Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Hoffnung, etwas zur Abkürzung der Debatte beizutragen, gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen. Ich habe vor Ihnen über diesen Punkt schon einmal gesprochen; das war in der 206. Sitzung des Hohen Hauses am 24. April dieses Jahres. Ich bitte Sie freundlichst, vielleicht einmal diese Ausführungen, die ich in der damaligen Fragestunde gemacht habe, nachzulesen.
Die Ausübung der Krankenpflege und die Ausbildung der Krankenpflegerinnen ist durch ein Gesetz vom 28. September 1938 geregelt. Der § 1 dieses Gesetzes macht die berufsmäßige Ausübung der Krankenpflege von einer Erlaubnis abhängig. Aber dieser § 1 ist bis 1945 nicht in Kraft getreten. Wohl haben nach 1945 einige Länder voneinander stellenweise abweichende Vorschriften erlassen, so daß tatsächlich das Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen Regelung besteht. Die Vorarbeiten zu einer bundeseinheitlichen Regelung sind von meinem Haus in Angriff genommen. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß wir dieses Gesetz wirklich noch in dieser Wahlperiode zur Abstimmung bringen.
Bei der Berücksichtigung des Berufsstandes der Krankenpflegerinnen ist in der Hauptsache an zwei Punkte gedacht, erstens an die Vergütung und zweitens an die Arbeitszeit. Auch hier bitte ich Sie freundlichst, nachzulesen, was ich am 24. April vor Ihnen ausführlich dargelegt habe. Die wirtschaftliche Lage der Krankenpflegerinnen hängt sehr stark mit der wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser selbst zusammen. Diese ist, alles in allem genommen, sehr unerfreulich. Eine unmittelbare Beeinflussung der Krankenhäuser und der Verhältnisse dort steht mir nicht zu. Ich kann höchstens auf mittelbarem Wege etwas tun, und das geschieht fortgesetzt.
Die arbeitszeitliche Überbeanspruchung der Schwestern habe ich auch damals vor Ihnen aufrichtig bedauert; sie ist ziemlich allgemein festzustellen. Die Neuregelung der Arbeitszeit in den Krankenanstalten wird von uns auch beabsichtigt.
Ich möchte Sie bitten, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Stunde den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei dem Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens, eventuell auch dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen.