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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 229. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952 10419 229. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. September 1952. Geschäftliche Mitteilungen 10421A Änderungen der Tagesordnung 10421B Kleine Anfrage Nr. 285 der Abg. Dr. Schmid (Tübingen) u. Gen. betr. Wohnungsbeschlagnahme in Mannheim und Sigmaringen (Nrn. 3615, 3677 der Drucksachen) 10421B Vorlage des Entwurfs einer Verordnung zur Ergänzung der Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse 10421B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Großer Knechtsand (Nrn. 3604, 2970 der Drucksachen): Beratung abgesetzt 10421C Fortsetzung der Beratung der Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Bau der Zellertalbahn (Nrn. 3485, 440 der Drucksachen), über den Antrag der Abg. Volkholz, Donhauser, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Geplante Einstellung der Lokalbahn Passau-Wegscheid auf der Strecke Obernzell-Wegscheid (Nrn. 3488, 1087 der Drucksachen), über die Anträge der Abg. Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Bau einer Autobahn und der Abg. Dr. Baumgartner, Dr. Etzel, Dr. Seelos und Fraktion der BP betr. Ausbau und Instandsetzung des Straßennetzes in Bayern (Nrn. 3486, 442, 469 der Drucksachen) und über den Antrag der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Bodensteiner u. Gen. betr. Straßenbauten in Bayern (Nrn. 3487, 470 der Drucksachen) . . 10421C Ausschußüberweisungen 10421D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 643) 10421D Beschlußfassung 10421D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (Nr. 3640 der Drucksachen) 10421D Dr. Strauß, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz . . 10422A Dr. Wahl (CDU) 10422C Frau Dr. Steinbiß (CDU) 10423D Dr. Schneider (FDP) 10424C Dr. Hammer (FDP) 10424D Dr. Greve (SPD) 10425B Dr. Reismann (FU) 10427B Fisch (KPD) 10427D Ewers (DP) 10428C Ausschußüberweisung 10429B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau (Nr. 3611 der Drucksachen) . 10429B Ausschußüberweisung 10429C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik , Deutschland und Frankreich (Nr. 3599 der Drucksachen) . 10429C Ausschußüberweisung 10429D Beratung des Mündlichen 'Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Nowack, Neumayer, Dr. Atzenroth, Dr. Blank, Dr. Wellhausen, Dr. Oellers u. Gen. betr. Vereinheitlichung des Rückerstattungsrechtes, über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Abänderung des Gesetzes für Wiedergutmachung, über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Bauereisen u. Gen. betr. Änderung des Rückerstattungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes, über den Antrag der Fraktion der. BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution), (Nrn. 3583, 159, 886, 1010, 1828, 2447 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Nr. 3472 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 653, 656) 10429D Dr. Weber (Koblenz) (CDU): als Berichterstatter 10430A als Abgeordneter 10443A Dr. Arndt (SPD), Antragsteller . . 10433C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10436A Ewers (DP) 10436B Dr. Schneider (FDP) 10437B Müller (Frankfurt) (KPD) 10438C Dr. Greve (SPD) 10440B von Thadden (Fraktionslos) 10442C Abstimmungen 10445B Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen; Umdruck Nr. 647) 10445C Storch, Bundesminister für Arbeit 10445C Sabel (CDU) 10446B Kohl (Stuttgart) (KPD) 10447B Richter (Frankfurt) (SPD) 10448B Dr. Atzenroth (FDP) 10449C Schuster (DP) 10450A Ausschußüberweisung 10450C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung (Nr. 3597 der Drucksachen) 10450C Ausschußüberweisung 10450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Nr. 3598 der Drucksachen) . . . . 10450D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10450D Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10451D Eickhoff (DP) 10452C Becker (Pirmasens) (CDU) 10453A Freidhof (SPD) 10454C Dr. Hammer (FDP) 10455D Ausschußüberweisung 10456A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 3566, 3135 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 655) 10456B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 10456B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 10457B Schmücker (CDU) 10457D Kalbfell (SPD) 10458D Storch, Bundesminister für Arbeit . 10459B Dr. Hammer (FDP) 10459D Schuster (DP) 10460A Abstimmungen 10460B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen) . . . . 