Rede von
Liesel
Kipp-Kaule
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das personelle Mitbestimmungsrecht hat in den Ausschußberatungen einen großen Raum eingenommen, und ich beziehe mich auf die Ausführungen meines Kollegen Richter in der zweiten Lesung. Aber ich bin doch etwas erstaunt darüber, daß sich in der Zwischenzeit — d. h. zwischen der zweiten und dritten Lesung — eine weitere Verschlechterung in § 60 Abs. 1 nach dem Willen der Regierungskoalition abzeichnet. Während wir zuerst bei fünf Arbeitnehmern standen, fand eine weitere Verschlechterung statt, indem man die Zahl auf zehn Arbeitnehmer heraufsetzte, und nun sehen wir auf dem Umdruck Nr. 636, daß jetzt erst bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht gegeben werden soll, in personellen Fragen und Angelegenheiten mitzuwirken und mitzubestimmen. Sie können sich vorstellen
— und das ist des öfteren in den vergangenen Tagen von den verschiedensten Rednern meiner Fraktion betont worden, oder zumindest haben sie es durchblicken lassen —, daß wir der Auffassung sind und daher fordern, daß das soziale, personelle und wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht als ein unteilbares Ganzes angesehen werden muß. Wir können auch nicht zugeben, daß sich das personelle Mitbestimmungsrecht im Betrieb nur auf die untere Ebene der Fach- und Hilfsarbeiter oder der angelernten und gelernten Arbeiter beschränken kann, sondern wir sind der Auffassung, daß gerade bei den leitenden Angestellten im Betrieb das personelle Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gegeben werden soll. Die Meinungen sind geteilt. Ich brauche weitere Ausführungen in dieser Frage nicht mehr zu machen, nachdem mein Kollege Richter das Für und Wider des Mitbestimmungsrechts in personellen Fragen herausgestellt hat. Aber wir sind doch der Auffassung, daß Sie, wenn Sie den betrieblichen Frieden wollen, von dem Sie soviel geredet haben, und ihn garantiert sehen wollen, auch dem Betriebsrat die Möglichkeit zugestehen müssen, daß er gerade in der Frage der Personalpolitik des Betriebs auf der höheren Ebene der leitenden Angestellten mitbestimmt. Deswegen schlagen wir Ihnen noch einmal auf Umdruck Nr. 634 eine entsprechende Formulierung der §§ 60 bis 66 vor. Ich habe den Auftrag, Sie namens meiner Fraktion zu bitten, diesen Paragraphen in unserer Formulierung Ihre Zustimmung nicht zu versagen.