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    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9931 223. und 224. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 223. Sitzung Geschäftliche Mitteilungen 9932A, 9935D, 9953B, 9973D, 9990B, 10006D Eintritt des Abg. Niebes in den Bundestag 9932A Zur Tagesordnung: betr. Absetzung der zweiten Beratung der Gesetzentwürfe über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 1546, 3585 der Drucksachen) bzw. Veränderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte: Richter (Frankfurt) (SPD) 9932B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 9933D Paul (Düsseldorf) (KPD) 9933B Sabel (CDU) 9933D Dr. Wellhausen (FDP) 9934A Schoettle (SPD) 9934B Harig (KPD) 9934C Abstimmung 9934D, 9935A betr. Überlastung der Tagesordnung: Dr. Reismann (FU) 9935A, C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Einfuhr- und Vorratsstellen (Nr. 3493 der Drucksachen) . 9935D Margulies (FDP), Anfragender . . 9935D Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 993'7D Kriedemann (SPD) 9939A Niebergall (KPD) 9940B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD 9940C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Menschenraub durch den sowjetzonalen Staatssicherheitsdienst in West-Berlin (Nr. 3592 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Schutz der Berliner Bevölkerung (Nr. 3580 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Menschenraub in Berlin (Nr. 3591 der Drucksachen) 9940C Brookmann (CDU), Anfragender 9940D Dr. Henn (FDP), Antragsteller . 9942A Brandt (SPD), Antragsteller . . 9942D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 9944A Beschlußfassung über die Anträge Nrn. 3580, 3591 der Drucksachen 9945B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618) 9945C, 9953B Sabel (CDU): als Berichterstatter . . . . 9945D, 9946B schriftlicher Bericht . 10010 Richter (Frankfurt) (SPD) 9945D Erster Teil, Allgemeine Vorschriften, §§ 1 bis 5: Wönner (SPD) 9946C, D Böhm (SPD) 9947D, 9949D, 9951A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 9949B Agatz (KPD) . . . . 9949C Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 9949D, 9951D Keuning (SPD) 9950B Odenthal (SPD) 9951B Richter (Frankfurt) (SPD) . . 9952B, 9953C Abstimmungen 9949B, 9950D, 9952C, 9953C Namentliche Abstimmungen 9947D, 9949A, 9950B, D, 10029 9931 a Deutscher Bundestag - 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Zweiter Teil, Der Betriebsrat, §§ 6 bis 45: Keuning (SPD) 9953C, 9971D, 9972C, 9978B Sabel (CDU): als Abgeordneter 9955A, 9960C Richter (Frankfurt) (SPD) 9955B, 9960D, 9969A, 9970B, 9971C, 9982A, 9985C Harig (KPD) 9955D, 9958D, 9961D, 9972A, 9975A, 9979A, 9980C, 9981B, 9983B, 9984C, 9985A, 9987C, 9991B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9956D, 9989C, 9991D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9957A, 9989A Unterbrechung der Sitzung . . . 9957B Frau Kipp-Kaule (SPD) 9957D Dr. Besold (FU) 9960B Mensing (CDU) 9960D Frau Döhring (SPD) . . . . 9962B, 9976D Dr. Preller (SPD) 9963C, 9969C, D Böhm (SPD) 9965B, 9978D Bergmann (SPD) 9965C Agatz (KPD) 9970A, 9974C Ludwig (SPD) 9971B, 9975B Wönner (SPD) . . 9973D, 9977B, 9982B. D, 9983D, 9990B Paul (Düsseldorf) (KPD) 9975D Dannebom (SPD) 9979C, 9981A Abstimmungen 9956C, 9959D, 9962B, 9963B, 9964D, 9965C, 9969B, C, 9971B, C, 9972B, 9973C, 9975A, C, 9976C, 9977B, 9978A, C, 9979B, 9980D, 9981D, 9982A, D, 9983C, 9984D, 9985C, 9988C, 9991D, 9994B Namentliche Abstimmungen 9960A, 9962A, 9964D, 9969B, 9970C, 9974C, 9975C, 9980D, 9982A, 9991D, 9994B, 10029 Dritter Teil, Der Gesamtbetriebsrat, §§ 46 bis 48: Richter (Frankfurt) (SPD) 9992A, 9994C, 9999A Harig (KPD) 9993D, 9996B Dr. Krone (CDU) (zur Geschäftsordnung) 9997D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 9998A Dr. von Brentano (zur Geschäftsordnung) 9998B Dr. Ehlers (CDU) 9998C Ollenhauer (SPD) 9998C Abstimmungen . . . . 9997C, 9998D, 9999D Namentliche Abstimmungen 9994B, 9997C, 9999D, 10029, 10047B Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, § 49: Dr. Preller (SPD) 10000A Paul (Düsseldorf) (KPD) 10004B zur Geschäftsordnung - Vertagungsantrag: Mellies (SPD) 10006D Dr. Krone (CDU) 10007A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 10007B Abstimmung 10007A Beschlußunfähigkeit 10007B Wahl von Mitgliedern des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung (Umdruck Nr. 606) 9935D, 9952D Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 9935D, 9953A, 9957C, 10028 Wahl der deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Umdruck Nr. 607) 9935D, 9953B Nächste Sitzung 10007D Anlage 1: Berichtigung zur 221. Sitzung, Seite 9814 A (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] [SPD]) 10008 Anlage 2: Druckfehlerberichtigung zur namentlichen Abstimmung über die Anträge des Vermittlungsausschusses zu den Gesetzentwürfen über den Lastenausgleich und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Nrn. 3548, 3549 der Drucksachen) in der 222. Sitzung . . . . 10009 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und den Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 10010 Anlage 4: Wahlzettel für die Wahl der „Mitglieder kraft Wahl" des Richterwahlausschusses gemäß § 65 der Geschäftsordnung 10028 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10029 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9931 b 224. Sitzung Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen), des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Wirtschaft (Nr. 1229 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 3585 der Drucksachen, Anträge Umdrucke Nrn. 612, 616, 617, 618): Vierter Teil, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer, §§ 49 bis 53: Richter (Frankfurt) (SPD) 10047B, 10049D Paul (Düsseldorf) (KPD) 10047D Loritz (Fraktionslos) 10049A Abstimmungen 10048C, 10050A Namentliche Abstimmungen 10047C, 10048C, D, 10050A, 10051 Weiterberatung vertagt 10050C Nächste Sitzung 10050C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 10051 9932 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 223. Sitzung Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 10051 Namentliche Abstimmungen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes (Nrn. 3585, 970, 1229, 1546 der Drucksachen) in der 224. Sitzung 1. über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu § 49 (Umdruck Nr. 617 Ziffer 37) 2. über § 49 Abs. 2 Satz 1 der Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit 2. Name 1. 2. Name Abstimmung Abstimmung 1 CDU/CSU I Höfler Nein Ja Dr. Adenauer - — Hohl Nein Ja Albers Nein Ja Dr. Holzapfel — — Arndgen Nein Ja Hoogen Nein Ja Hoppe Nein Ja Dr. Bartram (SchleswigHolstein) Nein Ja Dr. Horlacher Nein Ja Bauereisen Nein Ja Horn Nein Ja Bauknecht Nein Ja Huth Nein Ja Dr. Baur (Württemberg) Nein Ja Dr. Jaeger (Bayern) Nein Ja Bausch Nein Ja Junglas Nein Ja Becker (Pirmasens) Nein Ja Kahn Nein Ja Blank (Dortmund) . Nein Ja Kaiser — — Bodensteiner Nein Ja Karpf Nein Ja Frau Brauksiepe . entschuld. entschuld. Dr. Kather Nein Ja Dr. von Brentano Nein Ja Kemmer Nein Ja Brese Nein Ja Kemper beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen Nein Ja Kern Nein Ja Dr. Brönner Nein Ja Kiesinger Nein Ja Brookmann Nein .Ja Dr. Kleindinst Nein Ja . . . . Dr. Bucerius Nein Ja Dr. Köhler Nein Ja Frau Dietz Nein Ja Dr. Kopf Nein Ja Dr. Dresbach Nein Ja Kühling Nein Ja Eckstein Nein Ja Kuntscher Nein Ja Dr. Edert Nein Ja Dr. Ehlers Nein Ja Kunze beurlaubt beurlaubt Ehren Nein Ja Dr. Laforet entschuld. entschuld. Dr. Erhard Nein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr — - Etzel (Duisburg) entschuld. entschuld. Leibfried Nein Ja Etzenbach Nein Ja Lenz Nein Ja Even Nein Ja Leonhard Nein Ja Feldmann Nein Ja Lücke Nein Ja Dr. Fink . Nein Ja Majonica Nein Ja Dr. Frey Nein Ja Massoth . Nein Ja Fuchs Nein Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Ja Dr.Freiherr von Fürstenberg Nein Ja Mehs Nein Ja Fürst Fugger von Glött beurlaubt beurlaubt Mensing Nein Ja Funk Nein Ja Morgenthaler Nein Ja Gengler Nein Ja Muckermann Nein Ja Dr. Gerstenmaier Nein Ja Mühlenberg Nein Ja Gibbert Nein Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) Nein Ja Giencke Nein Ja Müller-Hermann Nein Ja Dr. Glasmeyer Nein Ja Naegel Nein Ja Glüsing Nein Ja Neber Nein Ja Gockeln — — Nellen Nein Ja Dr. Götz Nein Ja Neuburger Nein Ja Frau Dr. Gröwel Nein Ja Nickl Nein Ja Günther Nein Ja Frau Niggemeyer Nein Ja Hagge Nein Ja Dr. Niklas - — Frau Heiler Nein Ja Dr. Oesterle Nein Ja Heix Nein Ja Dr. Orth . Nein Ja Dr. Henle entschuld. entschuld. Pelster Nein Ja Hilbert Nein Ja Pfender Nein Ja 10052 Deutscher Bundestag - 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung Dr. Pferdmenges Nein Ja Bromme Ja Nein Dr. Povel — — Brünen Ja Nein Frau Dr. Probst Nein Ja Cramer Ja Nein Dr. Pünder Nein Ja Dannebom Ja Nein Raestrup Nein Ja Diel Ja Nein Rahn Nein Ja Frau Döhring Ja Nein Frau Dr.Rehling Nein Ja Eichler Ja Nein Frau Rösch Nein Ja Ekstrand Ja Nein Rümmele Ja enthalten Erler Ja Nein Sabel Nein Ja Faller Ja Nein Schäffer — - Franke Ja Nein Scharnberg Nein Ja Freidhof Ja Nein Dr.Schatz entschuld. entschuld. Freitag beurlaubt beurlaubt Schill Nein Ja Geritzmann Ja Nein Schmitt (Mainz) Nein Ja Gleisner Ja Nein Schmitz beurlaubt beurlaubt Görlinger — - Schmücker Nein Ja Graf - - Dr. Schröder (Düsseldorf) Nein Ja Dr. Greve Ja Nein Schüttler Ja Ja Dr. Gülich Ja Nein Schütz Nein Ja Happe Ja Nein Schuler Nein Ja Heiland Schulze-Pellengahr . Nein Ja Hennig Ja Nein Dr. Semler entschuld. entschuld. Henßler krank krank Dr. Serres Nein Ja Herrmann entschuld. entschuld. Siebel Siebel Nein Ja Hoecker Ja Nein Dr. Solleder Nein Ja Höhne - - Spies Nein Ja Frau Dr. Hubert Ja Nein Graf von Spreti . Nein Ja Imig Ja Nein Stauch - -- Jacobi entschuld. entschuld. Frau Dr. Steinbiß . Nein Ja Jacobs Ja Nein Storch Nein Ja Jahn — - Strauß Nein Nein Kalbfell krank krank Struve Nein Ja Kalbitzer Ja Nein Stücklen Nein Ja Frau Keilhack Ja Nein Dr. Vogel Nein Ja Keuning Ja Nein Wacker Nein Ja Kinat Ja Nein Wackerzapp Nein Ja Frau Kipp-Kaule Ja Nein Dr Wahl Nein Ja Dr. Koch . Ja Nein Frau Dr. Weber (Essen) Nein Ja Frau Korspeter Ja Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Ja Frau Krahnstöver Ja Nein Dr. Weiß Nein Ja Dr. Kreyssig Ja Nein Winkelheide Nein Ja Kriedemann Ja Nein Wittmann Nein Ja Kurlbaum Ja Nein Dr. Wuermeling Nein Ja Lange Ja Nein Lausen beurlaubt beurlaubt Frau Lockmann Ja Nein SPD Ludwig Ja Nein Dr. Luetkens Ja Nein Frau Albertz Ja Nein Maier (Freiburg) Ja Nein Frau Albrecht . Ja Nein Marx Ja Nein Altmaier Ja Nein Matzner Ja Nein Frau Ansorge Ja Nein Meitmann Ja Nein Dr. Arndt Ja Nein Mellies Ja Nein Arnholz Ja Nein Dr. Menzel Ja Nein Dr. Baade Ja Nein Merten Ja Nein Dr. Bärsch Ja Nein Mertins Ja Nein Baur (Augsburg). Ja Nein Meyer (Hagen) . Ja Nein Bazille Ja Nein Meyer (Bremen) Ja Nein Behrisch Ja Nein Frau Meyer-Laule . Ja Nein Bergmann Ja Nein MiBmahl Ja Nein Dr. Bergstraeßer Ja Nein Dr. Mommer Ja Nein Berlin Ja Nein Moosdorf Ja Nein Bettgenhäuser Ja Nein Dr. Mücke Ja Nein Bielig Ja Nein Müller (Hessen) Ja Nein ~ Birkelbach entschuld. entschuld. Müller (Worms) entschuld. entschuld. Blachstein beurlaubt beurlaubt Frau Nadig Ja Nein Dr. Bleiß Ja Nein Dr. Nölting Ja Nein Böhm Ja Nein Nowack (Harburg) Ja Nein Dr. Brill — — Odenthal Ja Nein Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 10053 Name 1. 2. Name 1. 2. Abstimmung Abstimmung Ohlig Ja Nein Dr. Leuze Nein Ja Ollenhauer Ja Nein Dr. Luchtenberg beurlaubt beurlaubt Paul (Württemberg) Ja Nein Margulies Nein Ja Peters Ja Nein Mauk Nein Ja Pohle Ja Nein Mayer (Stuttgart) krank krank Dr. Preller Ja Nein Dr. Mende Nein Ja Priebe Ja Nein Dr. Miessner Nein Ja Reitzner . Ja Nein Neumayer Nein Ja Richter (Frankfurt) Ja Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer Nein Ja Ritzel Ja Nein Dr.Nowack(Rheinland-Pfalz) Nein Ja Ruhnke Ja Nein Onnen — - Runge Ja Nein Dr. Pfleiderer . Nein Ja Sander - — Dr. Preiß Nein Ja Sassnick Ja Nein Dr. Preusker Nein Ja Frau Schanzenbach Ja Nein Rademacher Nein beurlaubt Dr. Schmid (Tübingen) Ja Nein Rath Nein Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) Ja Nein Dr. Freiherr von Rechenberg krank krank Dr. Schöne Ja Nein Revenstorff entschuld. entschuld. Schoettle Ja Nein Dr. Schäfer Nein Ja Dr. Schumacher krank krank Dr. Schneider Nein Ja Segitz Ja Nein Stahl Nein Ja Seuffert Ja Nein Stegner Nein Ja Stech Ja Nein Dr. Trischler Nein Ja Steinhörster Ja Nein Dr. Wellhausen Nein Ja Stierle Ja Nein Wirths Nein Ja Striebeck Ja Nein Dr. Zawadil — — Frau Strobel Ja Nein Temmen Ja Nein DP-DPB Tenhagen — - Ahrens Nein Ja Troppenz Ja Nein Dr. Veit krank krank Bahlburg Nein Ja Nein Ja Wagner - - Frau Bieganowski Nein Ja Wehner. Ja Nein Eickhoff . Nein Ja Wehr Ja Nein Ewers Nein Ja Weinhold Ja Nein Farke Nein Ja Welke Ja Nein Dr. Fricke Nein Ja Weltner Ja Nein Frommhold Nein Ja Dr. Wenzel Ja Nein Hellwege Nein Ja Wönner Ja Nein Jaffé Nein Ja Zühlke Ja Nein Frau Kalinke Nein Ja Kuhlemann Nein Ja Dr. Leuchtgens FDP Löfflad — entschuld. entschuld. i Dr. Atzenroth Nein Ja Matthes Nein Ja Dr. von Merkatz . beurlaubt beurlaubt Dr. Becker (Hersfeld) Nein Ja Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Blank (Oberhausen) Nein Ja Reindl Nein Ja Blücher — - Schmidt (Bayern) Nein Ja Dannemann entschuld. entschuld. Schuster Nein Dr. Dehler — Ja Dr. Seebohm — — Nein Ja Dirscherl krank krank Tobaben Ja Euler Nein Ja Wallner Nein Ja Fassbender Nein Ja Walter Nein Ja Freudenberg Nein Ja Wittenburg Nein Dr. Friedrich Nein Ja Frühwald Nein Ja FU Funcke beurlaubt 1 beurlaubt Gaul Nein Ja Freiherr von Aretin . — — Dr. von Golitschek . Nein Ja Frau Arnold Nein Ja Grundmann Nein Ja Dr. Bertram (Soest) Nein Ja Dr. Hammer Nein Ja Dr. Besold Nein Ja Dr. Hasemann entschuld. entschuld. Clausen Ja Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) Nein Ja Dr.-Ing. Decker Nein Ja Dr. Hoffmann (Schönau) Nein Ja Determann entschuld. entschuld. Frau Hütter Nein Ja Eichner Nein Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Dr. Etzel (Bamberg) Nein Ja Juncker Nein Ja Hoffmann (Lindlar) enthalten Ja Dr. Kneipp Nein Ja Lampl Nein Ja Kühn Nein Ja Mayerhofer Nein Ja 10054 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 Name 1. Abstimmung 2. Name 1. Abstimmung 2. I Dr. Meitinger Nein Ja Reimann entschuld. entschuld. Fürst zu OettingenWallerstein . krank krank Renner — entschuld. Rische entschuld. Pannenbecker . entschuld. entschuld. Frau Strohbach Ja Nein Parzinger Nein Nein Frau Thiele — — Dr. Reismann Nein Ja Ribbeheger entschuld. entschuld. Fraktionslos Volkholz . — - Wartner Nein Ja Aumer entschuld. entschuld. Frau Wessel Nein Ja Donhauser entschuld. entschuld. Willenberg entschuld. entschuld. Dr. Dorls entschuld. entschuld. Fröhlich — KPD Goetzendorff entschuld. entschuld. Agatz Ja Nein Hedler ntschuld. entschuld. Fisch — — Frau Jaeger (Hannover) . Nein Ja Gundelach Ja Nein Dr. Keller enthalten Ja Harig Ja Nein Langer — — Kohl (Stuttgart) krank krank Loritz enthalten Ja Müller (Frankfurt) krank krank Müller (Hannover) — — Niebergall Ja Nein Dr.Ott. entschuld. entschuld. Niebes Ja Nein von Thadden entschuld. Ja Paul (Düsseldorf) Ja Nein Tichi krank krank Zusammenstellung der Abstimmung: 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 322 323 Davon: Ja 120 202 Nein 199 120 Stimmenthaltung 3 1 Zusammen wie oben 322 323 Berliner Abgeordnete Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung Name 1. Abstimmung 2. Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Nein Dr. Friedensburg Nein Ja Dr. Schellenberg krank krank Dr. Krone Nein Ja Frau Schroeder (Berlin) Ja Nein Lemmer entschuld. entschuld. Schröter (Berlin) Ja Nein Frau Dr. Maxsein entschuld. entschuld. Frau Wolff krank krank Dr. Tillmanns entschuld. entschuld. FDP SPD Dr. Henn Nein Ja Brandt Ja Nein Hübner - — Dr. Koenigswarter Ja Nein Frau Dr. Mulert Nein Ja Löbe Ja Nein Dr. Reif Nein Ja Neubauer — — Dr. Will Nein Ja Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten 1. Abstimmung 2. Abstimmung Abgegebene Stimmen 12 12 Davon: Ja 6 6 Nein 6 6 Stimmenthaltung — — Zusammen wie oben 12 12
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    Rede von Hans Böhm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen im Auftrag meiner Fraktion zu § 12 Abs. 1 zweiter Halbsatz den Antrag zu unterbreiten, das Wort „beide" durch das Wort „die" zu ersetzen. Die Formulierung dieses Paragraphen durch die Ausschußberatung ist offensichtlich aus dem Grunde erfolgt, weil man bei der Regelung der Verhältnisse aus diesem Gesetz grundsätzlich nur an Arbeiter und Angestellte gedacht und dabei das Wort „beide Gruppen" gewählt hat. Wir sind leider nicht in der Lage, unsere grundsätzliche Auffassung bei der Beratung dieses Gesetzes aufzugeben. Wir sind der Meinung, daß der öffentliche Dienst auch hinzugenommen werden muß. Diese Meinung haben wir auch jetzt noch; infolgedessen wäre die Formulierung „beide Gruppen" nicht möglich, sondern es müßte dann schon „die Gruppen" heißen.
    Wenn wir diesen Antrag stellen, so aus dem einfachen Grunde, weil wir doch immer noch, wenn auch nur eine ganz kleine Hoffnung haben, daß bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes die bessere Einsicht vor den koalitionspolitischen Gründen den Sieg davonträgt, zumal ja auch in dem Entwurf der CDU in der ersten Lesung die gleiche Forderung gestellt war und auch der Abgeordnete Sabel als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit bei den Beratungen wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, daß er keine Notwendigkeit sehe, den öffentlichen Dienst in einem besonderen Gesetz zu regeln.

    (Abg. Sabel: Stimmt nicht ganz, Kollege!)

    Darum von uns die Hoffnung, daß die bessere Einsicht noch siegt. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Besprechung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 617 Ziffer 13. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über § 12 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen ist § 12 angenommen.
Ich rufe § 13 auf. Zur Begründung des Änderungsantrags der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 617 Ziffer 14 Herr Abgeordneter Bergmann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Bergmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Der § 13 regelt bestimmte Grundsätze und ist von besonderer Bedeutung. Dort wird festgelegt, ob die Arbeitnehmer gemeinsam den Betriebsrat wählen sollen, zweitens ob die Gruppen in getrennten Wahlgängen gesondert wählen sollen und weiterhin der Grundsatz: Verhältniswahl oder Mehrheitswahl.
    Gerade diese Frage hat bei der öffentlichen Debatte und besonders bei den Arbeitnehmern und Gewerkschaften eine außerordentliche Bedeutung erlangt. Die Sozialdemokratische Partei steht auf dem Standpunkt, daß die Arbeitnehmer eines Betriebes den Betriebsrat gemeinsam wählen sollen; Arbeiter und Angestellte sollen also den Kandidaten gemeinsam ihre Stimmen geben. Denn hier geht es darum, daß gemeinsame Interessen im Betrieb wahrgenommen werden. Es geht hier nicht um Gruppeninteressen. Diese Frage ist, wie ich schon sagte, von außerordentlicher Bedeutung. Hierbei sollte besonders seitens der Regierungsparteien mehr darauf geachtet werden, was sich seit 1945 bis heute getan hat. Bei der Debatte um das Mitbestimmungsgesetz für die Eisen-, Stahl-und Kohleindustrie wurde praktisch zum erstenmal dieses angebliche Gruppeninteresse mit in die politische Debatte geworfen. Bis dahin wurde diese Frage in den Betrieben und bei den Gewerkschaften nicht diskutiert und stand auch nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Ich stelle diese Frage darum heraus, weil vermutet werden kann, daß besondere Absichten für die zukünftige Arbeit im Betrieb im Gesetz verankert werden sollen.
    Wenn es also jetzt darum geht, eine gesetzliche Formulierung für gemeinsame Interessen im Betrieb zu finden, so glaube ich, sollten wir einmal Ausschau halten, inwieweit gerade das Kontrollratsgesetz Nr. 22, nach dem bisher im wesentlichen und auch in den Ländergesetzen diese gemeinsame Aufgabe im Betrieb gelöst wurde, herangezogen werden kann. Dann müssen wir feststellen, daß nur Vorteile darin zu sehen waren. Wir wünschen also im Grundsatz, daß alle Arbeitnehmer im Betrieb — ganz gleich, ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte — gemeinsam ihren Betriebsrat wählen. Nicht das Gruppeninteresse soll ausschlaggebend sein. Wenn solche Interessen für die
    9966 Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952

    (Bergmann)

    allgemeinen Interessen, für das Betriebsinteresse überhaupt ausschlaggebend sein sollen, dann ist die Zusammenarbeit von vornherein durch das Gruppeninteresse belastet.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich glaube, daran sollten auch Sie nicht interessiert sein.
    Wenn ich sage „durch Gruppeninteresse belastet", so glaube ich, wieder darauf hinweisen zu müssen, daß in den vergangenen Jahren, besonders in den kritischen Jahren 1945, 1946, ja 1948 das gemeinsame Handeln durch die besonderen Umstände, als die Betriebe wieder in Angriff genommen werden mußten, und unter den besonderen Lebensumständen — wie die Arbeitnehmer leben mußten — immer im Vordergrund der Debatte gestanden hat. Wir halten es darum für eigenartig, daß jetzt, sieben Jahre nachdem diese Praxis bestanden hat und nachdem nun wieder ein deutsches Gesetz die Arbeitsgrundlage für die Betriebsrattätigkeit sein soll, das Trennende in den Vordergrund gestellt wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich sage ausdrücklich: „das Trennende in den Vordergrund gestellt wird"; denn es geht gar nicht bei beiden Vorschlägen darum, das Gruppeninteresse zu sichern. Das Gruppeninteresse ist gesichert.
    Wir halten es daher für außerordentlich bedauerlich, daß in § 13 Abs. 2 von vornherein bestimmt wird, daß die Arbeitnehmer die Wahl zum Betriebsrat in getrennten Wahlgängen vornehmen müssen. Ich glaube, wir sollten gerade den gemeinsamen Weg finden und alles Trennende, das Gruppeninteresse beiseite legen und die gemeinsame Wahl zum Betriebsrat zum Prinzip erheben. Ich glaube, daß gerade in dieser Beziehung sehr gute und erfolgreiche Arbeiten vorliegen. Ich selbst komme aus dem Bergbau und habe vor mir einige Arbeitsgrundlagen — statistische Grundlagen der letzten Jahre — über diese gemeinsamen Wahlen zum Betriebsrat liegen. Dort wurden bisher durch die Wahlordnung die Rechte der Gruppen festgelegt und gesichert. Wir sind in der Lage, Ihnen nachzuweisen, daß diese Minderheitsgruppen weit über ihr zahlenmäßiges Verhältnis und ihre Stärke hinaus nach erfolgter Wahl in Erscheinung treten konnten. Zum Beispiel wurden im Bereich des Bergbaus nach den Angaben der Industrie-Gewerkschaft Bergbau im Jahre 1951 3962 Betriebsräte gewählt. Von diesen 3962 Betriebsratsmitgliedern sind 977 Angestelltenvertreter. Das sind 24,7 %. Der Anteil der Angestellten an der Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt aber nur 8,4 %.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Damit ist bewiesen, daß die Angestellten als Minderheiten voll zu ihrem Recht gekommen sind. Sie sollten nach der Wahlordnung der I. G. Bergbau ein Fünftel der Betriebsratssitze einnehmen, also 20 %; sie haben aber durch die gemeinsame Wahl, wie ich schon sagte, 24,7 % erhalten. Ich glaube, das ist ein Beweis dafür, daß nicht das Trennende, sondern die gemeinsame Wahl zum Betriebsrat gesetzlich festgelegt werden sollte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diese Beweise könnten noch durch Beispiele anderer Industriesparten vermehrt werden. Wir können weiter dazu sagen, daß im Laufe der Jahre der Anteil der Betriebsratssitze für die Angestellten im Bergbau ebenfalls gestiegen ist. Im Jahre 1949 betrug z. B. der Anteil der Angestellten
    an den Betriebsratssitzen im Bergbau 23,8 %, im Jahre 1950 24,1 % und im Jahre 1951, wie ich schon sagte, 24,7 %. Damit ist aber bewiesen, daß im Laufe der Jahre durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und Angestellten das Vertrauen gewachsen ist und gerade die Minderheitsgruppe davon den Erfolg getragen hat. Wir können daher nicht verstehen, daß gerade jetzt seitens der Regierungsparteien das Trennende wieder in den Vordergrund gestellt werden soll.
    So sehen Sie, daß die Vertrauensbasis im Betrieb gewachsen ist. Ich glaube, daß bei einem großen Teil dieses Hauses darauf zuwenig geachtet wird, diese Vertrauensbasis weiterhin zu behalten, ja zu vergrößern. Denn sie war wesentlich der Motor für unsere Arbeit im Betrieb und für die Gestaltung der deutschen Wirtschaft. Wir haben wahrlich schwere Jahre hinter uns, und immer wieder wird erwartet, daß die ganze Arbeitskraft der deutschen Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird. Sie sollten aber nicht unterschätzen, daß diese vertrauensvolle Zusammenarbeit letzten Endes unter Führung der Gewerkschaften vor sich gegangen ist.

    (Sehr gut! links.)

    Und da der Gewerkschaftsbund in dieser Frage heute eine seiner Hauptforderungen sieht, sollte das Parlament, sollte jeder Abgeordnete darauf mehr Rücksicht nehmen. Hier geht es um mehr. Denn in den Jahren, in denen wir nach dem Kontrollratsgesetz, z. B. in der britischen Zone, arbeiten mußten, hatten die Gewerkschaften ihre Einflußmöglichkeiten, und heute, wo das erste Betriebsrätegesetz auf Bundesebene nach 1945 jetzt im Jahre 1952 gestaltet und geformt werden soll, ist man nicht bereit, von der politischen Ebene ihnen diese Rechte zu geben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die deutsche Arbeitnehmerschaft wird das Verhalten dieses Parlaments genau verfolgen.
    Wenn wir nun zu dem Abs. 3 kommen, in dem festgelegt wird oder, besser gesagt, in dem auf Vorschlag der Regierungsparteien festgelegt werden soll, daß die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, dann muß man staunen, daß man heute noch den Mut aufbringt, die Verhältniswahl zum Prinzip zu erheben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn darüber ist sich jeder im klaren, daß die Verhältniswahl die Politisierung der Betriebsrätewahlen bedeutet.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir sind um so mehr darüber erstaunt, als Sie ja gerade in der Politik schließlich mit demselben Argument arbeiten und in der Politik ebenfalls gewillt sind, sich nach der Mehrheitswahl Ihre Mandate zu sichern. Aber bei den Betriebsrätewahlen haben Sie nicht den Mut, sie nach dem Prinzip der Mehrheitswahl, wie es vom Deutschen Gewerkschaftsbund vorgeschlagen wird, durchzuführen. Ich denke hier gerade an das Ruhrgebiet und insbesondere an seine wirtschaftliche Bedeutung und daran, welche verhängnisvollen Folgen hier bei der Politisierung solcher Betriebsrätewahlen in Erscheinung treten müßten. Das bedeutet, daß der Gesetzgeber jetzt dazu bereit ist — und das wird eben die Folge sein —, daß auch nach politischen Grundsätzen der Streit in die Betriebe hineingetragen wird. Es ist das große Verdienst des Deutschen Gewerkschaftsbundes, daß er unter seiner bisherigen Führung gerade die Gewerkschaftler herausgestellt und sie zur Betriebsrätewahl gestellt hat.
    Deutscher Bundestag — 223. und 224. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juli 1952 9967

    (Bergmann)

    Die Sozialdemokratische Partei fordert daher, daß die Mehrheitswahl, das Wahlsystem, das wir seit 1945 bis heute nicht nur nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 22, sondern auch in fast allen Ländergesetzen durchgeführt haben, zum Prinzip erhoben und festgelegt wird. Dann hat auch der einzelne Wähler, weil die Wahl direkt erfolgen soll, Einfluß darauf, wer in den Betriebsrat hineinkommt. Denn vergessen Sie doch eines nicht: die Verhältniswahl bedeutet doch, daß mehrere Vorschlagslisten in Erscheinung treten. In der Praxis bedeutet das — und daran sollten Sie denken —, daß diese Verhältniswahl im alten Betriebsrätegesetz doch festgelegt und zum Prinzip erhoben werden mußte, weil mehrere Richtungsgewerkschaften vorhanden waren. Sie sind heute nicht vorhanden; die einheitliche Gewerkschaftsform ist die Grundlage der Gewerkschaftsarbeit. Sie wollen wir erhalten, und da sie letzten Endes die Grundlage darstellt, entfällt dieses wichtige Argument. Es ist darum gar nicht notwendig, daß die Verhältniswahl, die, wie ich sagte, mehrere Vorschlagslisten voraussetzt, nun hier festgelegt wird.
    Ich sagte schon einmal: der Arbeitnehmer soll direkten Einfluß darauf haben, wer letzten Endes in den Betriebsrat hineinkommt; denn die Mehrheitswahl ist eine Persönlichkeitswahl. Die Arbeitnehmer wollen ihre Persönlichkeiten dort hineinwählen, nämlich die Männer und die Frauen, die bereit und in der Lage sind, mit viel Mut und Geschick die Belange der Arbeitnehmer zu vertreten. Sie wollen nicht rein listenmäßig wählen, wie das bei der Verhältniswahl der Fall sein muß. Dann haben sie auch die Gewähr, daß nicht politische, religiöse oder, wenn Sie wollen, auch gewerkschaftliche Zugehörigkeit von jedem Wähler in den Vordergrund gestellt werden kann, sondern er wählt die Persönlichkeit, die sein Vertrauen besitzt. Darauf aber kommt es an, daß er Persönlichkeiten im Betriebsrat weiß, die mit seinem Vertrauen die Belange der Arbeitnehmer vertreten.
    Ich möchte ein weiteres Argument anführen. Sie befürworten in § 13 die Verhältniswahl. Dieser Paragraph steht im Widerspruch zu § 14; denn in § 14 heißt es: „Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen." Gerade mit einer Liste sind Sie nicht in der Lage, den Wünschen, die in § 14 zum Ausdruck gebracht werden, gerecht zu werden. § 13 über die Verhältniswahl steht also in direktem Widerspruch zu § 14, in dem festgelegt wird, daß möglichst die Vertreter der verschiedenen Beschäftigungsarten im Betriebsrat vertreten sein sollen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Man wirft mit Recht die Frage auf, die bei der öffentlichen Debatte eine außerordentliche Rolle gespielt hat, ob die vorliegende Gesetzesvorlage — die Vertreter der Regierungsparteien behaupten es — keine Verschlechterung bedeute. Wenn wir aber feststellen müssen, daß wir seit 1945 gemeinsam mit den Gewerkschaften zum Wohle der deutschen Wirtschaft die Vertreter im Betriebsrat gewählt haben, wenn wir weiter feststellen müssen, daß die meisten Landesgesetze dies ebenfalls zum Prinzip erhoben haben, dann ist der Schluß berechtigt, daß die neue Gesetzesvorlage einen gewaltigen Rückschritt darstellt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Darüber wird man in den Betrieben diskutieren.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dafür wird man in den Betrieben kein Verständnis aufbringen, daß wir jetzt mit diesem Bundesgesetz wieder drei Schritte zurückgehen sollen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Sehen Sie, meine Herren von den Regierungsparteien, das ist reaktionär,

    (lebhafter Beifall bei der SPD) das ist Rückschritt!


    (Erneuter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Politischer Samba! — Abg. Arndgen: Gut, daß Sie das sagen!)

    Aber ich möchte auch zum Abs. 4 des § 13 Stellung nehmen. Dort ist festgelegt, daß die wahlberechtigten Arbeitnehmer zur Wahl des Betriebsrats
    Vorschläge machen können. Hier legen Sie, meine
    Damen und Herren von den Regierungsparteien,
    wiederum fest und versuchen, den Einfluß der Gewerkschaften zu schmälern, ja zu beseitigen. Wir
    sind der Auffassung — auch Sie sind im Grunde
    Ihres Herzens mit uns dieser Auffassung —, daß
    gerade mit Hilfe der Gewerkschaften, als sie berechtigt waren, die Vorschläge zum Betriebsrat mit
    einzureichen, die Gewähr für den sozialen Frieden
    gegeben wurde, von dem Sie so oft sprechen. Ich
    bin der Auffassung, daß Sie durch diese Gesetzgebung diesen Frieden im wesentlichen gefährden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir sind darum der Auffassung, daß auch den Gewerkschaften das Recht gegeben werden muß, Wahlvorschläge zum Betriebsrat zu machen.

    (Zuruf von der Mitte: Quatsch!)

    — Sie rufen dazwischen, das sei Quatsch;

    (lebhafter Widerspruch und Zurufe von der SPD: Unerhört! Pfui!)

    ich sage Ihnen: Das ist die Praxis, die Sie bis heute mit durchgeführt haben!