10460C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 10460C, 10464B Schröter (SPD) 10461B Horn (CDU) 10463A Hübner (FDP): zur Sache 10463D persönliche Erklärung . . . . 10465A Arndgen (CDU) 10464D Beschlußfassung 104653 Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 [neu] der Drucksachen) 10465B Frau Kalinke (DP): als Antragstellerin 10465B als Abgeordnete 10469A persönliche Erklärung 10471D Storch, Bundesminister für Arbeit 10466C Dr. Schellenberg (SPD) 10467A Kohl (Stuttgart) (KPD) 10468B Frau Wolff (SPD) 10470A Arndgen (CDU) 10471B Abstimmungen 10471C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Erhöhung der Posttarife (Nr. 3630 der Drucksachen) 10471D Mayerhofer (FU), Antragsteller . . 10472A Cramer (SPD) 10472B Leonhard (CDU) 10473A Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 10474B Niebes (KPD) 10475D Hübner (FDP) 10476A Dr.-Ing. Decker (FU) 10476C Ausschußüberweisungen 10476D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 20. Juni 1952 (Nr. 3634 der Drucksachen) . . . . 10476D Muckermann (CDU), Berichterstatter 10477A Beschlußfassung 10477C Beratung der Übersicht Nr. 56 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 641) 10477C Beschlußfassung 10477C Nächste Sitzung 10477C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als im Jahre 1945 der Lärm der Waffen verstummte, waren Trümmerhaufen nicht nur in unsern Städten und Dörfern, sondern auch auf weiten Gebieten des Rechts vorhanden. Es haben sich — es war gut, daß der Herr Kollege Arndt das eben hervorgehoben hat — damals bereits mutige Männer gefunden, die an die Aufgabe herangingen, auch diese Trümmerhaufen beiseite zu schaffen und dem Recht und der Gerechtigkeit, die so lange Not gelitten hatten, wieder eine Gasse zu schlagen. Unsere Bemühungen auf diesem Gebiete waren zunächst leider nicht von Erfolg. Wir haben gehört, daß selbst die Besatzung damals so uneinsichtig gewesen ist, daß sie unseren deutschen Regierungen eine Bearbeitung von entsprechenden Gesetzentwürfen j ahrelang verboten hat und schließlich, als ausgearbeitete Gesetzentwürfe vorgelegt wurden, diese nicht genehmigt, sondern geglaubt hat, die Angelegenheit der Rückerstattung besser regeln zu können.
    Man darf auch nicht vergessen, daß in den ersten Jahren nach dem Kriege eine Entschädigung insofern auf ganz besondere Schwierigkeiten stieß, als ja die Möglichkeiten, materiell zu helfen, durch die große Notlage, in der sich unser Vaterland befand, einfach gehemmt waren, ja, die Möglichkeit, zú helfen, überhaupt nicht gegeben war, weil die materiellen Dinge zu einer Wiedergutmachung fehlten. So ist es wohl zu erklären, daß auch die Ländergesetze zur Regelung der Entschädigung erst im Jahre 1949 erlassen werden konnten, als es durch eine Ordnung des Geldwesens wieder möglich war, den Geschädigten endlich etwas zu geben, womit sie auch etwas anfangen und wirklich eine Existenz wiederaufbauen konnten. Wir sind, das verkenne ich nicht, noch erheblich im Rückstand. Deshalb drängt es uns, das Problem der Entschädigung vorab zu regeln. Ich habe in den Ausschußverhandlungen stets betont, daß es
    nicht angängig ist — das ist auch in meinem Bericht zutage getreten —, jetzt schon wieder für die Schäden, die durch die Rückerstattung entstanden sind, Entschädigung zu gewähren, ehe diejenigen, die durch den Nationalsozialismus selbst geschädigt worden sind, seine Opfer, entschädigt worden sind. Beide Anliegen, das verkenne ich nicht, sind dringend; aber in der Rangordnung scheint mir doch die Entschädigung an erster Stelle zu stehen.
    Die heutige Beratung steht insofern unter einem glücklichen Stern, als gerade gestern — worauf Herr Kollege Arndt schon hingewiesen hat — sich in Luxemburg ein Ereignis abgespielt hat, von dem wir alle mit tiefster Befriedigung und innerster Anteilnahme Kenntnis genommen haben. Die Bundesregierung hat den Wechsel, den der Herr Bundeskanzler im Herbst letzten Jahres von dieser Stelle aus ausgestellt hat, eingelöst. Es wurden damals gerade im Ausland Pressestimmen laut, daß es mit platonischen Erklärungen nicht genug sei, sondern daß erst die Tatsachen beweisen würden, ob hinter diesen Erklärungen, die von dieser Stelle aus abgegeben würden, auch etwas stecke. Ich glaube — und das beweist j a auch das Echo, das dieser Vorgang im Ausland gefunden hat —, man muß in jeder Hinsicht anerkennen, daß die Regierung das Menschenmögliche getan hat, um eine Befriedung auf diesem Gebiet der Entschädigung Israels herbeizuführen.

    (Abg. Kunze: Sehr richtig!)

    — Es darf dabei auch nicht übersehen werden, daß gleichzeitig ein Abkommen unterzeichnet worden ist, das hier stark einschlägig ist und das Mittel im Gesamtbetrag von 500 Millionen DM an die Weltverbände der Juden bereitstellt zur materiellen Entschädigung derjenigen, die in Not sind. Wir freuen uns außerordentlich darüber und danken unseren Unterhändlern in Den Haag, daß es gelungen ist, auf diesem Gebiet zu einer Einigung zu kommen, und daß wir damit unseren guten Willen und die Bereitschaft, das Äußerste zu tun, unter Beweis gestellt haben.
    Ich sagte vorhin schon in meinem Bericht, ich hätte es begrüßt, wenn uns auch auf anderen Gebieten die gleiche Möglichkeit gegeben worden wäre, zu beweisen, daß es uns auch mit der Rückerstattung ernst gewesen wäre. Herr Kollege Arndt, Sie haben eben bemerkt, daß die Bundesregierung trotz des auch von Ihnen anerkannten guten Ergebnisses insofern gefehlt habe, als sie den Auswärtigen Ausschuß nicht unterrichtet habe. Ich habe mich inzwischen dahin unterrichten lassen, daß Herr Professor Böhm, der Leiter der Delegation, im Auswärtigen Ausschuß einen ganzen Tag lang zur Verfügung gestanden und über alle schwebenden Fragen Auskunft gegeben hat, ebenso wie er ja auch bei uns im Rechtsauschuß gewesen ist und auch uns auf alle Fragen, die wir in dieser Richtung an ihn- gestellt haben, Auskunft gegeben hat, so daß also die Möglichkeit einer Unterrichtung des Bundestages durchaus gegeben war.

    (Abg. Dr. Arndt: Aber nicht das paraphierte Abkommen! Das ist dem Ausschuß bis heute völlig unbekannt geblieben!)

    — Das paraphierte Abkommen ist, soweit ich unterrichtet bin, erst während der Parlamentsferien fertiggestellt worden und konnte infolgedessen, wenn uns an einer beschleunigten Verabschiedung der Vereinbarung lag, nicht nochmals dem Parlament vorher vorgelegt werden. Jedenfalls konnten


    (Dr. Weber [Koblenz])

    die Wünsche des Parlaments vorgebracht und in
    den Verhandlungen berücksichtigt werden.

    (Abg. Dr. Arndt: Der Ausschuß tagt seit 14 Tagen!)

    Sie begründen nun die Vorlage dieses Gesetzes damit, daß Sie sagen, es sei eine beschleunigte, ja eine sofortige Wiedergutmachung notwendig. Herr Kollege Arndt, ich darf Sie daran erinnern, daß gerade in dieser Hinsicht die 'Sachverständigen anderer Ansicht gewesen sind und betont haben, es sei die Befürchtung begründet, daß, wenn jetzt ein Bundesgesetz zur Regelung der Entschädigung erlassen würde, die Ausführung der Ländergesetze ins Stocken käme und daß es dann vielleicht anderthalb bis zwei Jahre dauern würde, bis das Bundesgesetz tatsächlich ausgeführt werden könne. Die Konferenz der Wiedergutmachungsbehörden hat wiederholt betont, sie lege größten Wert darauf, daß die Ländergesetze weiter in Funktion blieben und die Arbeiten der Länderentschädigungsbehörden nicht durch die Schaffung eines Bundesentschädigungsgesetzes ins Stocken kämen. Aus diesem Grunde sind sich meine Freunde und ich dahingehend schlüssig geworden, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen, der nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen ist, daß die Ländergesetze grundsätzlich in Kraft bleiben sollen und daß ein Bundesergänzungs- und -rahmengesetz geschaffen wird, welches die in den Ländergesetzen enthaltenen Lücken schließt.
    Was nun die vorliegende Gesetzesvorlage im einzelnen angeht, so bin 'ich glücklich feststellen zu können, daß Ihre Forderungen in dem Gesetz weitgehend mit den Vorschlägen, die in der Drucksache Nr. 3583 enthalten sind, übereinstimmen. Auch von dieser Stelle aus möchte ich 'betonen und -damit Ihren Anruf aufgreifen: es sollte gewisse Angelegenheiten geben, in denen trotz aller noch so tiefgehenden politischen Meinungsverschiedenheiten die Möglichkeit besteht, zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen. Von dieser Stelle aus ist vor wenigen Tagen betont worden, daß es in der Frage Gesamtdeutschland keine Meinungsverschiedenheiten geben und daß diese Frage nicht zum Gegenstand von Parteigezänk und Parteianträgen gemacht werden sollte. Das gleiche gilt nach meiner Meinung — so habe ich es auch im Ausschuß stets betont — für die Frage der Entschädigung und das große Gebiet der Wiedergutmachung insgesamt. Ich war glücklich, Herr Kollege Greve, daß es gelungen ist, durch eingehende Beratung im Ausschuß in dieser Hinsicht zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen. Wenn 'damit der Sache gedient wäre, dann hätte sich meine Arbeit, die ich in dieser Hinsicht geleistet habe, sehr wohl gelohnt. Ich wäre glücklich, wenn sie dazu beitragen würde, denjenigen, die Opfer der Verfolgung geworden sind, alsbald eine Entschädigung zu gewähren.
    Wir stimmen auch dem Antrag und seiner Begründung insofern zu, als darin festgestellt wird, daß sich diejenigen, die aus Überzeugung oder um des Glaubens und Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft Widerstand geleistet haben, ein Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes erworben haben. Ich habe bereits in meinem Bericht zum Ausdruck gebracht, auf welchen Kreis sich das bezieht und wer darauf keinen Anspruch erheben kann. Ich will es aber nochmals hervorheben: nach meiner Meinung kann diesen Anspruch nur derjenige erheben, der aus idealer Gesinnung und im Interesse des 'deutschen Volkes gehandelt 'hat, aber nicht derjenige, der —
    wie es eben bereits einmal von Herrn Kollegen Ewers betont worden ist — dem System der Gewalt Widerstand geleistet hat, um ein anderes System der 'Gewalt an die Stelle zu setzen, ein Gedanke, der ja auch im § 4 des SPD-Entwurfs an- klingt. Wir sind der Meinung, daß zwar letzten Endes über diese Vorgänge die Geschichte ein Urteil sprechen wird — da stimme ich Ihnen, Herr Kollege Ewers, zu —; aber wir sind berufen und verpflichtet, 'denjenigen, die aus idealer 'Gesinnung heraus und im Interesse des 'deutschen Volkes Leben und Freiheit riskiert haben, hier die Anerkennung auszusprechen. Das soll mit der Annahme des vorliegenden Antrags geschehen. Diese Leute, die Männer vom 20. Juli, haben sich wirklich ein Verdienst um das Wohl des deutschen Volkes erworben, zum mindesten 'insofern, wenn sie auch mit ihrem Unternehmen selbst gescheitert sind, als sie uns im Ausland wieder glaubwürdig gemacht haben,

    (Zustimmung bei der CDU)

    wenn wir betonen, daß wir alles getan haben, daß wir das Letzte getan haben, um der Gewaltherrschaft Widerstand zu leisten.
    In § 1 des Gesetzentwurfes der SPD heißt es nun, daß dieses Verhalten rechtmäßig gewesen sei. Ich habe bereits im Ausschuß betont, daß wir Bedenken tragen, eine 'derartige Feststellung in einem Gesetz vorzunehmen. Die Feststellung der Rechtmäßigkeit ist Sache der Gerichte und nicht Sache eines Parlaments. Wir können, wie wir es tun, dem Widerstand die Anerkennung aussprechen; aber wir sollten uns enthalten, uns 'hier Aufgaben zuzumuten, die dem Parlament als solchem nicht zufallen, die nicht zu seiner Zuständigkeit gehören. Man hat — ich habe das damals auch betont — doch noch in Erinnerung, daß sich etwas Ähnliches auf einem andern Gebiet in fürchterlicher Weise 1934 ereignet hat, wo man auch Vorgänge gesetzmäßig schlechthin für Rechtens erklärt hat, die das gröbste Unrecht waren. Deshalb sollten wir in derartigen Formulierungen sehr vorsichtig sein. Ich melde jedenfalls unsere Bedenken in dieser Richtung an. Aus diesem 'Grunde, Herr Kollege Ewers, ergibt sich auch für uns nach den Ausführungen, die sich vorher gemacht habe, daß wir nicht in der Lage sind, Ihrem Änderungsantrag zuzustimmen.
    Auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs zur Anerkennung des deutschen Widerstandes und zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts einzugehen, halte ich nicht mehr für notwendig, nachdem ich festgestellt habe, daß dieser Gesetzentwurf die Forderungen, die der Rechtsausschuß in seinen Empfehlungen für den neuen Gesetzentwurf aufgestellt hat, weitgehend berücksichtigt. Ich habe nur zu § 7 Abs. 2 zu betonen, daß es uns zu weitgehend erscheint und von uns abgelehnt wird, daß als Ehegatte des Verfolgten auch eine Person angesehen wird, die mit dem Verfolgten in eheähnlicher Gemeinschaft lebte. Wir haben ein Gesetz geschaffen, um derartige Verhältnisse nachträglich zu legalisieren. Es könnte allenfalls' in Frage kommen, daß demjenigen, der damals wegen der Verfolgung nicht in der Lage war, vor den Standesbeamten zu treten, eine Entschädigung zugesprochen würde, so wie wir dies Unrecht auch an den noch Lebenden durch die Schaffung eines besonderen Gesetzes gutgemacht haben. Aber über diese Einzelheiten wird man später im Ausschuß sprechen können.
    Was nun die Rückerstattung angeht, so gebe auch ich hier nochmals dem Bedauern Ausdruck, daß es


    (Dr. Weber [Koblenz)


    (A) uns nicht möglich war, diese Materie in eigener Zuständigkeit zu regeln. Ich glaube, die Verfolgten hätten sich dabei nicht schlechter gestanden, und es wäre wohl eine Regelung herausgekommen, die nicht neues Unrecht geschaffen hätte, wie es jetzt leider der Fall ist. Das wissen wir alle, die wir mit diesen Dingen in der Praxis befaßt sind. Vor allen Dingen sollte man auch erkennen, daß viele Richter bei der Anwendung dieses Gesetzes in Gewissensnot kommen. Selbst das höchste Gericht der französischen Zone, das Obergericht in Rastatt, hat dieser Gewissensnot Ausdruck gegeben, als es kraft Gesetzes gezwungen war, die Umstellung 10 : 1 auszusprechen, und in einer Eingabe an den französischen Hohen Kommissar gebeten, eine Änderung des Rückerstattungsgesetzes in der französischen Zone herbeizuführen und dem Richter anheimzugeben, hier eine Regelung nach Recht und Billigkeit zu treffen. Wir haben das noch nicht erreichen können. Ich glaube aber, daß wir im Interesse der Befriedung, im Interesse dessen, daß wir das erneute Aufkommen einer antisemitischen Strömung verhindern wollen, alles tun sollten, um hier einen gerechten und billigen Ausgleich herbeizuführen, daß wir uns also auch weiterhin bemühen sollten, eine Änderung der Vereinbarung herbeizuführen im Sinne — das betone ich nachdrücklich — einer gerechten und billigen Lösung. Wir glauben aber, daß es im Augenblick nicht möglich ist, mehr zu tun, als es Ihnen im Vorschlag des Ausschusses vorgeschlagen wird. Auch das erfordert erneut von der Bundesrepublik erhebliche Mittel. Wir müssen uns bei dem, was wir tun, immer im Rahmen des Möglichen halten. Rechtsstaat ist eine kostspielige Sache, habe ich schon mehrfach betont; aber es geht ja nun nicht an, die


    (B) Forderungen so zu überspannen, daß wir nicht in der Lage sind, sie zu erfüllen. Was wir hier vorgeschlagen haben, glauben wir verantworten zu können. Wenn das geschieht, werden die gröbsten Härten und Unbilligkeiten beseitigt werden können. Wir dürfen aber, wie ich betone, dabei nicht stehenbleiben, wir müssen weiter alles tun, um auch auf diesem Gebiet Recht und Gerechtigkeit wieder zum Durchbruch zu verhelfen.


    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu Punkt 4a. Das ist der Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 3583. Dazu liegen zwei Änderungsanträge vor, zunächst der Änderungsantrag zu Ziffer I auf Umdruck Nr. 653. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben.

(Zurufe.)

— Das ist der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei, Umdruck Nr. 653. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Weiter liegt vor ein Änderungsantrag der Fraktion der Föderalistischen Union zu Ziffer II auf Umdruck Nr. 656. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die Mehrheit waren die ablehnenden Stimmen; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ausschußvorlage. Ich bitte diejenigen, die zustimmen,
die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Dann liegt vor unter 4 b das Initiativgesetz der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 3472. Dazu ist beantragt, die Angelegenheit an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführenden Ausschuß zu übergeben.

(Abg. Dr. Greve: Nein, ausschließlich!)

Außerdem ist im Laufe der Debatte die weitere Behandlung durch den Ausschuß für Geld und Kredit beantragt worden.
Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den federführenden Ausschuß ab. Ich bitte diejenigen, die für die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführenden Ausschuß sind, die Hand zu heben. — Das ist zweifellos die Mehrheit; angenommen.
Wir stimmen nunmehr darüber ab, die Sache zusätzlich an den Ausschuß für Geld und Kredit zu geben. Ich bitte die Damen und Herren, die dafür sind, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Damit ist der Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Arbeitsgerichtsgesetzes (Nr. 3516 der Drucksachen, Umdruck Nr. 647).
Der Ältestenrat schlägt für die Aussprache eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vor. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Zur Begründung hat das Wort der Herr Bundesarbeitsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute liegt Ihnen ein arbeitsrechtliches Gesetz vor, das von sehr weitgehender Bedeutung ist. Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet, auf dem die Gerichtsbarkeit so unmittelbar formend in die Rechtsgestaltung eingreift wie in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte haben in den letzten Jahrzehnten zur Entwicklung der Sozialpolitik maßgebende Beiträge geleistet. Ein Gesetz, das die Zuständigkeit, die Einrichtung der Arbeitsgerichte und das Verfahren vor ihnen regelt, verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit.
    Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat sich als Sondergerichtsbarkeit entwickelt. Der Gedanke dieser Sondergerichtsbarkeit ist von Frankreich zu uns gekommen und hat später im rheinischen Arbeitsgerichtsgesetz und in der Errichtung und Bildung der Gewerbe- und Kaufmannskammern und -gerichte seine weitere Entwicklung gehabt. Ihren Abschluß hat diese Entwicklung in dem Erlaß des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23. Dezember 1926 gefunden. Dieses Gesetz, das Arbeitsgerichte für die erste Instanz, Landesarbeitsgerichte als Berufungsinstanz und das Reichsarbeitsgericht als Revisionsspitze vorsah, hat sich unbedingt bewährt. In der für diese Gerichtsbarkeit charakteristischen engen Verbindung mit dem Arbeitsleben, die insbesondere durch die Mitwirkung der Beisitzer aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen gewährleistet ist, haben sich diese Gerichte durch ihre lebensnahe Rechtsprechung in weitem Maße das Vertrauen der werktätigen Bevölkerung erworben.
    Wie Ihnen erinnerlich sein wird, ist die nach der Kapitulation zunächst zum Stillstand gekom-


    (Bundesarbeitsminister Storch)

    meng Arbeitsgerichtsbarkeit durch das Kontrollratsgesetz Nr. 27 wieder ins Leben gerufen worden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind dann in einer Reihe von Ländern eigene Arbeitsgerichtsgesetze erlassen worden, die zum Teil voneinander abweichen. Durch diese Entwicklung ist teilweise eine Zersplitterung des Rechts eingetreten. Darüber hinaus hat das Fehlen einer obersten Instanz für Arbeitssachen zur Folge gehabt, daß in wichtigen Fragen des Arbeitsrechts eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Bundesgebietes nicht mehr gewährleistet war. Dies hat zu dem dringenden Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Arbeitsgerichtsregelung und nach der Einrichtung eines Bundesarbeitsgerichts geführt, das die Krönung eines organischen Aufbaues der Arbeitsgerichtsbarkeit bilden soll. Diesem Wunsch soll durch die Verabschiedung des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes entsprochen werden.
    In den verfahrensrechtlichen Vorschriften sind die mit der Kleinen Justizreform vom 1. Oktober 1950 eingeführten Neuerungen auf dem Gebiet des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozeßordnung berücksichtigt worden. Es kann nicht Sache dieser kurzen Einführungsworte sein, zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen. Die Begründung, die dem Gesetzentwurf beigegeben ist, gibt Ihnen Auskunft über die Motive der Neuregelung. Ich darf auf diese Begründung besonders verweisen. Im Streit der Meinungen darüber, ob gemäß Art. 96 des Grundgesetzes eine einheitliche oberste Instanz für die Gebiete der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit geschaffen werden oder ob eine Trennung der beiden Gerichtsbarkeiten erfolgen soll, ist im Entwurf ein besonderes oberstes Gericht vorgesehen. Für Arbeits) sachen soll also hier eine besondere oberste Gerichtsbarkeit entstehen. Der Entwurf folgt damit dem Beschluß des Bundestages vom 24. Oktober 1951, der sich in diesem Sinne ausgesprochen hat.
    Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß dieses neue Gesetz unserer durch Jahrzehnte bewährten Arbeitsgerichtsbarkeit wieder eine feste Grundlage gibt und eine einheitliche, weiterhin fortschrittliche Rechtsprechung in Arbeitssachen sichert.

    (Beifall.)

    Vizeprasident Dr. Schäfer: Das Wort hat Herr Abgeordneter Sabel.