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ID0122021500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1052 9699 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1952 Geschäftliche Mitteilungen 9701C, 9712A, 9737A, 9779D Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Etzel (Bamberg) 9701D Beendigung der Zugehörigkeit des Abg. Dr Ott als Gast zur Fraktion der DP . . . 9701D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Regelung der Miet- und Pachtverhältnisse bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken 9702A Verwaltungszustellungsgesetz 9702A Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9702A Gesetz über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen 9702A Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft 9702A Gesetz über die vorläufige Errichtung neuer Apotheken 9702A Gesetz zur Aufhebung der Mannschafts- rolle und Bordliste auf Binnenschiffen 9702A Bundesjagdgesetz 9702A Kleine Anfrage Nr. 276 der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Kleine Anfrage Nr. 277 der Fraktion der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Fragestunde (Nr. 3474 der Drucksachen) . . 9702B 1. betr. Bundesbahn-Hauptverwaltung: Abgesetzt 9702B 2. betr. politische Betätigung von Bundesbeamten: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 9702B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9702B, D 3. betr. Fachzeitschriften „Das BundesBaublatt" und „Die Bauverwaltung": Wirths (FDP), Anfragender . 9702D, 9703A Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9702D, 9703B 4. betr. Landbeschlagnahmung für mili- tärische Zwecke in Rheinland-Pfalz: Niebergall (KPD), Anfragender . . . 9703B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9703C 5. betr. Zustände auf dem Gebiet des Wohnungs-, Schul- und Kanalisationswesen in der Siedlung Weisenheim, Kreis Neustadt: Niebergall (KPD), Anfragender . . 9703D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9703D 6. betr. Kuratorium der Bundeszentrale für Heimatdienst: Paul (Württemberg) (SPD), Anfragender 9704A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704B 7. betr. Durchfahrt unter der Eisenbahnbrücke Frieda-Talbrücke: Freidhof (SPD), Anfragender . . . . 9704C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9704C 8. betr. Beurlaubung des Referenten für Verfassungsschutz Dr. Karl Sauer: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 9704D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704D 9. betr. internationale Rückporto-Scheine: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . 9705A, C Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Postund Fernmeldewesen 9705A, D 10. betr. Auszahlung der Entschädigungsbeträge für Besatzungsverdrängte und Besatzungsgeschädigte: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9705D, 9706A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9705D, 9706A 11. betr. Bemühungen der Bundesregierung um die Reinerhaltung der deutschen Sprache: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9706A, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9706B, D 12. betr. Stundung und Erlaß der Investitionshilfe in während des Krieges zwangsevakuiert gewesenen Gebieten: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9706D, 9707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9706D, 9707B 13. betr. Hilfe aus dem Grenzlandfonds im Wirtschaftsraum von Aachen und Düren: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9'707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9707B 14. betr. Umwandlung von Feldwegübergängen im Kreis Erbach in Anrufschranken: Ritzel (SPD), Anfragender 9707D, 9708A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9707D, 9708A, B 15. betr. gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung der Zivilbevölkerung am Bombenabwurfplatz Sulzheim: Funk (CSU), Anfragender . . . 9708C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9708C, D 16. betr. Bauaufträge von Dienststellen der amerikanischen Besatzungsmacht an deutsche Bauunternehmer: Fisch (KPD), Anfragender 9708D, 9709B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9709A, 9709B 17. betr. Zustände auf der Zahlstelle der Bundespost für Rentenauszahlung im Bezirk Hamburg-Harburg: Gundelach (KPD), Anfragender . . . 9709B Dr. Schneider, Staatssekretär im 18. Bundesministerium für das Post und Fernmeldewesen 9709C 19. betr. Zusage finanzieller Unterstützung an den angeblichen Bundesvorsitzenden des Bundes der Verfolgten des Naziregimes Peter Lütsches: Müller (Frankfurt) (KPD), Anfragender . . . . 9710B, C, D, 9711A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 9710C, D, 9711A 20. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Heilpraktikergesetzes: Arnholz (FDP), Anfragender 9711B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711B 21. betr. Infizierung von Kindern mit Tbc in einem westfälischen Kindergarten: Arnholz (SPD), Anfragender 9'711C, 9712A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711C, 9712A 22. betr. Frage der finanziellen Unterstützung des Pfingsttreffens des Bundes deutscher Jugend: 23. Wegen Ablaufs der Fragestunde ab gesetzt 9712A Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1274 ff. der Reichsversicherungsordnung (Nr. 2693 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3461 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdrucke Nrn. 581, 585): Beratung abgesetzt 9712B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 3372 der Drucksachen) 9712B Wagner (SPD), Anfragender 9712B, 9716C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 9713C, 9718B Dr. Friedensburg (CDU) 9714D Fisch (KPD) 9715D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 3473 der Drucksachen) 9718D Dr. Reismann (FU) 9718D Beschlußfassung 9719A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr. 3442 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3478 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 589, 592) 9719A Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 9719B als Abgeordneter 9721C, 9724C, 9729C, 9731A zur Geschäftsordnung 9727D Müller (Worms) (SPD) . . . . 9720D, 9722D Lampl (FU) 9722C Fassbender (FDP): zur Sache 9723A, 9725A, 9727A, 9728B, 9730B, 9734A zur Geschäftsordnung 9728A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9725B, 9727B, 9730C Kriedemann (SPD) . . 9727C, 9728C, 9732A Niebergall (KPD) 9733C Abstimmungen . . 9726D, 9728C, 9730B, 9734D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 27,59 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 586) . . . . 9712B, 9734D Dr. Becker (Hersfeld), Berichterstatter 9735A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9736D Weiterberatung vertagt 9736D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes 24. über die Deckung der Rentenzulage nach dem Rentenzulagengesetz im Haushalts jahr 1.952 (Nr. 3441 der Drucksachen) . . 9737A Ausschußüberweisung 9737A Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 580; Entschließung Umdruck Nr. 577, Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 579, 583, 587, 588, 590) 9737A Dr. Preller (SPD) 9737A Arndgen (CDU) 9739B, 9743D Müller (Frankfurt) (KPD) 9739C Dr. Atzenroth (FDP) 9740B Frau Kalinke (DP) 9741A, 9747D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 9743A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 9744C, 9748C Dr. Hammer (FDP) 9745C Richter (Frankfurt) (SPD) 9746C Horn (CDU) 9748B Abstimmungen 9746C, D, 9748A, D 25. Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 579 Ziffer 1 9746 D, 9780 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nr. 3462 der Drucksachen) 9749A 26. Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 9749A, 9755D Etzel (Duisburg) (CDU) 9750D Dr. Schöne (SPD) . . . . 9752B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9754D Rische (KPD) 9756C Dr. Preusker (FDP) 9758A Dr. von Merkatz (DP) 9759C Stegner (FDP) 9761A Dr. Bertram (Soest) (FU) 9762D Ausschußüberweisung 9763B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3463 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3476 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 582, 584, 591, 593, 594) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3386 der Drucksachen) . . . 9763B Naegel (CDU) als Berichterstatter 9763C als Abgeordneter . . . . 9773B, D, 9776B Rademacher (FDP) 9765C, 9767D Schmücker (CDU) 9765C, 9772C Freudenberg (FDP-Gast) . . . 9765D, 9766B Etzel (Duisburg) (CDU) . . . 9766A, 9767C Seuffert (SPD) 9766C Stücklen (CSU) 9767A Dr. Kreyssig (SPD) 9769C Mensing (CDU) 9771C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9773A, 9773C, 9775D Dr. Bertram (Soest) (FU) 9774B Dr. Preusker (FDP) 9775A Abstimmungen 9765D, 9766B, 9767A, C, D, 9773C, D, 9776B Tatsächliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 47): Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 9776C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen) 9777A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 9777A Beratung abgesetzt 9777A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1952 (Nr. 3455 der Drucksachen) 9777A Morgenthaler (CDU) 9777B Seuffert (SPD) 9777C Abstimmungen 9777B, C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB und FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3480 der Drucksachen, Umdruck Nr. 595) 9777D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 97'77D Abstimmungen 9778A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken (Nr. 3454 der Drucksachen) 9778B Ausschußüberweisung 9778B Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Sanierung von Notstandsgebieten (Nr. 3460 der Drucksachen) 9778C Freiherr von Aretin (FU), Antragsteller 9778C Höhne (SPD) 9779A Beschlußfassung 9779C Nächste Sitzung 9779D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen): 9780 Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Ober den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579 Ziffer 1) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU, CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643. 3402 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers — Arndgen • Nein Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) Nein Bauereisen Nein Bauknecht Nein Dr. Baur (Württemberg) . entschuldigt Bausch Nein Becker (Pirmasens) Nein Blank (Dortmund) — Bodensteiner Nein Frau Brauksiepe Nein Dr. von Brentano — Brese Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Dr. Brönner .. Nein Brookmann Nein Dr. Bucerius Nein Frau Dietz Nein Dr. Dresbac. .. Nein Eckstein Nein Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers entschuldigt Ehren. . Nein Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Nein Etzenbach. Nein Even Nein Feldmann entschuldigt Dr. Fink Nein Dr. Frey Nein Fuchs Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Nein Fürst Fugger von Glött . . Nein Funk Nein Gengler Nein Gerns Nein Dr. Gerstenmaier Nein Gibbert Nein Giencke Nein Dr. Glasmeyer . . Nein Glüsing Nein Gockeln Nein Dr. Götz. Nein Frau Dr. Gröwel Nein Günther entschuldigt Hagge Nein Frau Heiler Nein Heix Nein Dr. Henle — Hilbert Nein Name Abstimmung Höfler Nein Hohl Nein Dr. Holzapfel . .. — Hoogen Nein Hoppe entschuldigt Dr. Horlacher . .. N ein Horn Nein Huth entschuldigt Dr. Jaeger (Bayern) Nein Junglas Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf Nein Dr. Kather Nein Kemmer — Kemper Nein Kern Nein Kiesinger Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Köhler Nein Dr. Kopf Nein Kühling Nein Kuntscher Nein Kunze Nein Dr. Laforet Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Nein Leibfried Nein Lenz Nein Leonhard Nein Lücke Nein Majonica.. Nein Massoth Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Mehs Nein Mensing Nein Morgenthaler Nein Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann krank Naegel Nein Neber Nein Nellen Nein Neuburger krank Nickl Nein Frau Niggemeyer. . Nein Dr. Niklas .. -- Dr. Oesterle . Nein Dr. Orth Nein Pelster Nein Pfender Nein Name Abstimmung Dr. Pferdmenges Nein Dr. Povel Nein Frau Dr. Probst entschuldigt Dr. Pünder Nein Raestrup Nein Rahn. .. Nein Frau Dr. Rehling Nein Frau Rösch Nein Rümmele Nein Sabel . Nein Schäffer — Scharnberg Nein Dr. Schatz Nein Schill Nein Schmitt (Mainz) Nein Schmitz beurlaubt Schmücker.. . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . Nein Schüttler . .. — Schütz ... Nein Schuler ... Nein Schulze-Pellengahr. . Nein Dr. Semler — Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Solleder Nein Spies Nein Graf von Spreti . .. Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Storch Nein Strauß Nein Struve Nein Stücklen Nein Dr. Vogel — Wacker Nein Wackerzapp . Nein Dr. Wahl Nein Frau Dr. Weber (Essen) ... Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Dr. W eiß Nein Winkelheide Nein Dr. Wuermeling Nein SPD Frau Albertz Ja Frau Albrecht Ja Altmaier Ja Frau Ansorge Ja Dr Arndt Ja Arnholz Ja Dr. Baade entschuldigt Dr. Barsch Ja Baur (Augsburg) Ja Bazille Ja Behrisch Ja Bergmann Ja Dr. Bergstraeßer Ja Berlin Ja Bettgenhäuser ... Ja Bielig ... . Ja Birkelbach Ja Blachstein Ja Dr. Bleiß Ja Böhm entschuldigt Dr. Brill — Name Abstimmung Bromme Ja Brünen — Cramer Ja Dannebom Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Eichler Ja Ekstrand Ja Erler Ja Faller Ja Franke Ja Freidhof Ja Freitag Ja Geritzmann Ja Gleisner Ja Gor linger . Ja Graf Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich . Ja Happe .. . Ja Heiland . ... Ja Hennig .. .. Ja Henßler krank Herrmann Ja Hoecker Ja Höhne .. Ja Frau Dr. Hubert . . Ja Imig Ja Jacobi entschuldigt Jacobs Ja Jahn Ja Kalbfell krank Kalbitzer Ja Frau Keilhack. . Ja Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule Ja Dr. Koch J a Frau Korspeter. . Ja Frau Krahnstöver Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kurlbaum beurlaubt Lange Ja Lausen Ja Frau Lockmann Ja Ludwig Ja Dr. Laetkens .. beurlaubt Maier (Freiburg) Ja Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Mertins Ja Meyer (Hagen) . . Ja Meyer (Bremen) Ja Frau Meyer-Laule Ja Mißmahl Ja Dr. Mommer Ja Moosdorf Ja Dr. Mücke Ja Müller (Hessen) Ja Müller (Worms) Ja Frau Nadig Ja Dr. Nölting Ja Nowack (Harburg) Ja Odenthal Ja Name Abstimmung Ohlig Ja 011enhauer Ja Paul (Württemberg) Ja Peters Ja Pohle Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Reitzner Ja Richter (Frankfurt) Ja Ritzel Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sander krank Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . Ja Dr. Schöne Ja Schoettle .. Ja Dr. Schumacher krank Segitz Ja Seuffert Ja Stech Ja Steinhörster .. Ja Stierle Ja Striebeck Ja Frau Strobel Ja Temmen Ja Tenhagen Ja Troppenz Ja Dr. Veit entschuldigt Wagner Ja Wehner Ja Wehr , Ja Weinhold Ja •Welke • Ja Weltner Ja Dr. Wenzel Ja Wönner - Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Dr. Becker (Hersfeld) Nein Dr. Blank (Oberhausen) .. Nein Blücher — Dannemann Nein Dr. Dehler — Dirscherl entschuldigt Euler Nein Fassbender. . Nein Freudenberg Nein Dr. Friedrich Nein Frühwald Nein Funcke Nein Gaul . Nein Dr. von Golitschek Nein Grundmann Nein Dr. Hammer Nein Dr. Hasemann Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) . Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Frau Hütter Nein Frau Dr. Ilk Nein Juncker Nein Dr. Kneipp entschuldigt Kühn .. entschuldigt Name Abstimmung Dr. Leuze Nein Dr. Luchtenberg entschuldigt Margulies Nein Mauk ... Nein Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende Nein Dr. Miessner , . Nein Neumayer Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . Nein Onnen .. . Nein Dr. Pfleiderer .. .. Nein Dr. Preiß --- Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Rath Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . Nein Revenstorff Nein Dr. Schäfer Nein Dr. Schneider Nein Stahl entschuldigt Stegner Nein Dr. Trischler .... Nein Dr. Wellhausen Nein Wirths Nein Dr. Zawadil .. . Nein DP-DPB Ahrens Nein Bahlburg Nein Frau Bieganowski Nein Eickhoff Nein Ewers Nein Farke Nein Dr. Fricke Nein Frommhold entschuldigt Hellwege — Jaffé Nein Frau Kalinke Nein Kuhlemann Nein Dr. Leuchtgens Nein Löfflad Nein Matthes krank Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld ... Nein Reindl . .. Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein Dr. Seebohm — Tobaben Nein Wallner beurlaubt Walter Nein Wittenburg Nein FU Freiherr von Aretin Nein Frau Arnold ja Dr. Bertram (Soest) Nein Dr. Besold Nein Clausen Ja Dr.-Ing. Decker . Ja Determann entschuldigt Eichner .. .. Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl Nein Mayerhofer Nein Name Abstimmung Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein krank Pannenbecker Ja Parzinger .. Ja Dr. Reismann Nein' Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner Nein Frau Wessel .. Ja Willenberg Ja KPD Agatz Ja Fisch J a Gundelach Ja Harig Ja Kohl (Stuttgart) krank Müller (Frankfurt) Ja Niebergall Ja Paul (Düsseldorf) Ja Reimann Ja Renner — Name Abstimmung Rische Ja Frau Strohbach .. Ja Frau Thiele Ja Vesper — Fraktionslos Aumer Nein Donhauser — Dr. Doris . enthalten Fröhlich enthalten Goetzendorff enthalten Hedler Nein Frau Jaeger (Hannover). . Nein Dr. Keller .. enthalten Langer krank Loritz enthalten Müller (Hannover) — Dr. Ott krank von Thadden Nein Tichi krank Wittmann .. Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen .. 339 Davon: Ja 137 Nein 197 Stimmenthaltung . . 5 Zusammen wie oben . 339 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg enthalten Dr. Krone entschuldigt Lemmer . Nein Frau Dr. Maxsein Nein Dr. Tillmanns . .. Nein SPD Brandt Ja Dr. Koenigswarter Ja Löbe Ja Neubauer Ja Name Abstimmung Neumann Ja Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . Ja Schröter (Berlin) Ja Frau Wolff entschuldigt FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Mulert Nein Dr. Reif entschuldigt Dr. Will entschuldigt Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 14 Davon Ja. . 7 Nein .. 6 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben. 14
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon in der Lesung vom 27. Januar 1950 hatte ich drei Fragen gestellt, die im wesentlichen bis heute noch nicht beantwortet sind. Zunächst war die Frage: Wo und auf welchen Marktgebieten kann ein derartiges Gesetz überhaupt wirksam werden? Ist eine solche Gesetzgebung etwa nur eine Gesetzgebung gegen die industrielle Warenerzeugung? Und die dazugehörige Frage: Welche Formen des Machtmißbrauchs existieren, und wie lassen sich all diese vielfältigen Formen, die existieren können, überhaupt in einer gesetzgeberischen Jacke erfassen.
    Ich möchte auf die Sektoren des Geldes und des Kapitals, der Versicherungswirtschaft, der Landwirtschaft, der Dienstleistungen, der Versorgungswirtschaft, aber auch auf die Grundstoffwirtschaft und das Handwerk hinweisen. Wenn man all diese großen Teile unserer Volkswirtschaft betrachtet, dann kommt man zu der Annahme, daß dieses Gesetz weniger als die Hälfte der deutschen Volkswirtschaft erfassen wird.
    Ich hatte ferner darauf aufmerksam gemacht, ob die Preisfreiheit, die ein Postulat der Nützlichkeit ist, ausreichend ist, um ein solches Gesetz zu begründen. Unserer Ansicht nach kann nicht au Fragen der bloßen Nützlichkeit auf Grund der Erkenntnisse einer sogar noch umstrittenen volkswirtschaftlichen Schule ein solches Gesetz erlassen werden, sondern die Basis müßte tiefer, müßte im Ethischen liegen. Nur auf ethisch-positiven Grundlagen kann ein solches Gesetz gerechtfertigt werden.


    (Dr. Bertram [Soest])

    Diese Frage nach den ethisch-positiven Grundlagen ist im Gesetz nicht beantwortet worden. Es ist beispielsweise ein Fehler des Gesetzes und seines Aufbaues, deshalb auch die von Herrn Kollegen Stegner beanstandete Fassung „gegen Wettbewerbsbeschränkungen", daß etwas Positives, ein positives Ziel in dem Gesetz überhaupt fehlt. Es fehlt darin, daß beispielsweise Wettbewerb lauter sein muß, daß im Wirtschaftsleben Startgleichheit herrschen soll. Es fehlt ein Satz, daß Wettbewerb fair sein muß, daß die Vertragsfreiheit nur insoweit gegeben ist, als grundlegende Sozialprinzipien nicht verletzt werden. Derart positive Sätze sind im Gesetz nicht enthalten, und nur sie könnten überhaupt die Basis für ein solches Gesetz bieten. Die Sozialprinzipien der Ganzheit, der Solidarität, der Subsidiarität müßten in einem solchen positiven Katalog vornweg den. materiellen Inhalt des Gesetzes bestimmen. Dann erst könnte die Frage „Verbots- oder Mißbrauchsgesetz" erörtert werden, und dann würde diese rein formelle Frage sehr an Gewicht verlieren; denn diese positiven Gebote würden sich an alle richten und damit eine wesentlich breitere Wirkung ausüben als diese bloß ethisch-neutrale Nützlichkeitsgesetzgebung, die heute so und morgen- so ausgelegt werden kann. Die Vorsorge für die Klein- und Mittelexistenzen aus dem Gesichtspunkt des organischen Wachstums gehört als Postulat in ein solches Gesetz hinein.

    (Zuruf von der Mitte: Sehr richtig!)

    In ein solches Gesetz gehört die Notwendigkeit der
    Eigentumsverschaffung, insbesondere für die Nachwuchsgeneration. Diese Postulate werden dann die
    sachlichen Entscheidungen, die den Richtern sehr
    schwerfallen werden, richtungweisend beeinflussen.

    (Glocke des Präsidenten.)

    — Ich komme zum letzten Satz. Um diese Schwierigkeiten zu klären, hatten wir vorgeschlagen, eine Enquete zu veranstalten. Das war am 27. Januar 1950. Diese Anregung ist nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Wir werden uns vorbehalten, deswegen einen erneuten Antrag vorzulegen, um tatsächlich zu erreichen, daß dieses außerordentlich schwierige Kapitel auch in Form einer außerparlamentarischen Enquete genügend vorbereitet wird, um etwas Richtiges und Brauchbares zu schaffen.

    (Beifall bei der FU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die Rednerliste erschöpft. Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, der federführend sein soll, zu überweisen, außerdem an den Ausschuß für Außenhandelsfragen, an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ist das Haus mit diesem Antrag einverstanden? — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3463 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3476 der Drucksachen)

(Erste Beratung: 219. Sitzung);

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der Föderalistischen Union (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3386 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 219. Sitzung).

Zunächst 7 a. Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Naegel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Naegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksachen Nrn. 3463 und 3464 haben dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß zur Beratung vorgelegen. Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat nach eingehender Prüfung im wesentlichen die Änderungsvorschläge dieser Drucksachen akzeptiert und dabei im einzelnen folgende Überlegungen angestellt.
    Punkt 1 befaßt sich mit den in § 5 des alten Gesetzes festgelegten Zinsen für den Aufbringungsbetrag. Es ist festgelegt worden, daß dann, wenn innerhalb von 18 Monaten nach voller Zahlung die Zuteilung der Wertpapiere noch nicht erfolgen kann, der Zinssatz von 4 auf 5 % erhöht wird. Eine weitere wichtige Bestimmung wird im Satz 3 verankert, wonach die Erträgnisse der Aufbringungspflichtigen an Zinsen und Dividenden nicht mehr steuerpflichtig im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes sind. Diese beiden Änderungen bedeuten eine wesentlich bessere Ausstattung der Papiere und auch der Ansprüche. Dabei war es von Bedeutung, zu überlegen, ob wir auch schon die Verzinsung der durch Zahlung entstandenen Guthaben steuerfrei machen konnten oder ob das erst möglich wäre, wenn die Zertifikate oder die Wertpapiere bereits ausgehändigt worden seien. Sie wissen, daß man in Anlehnung an das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Förderung des Kapitalmarkts diese Gedankengänge geäußert hat. Da es nun aber nicht im Ermessen der Aufbringungspflichtigen liegt, nach eigener Entscheidung eine Umwandlung der Guthaben in festverzinsliche oder andere Wertpapiere durchzuführen, so glaubten wir hier zu dem Schluß berechtigt zu sein, daß wir schon für die Guthabenerträgnisse die gleiche Steuerbefreiung festlegen, wie es in dem Kapitalförderungsgesetz für die WertpapierErträgnisse vorgesehen ist.
    Ein weiteres Problem war die Verschiebung der Termine sowohl für die Entscheidung über die Höhe des Aufbringungssatzes wie auch — noch wesentlicher vielleicht als diese Frage — für die Zahlungen. Wir haben als letzten Termin für die Rechtsverordnung zur Änderung des Aufbringungssatzes an Stelle des 31. August 1952 den 31. Dezember 1952 gesetzt, und wir haben in § 7 Abs. 3 den letzten Zahlungstermin statt für den 31. Dezember 1952 erst für den 30. April 1953 vorgesehen. Dementsprechend wird auch die Aufforderung zur Zahlung vom 30. September 1952 auf den 31. Januar 1953 verschoben. Wir glauben, daß mit dieser Terminverschiebung eine wesentliche Erleichterung für die Aufbringung der Investitionshilfezahlungen geschaffen wird.
    Ein weiterer Punkt unserer Überlegung war die Verbesserung für die kleineren Betriebe der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Heranziehungspflicht. Wir haben geglaubt, in § 11 die Freigrenze, die bisher mit 560 DM als Mindestsumme der Aufbringungspflichtangegeb en war, heraufsetzen zu sollen. Der Ausschuß hat sich für eine Festlegung auf 800 DM entschieden. Damit werden wesentliche Vorteile insbesondere für die kleinen Gewerbebetriebe geschaffen. Danach müßte bei einem Gewinn- und Abschreibungsanteil von 10 % vom Umsatz mindestens ein Jahresumsatz von 155 000 DM


    (Naegel)

    erreicht werden, wenn überhaupt eine Aufbringungspflicht entstehen soll. Bei anderen Prozentsätzen des Gewinn- und Abschreibungsanteils liegen die Grenzen entsprechend; würde man z. B. einen Satz von 4 % zugrunde legen, wie er in Handelsbetrieben üblich ist, so müßte man eine Umsatzgrenze von 320 000 DM erreichen, ehe überhaupt eine Pflicht für die Leistung der Investitionshilfezahlungen entsteht.

    (Vizepräsident Dr. S c h ä f er übernimmt den Vorsitz.)

    Das Problem der Verzugszuschläge für verspätete Zahlungen war auch Gegenstand der Beratungen. In dem bisherigen Gesetzestext ist vorgesehen, daß für den ersten Monat 1 % und für jeden weiteren Monat 2 % Verzugszinsen gezahlt werden müssen. Bei 2 % im Monat sind das 24 % im Jahr, — eine ganz erhebliche Belastung derjenigen, die nicht rechtzeitig zahlen können oder wollen. Wir glaubten aber, mit Rücksicht auf gewisse Illiquiditätserscheinungen in verschiedenen Wirtschaftsstufen und Wirtschaftssparten eine gewisse Erleichterung für die ersten beiden Monate eintreten lassen zu sollen. Wir haben deshalb den 1 °/oigen Zuschlag auf die beiden ersten Monate erstreckt und erst vom dritten Monat ab einen Verzugszuschlag von 2 0/o vorgesehen. Für die gerechte Beurteilung dieser Maßnahme muß noch erwähnt werden, daß es sich hier um nicht abzugsfähige Ausgaben handelt, die dadurch natürlich besonders Gewicht gewinnen.
    Eine weitere Überlegung führte zu der Betrachtung .der gemischten Unternehmen, also der Unternehmen, die sowohl auf der Grundstoffebene als auch in der Verarbeitungsebene sich betätigen. Nach dem bisherigen Gesetzestext konnten derartige Betriebe eine Befreiung von der Aufbringungspflicht für das gesamte Unternehmen beantragen. Durch die Neufassung der §§ 20 und 21 ist jetzt festgelegt, daß ein Befreiungsantrag nur für den Teil gestellt werden kann, der in der Grundstoffebene liegt, während die in der Verarbeitungsebene liegenden Teile des Unternehmens aufbringungspflichtig bleiben. Ich bin beauftragt, hier ausdrücklich zu erwähnen, daß mit dieser Anordnung auch die unerwünschten Konkurrenzverschiebungen verhindert werden können, wenn z. B. Energieversorgungsunternehmen sich sowohl in der Energieversorgung als auch im Verkauf und in der Installation betätigen. Es ist mit dieser Begriffsbestimmung möglich, nunmehr zu erreichen, daß keine Energieversorgungsunternehmen begünstigt werden können, die gleichzeitig den Ausbau des Handels und der Installation betreiben.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir hielten diese Bestimmung für besonders wichtig, weil wir gerade hier durch Wettbewerbsverschiebungen bei Regiebetrieben und anderen Betrieben der Energieversorgung in letzter Zeit Beobachtungen machen mußten, die Tatsachen aufzeigten, welche der aufbringungspflichtigen mittelständischen Wirtschaft nicht zugemutet werden konnten.
    In ähnlicher Weise soll eine Bestimmung wirken, die in § 29 Abs. 6 ihren Niederschlag gefunden hat. Es handelt sich dabei darum, festzustellen, daß eine Konzentration der eigenen Mittel — auch der eigenen Mittel, betone ich — für Investitionszwecke nur auf die begünstigten Vorhaben stattfinden muß. Es können nicht neben Begünstigungen und Zuteilungen von Mitteln aus der Investitionshilfe auch noch andere Mittel dazu verwandt werden, um neben den ausdrücklich begünstigten Vorhaben auch noch einen weiteren Ausbau anderer Stufen der Unternehmungen vorzunehmen. Wir haben deshalb diese Neufassung so vorgenommen, weil uns am Herzen lag. auch zum Ausdruck zu bringen, daß wir Konkurrenzverschiebungen verhindern wollen.
    Ich darf noch einige Ergänzungen zu der eben vorgetragenen Änderung des § 29 machen, die mir wichtig erscheinen. Es handelt sich wie gesagt darum, daß durch Auflagen des Kuratoriums bei der Zuteilung der Darlehnsbeträge besondere Bedingungen eingebaut werden sollen, die eine Konzentration aller Mittel auf die begünstigten Vorhaben fordern. Es ist weiter bestimmt, daß bei einer Verletzung dieser Auflagen nicht nur eine Rückzahlung der gegebenen Darlehnssummen erfolgen muß, sondern daß damit gleichzeitig der Bewilligungsbeschluß aufgehoben wird und damit natürlich auch alle Freistellungen anderer Teile des Unternehmens von der Aufbringungspflicht hinfällig werden.
    Die nächsten Punkte beschäftigen sich mit dem § 30 und anschließend mit dem § 33, in denen es sich um die Sperrfrist der Papiere handelt. Im Gegensatz zu dem früheren Gesetzestext soll nun- mehr keine Sperrfrist mehr festgelegt werden. Es soll lediglich die Frage geregelt werden, die allen Interssierten sehr am Herzen lag, wann nämlich die Börsenzulassung erfolgt. Es wird zunächst f est-gelegt, daß die Börsenzulassung zu dem Zeitpunkt zu erfolgen hat, den der Darlehnsvertrag vorsieht. Sollte eine vorherige Börsenzulassung gewünscht werden, dann ist allerdings die Möglichkeit gegeben, daß der Bundeswirtschaftsminister Einspruch erhebt, wenn dadurch Störungen auf dem Kapitalmarkt zu befürchten sind. Ähnliche Bestimmungen sind vorgesehen, damit die vereinbarten Termine für den Antrag auf Börsenzulassung nicht verzögert werden. Als letzter Termin dafür gilt der 31. März 1955.
    Das -gleiche gilt gewissermaßen für die Emission bei denjenigen Betrieben, die bisher vielleicht auf Grund alliierter Gesetze irgendwelche Hinderungsgründe hatten. Wenn diese Behinderung wegfällt, dann hat die Emission zu den vereinbarten Terminen zu erfolgen. Wenn sie entgegen der Bestimmung des Darlehnsvertrages unterlassen wird, dann erhöht sich der Zinsfuß um 4 % pro anno.
    Ich deutete im Zusammenhang mit § 30 und § 33 an, daß die Sperrfrist, die bisher verankert war, fallengelassen ist und daß man die weitere Entwicklung auf die Börsenzulassung abgestellt hat, weil damit auch offiziell die Lombardfähigkeit der Papiere verbunden ist.
    In § 36 ist in Ergänzung der bisherigen Liste der Wirtschaftszweige, die steuerbegünstigte Abschreibungen vornehmen können, auch die Wasserwirtschaft aufgenommen worden, im Hinblick auf die Bedeutung der Wasserwirtschaft für die Förderung der Kohle und für die Steigerung der ,Stahlproduktion besonders im Ruhrgebiet. In Zukunft werden die steuerbegünstigten Abschreibungen also auch in der Wasserwirtschaft möglich sein.
    Neben diesen Änderungen des Gesetzes hat der Wirtschaftspolitische Ausschuß beschlossen, Ihnen folgende Entschließung vorzutragen:
    Der Bundestag geht bei der Beschlußfassung über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft davon aus, daß die Zinserträgnisse aus Wertpapieren, die dem Aufbringungsschuldner auf Grund seiner Erwerbsberechti-


    (Naegel)

    gung zufließen, steuerlich begünstigt werden; die Bundesregierung hat einen entsprechen den Gesetzentwurf dem Bundesrat bereits zugeleitet.
    Ich darf wiederholen, daß es sich hierbei um das Gesetz zur Förderung des Kapitalmarktes handelt, das bereits dem Bundesrat vorliegt.
    So weit waren die Beratungen im Wirtschaftspolitischen Ausschuß unter Zuziehung von Vertretern des Ausschusses für Geld und Kredit gediehen. Dann hat sich der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als der vom Hohen Hause auch mitbeauftragte Ausschuß erneut mit dem Gesetzentwurf befaßt. Er hat den materiellen- Änderungen des Gesetzes, wie sie der Wirtschaftspolitische Ausschuß beschlossen hatte, zugestimmt, aber eine textliche Änderung in der Entschließung vorgenommen, die ich nunmehr hier im Auftrage des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zu vertreten habe. Dieser Ausschuß empfiehlt Ihnen folgenden Text der Entschließung:
    Der Bundestag geht bei der Beschlußfassung über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft davon aus, daß steuerliche Maßnahmen zur Förderung des Kapitalmarktes auf die Wertpapiere dieses Gesetzes Anwendung finden.
    Ich bin gebeten worden, Ihnen diesen Text vorzutragen und Sie zu bitten, ihm zuzustimmen.
    Ich glaube aber noch auf einen Punkt aus der weiteren Behandlung des Gesetzentwurfs im Wirtschaftspolitischen Ausschuß hinweisen zu müssen. Es sind eine Reihe von Eingaben vorgelegt worden, die die Abgeordneten veranlassen sollten, ihre Beschlußfassung zu ändern. Wir konnten uns aber diesen Eingaben nicht anschließen, wir haben sie nicht akzeptiert.
    Eine Anregung der Herren Vertreter der SPD, doch noch einmal zu überprüfen, ob man nicht gewerbliche Betriebe in Gebieten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit von der Entrichtung des Aufbringungsbetrages befreien könnte, wurde eingehend beraten. Wir konnten uns aber auch diesem Antrag nicht anschließen, er wurde von der Mehrheit abgelehnt.
    Ein weiteres Problem war die Behandlung der Richtlinien des Bundesfinanzministeriums für die Bewertung des Lagerbestandes eines Betriebes bei der Erfüllung der Abgabepflicht. Es waren Klagen laut geworden, daß die bisherigen Richtlinien eine zu strenge Veräußerungspflicht eigener Vermögenswerte vorsahen, um den Aufbringungsbetrag überhaupt zahlen zu können. Das Bundesfinanzministerium sagte zu, daß die Richtlinien für die Behandlung von Anträgen auf Stundung oder Erlaß und für die Bewertung der Lagerbestände eine entsprechende Form finden sollen, um den vorgebrachten Wünschen Rechnung zu tragen.
    Ich darf das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall.)