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ID0122905400

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    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Währungsumstellung im Jahre 1948 und durch die im Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz erfolgte Beitragserhöhung in der Angestelltenversicherung hat sich die Notwendigkeit einer Änderung des Handwerkerversorgungsgesetzes ergeben. Auch wird seit Jahren vom Handwerk eine Auflockerung der Versicherungspflicht für den einzelnen Handwerker gewünscht. Diesen Erfordernissen trägt ebenfalls der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 17. Januar 1951 Rechnung, mit dem die Bundesregierung ersucht wird, den Entwurf zu


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    einem Änderungsgesetz im Sinne einer weitgehenden Auflockerung der Versicherungspflicht vorzulegen.
    Von seiten des Handwerks sind der Bundesregierung und dem Bundesarbeitsministerium über die allgemein für notwendig gehaltenen Änderungen hinaus noch sehr weitgehende Forderungen unterbreitet worden. Hierbei handelt es sich erstens um eine Frage, die man sehr wohl erörtern kann, nämlich darum, ob man nicht auch die Invalidenversicherung in die Handwerksversorgung einbeziehen soll. Zweitens wird Befreiung von der Versicherungspflicht beim Vorhandensein einer aus eigenem Vermögen gegebenen ausreichenden Altersversorgung gefordert. Wir haben allerdings in unserer Generation zweimal erlebt, daß nicht immer eine Vermögenssubstanz auch eine unbedingte Sicherung für den Lebensabend gibt. Drittens wünscht das Handwerk Aufrechterhaltung der Versicherungspflicht nur bis zur Erfüllung einer fünfjährigen Wartezeit. Wenn man sich das richtig vorstellt, bedeutet es doch nichts anderes, als daß man sagt: Solange Pflichtversicherung, bis die Anwartschaft erworben ist, und dann keine Pflichtversicherung mehr; also die Möglichkeit, sich mit Beiträgen frei willig weiter zu versichern, die unter den eigentlichen Pflichtbeiträgen für den Pflichtversicherten liegen. Viertens wird vorgeschlagen, daß die Aufwendungen zur Lebensversicherung in ihrer Höhe nicht mehr den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entsprechen brauchen. Also auch hier möchte man eine andere Regelung haben, als sie für den Pflichtversicherten im allgemeinen gegeben ist.
    Die Einführung dieser Sonderrechte für die Handwerker im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wäre nur möglich, wenn die Einnahmen und Ausgaben für Handwerkerversicherungen getrennt geführt würden, d. h. wenn wir für die Versorgung des Handwerks einen besonderen Versicherungsträger errichteten. Schon nach den bisherigen Erfahrungen kann festgestellt werden, daß bei der gegenwärtigen Rechtslage, die den Handwerkern die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht durch Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages bietet, sowohl hinsichtlich der Einkommensgliederung als auch der Altersgruppierung sich eine Selbstauslese ergeben hat, welche die Angestelltenversicherung ungünstig beeinflußt. Es ist doch praktisch so, daß einen Lebensversicherungsvertrag nur derjenige abschließen kann, der auf Grund einer ärztlichen Untersuchung als gesund bezeichnet wird, während diejenigen, die bereits einen gesundheitlichen Knacks haben, in die Angestelltenversicherung übernommen werden müssen. Obwohl wir hier sehr große Bedenken haben, haben wir es doch in dem Gesetzentwurf dabei belassen, daß der Handwerker zwischen einer Lebensversicherung und einer Versicherung in der Angestelltenversicherung wählen kann.
    Es sind auch Forderungen laut geworden, die darauf hinzielen, das Handwerkerversorgungsgesetz im Interesse der Angestelltenschaft ganz aufzuheben. Dem glaubt die Regierung nicht folgen zu können. Wenn die Handwerker auch zu den wirtschaftlich Selbständigen gehören, so wird doch nicht zu übersehen sein, daß es im Handwerk weite Kreise gibt, die eines Versicherungsschutzes dringend bedürfen.
    Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende grundsätzlich neuen Regelungen für die Altersversorgung des Handwerks vor. Während bisher alle Handwerker ohne Rücksicht auf die Höhe und Art ihres Einkommens der Versicherungspflicht unterlagen, soll in Zukunft entsprechend dem Wunsch nach Auflockerung die Versicherungspflicht auf solche Handwerker beschränkt werden, deren Einkommen im Gewerbebetrieb die Jahresarbeitsverdienstgrenze in der Angestelltenversicherung nicht überschreitet. Wir wollen also nicht mehr, daß derjenige, der einen größeren Betrieb hat und ihn als Handwerksbetrieb bezeichnet, versicherungspflichtig sein soll, während die Versicherungspflicht nicht mehr besteht, wenn er ihn als Industriebetrieb benennt. Wir wollen hier den Wünschen des Handwerks entsprechen. Wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung liegt, sollen die Leute nicht mehr versicherungspflichtig sein.
    Zweitens ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, daß, wenn der Handwerker an Stelle der Angestelltenversicherung eine Lebensversicherung abschließen will, die Mindestkapitalsumme nicht mehr 5000 DM, sondern 10 000 DM betragen soll. Wir sind der Meinung, daß eine Kapitalversicherung in Höhe von 5000 DM bei den heutigen Verhältnissen nicht als Altersversorgung angesprochen werden kann.
    Drittens ist für ältere Handwerker und solche, deren Lebensversicherungen durch die Währungsreform abgewertet sind, eine Reihe von Auflockerungen und Erleichterungen vorgesehen. Es ist ganz klar, daß diejenigen Handwerker, die in der nationalsozialistischen Zeit an Stelle der Versicherung in der Angestelltenversicherung eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, durch die Abwertung bei den Lebensversicherungen heute in eine besonders große Notlage geraten sind. Der Gesetzentwurf versucht, dieser Gruppe zu helfen. Es wird noch einer sehr weitgehenden Aussprache in den Ausschüssen bedürfen, um hier die richtige Linie zu finden, die endgültig Gerechtigkeit schafft.
    Mit dem Gesetz soll dem Handwerk bei möglichst weitgehender Auflockerung der bisherigen gesetzlichen Regelung eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung geboten werden, die jedem einzelnen Handwerker bei durchaus zumutbaren Aufwendungen ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit gewährleistet. Die Änderungsvorschläge des Bundesrats sind nicht wesentlich materiellen Inhalts. Ihnen konnte zum Teil zugestimmt werden. Auf die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrats mache ich noch besonders aufmerksam.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Etzel (Bamberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß der lang erwartete Entwurf eines Änderungsgesetzes über die Alterversorgung des Handwerks nunmehr im Bundestag eingebracht und damit die in den beteiligten und betroffenen Kreisen wegen des künftigen Schicksals der Altersversorgung herrschende Unsicherheit und Unruhe beseitigt wird. Wenn er auch nicht alle berechtigten Hoffnungen des Handwerks und seiner Vertretungen erfüllt, so muß doch gewürdigt werden, daß er sich bemüht, den Wünschen des Handwerks Rechnung zu tragen, und daß er gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage einen beachtlichen Fortschritt bedeutet.


