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ID0122021100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1052 9699 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Juni 1952 Geschäftliche Mitteilungen 9701C, 9712A, 9737A, 9779D Glückwünsche zum 70. Geburtstag des Abg. Dr. Etzel (Bamberg) 9701D Beendigung der Zugehörigkeit des Abg. Dr Ott als Gast zur Fraktion der DP . . . 9701D Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Regelung der Miet- und Pachtverhältnisse bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken 9702A Verwaltungszustellungsgesetz 9702A Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1952 9702A Gesetz über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen 9702A Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft 9702A Gesetz über die vorläufige Errichtung neuer Apotheken 9702A Gesetz zur Aufhebung der Mannschafts- rolle und Bordliste auf Binnenschiffen 9702A Bundesjagdgesetz 9702A Kleine Anfrage Nr. 276 der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Kleine Anfrage Nr. 277 der Fraktion der Fraktion der SPD betr. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Nrn. 3450, 3509 der Drucksachen) 9702A Fragestunde (Nr. 3474 der Drucksachen) . . 9702B 1. betr. Bundesbahn-Hauptverwaltung: Abgesetzt 9702B 2. betr. politische Betätigung von Bundesbeamten: Dr. Wuermeling (CDU), Anfragender 9702B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9702B, D 3. betr. Fachzeitschriften „Das BundesBaublatt" und „Die Bauverwaltung": Wirths (FDP), Anfragender . 9702D, 9703A Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9702D, 9703B 4. betr. Landbeschlagnahmung für mili- tärische Zwecke in Rheinland-Pfalz: Niebergall (KPD), Anfragender . . . 9703B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9703C 5. betr. Zustände auf dem Gebiet des Wohnungs-, Schul- und Kanalisationswesen in der Siedlung Weisenheim, Kreis Neustadt: Niebergall (KPD), Anfragender . . 9703D Blücher, Bundesminister für den Marshallplan 9703D 6. betr. Kuratorium der Bundeszentrale für Heimatdienst: Paul (Württemberg) (SPD), Anfragender 9704A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704B 7. betr. Durchfahrt unter der Eisenbahnbrücke Frieda-Talbrücke: Freidhof (SPD), Anfragender . . . . 9704C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9704C 8. betr. Beurlaubung des Referenten für Verfassungsschutz Dr. Karl Sauer: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 9704D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9704D 9. betr. internationale Rückporto-Scheine: Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . 9705A, C Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Postund Fernmeldewesen 9705A, D 10. betr. Auszahlung der Entschädigungsbeträge für Besatzungsverdrängte und Besatzungsgeschädigte: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9705D, 9706A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9705D, 9706A 11. betr. Bemühungen der Bundesregierung um die Reinerhaltung der deutschen Sprache: Morgenthaler (CDU), Anfragender 9706A, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9706B, D 12. betr. Stundung und Erlaß der Investitionshilfe in während des Krieges zwangsevakuiert gewesenen Gebieten: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9706D, 9707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9706D, 9707B 13. betr. Hilfe aus dem Grenzlandfonds im Wirtschaftsraum von Aachen und Düren: Frau Dr. Weber (Essen) (CDU), Anfragende 9'707B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9707B 14. betr. Umwandlung von Feldwegübergängen im Kreis Erbach in Anrufschranken: Ritzel (SPD), Anfragender 9707D, 9708A, B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 9707D, 9708A, B 15. betr. gesundheitliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung der Zivilbevölkerung am Bombenabwurfplatz Sulzheim: Funk (CSU), Anfragender . . . 9708C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9708C, D 16. betr. Bauaufträge von Dienststellen der amerikanischen Besatzungsmacht an deutsche Bauunternehmer: Fisch (KPD), Anfragender 9708D, 9709B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9709A, 9709B 17. betr. Zustände auf der Zahlstelle der Bundespost für Rentenauszahlung im Bezirk Hamburg-Harburg: Gundelach (KPD), Anfragender . . . 9709B Dr. Schneider, Staatssekretär im 18. Bundesministerium für das Post und Fernmeldewesen 9709C 19. betr. Zusage finanzieller Unterstützung an den angeblichen Bundesvorsitzenden des Bundes der Verfolgten des Naziregimes Peter Lütsches: Müller (Frankfurt) (KPD), Anfragender . . . . 9710B, C, D, 9711A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 9710C, D, 9711A 20. betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Heilpraktikergesetzes: Arnholz (FDP), Anfragender 9711B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711B 21. betr. Infizierung von Kindern mit Tbc in einem westfälischen Kindergarten: Arnholz (SPD), Anfragender 9'711C, 9712A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9711C, 9712A 22. betr. Frage der finanziellen Unterstützung des Pfingsttreffens des Bundes deutscher Jugend: 23. Wegen Ablaufs der Fragestunde ab gesetzt 9712A Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1274 ff. der Reichsversicherungsordnung (Nr. 2693 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3461 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdrucke Nrn. 581, 585): Beratung abgesetzt 9712B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 3372 der Drucksachen) 9712B Wagner (SPD), Anfragender 9712B, 9716C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 9713C, 9718B Dr. Friedensburg (CDU) 9714D Fisch (KPD) 9715D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 3473 der Drucksachen) 9718D Dr. Reismann (FU) 9718D Beschlußfassung 9719A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53) (Nr. 3442 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 3478 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 589, 592) 9719A Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 9719B als Abgeordneter 9721C, 9724C, 9729C, 9731A zur Geschäftsordnung 9727D Müller (Worms) (SPD) . . . . 9720D, 9722D Lampl (FU) 9722C Fassbender (FDP): zur Sache 9723A, 9725A, 9727A, 9728B, 9730B, 9734A zur Geschäftsordnung 9728A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9725B, 9727B, 9730C Kriedemann (SPD) . . 9727C, 9728C, 9732A Niebergall (KPD) 9733C Abstimmungen . . 9726D, 9728C, 9730B, 9734D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 27,59 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 586) . . . . 9712B, 9734D Dr. Becker (Hersfeld), Berichterstatter 9735A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9736D Weiterberatung vertagt 9736D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes 24. über die Deckung der Rentenzulage nach dem Rentenzulagengesetz im Haushalts jahr 1.952 (Nr. 3441 der Drucksachen) . . 9737A Ausschußüberweisung 9737A Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 580; Entschließung Umdruck Nr. 577, Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 579, 583, 587, 588, 590) 9737A Dr. Preller (SPD) 9737A Arndgen (CDU) 9739B, 9743D Müller (Frankfurt) (KPD) 9739C Dr. Atzenroth (FDP) 9740B Frau Kalinke (DP) 9741A, 9747D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 9743A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 9744C, 9748C Dr. Hammer (FDP) 9745C Richter (Frankfurt) (SPD) 9746C Horn (CDU) 9748B Abstimmungen 9746C, D, 9748A, D 25. Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 579 Ziffer 1 9746 D, 9780 Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nr. 3462 der Drucksachen) 9749A 26. Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 9749A, 9755D Etzel (Duisburg) (CDU) 9750D Dr. Schöne (SPD) . . . . 