Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich darf, nachdem Sie diese Anträge und den Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Bucerius zur Kenntnis genommen haben,. zunächst über den von Herrn Abgeordneten Mellies vorgetragenen Bericht, den Antrag des Haushaltsausschusses, Drucksache Nr. 3542, abstimmen lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses. Der Einzelplan XXII ist angenommen.
Entsprechend Ihrem Wunsch erledigen wir dann den Punkt 18 der Tagesordnung von heute, Donnerstag, die Drucksache Nr. 3612, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin unter Berücksichtigung der Änderung und der Ergänzung. Ich darf annehmen, daß diese Änderung und Ergänzung von den Antragstellern gemeinsam eingebracht wird. — Der Ältestenrat schlägt Ihnen Verzicht auf eine Besprechung vor. — Das Haus ist damit einverstanden. Damit ist die erste Beratung dieses Gesetzes erledigt.
Ich komme zur
zweiten Beratung.
Ich rufe auf Art 1, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Einleitung und Überschrift. Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die ganz überwiegende Mehrheit des Hauses. Diese Artikel, Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Aussprache entfällt, Einzelberatungen ebenfalls, da Änderungsanträge nicht gestellt sind. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin — Drucksache Nr. 3612 — in der Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von den Plätzen zu erheben. — Ich darf annehmen, daß die Damen und Herren, die nicht aufgestanden sind, dagegen stimmen. — Danke schön! Das Ge-
setz ist gegen wenige Stimmen angenommen worden urid damit erledigt.
Ich rufe auf den
Einzelplan XXIII — Allgemeine Finanzverwaltung .
Berichterstatter ist ebenfalls Herr Abgeordneter Wacker. Bitte, wollen Sie das Wort nehmen, Herr Abgeordneter.
Wacker Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Einzelplan XXIII — Allgemeine Finanzverwaltung —, der, wie bekannt, die Aufgabe hat, den Zuschußbedarf der übrigen Etats zu decken und den Ausgleich des Haushalts zu bringen, hatte ich bei der Beratung des Hauptplans 1951 in der Sitzung des Bundestags vom 17. Oktober 1951 berichtet, daß der Ausgleich des Haupthaushaltsplans noch keine besonderen Schwierigkeiten bot, weil es sich damals im wesentlichen um einen Überrollungshaushalt handelte. Die Deckung der im Hauptplan 1951 enthaltenen Mehrausgaben gegenüber 1950 erfolgte lediglich durch das konjunkturell bedingte Mehraufkommen der Bundessteuern auf Grund der bei Beginn des Rechnungsjahres, also am 1. April 1951 geltenden Sätze. Einnahmen aus der Erhöhung der Sätze der Umsatzsteuer oder aus der Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und der Körperschaftsteuer spielten noch keine Rolle, ebenso nicht Einnahmen aus neuen Steuerarten.
Im vorliegenden Nachtrag einschließlich Ergänzung ist, zum Ausgleich der Mehrausgaben nunmehr das Mehraufkommen auf Grund von Gesetzen veranschlagt, die inzwischen, d. h. seit dem 1. April 1951, vom Bundestag verabschiedet sind und dem Bund erhöhte Einnahmen zuführen. Hierzu gehören in erster Linie das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes vom 28. Juni 1951, ferner das sogenannte Dritte Überleitungsgesetz vom 4. Januar 1952, das die finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin regelt.
Hier darf ich in Erinnerung bringen, daß nach dem letzten Gesetz alle Steuereinnahmen aus Besitz- und Verkehrsteuern und aus Zöllen und Verbrauchsteuern, soweit sie nach Art. 108 des Grundgesetzes dem Bund zustehen, nunmehr auch im Lande Berlin erhoben werden und dem Bund zufließen. Dies ist im Nachtrag 1951 äußerlich dadurch kenntlich gemacht, daß bei den Einnahmen jeweils ein besonderer sogenannter B-Titel aufgeführt ist, bei dem die im Lande Berlin erhobenen Besitz- und Verkehrsteuern, Zölle und Verbrauchsteuern veranschlagt sind. Außerdem gehört hierher das Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 vom 23. Oktober 1951, nach dem, wie Ihnen bekannt, 27 v. H. des Aufkommens im Rechnungsjahr 1951 von den Ländern an den Bund abzuliefern sind. Auch das Land Berlin hat auf Grund des erwähnten Dritten Überleitungsgesetzes diese 27 v. H. abzuführen.
In Auswirkung dieser Gesetze — außerdem für andere Steuern auf Grund von neuen Schätzungen — sind nunmehr im Nachtrag Beträge an Mehraufkommen bei Einnahmen veranschlagt, und zwar — wie sich ergeben hat — sind diese Mehreinnahmen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Wirtschaftsentwicklung und des bisherigen Aufkommens sorgfältig veranschlagt worden.
Ich gebe einige Summen der im Nachtrag 1951 veranschlagten Mehreinnahmen nur für die wichtigeren Steuern wieder. Ich nenne hier die Umsatzsteuer im Bundesgebiet mit 950 Millionen DM, die gleiche Steuer für Berlin mit 249 Millionen DM; die Umsatzausgleichsteuer im Bundesgebiet 75 Millionen DM, für Berlin 5,7 Millionen DM; die Beförderungsteuer im Bundesgebiet 5 Millionen DM und für Berlin 1,9 Millionen DM; die Zölle im Bundesgebiet 140 Millionen DM und für Berlin 20 Millionen DM; die Tabaksteuer in Berlin 110 Millionen DM; die Kaffeesteuer im Bundesgebiet 15 Millionen DM und für Berlin 14 Millionen DM; die Zuckersteuer im Bundesgebiet 15 Millionen DM und für Berlin 19 Millionen DM; die Mineralölsteuer für Berlin 12 Millionen DM. Ein Mehraufkommen aus dem Branntweinmonopol im Bund 25 Millionen DM und für Berlin 18 Millionen DM.
Für das Rechnungsjahr 1951 sind im Hauptplan einschließlich Nachtrag und Ergänzung bei den Hauptsteuern folgende Beträge insgesamt veranschlagt, und zwar einschließlich Berlin: Umsatzsteuer 6 599 Millionen DM; Umsatzausgleichsteuer 280 Millionen DM; Beförderungsteuer 306 Millionen DM; Tabaksteuer 2 310 Millionen DM; Kaffeesteuer 399 Millionen DM; Zuckersteuer 434 Millionen DM; Branntweinmonopol 518 Millionen DM; Zölle 1 060 Millionen DM.
Hierzu ist noch in Kap. 12 der Einnahmen in Erwartung von Mehrerträgen aus Besitz- und Verkehrsteuern und Verbrauchsteuern ein Globalbetrag als „Mehrertrag aus Steuern" in Höhe von 225 Millionen DM veranschlagt worden. Weiterhin konnte im Nachtrag für die Abgabe Notopfer Berlin ein Mehrbetrag von 25 Millionen DM gegenüber dem Ansatz von 600 Millionen DM im Hauptplan angesetzt werden.
Für den Anteil des Bundes am Reingewinn der Bank Deutscher Länder ist gegenüber dem Ansatz von 80 Millionen DM im Hauptplan ein Mehrbetrag von 60 Millionen DM veranschlagt. Diese Steigerung ist damit begründet, daß durch Beschluß des Zentralbankrats vom 11. Oktober 1951 der Diskontsatz und der Lombardsatz der Bank Deutscher Länder im Verkehr- mit den Landeszentralbanken mit Wirkung vom 1. Juli 1951 erhöht worden sind.
Von besonderer Bedeutung ist im Nachtrag der Einnahmeansatz für den Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 27 v. H. mit 1 863 Millionen DM im Bundesgebiet und für Berlin mit 56 Millionen DM. Dabei ist ein Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder im Gesamtbetrag von 6 900 Millionen DM zugrunde gelegt. Infolge Ansatzes dieses Betrages mit 1 863 Millionen DM mußte allerdings der Ansatz des Hauptplans „Vorauszahlung der Länder auf Beitragsverpflichtungen an den Bund" in Höhe von 1 200 Millionen DM abgesetzt werden.
Als Beitrag der Länder finden wir noch unter den Einnahmen einen Betrag von 205,7 Millionen DM, den die Länder zur Deckung des Fehlbetrages des Bundeshaushalts aus dem Rechnungsjahr 1949 in Höhe von 244 Millionen DM auf Grund des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 vom 7. Juni 1950 für rückständige Beträge aus der zweiten Subventionsperiode für 1949 und für rückständige Steuerablieferungen aus dem Rechnungsjahr 1949 zu zahlen haben.
Schließlich sind noch veranschlagt gewesen je 100 Millionen DM für die geplante Aufwandsteuer
und für Gebühren für die Benutzung der Bundesautobahnen. Da die hierfür vorgelegten Gesetzentwürfe von der Bundesregierung wegen der bekannten Schwierigkeiten nicht weiter verfolgt wurden, sind im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister diese beiden Beträge von je 100 Millionen DM vom Haushaltsausschuß gestrichen und der schon erwähnte Globalansatz „Mehrertrag an Steuern" im Hinblick auf die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen um 200 Millionen DM erhöht worden. Dieser Globalansatz konnte schließlich neben einem Betrag von 3 Millionen DM zur Deckung eines Betriebsmittelvorschusses für die Zollkleiderkasse noch um den Betrag von 91 Millionen DM erhöht werden zugunsten des Wohnungsbaues infolge Wiederübernahme des hierfür vorgesehenen Ansatzes im außerordentlichen Haushalt in den ordentlichen Haushalt. Der Ansatz im Kapitel 12 der Einnahme des Nachtrags, Mehrertrag an Steuern, beträgt demnach nunmehr entsprechend dem Antrag des Haushaltsausschusses 519 Millionen DM.
Vergessen möchte ich nicht, den Einnahmebetrag von 112 Millionen DM für rückständige Interessenquoten der Länder aus dem Jahre 1950 zu erwähnen, der im wesentlichen im Jahre 1951 auch eingegangen ist, und schließlich den Minderansatz von 50 Millionen DM für Ablieferung der Bundesbahn. Im Hauptplan war dieser Betrag noch als Einnahme veranschlagt, weil bis zur Verabschiedung des Bundesbahngesetzes eine rechtliche Grundlage für die Leistung der Bundesbahn noch vorlag, obwohl sie tatsächlich in den beiden vorhergehenden Jahren ihre Verpflichtung zur Ablieferung nicht mehr erfüllen konnte. Nach dem inzwischen mit Wirkung vom 1. April 1951 ergangenen Bundesbahngesetz ist aber eine Ablieferung der Bundesbahn der nun nicht mehr vorgesehen.
In der Ergänzung zum Nachtrag ist als Einnahme lediglich die Kohlenabgabe in Höhe von 68,7 Millionen DM neu veranschlagt. Sie ist eine zweckgebundene Einnahme und ein durchlaufender Posten. Sie muß ausschließlich zur Deckung der Ausgaben nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 verwendet werden. Der entsprechende Ausgabeposten ist in der Ergänzung zum Nachtrag zum Einzelplan XIV — Wohnungsbauministerium — veranschlagt.
Wie uns im Haushaltsausschuß von dem Vertreter des Bundesfinanzministeriums berichtet worden ist, entsprechen die veranschlagten Einnahmen im wesentlichen dem tatsächlichen Ist-Ergebnis, wenigstens für die ordentlichen Einnahmen aus Steuern und Zöllen. Das ist immerhin ein ganz erfreuliches Ergebnis vorsichtiger und richtiger Schätzung der Steuereinnahmen.
Was nun die Ausgaben betrifft, so sind im Nachtrag im ordentlichen Haushalt als wesentlich- ster Ausgabeposten veranschlagt die Mittel zur Deckung des Fehlbetrags aus dem Rechnungsjahr 1949 in Höhe von 244 Millionen DM, und zwar auf Grund des § 75 der Reichshaushaltsordnung, der vorschreibt, daß der Fehlbetrag eines Rechnungsjahres spätestens in den Plan für das zweitnächste Rechnungsjahr als ordentliche Ausgabe einzustellen ist. Ich hatte schon bei der Darstellung der Einnahmen erwähnt, daß diese Ausgabe durch den Beitrag der Länder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes für 1949 im wesentlichen gedeckt wird.
Weiter ist bei Kap. 9 ein Betrag von 26 Millionen DM zur Verstärkung der Mittel für persönliche Verwaltungsausgaben zu finden, der durch die 20%ige .Grundgehaltserhöhung für Beamte und Angestellte erforderlich geworden ist.
Im außerordentlichen Haushalt des Nachtrags ist lediglich das Darlehen an das Land Schleswig-Holstein zur Steigerung seiner Wirtschaftskraft in Höhe von 40 Millionen DM veranschlagt.
In der Ergänzung zum Nachtrag sind bei den fortdauernden Ausgaben neben gewissen Erhöhungsbeträgen für Versorgungsbezüge an Ruhegehältern, Wartegeldern, Witwen- und Waisengeldern infolge Neuberechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach Erhöhung der Grundgehälter um 20 v. H. und für Beihilfen in Notfällen 65 000 DM für außergewöhnlichen Aufwand deutscher Delegationen und Dienststellen im Verkehr mit dem Ausland veranschlagt. Hier schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß die Herabsetzung des Betrages von 65 000 DM auf nur 35 000 DM vor, da der Ausschuß der Ansicht war, daß dieser Betrag zusammen mit der im Hauptplan vorgesehenen Summe von 100 000 DM für das Rechnungsjahr 1951 ausreichend sei.
Bei den einmaligen Ausgaben ist neu ein Ansatz für den Zuschuß an die Kurhessische Kupfer-und Schieferbergbau G.m.b.H. in Höhe von 1,7 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß schlägt hier eine Erhöhung des Zuschusses um 200 000 DM auf 1,9 Millionen DM vor. Die Geschäftsanteile der Kurhessischen Kupfer- und Schieferbergbau G.m.b.H. in Sontra in Hessen befinden sich im Besitz des Bundes. Der Betrieb der Gesellschaft ist zwar nicht gerade rentabel und verlangt verlorene Zuschüsse, weil die Kupferergiebigkeit nicht so groß ist, daß die laufenden Unkosten gedeckt werden können. Die Aufrechterhaltung des Betriebes ist jedoch aus arbeits- und wirtschaftspolitischen Gründen dringend notwendig, zumal auch ein erheblicher Mangel an Kupfervorkommen in der Bundesrepublik besteht.
Für die Zahlung an Länder auf Grund des Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften vom 15. August 1950 mußte ein Betrag von 1,1 Millionen DM eingesetzt werden. Die Forderungen der Länder gegen den Bund als Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebiets ergeben sich daraus, daß vor der Währungsumstellung die Länderkassen bei der auftragsweisen Erledigung von Kassengeschäften für bitonale Verwaltungseinrichtungen in Vorlage getreten sind.
Schließlich finden wir noch einen Ausgabeposten von 10 Millionen DM für die Zahlung an Nordrhein-Westfalen für Ersteinrichtung der Bundesverwaltungen in Bonn. Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der ersten Einrichtungen des Bundeshauses und der Dienstgebäude für die verschiedenen Bundesdienststellen in Bonn im Laufe des Jahres 1949 Aufwendungen in Höhe von über 15 Millionen DM gemacht, deren Erstattungsfähigkeit vorläufig jedoch nur bis zur Höhe von rund 10 Millionen DM anerkannt werden kann. Die Verhandlungen hierüber zwischen dem Bundesfinanzministerium und Nordrhein-Westfalen sind aber noch nicht abgeschlossen. Im Zusammenhang hiermit steht auch die Übertragung des Eigentums am Bundeshaus auf den Bund. Hier macht NordrheinWestfalen immer noch Vorbehalte und Schwierigkeiten. Der Haushaltsausschuß ist daher der Ansicht gewesen, daß vor Auszahlung des Betrages an Nordrhein-Westfalen diese Angelegenheit bereinigt werden muß, und schlägt deshalb dem
Hohen Hause vor, daß der Betrag von 10 Millio-
nen DM mit einem Sperrvermerk versehen wird.
Bei den Ausgaben des außerordentlichen Haushalts der Ergänzung erscheinen für Beteiligungen des Bundes durch ein weiteres Darlehen an die Aktiengesellschaft für Berg- und Hüttenbetriebe Watenstedt-Salzgitter ein Betrag in Höhe von 2,5 Millionen DM, außerdem als neuer Posten für die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an der tisterreichisch-Bayerische Kraftwerke AG, Simbach, und für ein Darlehen an die Deutsche Werke Kiel AG je 5 Millionen DM. Bei der Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG soll das Grundkapital auf 40 Millionen DM erhöht werden. Von diesem Betrag sollen Österreich 20 Millionen DM und das Land Bayern und die Inn-Werke AG je 10 Millionen DM übernehmen. Bei der Deutsche Werke Kiel AG, die im Besitze des Bundes ist, sollen mit dem Darlehen die Verluste durch Bombenschäden und Demontage wieder ersetzt werden, die zu decken die Gesellschaft selbst nicht in der Lage ist.
Schließlich hat der Haushaltsausschuß auch wieder die weiterhin veranschlagten Ausgaben für Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn — Kap. 14 — geprüft. Der Haushaltsauschuß schlägt Ihnen vor, den veranschlagten Ergänzungsbetrag von 1,6 Millionen DM zu genehmigen. Er ist im wesentlichen bestimmt für die Fortsetzung des Erweiterungsbaus für das Bundesfinanzministerium, für die Erweiterungsbauten für die in der Ermekeilkaserne untergebrachten Dienststellen und für die Kosten des Erweiterungsbaus des Bundeshauses.
Das sind die wesentlichen Ausführungen, die ich als Berichterstatter zum Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung zu machen habe. Ich darf zum Abschluß vielleicht noch die Abschlußzahlen des Gesamtplans für den Nachtrag einschließlich Ergänzung anführen, wie sie sich durch den Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans XXIII ergeben. Die Regierungsvorlage schloß im ordentlichen Nachtragshaushalt und Ergänzungshaushalt ab mit 3477,8 Millionen DM, im außerordentlichen Haushalt mit 2240,8 Millionen DM, zusammen mit 5718,6 Millionen DM. Nach den Änderungsanträgen des Haushaltsausschusses ergeben sich nunmehr für Nachtrag und Ergänzung zusammen folgende Zahlen: ordentlicher Haushalt 3571,7 Millionen DM, außerordentlicher
Haushalt 2140,8 Millionen DM, zusammen 5712,5 Millionen DM. Die wesentliche Änderung liegt her im außerordentlichen Haushalt angesetzte Betrag von 100 Millionen DM auf den ordentlichen Haushalt verlagert worden ist.
Der Abschluß des gesamten Bundeshaushalts 1951 — also Hauptplan zuzüglich Nachtrag einschließlich Ergänzung — ergibt alsdann im ordentlichen Haushalt den Betrag von 17 363,4 Millionen DM, im außerordentlichen Haushalt den Betrag von 3709,6 Millionen DM, zusammen 21 073 Millionen DM.
Der Haushaltsausschuß hat den Ihnen vorliegenden Nachtrag zum Einzelplan XXIII und die Ergänzung hierzu mit den von mir angeführten Anderungen gebilligt und bitte das Hohe Haus, den Vorlagen zuzustimmen.