Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der angenehmen Lage, Ihnen erklären zu können, daß der wesentliche Teil der zu diesem Punkt gestellten Anträge sich dadurch erledigt, daß gemäß § 20 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Paßgesetzes vom Jahre 1952 Pässe jetzt ständig auf die Dauer von fünf Jahren ausgestellt werden, es sei denn, daß besondere Umstände die Ausstellung auf kürzere Zeit geboten erscheinen lassen. Einen solchen Fall habe ich Ihnen soeben am Beispiel der Jugendpässe vorgetragen. Damit erledigen sich die Anträge, soweit sie die Zeitdauer der Pässe betreffen.
Was die Kosten der Pässe anlangt, so haben wir eingehende Umfrage gehalten. Ich kann Ihnen nur erklären, daß die kommunalen Spitzenverbände für die Ausstellung eines Passes 10 DM als angemessen erbeten haben.
Das Kabinett ging so weit nicht mit und beschränkte sich auf 8 DM. Nach unseren Unterlagen, die mir auch vom Finanzminister bestätigt worden sind, glaubt dieser, daß die richtige Höhe bei 8 DM liegt.
Herr Abgeordneter Jacobi hat soeben aber auf einen richtigen Weg hingewiesen. Tatsächlich werden in einigen Ländern noch sehr überflüssige Nebenmaßnahmen vorgenommen, die man besser unterließe bzw. beseitigte. Was wir dazu tun konnten, haben wir in den Ausführungsvorschriften und in den Verwaltungsvorschriften bereits getan.
Hier könnte man tatsächlich durch einen vereinfachten Geschäftsgang innerhalb der Länder und Gemeinden bei den Ausstellern der Pässe sehr wesentliche Ersparnisse erzielen.
Ich würde Ihnen also vorschlagen, die Anträge, soweit es sich um die Zeitdauer handelt, für erledigt zu erklären. Ich würde Sie bitten, den Wünschen der Gemeinden zu entsprechen und ihnen die 8 DM zu belassen, damit wir nicht den Gemeinden neue Kosten machen.
— Bundestagsabgeordnete werden sogar zuvorkommend behandelt.
— Das könnte im Einzelfall berechtigt sein.