ausschußüberweisung 10670B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 26. Juli 1952 über die Erstreckung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf Streitigkeiten aus dem am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichneten Abkommen über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Nr. 3700 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder vom 18. Januar 1952 (Nr. 3710 der Drucksachen) 10670C Ausschußüberweisung 10670D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3729 der Drucksachen) 10670D Horn (CDU), Berichterstatter . . . . 10670D Beschlußfassung 10671D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3707 der Drucksachen) 10671D Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 10672A Beschlußfassung 10672C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entschädigung an ehemalige Kriegsgefangene und Zivilinternierte für in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit (Nr. 3674 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Entschädigungsgesetz für Arbeitsleistungen ehemaliger Kriegsgefangener (Nr. 3693 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Hütter, Dr. Schäfer und Fraktion der FDP betr. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche (Nr. 3694 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Zweiten Ergänzungsgesetzes zum Heimkehrergesetz (Nr. 3703 der Drucksachen) . . 10672C Pohle (SPD), Antragsteller 10672D Frau Hütter (FDP), Antragstellerin 10674B, 10676A, 10683B Höfler (CDU), Antragsteller . . . 10676C Maerkl (FU) 10677C Frau Dr. Probst (CSU) 10678A Tobaben (DP) 10679C Merten (SPD) 10680B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 10682C Ausschußüberweisungen 10683C Beschlußfassung zum Antrag Drucksache Nr. 3694 10683C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung (Nr. 3696 der Drucksachen) . 10683D Ausschußüberweisung 10683D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Nr. 3505 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3716 der Drucksachen) 10683D Walter (DP), Berichterstatter 10683D, 10684C Dr. Solleder (CSU) . 10684A Abstimmungen 10684B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Nr. 3506 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 3717 der Drucksachen) 10685A Sander (SPD), Berichterstatter . . 10685A Beschlußfassung 10685C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz) (Nr. 2964 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3607, der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 673, 674, 675) . 10685C Struve (CDU): als Berichterstatter 10685D als Abgeordneter 10696A Kriedemann (SPD) 10687B, 10689B, 10690D, 10692D, 10693B, 10694D, 10695C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 10688D, 10691C, 10692B, 10693A Dr. Horlacher (CSU) . . . 10690A, 10694A Dannemann (FDP) . . . . . 10691A, 10696C Dr. Bertram (Soest) (FU) 10691C Niebergall (KPD) 10692C, 10695B Revenstorff (FDP) 10694C Eichner (FU) 10695A Abstimmungen 10691B, D, 10692B, D, 10693A, D, 10695B, 10696D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Nr. 3736 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Preise für Zuckerrüben und Zucker (Nr. 3744 der Drucksachen) 10669C, 10697A Ausschußüberweisungen 1069'7A, B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR, über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche und über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nrn. 3709, 2988, 2991, 2992, 2989 der Drucksachen) . . . 10697B Happe (SPD), Berichterstatter . . 10697B Niebergall (KPD) 10698B Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 10698D Beschlußfassung 10699A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Nr. 2889 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 3715 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 672) 10699A Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 10699B Gundelach (KPD) 10700A, B Abstimmungen 10700A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Dürrekatastrophe im südlichen Teil des Bundesgebiets (Nr 3701 der Drucksachen) 10700C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 10700D Höhne (SPD) 10702A Schill (CDU) 10702D Hohl (CDU) 10704A Ritzel (SPD) . 10705A Wartner (FU) 10705C Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 10706A Frühwald (FDP) 10706B Niebergall (KPD) 10707A Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Antrag.; der Abg. Dr. Horlacher, Dr. Meitinger, Dannemann, Tobaben, Kriedemann u. Gen. betr. Erhaltung des deutschen Flachs- und Hanfanbaues (Nr. 3718 der Drucksachen) 10669C, 10707B Ausschußüberweisung 10707B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Nr. 3708 der Drucksachen) 10707B Ausschußüberweisung 10707B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Dr. Ott gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 21. Juli 1952 (Nr. 3705 der Drucksachen) . . . . 10707C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 10707C Beschlußfassung 10708A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Löfflad gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Juni 1952 (Nr. 3706 der Drucksachen) . . . . 10708A Dr. Meitinger (FU), Berichterstatter 10708A Beschlußfassung 10708D Nächste Sitzung 10708D Die Sitzung wird um 13 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, der in zweiter und dritter Lesung beraten werden soll, handelt es sich um eine einfache Materie. Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1941 war bestimmt worden, daß der Ablauf von Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung während der Kriegsdauer gehemmt ist, d. h. also, daß die in der Reichsversicherungsordnung festgelegten Fristen für die Dauer des Krieges aufgehoben waren. Im § 18 des gleichen Gesetzes war


    (Horn)

    insbesondere gesagt, daß Fristen des § 1442 Abs. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung, innerhalb derer Beiträge noch wirksam entrichtet werden können, frühestens mit dem auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahr ablaufen.
    Nun hat sich in der Zeit nach 1945 diese Sache durchaus unterschiedlich in den einzelnen Ländern abgespielt. So ist für den Bereich der britischen Zone insbesondere durch die Sozialversicherungsanordnung Nr. 10 vom 24. Juni 1947 für den Fristablauf in der Sozialversicherung der Tag des Kriegsendes auf den 31. Dezember 1946 festgesetzt worden. In einigen Ländern der Bundesrepublik sind einzelne Vorschriften, die sich auf den Zeitpunkt des Kriegsendes beziehen, außer Kraft gesetzt worden. So hat beispielsweise das Gesetz Nr. 18 im Lande Bayern den § 2 des Gesetzes über weitere Maßnahmen in der Reichsversicherung aus Anlaß des Krieges vom 15. Januar 1941 für den Bereich des Landes Bayern aufgehoben. Auch in Berlin sind die meisten auf das Kriegsende abgestellten Fristen durch gesetzliche Vorschriften oder durch satzungsmäßige Anordnungen in der Zwischenzeit geändert bzw. beseitigt worden.
    Der vorliegende Gesetzentwurf will nun im Bundesgebiet in dieser Beziehung wieder eine einheitliche Rechtsregelung schaffen. Dabei wird davon ausgegangen — wie es der § 1 des Gesetzes vorsieht —, daß, soweit in einzelnen Ländern der Bundesrepublik in der Zwischenzeit von dieser gesetzlichen Regelung abweichende Vorschriften getroffen worden sind, is bei diesen Vorschriften sein Bewenden haben soll. Die vorliegende Gesetzesvorlage bestimmt nun als den Tag des Kriegsendes im übrigen, also für das übrige Bundesgebiet, den 31. Dezember 1950. Von da an beginnen also die Fristen, wie sie die Reichsversicherungsordnung vorsieht, wieder zu laufen.
    Ich kann mich als Berichterstatter im wesentlichen auf den. Gesetzentwurf der Bundesregierung beziehen und will nur ganz kurz die Bestimmungen erwähnen, die der Sozialpolitische Ausschuß, indem er zum Teil damit auch den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt ist, in Abänderung der Regierungsvorlage Ihnen zur Entscheidung vorlegt.
    In § 1 des Gesetzes sind, der Anregung des Bundesrats folgend, die Worte „oder im Lande Berlin" eingefügt worden.
    In § 2 ist, wiederum in teilweiser Befolgung der Vorschläge des Bundesrats, am Schluß eine Änderung der Regierungsvorlage vorgenommen worden. In der Regierungsvorlage war vorgesehen, daß Renten, die bisher abweichend von den in § 2 festgelegten Vorschriften festgestellt worden seien, auf Antrag neu festzustellen seien, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 1952 gestellt werde. Der Sozialpolitische Ausschuß ist der Meinung, daß es mit Rücksicht darauf, daß wir uns ja schon nicht mehr allzuweit vom 31. Dezember 1952 befinden oder, mit anderen Worten, daß es noch einige Wochen dauern wird, bevor dieses Gesetz verkündet werden kann, nicht bei dem 31. Dezember 1952 verbleiben sollte. Der Ausschuß schlägt vor, diesen Termin auf den 30. Juni 1953 hinauszuschieben. Der Ausschuß ist der Meinung, daß man diesen Zeitraum den in Frage kommenden Personen, die sich eventuell entschließen würden, einen Neufeststellungsantrag zu stellen, biligerweise einräumen sollte. Der Ausschuß schlägt weiter vor, folgenden Satz hinzuzufügen:
    Das gleiche gilt, wenn ein Antrag auf Rentengewährung abgelehnt oder nicht gestellt worden ist, weil die Voraussetzungen für die Rentengewährung nach Eintritt des Versicherungsfalles weggefallen sind.
    Ich glaube, einer besonderen Begründung auch dieser
    Ergänzung bedarf es kaum. Auch diese zusätzliche
    Formulierung empfehlen wir Ihnen zur Annahme.
    In § 3 ist dann wiederum neben den Worten „in den Teilen des Bundesgebietes" eingefügt worden: „und im Lande Berlin, sofern dort die Nachentrichtung von Beiträgen bisher abweichend von den §§ 1442 und 1444 der Reichsversicherungsordnung zulässig war".
    Des weiteren ist i111 § 3 noch folgendes geändert worden. In der Regierungsvorlage hieß es:
    Dies gilt jedoch nur, wenn die Quittungs- oder Versicherungskarten, in denen diese Beiträge nachgewiesen sind, innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Umtausch eingereicht werden.