9752B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9754D Rische (KPD) 9756C Dr. Preusker (FDP) 9758A Dr. von Merkatz (DP) 9759C Stegner (FDP) 9761A Dr. Bertram (Soest) (FU) 9762D Ausschußüberweisung 9763B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Angestellte und Beamte in Berlin (Nr. 3451 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Bundesanstalt für Angestelltenversicherung in Berlin (Nr. 3452 der Drucksachen): Abgesetzt 9762C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/ DPB eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3463 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 3476 der Drucksachen; Änderungsanträge Umdrucke Nrn. 582, 584, 591, 593, 594) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (Nr. 3386 der Drucksachen) . . . 9763B Naegel (CDU) als Berichterstatter 9763C als Abgeordneter . . . . 9773B, D, 9776B Rademacher (FDP) 9765C, 9767D Schmücker (CDU) 9765C, 9772C Freudenberg (FDP-Gast) . . . 9765D, 9766B Etzel (Duisburg) (CDU) . . . 9766A, 9767C Seuffert (SPD) 9766C Stücklen (CSU) 9767A Dr. Kreyssig (SPD) 9769C Mensing (CDU) 9771C Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 9773A, 9773C, 9775D Dr. Bertram (Soest) (FU) 9774B Dr. Preusker (FDP) 9775A Abstimmungen 9765D, 9766B, 9767A, C, D, 9773C, D, 9776B Tatsächliche Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung (betr. Bericht des Untersuchungsausschusses Nr. 47): Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 9776C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen (Nr. 3440 der Drucksachen) 9777A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 9777A Beratung abgesetzt 9777A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1952 (Nr. 3455 der Drucksachen) 9777A Morgenthaler (CDU) 9777B Seuffert (SPD) 9777C Abstimmungen 9777B, C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP/ DPB und FU (BP-Z) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr (Nr. 3480 der Drucksachen, Umdruck Nr. 595) 9777D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 97'77D Abstimmungen 9778A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken (Nr. 3454 der Drucksachen) 9778B Ausschußüberweisung 9778B Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Sanierung von Notstandsgebieten (Nr. 3460 der Drucksachen) 9778C Freiherr von Aretin (FU), Antragsteller 9778C Höhne (SPD) 9779A Beschlußfassung 9779C Nächste Sitzung 9779D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643, 3402 der Drucksachen): 9780 Die Sitzung wird um 9 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung Ober den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Umdruck Nr. 579 Ziffer 1) zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU, CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Nrn. 2643. 3402 der Drucksachen) Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Adenauer — Albers — Arndgen • Nein Dr. Bartram (Schleswig-Holstein) Nein Bauereisen Nein Bauknecht Nein Dr. Baur (Württemberg) . entschuldigt Bausch Nein Becker (Pirmasens) Nein Blank (Dortmund) — Bodensteiner Nein Frau Brauksiepe Nein Dr. von Brentano — Brese Nein Frau Dr. Brökelschen .. Nein Dr. Brönner .. Nein Brookmann Nein Dr. Bucerius Nein Frau Dietz Nein Dr. Dresbac. .. Nein Eckstein Nein Dr. Edert entschuldigt Dr. Ehlers entschuldigt Ehren. . Nein Dr. Erhard — Etzel (Duisburg) Nein Etzenbach. Nein Even Nein Feldmann entschuldigt Dr. Fink Nein Dr. Frey Nein Fuchs Nein Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Nein Fürst Fugger von Glött . . Nein Funk Nein Gengler Nein Gerns Nein Dr. Gerstenmaier Nein Gibbert Nein Giencke Nein Dr. Glasmeyer . . Nein Glüsing Nein Gockeln Nein Dr. Götz. Nein Frau Dr. Gröwel Nein Günther entschuldigt Hagge Nein Frau Heiler Nein Heix Nein Dr. Henle — Hilbert Nein Name Abstimmung Höfler Nein Hohl Nein Dr. Holzapfel . .. — Hoogen Nein Hoppe entschuldigt Dr. Horlacher . .. N ein Horn Nein Huth entschuldigt Dr. Jaeger (Bayern) Nein Junglas Nein Kahn Nein Kaiser — Karpf Nein Dr. Kather Nein Kemmer — Kemper Nein Kern Nein Kiesinger Nein Dr. Kleindinst Nein Dr. Köhler Nein Dr. Kopf Nein Kühling Nein Kuntscher Nein Kunze Nein Dr. Laforet Nein Dr. Dr. h. c. Lehr Nein Leibfried Nein Lenz Nein Leonhard Nein Lücke Nein Majonica.. Nein Massoth Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . Nein Mehs Nein Mensing Nein Morgenthaler Nein Muckermann Nein Mühlenberg Nein Dr.Dr. Müller (Bonn) beurlaubt Müller-Hermann krank Naegel Nein Neber Nein Nellen Nein Neuburger krank Nickl Nein Frau Niggemeyer. . Nein Dr. Niklas .. -- Dr. Oesterle . Nein Dr. Orth Nein Pelster Nein Pfender Nein Name Abstimmung Dr. Pferdmenges Nein Dr. Povel Nein Frau Dr. Probst entschuldigt Dr. Pünder Nein Raestrup Nein Rahn. .. Nein Frau Dr. Rehling Nein Frau Rösch Nein Rümmele Nein Sabel . Nein Schäffer — Scharnberg Nein Dr. Schatz Nein Schill Nein Schmitt (Mainz) Nein Schmitz beurlaubt Schmücker.. . Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . Nein Schüttler . .. — Schütz ... Nein Schuler ... Nein Schulze-Pellengahr. . Nein Dr. Semler — Dr. Serres Nein Siebel Nein Dr. Solleder Nein Spies Nein Graf von Spreti . .. Nein Stauch Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Storch Nein Strauß Nein Struve Nein Stücklen Nein Dr. Vogel — Wacker Nein Wackerzapp . Nein Dr. Wahl Nein Frau Dr. Weber (Essen) ... Nein Dr. Weber (Koblenz) Nein Dr. W eiß Nein Winkelheide Nein Dr. Wuermeling Nein SPD Frau Albertz Ja Frau Albrecht Ja Altmaier Ja Frau Ansorge Ja Dr Arndt Ja Arnholz Ja Dr. Baade entschuldigt Dr. Barsch Ja Baur (Augsburg) Ja Bazille Ja Behrisch Ja Bergmann Ja Dr. Bergstraeßer Ja Berlin Ja Bettgenhäuser ... Ja Bielig ... . Ja Birkelbach Ja Blachstein Ja Dr. Bleiß Ja Böhm entschuldigt Dr. Brill — Name Abstimmung Bromme Ja Brünen — Cramer Ja Dannebom Ja Diel Ja Frau Döhring Ja Eichler Ja Ekstrand Ja Erler Ja Faller Ja Franke Ja Freidhof Ja Freitag Ja Geritzmann Ja Gleisner Ja Gor linger . Ja Graf Ja Dr. Greve Ja Dr. Gülich . Ja Happe .. . Ja Heiland . ... Ja Hennig .. .. Ja Henßler krank Herrmann Ja Hoecker Ja Höhne .. Ja Frau Dr. Hubert . . Ja Imig Ja Jacobi entschuldigt Jacobs Ja Jahn Ja Kalbfell krank Kalbitzer Ja Frau Keilhack. . Ja Keuning Ja Kinat Ja Frau Kipp-Kaule Ja Dr. Koch J a Frau Korspeter. . Ja Frau Krahnstöver Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann Ja Kurlbaum beurlaubt Lange Ja Lausen Ja Frau Lockmann Ja Ludwig Ja Dr. Laetkens .. beurlaubt Maier (Freiburg) Ja Marx Ja Matzner Ja Meitmann Ja Mellies Ja Dr. Menzel Ja Merten Ja Mertins Ja Meyer (Hagen) . . Ja Meyer (Bremen) Ja Frau Meyer-Laule Ja Mißmahl Ja Dr. Mommer Ja Moosdorf Ja Dr. Mücke Ja Müller (Hessen) Ja Müller (Worms) Ja Frau Nadig Ja Dr. Nölting Ja Nowack (Harburg) Ja Odenthal Ja Name Abstimmung Ohlig Ja 011enhauer Ja Paul (Württemberg) Ja Peters Ja Pohle Ja Dr. Preller Ja Priebe Ja Reitzner Ja Richter (Frankfurt) Ja Ritzel Ja Ruhnke Ja Runge Ja Sander krank Sassnick Ja Frau Schanzenbach Ja Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . Ja Dr. Schöne Ja Schoettle .. Ja Dr. Schumacher krank Segitz Ja Seuffert Ja Stech Ja Steinhörster .. Ja Stierle Ja Striebeck Ja Frau Strobel Ja Temmen Ja Tenhagen Ja Troppenz Ja Dr. Veit entschuldigt Wagner Ja Wehner Ja Wehr , Ja Weinhold Ja •Welke • Ja Weltner Ja Dr. Wenzel Ja Wönner - Ja Zühlke Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Dr. Becker (Hersfeld) Nein Dr. Blank (Oberhausen) .. Nein Blücher — Dannemann Nein Dr. Dehler — Dirscherl entschuldigt Euler Nein Fassbender. . Nein Freudenberg Nein Dr. Friedrich Nein Frühwald Nein Funcke Nein Gaul . Nein Dr. von Golitschek Nein Grundmann Nein Dr. Hammer Nein Dr. Hasemann Nein Dr. Hoffmann (Lübeck) . Nein Dr. Hoffmann (Schönau) . Nein Frau Hütter Nein Frau Dr. Ilk Nein Juncker Nein Dr. Kneipp entschuldigt Kühn .. entschuldigt Name Abstimmung Dr. Leuze Nein Dr. Luchtenberg entschuldigt Margulies Nein Mauk ... Nein Mayer (Stuttgart) krank Dr. Mende Nein Dr. Miessner , . Nein Neumayer Nein Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . Nein Onnen .. . Nein Dr. Pfleiderer .. .. Nein Dr. Preiß --- Dr. Preusker Nein Rademacher Nein Rath Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . Nein Revenstorff Nein Dr. Schäfer Nein Dr. Schneider Nein Stahl entschuldigt Stegner Nein Dr. Trischler .... Nein Dr. Wellhausen Nein Wirths Nein Dr. Zawadil .. . Nein DP-DPB Ahrens Nein Bahlburg Nein Frau Bieganowski Nein Eickhoff Nein Ewers Nein Farke Nein Dr. Fricke Nein Frommhold entschuldigt Hellwege — Jaffé Nein Frau Kalinke Nein Kuhlemann Nein Dr. Leuchtgens Nein Löfflad Nein Matthes krank Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld ... Nein Reindl . .. Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein Dr. Seebohm — Tobaben Nein Wallner beurlaubt Walter Nein Wittenburg Nein FU Freiherr von Aretin Nein Frau Arnold ja Dr. Bertram (Soest) Nein Dr. Besold Nein Clausen Ja Dr.-Ing. Decker . Ja Determann entschuldigt Eichner .. .. Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Hoffmann (Lindlar) Ja Lampl Nein Mayerhofer Nein Name Abstimmung Dr. Meitinger Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein krank Pannenbecker Ja Parzinger .. Ja Dr. Reismann Nein' Ribbeheger Nein Volkholz — Wartner Nein Frau Wessel .. Ja Willenberg Ja KPD Agatz Ja Fisch J a Gundelach Ja Harig Ja Kohl (Stuttgart) krank Müller (Frankfurt) Ja Niebergall Ja Paul (Düsseldorf) Ja Reimann Ja Renner — Name Abstimmung Rische Ja Frau Strohbach .. Ja Frau Thiele Ja Vesper — Fraktionslos Aumer Nein Donhauser — Dr. Doris . enthalten Fröhlich enthalten Goetzendorff enthalten Hedler Nein Frau Jaeger (Hannover). . Nein Dr. Keller .. enthalten Langer krank Loritz enthalten Müller (Hannover) — Dr. Ott krank von Thadden Nein Tichi krank Wittmann .. Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abstimmung Abgegebene Stimmen .. 339 Davon: Ja 137 Nein 197 Stimmenthaltung . . 5 Zusammen wie oben . 339 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Friedensburg enthalten Dr. Krone entschuldigt Lemmer . Nein Frau Dr. Maxsein Nein Dr. Tillmanns . .. Nein SPD Brandt Ja Dr. Koenigswarter Ja Löbe Ja Neubauer Ja Name Abstimmung Neumann Ja Dr. Schellenberg krank Frau Schroeder (Berlin) . Ja Schröter (Berlin) Ja Frau Wolff entschuldigt FDP Dr. Henn Nein Hübner Nein Frau Dr. Mulert Nein Dr. Reif entschuldigt Dr. Will entschuldigt Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 14 Davon Ja. . 7 Nein .. 6 Stimmenthaltung . 1 Zusammen wie oben. 14
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete von Merkatz.
    Dr. von Merkatz (DP) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die bisher in der ersten Lesung des Kartellgesetzes geäußerten Ansichten einander gegenüberstellt, wird man feststellen, daß sowohl bei der Opposition als auch bei den Fraktionen der Koalition eine bemerkenswerte Vorsicht in der Formulierung obgewaltet hat. Wir haben — und das interssiert uns wesentlich — die gewisse Kartellfreundlichkeit, die aus den Worten des Herrn Kollegen Schöne herausklang, gehört. Wir haben auch bemerkt, daß er in gewisser Hinsicht — um dieses Schlagwort zu gebrauchen — eine Mißbrauchgesetzgebung lieber befürworten würde, ohne mit dieser seiner geäußerten Ansicht seine Fraktion festzulegen. Wir vermerken, daß wir in diesem Punkt uns einmal mit einer Grundauffassung der Opposition so ein klein wenig näherzukommen scheinen.

    (Zurufe links.)

    Ich darf vorweg bemerken, daß wir dem Herrn Wirtschaftsminister, der diese Geetzesvorlage als rein deutschen Entwurf sehr stark gefördert hat, die Befreiung von der Zwangswirtschaft verdanken. Wenn ich deshalb gegenüber dem von ihm vorgelegten Entwurf eine gewisse Nuance der Kritik anklingen lassen muß, so möchte ich nicht unterlassen, diese Dankbarkeit vorweg zum Ausdruck zu bringen und damit zugleich ein grundsätzliches Bekenntnis zu verbinden zu den grundlegenden Zielen, die mit diesem Gesetzentwurf verfolgt werden.
    Es ist ferner zu bemerken, daß eine sehr feingeschliffene und auf viel praktische Erfahrung beruhende juristische Kleinarbeit grundsätzlicher Art in diesem Entwurf steckt, und ich schließe mich besonders auch der Auffassung an, daß es sich hier nicht um einen Entwurf handelt, dessen Grundideen aus einer Hörigkeit gegenüber dem uns von Amerika herübergebrachten Sendungsglauben hervorgegangen sind.
    Es handelt sich hier um einen sehr bedeutsamen Vorgang. Ich möchte nicht übertreiben; aber ich glaube, daß dieses Gesetz einen ganz wesentlichen Teil der Wirtschaftsverfassung darstellt

    (Abg. Etzel [Duisburg]: Sehr richtig!)

