Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Bemerkung des Wohnungsbauministers anknüpfen, das Erste Wohnungsbaugesetz habe sich bewährt. Das kann man im großen und ganzen sagen, und die Kritik, die Herr Kollege Lücke berechtigterweise geübt hat, richtet sich weniger gegen das Gesetz und seinen Inhalt als vielmehr gegen die Handhabung in den Ländern. Deshalb begrüße ich auch, daß nach dem Vorschlag der SPD die Position des Bundeswohnungsbauministers den Ländern gegenüber gestärkt werden sell. Ich habe Ihnen, Herr Kollege Jacobi, hier einige Pluspunkte und einige Minuspunkte aufgeschrieben. Die Pluspunkte überwiegen, aber ich will im Augenblick nicht untersuchen, ob nicht die zwar an Zahl geringeren Minuspunkte doch schwerer wiegen. Also, das ist ein Pluspunkt für Sie, und ich glaube, man muß es machen, damit wir auch zu einer Verfahrensvereinfachung kommen.
Wenn Sie weiterhin fordern, daß die Rückflüsse wiederum dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, dann ist das ja eigentlich eine Selbstver-
ständlichkeit — zu unserem Entsetzen haben wir im Ausschuß vor einiger Zeit feststellen müssen, daß es leider nicht so ist —, und das entspricht auch den Vorschlägen des Bundeswohnungsbauministers selbst. Wenn Sie es sich aber andererseits relativ leicht machen und 1,6 Milliarden einsetzen, dann muß ich dazu sagen: j a, wenn wir das Geld haben, ist es leicht zu bauen. Sie hätten also mindestens sagen müssen, durch welche Steuererhöhung diese 1,6 Milliarden hereinkommen sollen.
— Ja, Herr Paul, dann würde ich doch vorschlagen: übernehmen Sie und Ihre Freunde mal für drei Monate die Regierungsbank
und machen Sie das mit den Besatzungsmächten, so wie Sie es im Osten ja nicht fertiggebracht haben!
Im übrigen, sehr verehrter Herr Paul, wir kennen uns ja schon eine ganze Reihe von Jahren. Sie waren ja auch mal Wiederaufbauminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Damals waren Sie ein relativ vernünftiger Mann.
Aber die Zahlen, mit denen Sie heute jonglieren — der Kubikmeter umbauten Raumes koste im sozialen Wohnungsbau 60 bis 70 DM —, stimmen doch gar nicht.
— Aber lieber Herr Paul, ich bin ein Mann aus der Baupraxis, ich weiß genau, wie die Preise heute sind; das werden die anderen Herren mir bestätigen können, die damit zu tun haben und von den Dingen wirklich etwas verstehen. Im übrigen war das letzte Mal, als Sie und Ihre Freunde in unserem Ausschuß mitgearbeitet haben — das war für mich persönlich durchaus erfreulich —, beim Wohnungseigentumsgesetz. Dann sind Sie verschwunden und sind bis heute überhaupt nicht mehr bei der Ausschußarbeit erschienen.
— Sehen Sie doch mal die Anwesenheitsliste nach!
— Sie können j a noch etwas darüber streiten, ob Sie einmal oder zweimal dagewesen sind oder nicht. Im großen und ganzen brauchen wir uns ja auch nicht darüber zu beklagen, daß Sie nicht mehr bei uns erscheinen. Wir werden auch ohne Sie fertig und werden die Gesetze schon hinkriegen.
Aber da sind doch noch verschiedene Minuspunkte im SPD-Antrag, die ich erwähnen möchte. Wir werden uns im Ausschuß eingehend darüber zu unterhalten haben. Es ist doch, sehr verehrte Kollegen von der SPD, wirklich nicht möglich, eine Bindung der Mittel, die insgesamt den Kapitalsammelstellen zur Verfügung stehen, mit 60 bis 80 % zu fixieren und dann auch noch einen Zinssatz — das ist nämlich das Entscheidende — von
6 % durch ein solches Gesetz festzulegen. Ich bin der Meinung, durch geeignete Maßnahmen, deren Wirkung wir erhoffen — Kapitalmarktförderungsgesetz -- werden wir allmählich zu einem Zinsabbau für langfristige Gelder kommen müssen. Der normale Zinssatz für erststellige Hypotheken ist 41/2, 43/4, höchstens 5 %. Auch dieser Satz ist sogar zwischen den Kriegen einmal erreicht worden. Da müssen wir wieder hin. Auch 6% halte ich für zu hoch. Bei einem solchen Zinssatz werden Sie immer wieder entweder in Form von öffentlichen Förderungsmitteln, also nachstelligen Hypotheken oder in Form von Zinszuschüssen zu einer Subventionierung des Wohnungsbaus kommen müssen.
Sie haben erfreulicherweise auch Pluspunkte; ich will einige von ihnen erwähnen. Sie wollen eine Erhöhung der Quadratmeterwohnfläche bei dem weiteren Wiederaufbau. Das ist durchaus erfreulich. Dann kommt natürlich die Konsequenz, daß dann auch die starre Einkommensgrenze erhöht werden muß. Sie wollen auch eine Förderung des Eigenheimbaues und des Baus von Eigentumswohnungen. Bei diesen ganzen Pluspunkten gehen wir mit. Wir wollen aber noch viel mehr auf dieser Seite Ihres Entwurfs haben.
Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat erklärt, daß seine Novelle nur einige Neuregelungen zum Bundeswohnungsbaugesetz bringen wird. Über den Rahmen der Regelungen, die er für erforderlich hält, werden wir im Ausschuß sprechen müssen. Ich habe das Gefühl — weil ich nun glücklicherweise einmal Einsicht in den Referentenentwurf bekommen habe —, daß tatsächlich nicht all das, was zu ordnen wäre, neu geordnet werden soll. Ich erinnere an die Notwendigkeit der Vorfinanzierung. Auch darüber müssen wir in der neuen Novelle etwas sagen. Das ist die ungeheure Schwierigkeit, die wir heute in der Wohnungsbaupraxis haben. Also, kommen Sie doch herüber mit Ihrem Gesetz! Das ist eine Mahnung, an die sich eine Reihe von Ministerien halten sollten. Die Herren Referenten feilen viel zu sehr an ihren Paragraphen herum, sie streiten sich in den Ressorts, dann feilen sie wieder. Dann geht es zum Bundesrat, da wird wieder gefeilt, dann kommt es wieder zurück, dann wird wieder durchgesehen und dann kriegen wir es hierher in den Ausschuß. Meine Herren Minister: es wird ja doch anders; wir ändern ja doch im Ausschuß so viel, daß Sie es nachher nicht wiedererkennen!
Wir wollen hoffen, daß wir es dann besser machen als Sie und Ihre Herren.