Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Eigenheim wird von dem Vertreter der SPD, Herrn Jacobi, verlangt. Das ist nicht nur seine Meinung; ich glaube, es ist die Meinung der ganzen Partei. Das Eigenheim verlangen Sie, Herr Kollege Lücke, Herr Wirths, und alle sind der Meinung, daß man Eigentum schaffen soll. Ich glaube, daß wir in Süddeutschland das längst erstrebt und auch verwirklicht haben.
Es wird zweifellos für die großen Wohnungsbaugesellschaften in den nächsten Jahren eine zwangläufige Entwicklung geben, daß sie das von uns miteinander geschaffene Wohnungseigentumsgesetz stärker als bisher anwenden.
Die großen Wohnblocks, die errichtet worden sind, sind bis jetzt im allgemeinen als Mietblocks erstellt und vergeben. Wir können auf die Dauer diese Wohnungen gar nicht behalten, weil die Genossenschaften, wenn sie weiter Häuser bauen wollen, ihr Eigenkapital, das sie bereits investiert haben, wieder zurückbekommen müssen. Sie werden die Wohnungen verkaufen. Warum sind sie nicht verkauft worden? Der Apparat ist viel zu umständlich, und die Menschen sind auch noch nicht bereit, Woh-
nungseigentum zu erwerben. Man braucht eine gewisse Anlaufzeit, um das zu erreichen. Die Kreditinstitute haben sich bisher nicht bereit erklärt, diese Wohnungen auf Anhieb mit Hypotheken zu beleihen. Sie sind nicht bereit, das zu übernehmen, was wir als Voraussetzung haben müssen, nämlich, daß sie in der normalen Beleihungsgrenze bleiben und die global gegebenen Darlehen auf die Einzelwohnung übernehmen. Es ist deshalb Pflicht der Regierung, insbesondere unseres verehrten Bundesministers für Wohnungsbau, mit den Realkreditinstituten über diese Dinge zu verhandeln, damit sie bereit sind, diesen Wunsch zu erfüllen. Es ist das unser aller Wunsch gewesen, als wir das Gesetz verabschiedet haben.
Wenn Sie aber den Menschen Eigentum geben wollen — über die soziale und ethische Frage will ich gar nicht reden —, so verpflichtet dieses Eigentum auch. Das ist ein sittliches Gesetz. Zum zweiten braucht man aber auch den Willen und das nötige Kapital. Das zu schaffen, ist nun einmal unser Streben gewesen, als wir das Prämienspargesetz verabschiedet haben. Es ist das eine Frage der sozialen Leistungen überhaupt und des Einkommens. Menschen, die ein Einkommen von 250 bis 300 DM und Familie haben, können nicht noch so viel sparen, daß sie zu 1000, 1500 oder sogar zu 2000 DM kommen, um das Eigenkapital für den Erwerb einer Wohnung aufzubringen.
— Die großen Unternehmen haben ihren alten Hausbesitz verpfändet, um das Eigenkapital zu schaffen.
— Herr Kollege Lücke, erst vor wenigen Tagen habe ich mit dem Verband der Württemberg-Badischen Wohnungsbauunternehmen darüber gesprochen und festgestellt, daß z. B. eine Genossenschaft von 700 Mitgliedern am Ende ihrer eigenen Kapitalkraft ist und verkaufen muß, um wieder neu bauen zu können. Das ist etwas, was wir alle mit unterstützen müssen.
Sie haben bezüglich der Wohnungsgröße Wünsche. Wir freuen uns darauf. 32 qm ist keine ausreichende Wohnung für eine Familie. Sie genügt für den Anfang. Sie genügt aber nicht, wenn zwei oder sogar drei Kinder da sind. Die Familie kann diese Wohnung nicht behalten. Wie soll das aber geschehen, wenn sie jetzt schon in das Eigentum der Familien übergeführt worden sind? Das ist doch bei der Besprechung über den Verkauf der ECA-Wohnungssiedlungen in den letzten Tagen klar zum Ausdruck gekommen. Wer soll kaufen, und unter welchen Bedingungen soll man kaufen?
Wenn die Wohnung mit 35 qm zu klein ist, dann muß man später verkaufen. Es wird schwer sein, die Käufer zu finden, wenn der Lebensstandard weiter steigt; und das ist anzunehmen. Wir sind bereit, die Wohnungsgröße auf 80 qm zu erhöhen. Aber bedenken Sie, daß bei den heutigen Baukosten die Wohnung dann auch entsprechend teurer wird. Viele Menschen werden, wenn Sie 1,20 oder 1,25 DM Richtsatz zugrunde legen, die Miete von 90 bis 100 DM nicht aufbringen können. Das ist wiederum ein Problem, das uns ernste Sorgen bereiten wird, nämlich wie wir dann den Ausgleich schaffen. Sie sehen ja auch, daß wir bereit sind,
das Mietpreisproblem der Altwohnungen zu regeln. Das ist aber eine Forderung, die allseitig erhoben wird und nur dann erfüllt werden kann, wenn gleichzeitig das Lohngefüge entsprechend geändert wird. Diese Angelegenheit wird uns noch sehr viel Arbeit verursachen.
Das, was der Herr Kollege Parzinger bezüglich der Normen gesagt, ist längst geklärt. Lassen Sie mich aber noch ein technisches Problem anschneiden, das im Sozialen Wohnungsbau vorhanden ist. Ich meine die Beseitigung des Lärms in den Wohnungen. Diese Frage scheint mir ebenso wichtig zu sein wie die der Wohnungsgröße. Wir müssen künftig darauf achten, daß auch die nötige Schallisolierung eingebaut wird, damit man von seinem Nachbarn neben oder über oder unter sich nicht fortgesetzt gestört wird. Die Lösung dieser Frage müssen wir ebenso fördern wie die der Wohnraumgröße. Das ist aber wiederum eine Frage des Preises, der Miete, der Rentabilität und der Finanzierung.
Wir haben im Ausschuß bisher bewiesen, daß wir diese Fragen gemeinsam lösen wollen und daß wir diese Angelegenheit nicht als eine Sache der Propaganda ansehen. Was wir hier besprechen, ist Gegenstand ernster Sorgen, die uns gemeinsam angehen. Das Wichtigste ist, daß wir mindestens 400 000 Wohnungen im Jahr bauen, und zwar für die Menschen, die in Not und Elend leben müssen, die bisher zu keiner Wohnung gekommen sind. Wer ein Einkommen von 600 oder 700 DM hat, hat sich im allgemeinen eine Wohnung schaffen können, die andern dagegen nicht. Ich muß sagen, das ist eine Frage des Einkommens, der Baukosten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darauf ist es zurückzuführen, daß wir die Forderung erheben, im Etat die nötigen Mittel einzustellen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß wir im Dezember, spätestens im Januar wissen: das Bauprogramm wird im Jahre 1953 kontinuierlich durchlaufen, d. h., die Bauten werden auf das ganze Jahr verteilt. Diese Regelung ist nötig, damit die Bauwirtschaft in den Stand gesetzt wird, zu produzieren und zu rationalisieren. Nur dann wird es ein Erfolg werden.