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ID0122905100

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    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schuster.


Rede von Johann Schuster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf behebt, sofern er Gesetz wird, eine Reihe von Mängeln, die den zur Zeit gültigen Gesetzen anhaften. Eine baldige Verabschiedung des Gesetzes wäre um so begrüßenswerter, als doch der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bälde, d. h. nach Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes, noch wesentlich mehr Bedeutung zukommen wird, als das bisher schon der Fall war.
Einer der Hauptmängel bisheriger gesetzlicher Regelungen wird unserer Ansicht nach dadurch behoben, daß es nach diesem neuen Gesetz — 'wenigstens dem Entwurf nach — keine Laienvorsitzenden mehr geben soll. Es ist uns nicht ganz verständlich, meine Damen und Herren, daß hier von einigen Rednern zwar die Bedeutung der Arbeitsgerichte ganz besonders hervorgehoben wurde — was wir voll und ganz unterstreichen —, man sich andererseits aber mit Laienvorsitzenden begnügen will. Man hat doch schon im Jahre 1926 den) Arbeitsgerichten solche Bedeutung beigemessen, daß man damals bereits im Gesetz festlegte, daß nur rechtsgelehrte Richter als Vorsitzende tätig sein können. Wir können doch nicht heute den Arbeitsgerichten weniger Bedeutung beimessen.
Ein anderer Punkt ist die Zulassung von Anwälten in erster Instanz. Zugegeben, für Parteien, die organisiert sind, seien es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, erscheint das nicht so wichtig. Aber es sind bei weitem nicht alle Arbeitnehmer und auch nicht alle Arbeitgeber organisiert. Um diese handelt es sich hier ja in der Hauptsache; diese müssen doch die Möglichkeit haben, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, wenn sie sich selber dazu nicht in der Lage sehen, da sie sonst doch einen ganz gewaltigen Nachteil_ haben.
Ebenso zu begrüßen ist die Schaffung einer Bundesinstanz. Über die Notwendigkeit braucht man nicht viel zu sagen; mehrere verschiedene Urteile in gleichgelagerten Fällen in verschiedenen Ländern in der letzten Zeit unterstreichen sie ganz besonders. Was uns aber nicht ganz gefällt, ist die Begrenzung der Berufungsmöglichkeit zur Bundesinstanz. Wenn man auch die Begrenzung der Berufung zum Landesarbeitsgericht auf 300 DM noch hinnehmen will und kann, so geht uns die Begrenzung der Berufungsmöglichkeit zur Bundesinstanz, wie sie im Entwurf vorgesehen ist, ein bißchen zu weit. Es ist hier doch sozusagen in das Ermessen des Landesarbeitsgerichts gestellt, ob die Berufung zugelassen werden soll. Und was die zweite Möglichkeit betrifft — den Fall, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts einer Entscheidung der Bundesinstanz widerspricht —, so wird es eine ganze Weile dauern, bis die Bundesinstanz entsprechende Entscheidungen überhaupt getroffen hat. — Hier wird also unserer Meinung nach im Ausschuß irgendeine andere Regelung gefunden werden müssen.
Im großen und ganzen sind wir der Meinung, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit bei der ganz besonderen Bedeutung, die ihr zukommt, der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht nur möglichst angeglichen, sondern ihr möglichst gleichgestellt werden soll. Das Arbeitsgericht ist das einzige Gericht, das Zivilansprüche zu regeln hat, das nicht direkt den Justizbehörden unterstellt ist. Wir werden deshalb dafür plädieren oder wenigstens im Ausschuß den Versuch machen, zu erreichen, daß auch die Arbeitsgerichte direkt der Justizverwaltung unterstellt werden, nicht dem Arbeitsministerium. Es sind ja auch die übrigen Gerichte, z. B. das Jugendgericht, nicht dem Arbeitsministerium, es ist auch das Bauerngericht nicht dem Landwirtschaftsministerium unterstellt. Beim Arbeitsgericht liegt also die einzige Ausnahme vor.
Wir werden im Ausschuß die entsprechenden Änderungsanträge stellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen. Es ist beantragt worden, die Vorlage dem Ausschuß für Arbeit federführend und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zuzuleiten. Ich bitte diejenigen, die dem Beschluß zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Dann ist es so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen).
    Hierzu hat die Bundesregierung auf die schriftliche Begründung verwiesen. Der Ältestenrat war der Meinung, daß in diesem Falle auf eine mündliche erste Beratung verzichtet werden könnte und schlägt die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß und ferner an den Ausschuß für Arbeit vor. — Es wird nicht widersprochen. Ich nehme das als Zustimmung des Hauses an.
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat hat eine Gesamtaussprachezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses an.
    Zur Begründung hat Herr Bundesarbeitsminister das Wort.