    und daß es eigentlich ein Gesetz von einer Bedeutung ist, die der vieler grundlegender Bestimmungen des Grundgesetzes nicht nachsteht. Eine Wirtschaftsverfassung hat ja drei Elemente: die Ordnung des Marktes, die Frage des Eigentums in der Wirtschaft und die Frage der Betriebsverfassung. Es ist also mit diesem Gesetz einer der wichtigsten Teile der Wirtschaftsverfassung, die immer zugleich die Verfassungswirklichkeit auch der politischen Verfassung darzustellen pflegt, in Angriff genommen worden. Man kann zweifelhaft sein, ob im gegenwärtigen Zustand schon der Reifegrad erreicht ist, ein so grundsätzliches Gesetzgebungswerk zu vollbringen, und ob es nicht weiser gewesen wäre, einen Zustand des Überganges zunächst vorzuziehen. Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung hatte der Parlamentarische Rat es ausdrücklich abgelehnt, die wirtschaftspolitischen Grundsätze bereits zu formulieren, und auch ich persönlich möchte mich dahin aussprechen, daß es mir als ein Wagnis und als ein Zeichen von großem Mut erscheint, bereits jetzt diesen aus der Wirtschaftstheorie, aus der Freiburger Schule, hervorgegangenen Gesetzentwurf zur Formulierung zu bringen. Allerdings steht da der Herr Wirtschaftsminister in einer guten Gesellschaft. Nach dem Zusammenbruch von 1807, im Jahre 1811, hat man


    (Dr. von Merkatz)

    beim Neuaufbau des Staates auch auf dem Gebiet der Wirtschaft und damit praktisch der Sozialordnung den grundsätzlichen Gedanken der Freiheit zum erstenmal praktisch formuliert. Man hat vieles davon in den ersten Krisenjahrzehnten des vorigen Jahrhunderts zurücknehmen müssen.

    (Zuruf rechts: Herr von Schön!)

    1849 ist beispielsweise die Zunftordnung — wie es auch in der Begründung zu dem Gesetz dargelegt ist — wieder eingeführt worden, und die Gedanken, die damals im Zusammenbruch Preußens zu seiner Wiederaufrichtung gefaßt worden sind, waren ja nicht nur Gedanken im Bereich des Politischen, nicht nur Gedanken im Bereich der Wehrverfassung, sondern das Entscheidende, das, worauf praktisch heute noch unser Denkbild in der Verwaltung, in der Wirtschaft und in der Gesellschaft beruht, ist damals als eine Frucht des Zusammenbruchs ergriffen und vorausgedacht worden. Ich sage dies, um auch mit diesen Darlegungen die Behauptung abzuwehren, daß in der Konzeption dieses Gesetzes eine Hörigkeit gegenüber den Besatzungsmächten zutage trete, und ich sage es mit dem Ziel, daß die Ausgestaltung dieser Gesetzesvorlage in sehr sorgfältiger Arbeit in unseren Ausschüssen vorgenommen werden möge, und zwar möchte ich andeuten: völlig. unabhängig von den Vorstellungen, die man bei den Dekartellisierungs-
    und sonstigen Wirtschaftsfanatikern gehabt hat. Denn was hier beschlosen wird, kann unter Umständen dieselbe segensreiche oder, falls es nicht richtig durchdacht ist, verhängnisvolle Wirkung haben; eine segensreiche Wirkung vielleicht genau wie damals die Gesetzgebung um das Jahr 1811/ 1812, die ein ganzes Jahrhundert in ihren grundsätzlichen Auffassungen bestimmt hat.
    Ich möchte aber auch die Gelegenheit wahrnehmen, gegen einen Begriff, wie er aus den Darlegungen der. Opposition hervorklang, gegen den Begriff der wirtschaftlichen Macht, Stellung zu nehmen. Wenn man formulieren würde „wirtschaftliches Vermögen", träfe es den Sachverhalt besser. Der Begriff der ,.wirtschaftlichen Macht" steht in einer sehr schlechten Nachbarschaft zum Begriff der politischen Macht und zu gewissen Präambeln von alliierten Gesetzen, die eine der verhängnisvollsten Kriegsanschuldigungen gegen Deutschland bedeutet haben. Man reicht der marxistischen Konzeption schon den kleinen Finger, indem man hier von dem Umschlag von wirtschaftlicher Macht in politische Macht spricht, indem hier ein Ressentiment gegen gewisse Organisationsformen in der Wirtschaft aufgebracht wird. Die rein politische Zielsetzung einer solchen Propaganda muß erkannt werden. Wir wünschen bei der Beratung dieses Gesetzes einen völlig anderen Ausgangspunkt, wie das ja auch in der Regierungsvorlage in unserem Sinne zum Ausdruck gelangt ist.
    Da vieles in dieser Gesetzesvorlage ein Experiment bedeutet, würden es meine politischen Freunde wenigstens für eine Übergangszeit für richtiger halten, wenn man sich entschlossen hätte, grundsätzlich von der Konzeption der Mißbrauchsgesetzgebung und nicht von der der Verbotsgesetzgebung auszugehen. Ich habe sogar erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel — nähere Darlegungen möchte ich mir, um Sie nicht zu langweilen, für den Ausschuß vorbehalten —, ob in der Gesetzesvorlage, im Gegensatz zu den Grundgedanken unserer Verfassung der richtige Gebrauch der Freiheit vorgeschrieben werden kann. Ich weiß nicht, ob dies alles -nicht ein
    Verstoß gegen Grundprinzipien unserer freiheitlichen Verfassung ist. Der Wettbewerb mit seinen segensreichen Wirkungen ist ja nichts anderes als das Gebrauchmachen von einem Teil der Freiheit. Wenn man diese Frage rein positivistisch anfaßt, wird man sehr leicht gegen jede der Ausgangspositionen Gegenargumente anführen können.
    Ich muß zugeben, daß eine Mißbrauchsgesetzgebung einen großen Verwaltungsapparat erforderlich machen könnte und daß die praktische Sicherung der Freiheit des Wettbewerbs nach der Methode der Mißbrauchsgesetzgebung sehr schwierig ist. Andererseits kann man denselben Einwand auch bei der Verbotsgesetzgebung erheben. Auch dort wird es die Augenzwinker-Kartelle, Frühstücks-Kartelle und sonstige Untergrundmaßnahmen geben können. Also gerade die Gefahr des vierten K, der Korruption, von der Herr Kollege Preusker gesprochen hat, ist bei einer so großen Machtausweitung des Staates doch wohl nicht zu leugnen.
    Ich habe hier eine bestimmte staatsphilosophische Auffassung. Ich glaube, daß man mit besetzen nicht verordnen kann: Jetzt haben wir einen freiheitlichen Zustand, und so soll es in diesem freiheitlichen Zustand sein. Hier machen sich vielmehr in der Wirtschaft gewisse Entwicklungsgesetze geltend, die nicht allein auf eine nationale Wirtschaft begrenzt sind und die nicht durch einen Gesetzesbelehl aus der Welt geschafft werden können. Ich glaube, daß diese Ordnungsfunktion, die man dem Staate mit den Machtbefugnissen der Kartellbehörde überträgt, in das vollige Gegenteil umschlagen kann. Die Tatsächlichkeit der Existenznot kann stärker sein als der Gesetzgeber. Ich betone nachdrücklich das, was der Herr Kollege Preusker gesagt hat: es kommt auf die Systemvoraussetzungen an. Mit den Befugnissen der Kartellbehörde kann man großen Mißbrauch treiben. Man kann damit eine Planungs- und Lenkungswirtschaft auf die Beine stellen, gegen die fruhere Befugnisse, die so allmählich über die Kartellgesetzgebung angefangen haben, als geringfügig zu bezeichnen wären. Es besteht die Gefahr, daß die Wirtschaft verbürokratisiert wird. Darüber, nach welchen Methoden und mit welchen Personen diese Kartellbehörde arbeiten soll, machen wir uns besondere Sorgen. Ist es in der Wirtschaft nicht so, daß ein Klimawechsel sehr plötzlich vonstatten geht? Und ist, wenn ein Krisenkartell aufgebaut werden -soll, bis zu der Entscheidung der Kartellbehörde das Unglück nicht schon geschehen oder auch die Krise vielleicht schon wieder vorbei? Man sollte die spontanen Abwehr- und Schutzkräfte der Wirtschaft nicht behindern. Ich denke da z. B. an die Entwicklung des Investitionsgesetzes. Es ist außerordentlich schwer, juristisch wirtschaftlich lebendige Tatbestände zu erfassen. Man kann bewundern, mit wieviel Präzision die einzelnen Formulierungen geschaffen worden sind. Aber wenn Sie sie in der Praxis anwenden, ohne zu berücksichtigen, daß hier Systemvoraussetzungen gegeben sein müssen, dann können dieselben Formeln sich als Generalklauseln verhängnisvoll in das Gegenteil verkehren und auswirken.
    Nur noch ein ganz kurzes Wort. Das, was mir in diesem Gesetzentwurf fehlt — ich spreche hier zugleich für meine politischen Freunde —, ist, daß die Konzeption des Gesetzes nicht den unmittelbaren Anschluß findet an die Entwicklung in Europa und an die Vorstellungen, die man in der Welt — ich denke hier an die Havanna-Charta —


    (Dr. von Merkatz)

    gehabt hat. Man kann sagen, daß der Herr Wirtschaftsminister den Sprung nach vorn gemacht hat, daß diese Prinzipien möglicherweise für eine Großraumwirtschaft Europas als Vorbild wirken können. Daß ein Anschluß gefunden werden muß, ist sicherlich das Ziel, das wir verfolgen. Aber vielleicht wäre es weiser gewesen — wenn das gegenüber der Besatzungsmacht politisch möglich gewesen wäre, um diese Dinge in deutsche Hoheit zu bekommen —, weniger kühn und auf der Grundlage einer wirklichen Markterforschung und nicht nach einer Theorie vorzugehen. Denn so, wie die Dinge hier liegen, kann die Gefahr bestehen, daß man unter gewissen Nötigungen im Rahmen der deutschen Wirtschaft und mit Rücksicht auf die Schwerfälligkeit, die in der Regel solchen staatlichen Ordnungsfunktionen anhaften, doch gegenüber den anderen Wirtschaften in einen Rückstand kommt. Aber es wird auch hier — ich betone es noch einmal — darauf ankommen, daß zugleich die richtigen Systemvoraussetzungen geschaffen und gesichert werden.