    Der Ausschuß hat diese Formulierung „innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes" in einen konkreten Termin umgewandelt. Der Ausschuß empfiehlt zu sagen: „bis zum 31. März 1953 zum Umtausch eingereicht werden".
    Schließlich hat der Ausschuß den § 4 hinsichtlich der Berlin-Klausel in den Wortlaut gebracht, wie er seit der Verabschiedung des Dritten Überleitungsgesetzes vom Januar 1952 üblich ist. Der Ausschuß empfiehlt für den § 4 Abs. 2 folgende Fassung:
    Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) auch im Lande Berlin.
    Das sind die wenigen Änderungen, die der Sozialpolitische Ausschuß an der Regierungsvorlage vorgenommen hat. Ich darf im Namen des Ausschusses das Hohe Haus bitten, der Vorlage in der Fassung der Ausschußbeschlüsse zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf § 1. — Keine Wortmeldungen. § 2, — § 3, —§ 4, — § 5, — Einleitung und Überschrift. — Wortmeldungen zur zweiten Beratung liegen nicht vor.
Ich lasse abstimmen. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. §§ 1 bis 5, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme.
Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Einstimmige Annahme.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung (Nr. 3376 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3707 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 218. Sitzung.)

Ich erteile das Wort zur Berichterstattung dem Abgeordneten Meyer (Hagen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir durften nach der Verabschiedung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik und der Republik Österreich in der 177. Sitzung am 23. November 1951 hoffen, daß nunmehr die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den beiden Ländern neu geordnet waren. Leider war dies ein Trugschluß, denn der Alliierte Rat in Wien hat der Ratifizierung durch die österreichischen gesetzgebenden Körperschaften nur unter der Bedingung zugestimmt, daß der Art. 30 des Abkommens entfällt. Dieser besagte:
    Die diplomatischen und konsularischen Behörden der beiden Vertragsstaaten sind berechtigt, ohne besondere Vollmacht die ihnen
    angehörenden Berechtigten gegenüber allen
    Trägern und Behörden der Sozialversicherung
    des anderen Staates zu vertreten.
    Um das Wirksamwerden des Abkommens nicht für unbestimmte Zeit zu verzögern, hat das österreichische Parlament unter diesem Vorbehalt das Ratifizierungsgesetz bereits verabschiedet. Die österreichische Regierung hat vorgeschlagen, der Entschließung des Alliierten Rats Rechnung zu tragen und in einem Zusatzprotokoll zu vereinbaren, daß der Art. 30 des Abkommens entfällt. Auf dieser Grundlage waren neue Verhandlungen zwischen den beiden Regierungen notwendig. Deutscherseits ging man von der Voraussetzung aus, daß den Bestimmungen in Art. 30 größere Bedeutung nur bei Abkommen zwischen Ländern mit verschiedensprachiger Bevölkerung zukomme. Gegenüber Österreich ist eine solche Regelung zwar zweckmäßig, aber nicht unbedingt erforderlich. Sie war auch im deutsch-österreichischen Gegenseitigkeitsvertrag über Sozialversicherung vom 5. Februar 1930 nicht enthalten. Hinzu kommt — und das scheint mir wichtig zu sein —, daß in Osterreich selbst sechs halbamtliche deutsche Fürsorgestellen, die deutsche Delegation in Wien sowie fünf Fürsorgestellen in Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Linz und Salzburg, bestehen, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, die Deutschen in allen Fragen der Sozialversicherung und insbesondere bei Durchführung des Abkommens zu beraten und zu vertreten.
    In Art. 14 des Schlußprotokolls des Abkommens waren Spezialfragen der Sozialversicherung aus den Gebieten Reutte (Tirol) und Vorarlberg angesprochen worden, die in dem vorliegenden Zusatzprotokoll lediglich deshalb erwähnt werden, da die ursprünglich vereinbarten Termine der Rechtsangleichung in diesen beiden Gebieten aus den von mir angeführten Gründen nicht eingehalten werden konnten. Ich darf den Wunsch aussprechen, daß nunmehr von beiden Seiten eine schnelle Ratifizierung, die noch einmal ausdrücklich in dem Protokoll gefordert wurde, erfolgt, da seit dem Zusammenbruch sämtliche Zahlungen nach Österreich und aus Österreich in die Bundesrepublik ruhen. Es ist wohl der Wunsch aller in diesem
    Hause, daß dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird.
    Aus diesem Grunde empfiehlt Ihnen der Ausschuß für Sozialpolitik die Annahme dieses Zusatzprotokolls — Drucksache Nr. 3376 — zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung.