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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9931 223. und 224. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 223. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 9932A, 9935D, 9953B, 9973D, 9990B, 10006D Eintritt des Abg. Niebes in den Bundestag 9932A Zur Tagesordnung: betr. Absetzung der zweiten Beratung der Gesetzentwürfe über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 1546, 3585 der Drucksachen) bzw. Veränderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte: Richter (Frankfurt) (SPD) 9932B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 9933D Paul (Düsseldorf) (KPD) 9933B Sabel (CDU) 9933D Dr. Wellhausen (FDP) 9934A Schoettle (SPD) 9934B Harig (KPD) 9934C Abstimmung 9934D, 9935A betr. Überlastung der Tagesordnung: Dr. Reismann (FU) 9935A, C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 3493 der Drucksachen) . 9935D Margulies (FDP), Anfragender . . 9935D Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 993'7D Kriedemann (SPD) 9939A Niebergall (KPD) 9940B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD 9940C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenraub durch den sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst in West-Berlin (Nr. 3592 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Schutz der Berliner Bevölkerung (Nr. 3580 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Menschenraub in Berlin (Nr. 3591 der Drucksachen) 9940C Brookmann (CDU), Anfragender 9940D Dr. Henn (FDP), Antragsteller . 9942A Brandt (SPD), Antragsteller . . 9942D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 9944A Beschlußfassung über die Anträge Nrn. 3580, 3591 der Drucksachen 9945B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618) 9945C, 9953B Sabel (CDU): als Berichterstatter . . . . 9945D, 9946B schriftlicher Bericht . 10010 Richter (Frankfurt) (SPD) 9945D Erster Teil, Allgemeine Vorschriften, §§ 1 bis 5: Wönner (SPD) 9946C, D Böhm (SPD) 9947D, 9949D, 9951A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 9949B Agatz (KPD) . . . . 9949C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 9949D, 9951D Keuning (SPD) 9950B Odenthal (SPD) 9951B Richter (Frankfurt) (SPD) . . 9952B, 9953C Abstimmungen 9949B, 9950D, 9952C, 9953C Namentliche Abstimmungen 9947D, 9949A, 9950B, D, 10029 9931 a Deutscher Bundestag - 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Zweiter Teil, Der Betriebsrat, §§ 6 bis 45: Keuning (SPD) 9953C, 9971D, 9972C, 9978B Sabel (CDU): als Abgeordneter 9955A, 9960C Richter (Frankfurt) (SPD) 9955B, 9960D, 9969A, 9970B, 9971C, 9982A, 9985C Harig (KPD) 9955D, 9958D, 9961D, 9972A, 9975A, 9979A, 9980C, 9981B, 9983B, 9984C, 9985A, 9987C, 9991B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9956D, 9989C, 9991D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9957A, 9989A Unterbrechung der Sitzung . . . 9957B Frau Kipp-Kaule (SPD) 9957D Dr. Besold (FU) 9960B Mensing (CDU) 9960D Frau Döhring (SPD) . . . . 9962B, 9976D Dr. Preller (SPD) 9963C, 9969C, D Böhm (SPD) 9965B, 9978D Bergmann (SPD) 9965C Agatz (KPD) 9970A, 9974C Ludwig (SPD) 9971B, 9975B Wönner (SPD) . . 9973D, 9977B, 9982B. D, 9983D, 9990B Paul (Düsseldorf) (KPD) 9975D Dannebom (SPD) 9979C, 9981A Abstimmungen 9956C, 9959D, 9962B, 9963B, 9964D, 9965C, 9969B, C, 9971B, C, 9972B, 9973C, 9975A, C, 9976C, 9977B, 9978A, C, 9979B, 9980D, 9981D, 9982A, D, 9983C, 9984D, 9985C, 9988C, 9991D, 9994B Namentliche Abstimmungen 9960A, 9962A, 9964D, 9969B, 9970C, 9974C, 9975C, 9980D, 9982A, 9991D, 9994B, 10029 Dritter Teil, Der Gesamtbetriebsrat, §§ 46 bis 48: Richter (Frankfurt) (SPD) 9992A, 9994C, 9999A Harig (KPD) 9993D, 9996B Dr. Krone (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9997D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9998A Dr. von Brentano (zur Geschäftsordnung) 9998B Dr. Ehlers (CDU) 9998C Ollenhauer (SPD) 9998C Abstimmungen . . . . 9997C, 9998D, 9999D Namentliche Abstimmungen 9994B, 9997C, 9999D, 10029, 10047B Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, § 49: Dr. Preller (SPD) 10000A Paul (Düsseldorf) (KPD) 10004B zur Geschäftsordnung - Vertagungsantrag: Mellies (SPD) 10006D Dr. Krone (CDU) 10007A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10007B Abstimmung 10007A Beschlußunfähigkeit 10007B Wahl von Mitgliedern des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung (Umdruck Nr. 606) 9935D, 9952D Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 9935D, 9953A, 9957C, 10028 Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 607) 9935D, 9953B Nächste Sitzung 10007D Anlage 1: Berichtigung zur 221. Sitzung, Seite 9814 A (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] [SPD]) 10008 Anlage 2: Druckfehlerberichtigung zur namentlichen Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen über den Lastenausgleich und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nrn. 3548, 3549 der Drucksachen) in der 222. Sitzung . . . . 10009 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und den Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 10010 Anlage 4: Wahlzettel für die Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 10028 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10029 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9931 b 224. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618): Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, §§ 49 bis 53: Richter (Frankfurt) (SPD) 10047B, 10049D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10047D Loritz (Fraktionslos) 10049A Abstimmungen 10048C, 10050A Namentliche Abstimmungen 10047C, 10048C, D, 10050A, 10051 Weiterberatung vertagt 10050C Nächste Sitzung 10050C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10051 9932 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 223. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 10051 Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 3585, 970, 1229, 1546 der Drucksachen) in der 224. Sitzung 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 49 (Umdruck Nr. 617 Ziffer 37) 2. über § 49 Abs. 2 Satz 1 der Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit 2. Name 1. 2. Name Abstimmung Abstimmung 1 CDU/CSU I Höfler Nein Ja Dr. Adenauer - — Hohl Nein Ja Albers Nein Ja Dr. Holzapfel — — Arndgen Nein Ja Hoogen Nein Ja Hoppe Nein Ja Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Nein Ja Dr. Horlacher Nein Ja Bauereisen Nein Ja Horn Nein Ja Bauknecht Nein Ja Huth Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Ja Bausch Nein Ja Junglas Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Ja Kahn Nein Ja Blank (Dortmund) . Nein Ja Kaiser — — Bodensteiner Nein Ja Karpf Nein Ja Frau Brauksiepe . entschuld. entschuld. Dr. Kather Nein Ja Dr. von Brentano Nein Ja Kemmer Nein Ja Brese Nein Ja Kemper beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen Nein Ja Kern Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja Kiesinger Nein Ja Brookmann Nein .Ja Dr. Kleindinst Nein Ja . . . . Dr. Bucerius Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Frau Dietz Nein Ja Dr. Kopf Nein Ja Dr. Dresbach Nein Ja Kühling Nein Ja Eckstein Nein Ja Kuntscher Nein Ja Dr. Edert Nein Ja Dr. Ehlers Nein Ja Kunze beurlaubt beurlaubt Ehren Nein Ja Dr. Laforet entschuld. entschuld. Dr. Erhard Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - Etzel (Duisburg) entschuld. entschuld. Leibfried Nein Ja Etzenbach Nein Ja Lenz Nein Ja Even Nein Ja Leonhard Nein Ja Feldmann Nein Ja Lücke Nein Ja Dr. Fink . Nein Ja Majonica Nein Ja Dr. Frey Nein Ja Massoth . Nein Ja Fuchs Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Nein Ja Mehs Nein Ja Fürst Fugger von Glött beurlaubt beurlaubt Mensing Nein Ja Funk Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Gengler Nein Ja Muckermann Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Ja Mühlenberg Nein Ja Gibbert Nein Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Ja Giencke Nein Ja Müller-Hermann Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Ja Naegel Nein Ja Glüsing Nein Ja Neber Nein Ja Gockeln — — Nellen Nein Ja Dr. Götz Nein Ja Neuburger Nein Ja Frau Dr. Gröwel Nein Ja Nickl Nein Ja Günther Nein Ja Frau Niggemeyer Nein Ja Hagge Nein Ja Dr. Niklas - — Frau Heiler Nein Ja Dr. Oesterle Nein Ja Heix Nein Ja Dr. Orth . Nein Ja Dr. Henle entschuld. entschuld. Pelster Nein Ja Hilbert Nein Ja Pfender Nein Ja 10052 Deutscher Bundestag - 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung Dr. Pferdmenges Nein Ja Bromme Ja Nein Dr. Povel — — Brünen Ja Nein Frau Dr. Probst Nein Ja Cramer Ja Nein Dr. Pünder Nein Ja Dannebom Ja Nein Raestrup Nein Ja Diel Ja Nein Rahn Nein Ja Frau Döhring Ja Nein Frau Dr.Rehling Nein Ja Eichler Ja Nein Frau Rösch Nein Ja Ekstrand Ja Nein Rümmele Ja enthalten Erler Ja Nein Sabel Nein Ja Faller Ja Nein Schäffer — - Franke Ja Nein Scharnberg Nein Ja Freidhof Ja Nein Dr.Schatz entschuld. entschuld. Freitag beurlaubt beurlaubt Schill Nein Ja Geritzmann Ja Nein Schmitt (Mainz) Nein Ja Gleisner Ja Nein Schmitz beurlaubt beurlaubt Görlinger — - Schmücker Nein Ja Graf - - Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Dr. Greve Ja Nein Schüttler Ja Ja Dr. Gülich Ja Nein Schütz Nein Ja Happe Ja Nein Schuler Nein Ja Heiland Schulze-Pellengahr . Nein Ja Hennig Ja Nein Dr. Semler entschuld. entschuld. Henßler krank krank Dr. Serres Nein Ja Herrmann entschuld. entschuld. Siebel Siebel Nein Ja Hoecker Ja Nein Dr. Solleder Nein Ja Höhne - - Spies Nein Ja Frau Dr. Hubert Ja Nein Graf von Spreti . Nein Ja Imig Ja Nein Stauch - -- Jacobi entschuld. entschuld. Frau Dr. Steinbiß . Nein Ja Jacobs Ja Nein Storch Nein Ja Jahn — - Strauß Nein Nein Kalbfell krank krank Struve Nein Ja Kalbitzer Ja Nein Stücklen Nein Ja Frau Keilhack Ja Nein Dr. Vogel Nein Ja Keuning Ja Nein Wacker Nein Ja Kinat Ja Nein Wackerzapp Nein Ja Frau Kipp-Kaule Ja Nein Dr Wahl Nein Ja Dr. Koch . Ja Nein Frau Dr. Weber (Essen) Nein Ja Frau Korspeter Ja Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Ja Frau Krahnstöver Ja Nein Dr. Weiß Nein Ja Dr. Kreyssig Ja Nein Winkelheide Nein Ja Kriedemann Ja Nein Wittmann Nein Ja Kurlbaum Ja Nein Dr. Wuermeling Nein Ja Lange Ja Nein Lausen beurlaubt beurlaubt Frau Lockmann Ja Nein SPD Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens Ja Nein Frau Albertz Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Nein Frau Albrecht . Ja Nein Marx Ja Nein Altmaier Ja Nein Matzner Ja Nein Frau Ansorge Ja Nein Meitmann Ja Nein Dr. Arndt Ja Nein Mellies Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Menzel Ja Nein Dr. Baade Ja Nein Merten Ja Nein Dr. Bärsch Ja Nein Mertins Ja Nein Baur (Augsburg). Ja Nein Meyer (Hagen) . Ja Nein Bazille Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Nein Behrisch Ja Nein Frau Meyer-Laule . Ja Nein Bergmann Ja Nein MiBmahl Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Nein Dr. Mommer Ja Nein Berlin Ja Nein Moosdorf Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Bielig Ja Nein Müller (Hessen) Ja Nein ~ Birkelbach entschuld. entschuld. Müller (Worms) entschuld. entschuld. Blachstein beurlaubt beurlaubt Frau Nadig Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Dr. Nölting Ja Nein Böhm Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Nein Dr. Brill — — Odenthal Ja Nein Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 10053 Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung Ohlig Ja Nein Dr. Leuze Nein Ja Ollenhauer Ja Nein Dr. Luchtenberg beurlaubt beurlaubt Paul (Württemberg) Ja Nein Margulies Nein Ja Peters Ja Nein Mauk Nein Ja Pohle Ja Nein Mayer (Stuttgart) krank krank Dr. Preller Ja Nein Dr. Mende Nein Ja Priebe Ja Nein Dr. Miessner Nein Ja Reitzner . Ja Nein Neumayer Nein Ja Richter (Frankfurt) Ja Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ja Ritzel Ja Nein Dr.Nowack(Rheinland-Pfalz) Nein Ja Ruhnke Ja Nein Onnen — - Runge Ja Nein Dr. Pfleiderer . Nein Ja Sander - — Dr. Preiß Nein Ja Sassnick Ja Nein Dr. Preusker Nein Ja Frau Schanzenbach Ja Nein Rademacher Nein beurlaubt Dr. Schmid (Tübingen) Ja Nein Rath Nein Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank Dr. Schöne Ja Nein Revenstorff entschuld. entschuld. Schoettle Ja Nein Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schumacher krank krank Dr. Schneider Nein Ja Segitz Ja Nein Stahl Nein Ja Seuffert Ja Nein Stegner Nein Ja Stech Ja Nein Dr. Trischler Nein Ja Steinhörster Ja Nein Dr. Wellhausen Nein Ja Stierle Ja Nein Wirths Nein Ja Striebeck Ja Nein Dr. Zawadil — — Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein DP-DPB Tenhagen — - Ahrens Nein Ja Troppenz Ja Nein Dr. Veit krank krank Bahlburg Nein Ja Nein Ja Wagner - - Frau Bieganowski Nein Ja Wehner. Ja Nein Eickhoff . Nein Ja Wehr Ja Nein Ewers Nein Ja Weinhold Ja Nein Farke Nein Ja Welke Ja Nein Dr. Fricke Nein Ja Weltner Ja Nein Frommhold Nein Ja Dr. Wenzel Ja Nein Hellwege Nein Ja Wönner Ja Nein Jaffé Nein Ja Zühlke Ja Nein Frau Kalinke Nein Ja Kuhlemann Nein Ja Dr. Leuchtgens FDP Löfflad — entschuld. entschuld. i Dr. Atzenroth Nein Ja Matthes Nein Ja Dr. von Merkatz . beurlaubt beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) Nein Ja Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Blank (Oberhausen) Nein Ja Reindl Nein Ja Blücher — - Schmidt (Bayern) Nein Ja Dannemann entschuld. entschuld. Schuster Nein Dr. Dehler — Ja Dr. Seebohm — — Nein Ja Dirscherl krank krank Tobaben Ja Euler Nein Ja Wallner Nein Ja Fassbender Nein Ja Walter Nein Ja Freudenberg Nein Ja Wittenburg Nein Dr. Friedrich Nein Ja Frühwald Nein Ja FU Funcke beurlaubt 1 beurlaubt Gaul Nein Ja Freiherr von Aretin . — — Dr. von Golitschek . Nein Ja Frau Arnold Nein Ja Grundmann Nein Ja Dr. Bertram (Soest) Nein Ja Dr. Hammer Nein Ja Dr. Besold Nein Ja Dr. Hasemann entschuld. entschuld. Clausen Ja Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) Nein Ja Dr.-Ing. Decker Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Ja Determann entschuld. entschuld. Frau Hütter Nein Ja Eichner Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja Juncker Nein Ja Hoffmann (Lindlar) enthalten Ja Dr. Kneipp Nein Ja Lampl Nein Ja Kühn Nein Ja Mayerhofer Nein Ja 10054 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Name 1. Abstimmung 2. Name 1. Abstimmung 2. I Dr. Meitinger Nein Ja Reimann entschuld. entschuld. Fürst zu OettingenWallerstein . krank krank Renner — entschuld. Rische entschuld. Pannenbecker . entschuld. entschuld. Frau Strohbach Ja Nein Parzinger Nein Nein Frau Thiele — — Dr. Reismann Nein Ja Ribbeheger entschuld. entschuld. Fraktionslos Volkholz . — - Wartner Nein Ja Aumer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Ja Donhauser entschuld. entschuld. Willenberg entschuld. entschuld. Dr. Dorls entschuld. entschuld. Fröhlich — KPD Goetzendorff entschuld. entschuld. Agatz Ja Nein Hedler ntschuld. entschuld. Fisch — — Frau Jaeger (Hannover) . Nein Ja Gundelach Ja Nein Dr. Keller enthalten Ja Harig Ja Nein Langer — — Kohl (Stuttgart) krank krank Loritz enthalten Ja Müller (Frankfurt) krank krank Müller (Hannover) — — Niebergall Ja Nein Dr.Ott. entschuld. entschuld. Niebes Ja Nein von Thadden entschuld. Ja Paul (Düsseldorf) Ja Nein Tichi krank krank Zusammenstellung der Abstimmung: 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 322 323 Davon: Ja 120 202 Nein 199 120 Stimmenthaltung 3 1 Zusammen wie oben 322 323 Berliner Abgeordnete Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Nein Dr. Friedensburg Nein Ja Dr. Schellenberg krank krank Dr. Krone Nein Ja Frau Schroeder (Berlin) Ja Nein Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin) Ja Nein Frau Dr. Maxsein entschuld. entschuld. Frau Wolff krank krank Dr. Tillmanns entschuld. entschuld. FDP SPD Dr. Henn Nein Ja Brandt Ja Nein Hübner - — Dr. Koenigswarter Ja Nein Frau Dr. Mulert Nein Ja Löbe Ja Nein Dr. Reif Nein Ja Neubauer — — Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 12 Davon: Ja 6 6 Nein 6 6 Stimmenthaltung — — Zusammen wie oben 12 12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt über den Antrag der SPD Umdruck Nr. 617 Ziffer 34. Ich bitte die Herren Schriftführer, wie üblich zu verfahren.

    (Einsammeln der Abstimmungskarten.)

    Meine Damen und Herren, sind alle Stimmen abgegeben? — Dann bitte ich, mit der Auszählung zu beginnen.

    (Auszählen der Abstimmungskarten.)

    Ich gebe in der Zwischenzeit das vorläufige Ergebnis *) der namentlichen Abstimmung zu dem Antrag Harig zu § 43 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 12 Abgeordnete,

    (Heiterkeit)

    mit Nein 322, 2 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
    Ich lasse nunmehr abstimmen über den § 43, bezüglich dessen wir die Abstimmung ausgesetzt
    *) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 10043, 8. Abstimmung. hatten. Wer für die Annahme des § 43 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthalungen? — Bei einer Reihe von Enthaltungen und Gegenstimmen angenommen.
    Ich rufe auf § 47. Dazu ist ein Änderungsantrag der SPD auf Umdruck Nr. 617 Ziffer 35 angekündigt.
    Das Wort hat der Abgeordnete Richter.


Rede von Willi Richter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unseren Antrag zu § 47 halten wir für sehr bedeutsam, weil er die Frage klärt, ob Betriebsvereinbarungen die gleiche Wirkung haben wie Tarifverträge und andere Abmachungen von grundsätzlicher Bedeutung.
In § 47 der Vorlage wird gesagt, daß jeder Betriebsrat, wenn ihm Vertreter beider Gruppen angehören, jede dieser Gruppe einen Vertreter in den Gesamtbetriebsrat entsendet. Wir vertreten die Ansicht, daß die Fassung erweitert werden, daß es grundsätzlich heißen muß, daß jede im Betriebs- rat vertretene Gruppe einen Vertreter zu entsenden hat. Es ist praktisch nichts anderes als das, was Sie sagen; es ist nur klarer, und es hat vor allen Dingen den Vorteil, daß, wenn Sie doch zu der Einsicht kommen sollten und die Mehrheit des Bundestages beschließen sollte, ein gemeinsames Betriebsrätegesetz zu schaffen, dann in diesem Paragraphen schon die richtige Formulierung enthalten ist. Denn wenn wir allgemein sagen: „Jede Gruppe die im Betriebsrat vertreten ist, entsendet zum Gesamtbetriebsrat einen Vertreter", dann haben wir auch in Zukunft die drei Gruppen; und wenn in einem Betriebsrat nur eine Gruppe oder nur zwei Gruppen vertreten sind, dann entsendet eben jede dieser Gruppen ihren Vertreter zum Gesamtbetriebsrat. Das ist das, was wir mit dem Satz 1 unseres Antrages unter Ziffer 3g des Umdrucks Nr. 617 sagen wollen.
„Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrates hat soviel Stimmen, als dem Betriebsrat, der es entsendet hat, Mitglieder seiner Gruppe angehören." Dieser Grundsatz entspricht dem in § 47 der Vorlage festgelegten, und wir werden ihn akzeptieren. Denn hier wird zum Ausdruck gebracht, daß die Zahl der Arbeitnehmer doch immerhin in gewissem Maßstabe bei der Stimmabgabe gewertet wird. Wenn auch in größeren Betrieben, in denen viele Arbeitnehmer beschäftigt sind, die Zahl der Betriebsvertretungen nicht so steigt wie im Verhältnis zu der Zahl der Arbeitnehmer in den Kleinbetrieben, wenn hier der Grundsatz: „Je größer, um so weniger Betriebsratsmitglieder" von den Ausschüssen festgelegt wurde, so ist doch bis zu einem gewissen Grade die Zahl der Arbeitnehmer beachtet worden, indem man in dieser Bestimmung festgelegt hat, daß der Vertreter der Gruppe der Arbeiter so viel Stimmen im Gesamtbetriebsrat hat, wie Arbeiter im Betriebsrat des betreffenden Betriebes vertreten sind.
Genau so ist es mit den Angestellten und, wenn die Beamten unter dieses Gesetz fallen, in Zukunft auch für die Beamten, so daß wir zu diesem Abschnitt nichts zu sagen brauchen.
Aber zu Abs. 2 ist einiges zu bemerken. Da heißt es:
Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichend geregelt werden.
Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9995

(Richter [Frankfurt])

Wir haben ernstliche Bedenken, daß durch Betriebsvereinbarung eine abweichende Regelung erfolgen kann. Denn wie würde das in der Praxis zustandekommen? Die Betriebsvereinbarungen, die mehrere Betriebe eines Unternehmens angehen, sollen nach den diesbezüglichen Bestimmungen der Vorlage von dem Gesamtbetriebsrat getätigt werden; und wenn nach Ihrem Willen die Vorlage bei der namentlichen Abstimmung zu § 46 so geblieben ist, daß 75 vom Hundert der Arbeitnehmer in den Betrieben zu entscheiden haben, ob ein Gesamtbetriebsrat gebildet wird oder nicht, dann beherrschen praktisch die Mammutbetriebe eines Großunternehmens, mögen es zwei oder drei sein, den Gesamtbetriebsrat, denn sie haben ihn beschlossen; und wie Sie später sehen, wird nach Abs. 3 noch die Zahl auf 40 reduziert, so daß also diese Großunternehmen letzten Endes den Inhalt der Betriebsvereinbarungen beeinflussen, unter Umständen sogar entscheidend bestimmen können gegenüber vielen Kleinbetrieben und Filialen, die zu dem Unternehmen gehören. Das können wir nicht akzeptieren; da sind wir der Auffassung, daß eine Betriebsvereinbarung nicht die Grundlage bieten darf, um von der Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats abzuweichen. Es könnten dann ja einige Großbetriebe eines Unternehmens, wo die Arbeiter weit, weit überwiegen, die Verwaltung, die von den Unternehmern in kleinere Betriebe aufgeteilt ist, überfahren; es könnte eine andere Zusammensetzung und Mitgliederzahl bestimmt und beispielsweise die Gruppe der Angestellten ausgeschaltet werden. Ich könnte mir nicht denken, meine Damen und Herren, daß Sie dies wollen. Deshalb sollten Sie unserem Antrag, die Worte „oder Betriebsvereinbarung" zu streichen, entsprechen.
Wir haben dann den Abs. 2 in der Fassung, die besagt, daß Zusammensetzung und Mitgliederzahl abweichend von den §§ 47 Abs. 1 und 46 durch Tarifvertrag geregelt werden können. Nun umfaßt der Tarifvertrag ja nicht nur den einzelnen Betrieb, sondern die ganze Berufsgruppe oder den ganzen Wirtschaftszweig. Ein Tarifvertrag, der dahingehende Bestimmungen enthält, hat die Interessen der gesamten Arbeitnehmer zu beachten, und man kann nicht nach der einen oder anderen Seite Politik machen. Dazu sind die Betriebe, die Berufe, der Wirtschaftszweig sicherlich viel zu bedeutsam, als daß dies mit Erfolg durchgeführt werden könnte. Wir haben auf Grund von Erfahrungen aus der Weimarer Zeit auch das Vertrauen und können deshalb mit gutem Gewissen diesen Antrag stellen und Sie bitten, ihm zuzustimmen.
Weiter haben wir beantragt, in § 47 den Abs. 3 zu streichen. Der Abs. 3 besagt:
Gehören nach den Vorschriften des Absatzes 1 dem Gesamtbetriebsrat mehr als 40 Mitglieder an und bestehen keine tarifvertraglichen Bestimmungen über die Bildung eines Gesamtbetriebsrats, so ist zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über Mitgliederzahl und Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats zu schließen.
Ich darf mit dem letzten anfangen: Sie wollen dem Gesamtbetriebsrat das Recht geben, wiederum Betriebsvereinbarungen über Zusammensetzung und Mitgliederzahl abzuschließen. Er könnte also — sagen wir doch mal — unliebsame Konkurrenten oder sonstige Außenseiter durch eine Betriebsvereinbarung ausmerzen. Das können wir nicht unterstützen. Wir müssen jedem Betrieb die gleichen Rechte geben, wenn er einem Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens angehören will. Denn hier geht es ja doch darum, daß der Gesamtbetriebsrat über alle Betriebe, und zwar über alle Angelegenheiten, die diese Betriebe gemeinsam interessieren und angehen, entscheidet, mit den Arbeitgebern über das Wohl der Belegschaft des gesamten Unternehmens, also aller einzelnen Betriebe bestimmt. Deshalb wollen Sie bitte unserem Änderungsantrag zustimmen.
Sie wollen aber auch verstehen, daß wir nicht damit einverstanden sein können, einen Gesamtbetriebsrat in seiner Mitgliederzahl so zu beschneiden, daß sie höchstens 40 betragen darf. Bei der Kommune, aber auch in der privaten Wirtschaft — denken Sie an die Großbanken, an die großen Versicherungsunternehmungen und an die großen Industriegebilde —, haben wir Unternehmungen, die weit mehr als 40 Betriebe umfassen. Wir haben die Bestimmung, daß jede Gruppe eines Betriebes vertreten sein muß. Es kann der Fall eintreten, daß 20 Betriebe den Gesamtbetriebsrat besetzen, die 40 Angehörigen des Gesamtbetriebsrats stellen, und alle anderen Filialen dieser Bank, des Versicherungsunternehmens oder sonst eines privaten wirtschaftlichen Unternehmens würden ausfallen. Bei den Verwaltungen und Betrieben der Großstädte wäre es ebenso; denn jede Großstadt hat mehr als 40 Betriebe und Verwaltungen. Deshalb können wir auch dieser Höchstzahl von 40 nicht zustimmen, sondern sind der Auffassung, daß alle Betriebe eines Unternehmens, die bereit und willens sind, einen Gesamtbetriebsrat zu bilden, im Gesamtbetriebsrat vertreten sein müssen. Wir sind auch der Auffassung, daß das nicht nur durch einen Mann geschehen kann, durch ein Betriebsratsmitglied dieser Betriebe, sondern daß die Gruppen — Arbeiter, Angestellte und Beamte — durch je einen Mann vertreten sind.
Sie haben uns im Ausschuß entgegnet: Dann kann es ja Gesamtbetriebsräte von 100 und noch mehr Personen, geben! Das ist richtig, diese Möglichkeit besteht zumindest theoretisch, und es wird wahrscheinlich auch in dem einen oder anderen Falle in der Praxis so sein. Aber bitte, sagen Sie uns doch nicht, daß dann die Arbeitsmöglichkeit des Gesamtbetriebsrats nicht mehr gegeben sei, daß der Apparat zu groß sei, zu unbeweglich, daß er dem Unternehmer zu viele Kosten verursache, wenn die gesamten Mitglieder alle Monate oder alle Vierteljahre einmal zusammenkommen. Diese Argumente kann man wohl anführen; aber wir haben Ihnen erwidert — und Sie haben es bestätigt —, daß der Gesamtbetriebsrat aus seiner Mitte zur Durchführung bestimmter Aufgaben Ausschüsse bilden kann, Ausschüsse zur Erörterung sozialer, personeller oder wirtschaftlicher Fragen. Er kann auch ein Gremium bilden. das eine Wohlfahrtseinrichtung des Unternehmens gemeinsam mit dem Unternehmer verwaltet oder kontrolliert und derartiges mehr. Dieses sogenannte Mammutgebilde — nach meiner Erfahrung ist es gar keins — ist nach meiner Auffassung also sehr wohl arbeitsfähig und sicherlich eine gute Einrichtung nicht nur für die Arbeitnehmerschaft, die in dem Betrieb beschäftigt ist, sondern auch für das gesamte Unternehmen. Diese beiden Gründe sind doch von so großem Gewicht, daß man unsere Anträge reiflich prüfen und ihnen die Zustimmung geben sollte. Wir können es einfach nicht verantworten, daß einzelne Betriebe bzw. ihre Betriebsräte für die zwei Jahre der Amtszeit aus dem Ge-
9996 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952

(Richter [Frankfurt]).

Samtbetriebsrat ausgeschlossen sind. Das geht nicht, das ist untragbar, und deshalb unser Antrag auf Streichung des Abs. 3.
Wir haben beantragt, daß auch Abs. 4 des § 47 gestrichen werden soll. Der Abs. 4 handelt von einer Einigungsstelle, wie es wörtlich heißt, und besagt, daß, wenn im Falle des Abs. 3 eine Einigung nicht zustande kommt, diese Einigungsstelle für das Gesamtunternehmen zu bilden ist. Diese Einigungsstelle soll gemäß § 50 entscheiden. Es heißt aber in dem Abs. 4 weiter, daß an die Stelle des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts der Präsident des für den Sitz des Unternehmens zuständigen Landesarbeitsgerichts tritt.
Wir glauben, daß es zweckdienlich ist, wenn auch hier die Dinge nochmals überprüft werden und wenn sie so geregelt werden, wie wir es vorgeschlagen haben: durch Streichung der Absätze 3 und 4, durch Streichung der Worte in Abs. 2 „oder Betriebsvereinbarung" und durch Änderung des Abs. 1. Wenn das geschieht, dann werden wir, davon sind wir überzeugt, ein Organ schaffen, daß die Interessen aller Betriebe des Unternehmens wahrnimmt, das gut zusammengesetzt sein wird und bei dem die Möglichkeit einer Auswahl der für den geschäftsführenden Ausschuß Fähigsten weitestgehend gegeben sein dürfte, so daß er im Gesamtinteresse des Unternehmens tätig sein kann.
Meine Damen und Herren, Sie werden es verstehen, wenn wir gerade für Fragen von so grundsätzlicher Bedeutung namentliche Abstimmung beantragen.

(Abg. Sabel: Das wollten auch wir gerade tun!)


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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Harig.