Rede von
Karl
Bergmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Die sozialdemokratische Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, daß die Arbeitnehmer neben den Anteilseignern im Aufsichtsrat paritätisch vertreten sein müssen. Die Sozialdemokratische Partei ist mit der Mehrheit der Arbeitnehmer einer Meinung, daß die Fehler der privatkapitalistischen Wirtschaftsform, die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht in der Hand von wenigen, nur durch die gleichberechtigte Mitbestimmung verhindert werden kann.
In der zweiten Lesung haben Sie unseren Antrag abgelehnt. Schon das christlich-demokratische Blatt „Die soziale Ordnung" bringt in der Sondernummer „Betriebsverfassungsgesetz" zum Ausdruck, daß die Formulierungen des „Arbeitskreises Mitbestimmung" gegenüber dem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion nicht tragbare Einschränkungen erfahren haben. Dabei wurde die Wiedereinführung der „mindestens-ein-Drittel-Formel" gefordert. Wenn Sie noch zu dieser Formulierung stehen, dann müssen Sie heute unserem Antrag zustimmen. Dadurch hätten die Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch freie Vereinbarung oder Tarifvertrag mit der Kapitalseite über das Drittel hinaus ihre Mitarbeit zu verstärken und die Parität festzulegen.
Bei der kritischen Betrachtung der Gründe für die Ablehnung der berechtigten Forderung der Arbeitnehmer, paritätisch im Aufsichtsrat vertreten zu sein, hört man das Argument, die Arbeitnehmer würden im Aufsichtsrat nicht genügend zum Wohle des Unternehmens wirken. Gerade umgekehrt ist es richtig. Jeder Beschäftigte, ob Arbeiter oder Angestellter, ob Hilfsarbeiter, Facharbeiter oder leitender Angestellter, sie alle wollen einen guten und gesicherten Arbeitsplatz, dazu ein Einkommen, um sich und ihren Familien ein anständiges Leben zu sichern. So ist der Arbeitnehmer schon von Natur aus daran interessiert, daß sein Werk, sein Unternehmen rationell arbeitet und eine gute Beschäftigungslage sichert. Er wird sich nicht auf Spekulationsgeschäfte einlassen und damit letzten Endes seine Eixstenz noch gefährden.
Sehen Sie sich das Ergebnis der jahrelangen Erfahrungen in den entflochtenen Werken an! Sie selbst waren dabei, die Mitglieder des Arbeitsausschusses, bei der Besichtigung und Aussprache im Hüttenwerk Oberhausen. Dort hat Herr Dinkelbach — einer Ihrer Leute! — klar und deutlich ausgesprochen, daß der Aufbau und die Erfolge nur mit den Gewerkschaften und den Arbeitnehmern erreicht werden konnten. Er forderte von den Parlamentariern, die damalige Arbeitsgrundlage auch gesetzlich festzulegen. Wir befürworten die Wahl der Aufsichtsräte durch die gewählten Betriebsräte. Darin sehen wir eine weitaus größere Gewähr dafür, daß persönlich geeignete Arbeitnehmer und sachlich und fachlich geeignete Personen in die Aufsichtsräte gewählt werden.
Auch die Frage, ob es nur Betriebsangehörige sein sollen, ist umstritten. Aber da sagt die Zeitschrift „Soziale Ordnung":
Der Wahlmodus ist nach unserer Auffassung eine reine Zweckmäßigkeitsfrage.
Sie sagt dann weiter:
Wenn die Belegschaft die Entsendung von Betriebsfremden wünscht, so soll diesem Wunsche stattgegeben werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie zu diesem Grundsatz heute noch stehen, dann stimmen Sie unserem Antrag auf Umdruck Nr. 634 Ziffer 11 zu. Für Ziffer 1 unseres Antrages beantragen wir namentliche Abstimmung.