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    So ist anzuerkennen, daß durch die Einführung einer Versicherungspflichtgrenze, durch Befreiung für 60jährige und durch die Ermöglichung einer Nachentrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung für 50jährige eine beträchtliche Auflockerung der Versicherungspflicht erfolgt ist. Erfreulich ist auch die vorgesehene Übergangsregelung für die ursprünglich versicherungsfreien Handwerker, die infolge der Abwertung des Lebensversicherungsanspruchs oder infolge der Erhöhung der Beiträge der Angestelltenversicherung den Voraussetzungen für ihre Versicherungsfreiheit nicht mehr genügen. Durch sie wird die bisher von der Mehrzahl der Landesversicherungsanstalten nach Verwaltungsermessen geübte übergangsweise Freistellung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
    Dagegen ist zu bedauern, daß sich der Entwurf nicht dazu entschließen kann, den Handwerkern die volle Freiheit der Wahl zwischen der Lebens-, der Angestellten- und der Invalidenversicherung zu lassen, der sie schon als Lehrling und als Geselle angehört haben. Darum wäre auch die Aufhebung oder die Änderung des § 26 Abs. 1 Ziffer 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 13. Juli 1939 ins Auge zu fassen. Die Verdoppelung des Mindestbetrages der Lebensversicherungssumme von bisher 5000 auf 10 000 DM und bei Halbversicherung von 2500 auf 5000 DM geht meines Erachtens zu weit. Sie kann auch nicht mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung begründet werden. Eine Heraufsetzung auf 8000 und 4000 DM erscheint ausreichend. An dem wichtigen Problem einer angemessenen Aufwertung der von den Handwerkern in Erfüllung der Versicherungspflicht nach dem 1. Januar 1939