Rede von
Dr.
Günther
Serres
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Dem Hohen Haus ist mit der Drucksache Nr. 2180 eine Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion betreffend Devisenkontrolle
vorgelegt worden. Sie datiert vom 20. April 1951 und wurde damals durch die deutsche Zahlungsbilanzkrise in der Europäischen Zahlungsunion veranlaßt. Dadurch ergab sich die Forderung nach einer schärferen Kontrolle des Deviseneingangs. Man befürchtete, daß Devisenerlöse beiseite gebracht werden könnten. Die sozialdemokratische Fraktion hat der Bundesregierung vier Fragen vorgelegt, die sich im wesentlichen mit der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Devisenüberwachung und mit wirksamen Maßnahmen zur Devisenkontrolle befassen.
Das Plenum des Hauses hat sich in der 141. Sitzung vom 10. Mai 1951 mit der Interpellation befaßt. Die Antwort der Regierung ist vom Herrn Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums erteilt worden. Aus der Debatte hat sich bereits damals ergeben, daß über die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Devisenüberwachung erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, den obersten Landesbehörden für Wirtschaft und der Finanzverwaltung bestanden. Das Hohe Haus hat daher entgegen dem geschäftsordnungsmäßigen Brauch die Interpellation den zuständigen Ausschüssen überwiesen, und zwar dem Ausschuß für Außenhandelsfragen als federführendem und dem Ausschuß für Geld und Kredit als mitberatendem. Die beiden Ausschüsse haben es für zweckmäßig gehalten, eine Unterkommission „Devisenkontrolle" zu bilden, die sich mit der Materie befaßt hat und die sich aus je drei Vertretern der beiden Ausschüsse zusammensetzt.
Als die Unterkommission ihre Arbeit übernahm, befand sie sich vor folgender Lage. Einmal wurde die Devisenbewirtschaftung von den obersten Wirtschaftsbehörden der Länder und den Landeszentralbanken ausgeübt. Die Devisenüberwachung erfolgte durch die obersten Wirtschaftsbehörden der Länder und durch die Oberfinanzdirektionen im Auftrage des Bundesfinanzministeriums. Nach längeren Beratungen hat sich die Unterkommission „Devisenkontrolle" im Frühjahr dieses Jahres mit einer abschließenden Stellungnahme befaßt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, zu empfehlen, Bundesdevisenstellen bei den Oberfinanzdirektionen einzurichten und diese Devisenstellen dem unmittelbaren Weisungsrecht des Bundeswirtschaftsministeriums zu unterstellen. Die Unterkommission hat sich damit also im wesentlichen an den Rechtszustand angelehnt, der vor dem Kriege in Deutschland bestanden hat.
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich mit dieser Empfehlung der Unterkommission am 20. März dieses Jahres befaßt. Es ergab sich jedoch
aus den Verhandlungen mit den Vertretern der beteiligten Ressorts, daß eine Übereinstimmung wegen der Zuständigkeitsfrage nicht zu erzielen war. Vor allen Dingen ergaben sich auch von seiten der Länder verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Kompetenzfrage. Es wurde damals in der Sitzung des Außenhandelsausschusses vorgesehen, daß die beteiligten Ressorts erneut in Verhandlungen untereinander eintreten sollten. Diese Verhandlungen haben schließlich im Juli dieses Jahres zu einer Vereinbarung geführt. Sie bezieht sich nur auf die Devisenüberwachung. Die Zuständigkeiten bleiben nach dieser Vereinbarung in der bisherigen Form bestehen, d. h. die obersten Wirtschaftsbehörden der Länder sowie die Oberfinanzdirektionen sind für die Devisenüberwachung zuständig; es soll aber in Zukunft in gegenseitigem Einvernehmen gearbeitet werden. Es ist vorgesehen, daß ein Prüferstab bei den obersten Landesbehörden für Wirtschaft eingerichtet und ausgebaut wird und daß bei den Prüfungen eine weitgehende Unterstützung durch die Oberfinanzdirektionen gesichert wird. Die Oberfinanzdirektionen sollen auch Prüfungsanträgen der obersten Landesbehörden entsprechen. Ferner ist eine gegenseitige Unterrichtung vorgesehen. Allgemeine Verwaltungsanweisungen sollen nur im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. Ferner werden sich die beteiligten Behörden auch über schwebende Ermittlungs- und Strafverfahren gegenseitig unterrichten. Sofern eine Übereinstimmung zwischen den beteiligten Behörden nicht erfolgt, soll die letzte Entscheidung bei den Ministerien liegen. Außerdem ist die gemeinsame Ausbildung der Devisenprüfer und ein Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Devisenüberwachung vorgesehen.
Das Bundesjustizministerium hat noch in einem
Gutachten vom 8. Juli dieses Jahres geprüft, ob die Devisenüberwachung durch die Oberfinanzdirektionen ausgeübt werden kann. Das Bundesjustizministerium ist zu einem positiven Ergebnis gekommen.
Nachdem diese Vereinbarung zustande gekommen war, hat sich der Ausschuß für Außenhandelsfragen nochmals mit dieser Frage befaßt. Der Ausschuß hat der Vereinbarung zugestimmt. Er hat lediglich sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß es so lange gedauert hat, bis eine Verständigung unter den beiden Ressorts zustande gekommen ist. Im übrigen hat der Ausschuß der Erwartung Ausdruck gegeben, daß in Zukunft eine loyale Zusammen arbeit zwischen den beteiligten Behörden stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich habe die Ehre, Sie namens des Ausschusses zu bitten, dem Antrag gemäß Drucksache Nr. 3684 Ihre Zustimmung zu geben:
Der Bundestag wolle beschließen:
die Interpellation der SPD — Nr. 2180 der Drucksachen — durch die nunmehr zwischen dem Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium erfolgte Regelung für erledigt zu erklären.