    Meine Fraktion würde es begrüßen, wenn dieses Gesetz auch im Rechtsausschuß sehr sorgfältig und ohne jede Überhastung durchberaten würde.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Stegner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Artur Stegner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, die grundsätzsätzlichen Ausführungen meines Freundes Preusker im einzelnen zu ergänzen. Übrigens, Herr Professor Erhard, mir ist eines nicht klargeworden: warum Sie das Gesetz „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" nennen. Ich bin natürlich gebildet genug, um zu wissen, daß eine doppelte Negation eine Bejahung bedeutet. Aber man hättte auch sagen können: Gesetz zur Förderung oder zur Sicherung des Wettbewerbs. Das wäre wahrscheinlich dem Thema gerechter geworden. Entschuldigen Sie diese Einschaltung. Aber wir sollten unsere Gesetze auch in der Überschrift so klar ausstatten, daß man weiß, was gemeint ist, ich meine, daß auch der einfach denkende Mensch weiß, was gemeint ist.

    (Abg. Dr. Kreyssig: Ist ja gar nicht so klar!)

    — Ja, Herr Kollege Kreyssig, ich kämpfe ja gerade für die Klarheit und ich glaube, wir werden uns darin einig sein.
    Ich darf für einen Teil meiner Freunde hier erklären, daß wir lieber ein Gesetz gesehen hätten, das den Mißbrauch der Kartelle zum Gegenstand gehabt hätte. Diese Meinungen werden weitgehend aus der Diskussion heraus unterbaut und nicht zuletzt durch die Ausführungen von Herrn Professor Erhard, der sagte: ein Kartellgesetz oder ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach der reinen Verbotsseite hin hat nur Sinn, wenn wir von einer „chemisch reinen Marktwirtschaft ausgehen. Nun, wir wissen, daß es eine chemisch reine Marktwirtschaft heute nicht gibt, und wir sind nicht ganz sicher, ob es eine chemisch ganz reine Marktwirtschaft in der Zukunft geben wird. Man kann nämlich die Entstehung dieses Gesetzes nur aus der wirtschaftlichen Entwicklung heraus sehen, und es ist interessant, daß der Gesetzentwurf, hier selber Ausnahmen, also Durchbrechungen des Verbotsprinzips zuläßt. Ich denke dabei nicht so sehr an die Kartellausnahmen, sondern ich denke an die Ausnahmen bei den vertikalen Verträgen, an die
    Ausnahmen des § 11, die Ausnahmen der Markenartikel. Warum hat man sie denn herausgenommen? Weil aus einer fünfzigjährigen Entwicklung heraus ganz offenbar geworden ist, daß die Einführung der Markenartikel in gar keiner Weise markt- und preisstörend gewirkt hat, sondern in den fünfzig Jahren geradezu ein kalkulatorisches Rückgrat für eine schwache Händlerschicht georden sind und damit im wesentlichen dem Verbraucher zugute gekommen sind, indem man die volkswirtschaftlich notwendige Händlerschicht wirtschaftlich gestärkt hat. Dies ist geradezu ein Beweis für die Richtigkeit einer Mißbrauchsgesetzgebung. — Es sprechen aber auch noch andere Gründe gegen eine ganz starre Wettbewerbsgesetzgebung.
    Wir werden uns in den Ausschüssen sehr genau überlegen müssen, welche Lockerungen und Änderungen hinsichtlich der Verbote getroffen werden müssen; denn dieses Gesetz hat ja nicht nur das Verbot der Kartellverträge im Auge, sondern ebenso wichtig ist der zweite Abschnitt, der von sonstigen Verträgen redet, und damit sind die vertikalen Individualverträge gemeint.
    Wir stehen auf dem Standpunkt, daß ein reines Verbotsgesetz unter gar keinen Umständen die Gleichgewichtigkeit der Wirtschaft stören darf. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Industrie bisher stärker — wirtschaftsgeschichtlich gesehen — durch horizontale Kartelle gebunden war oder sich gebunden hat, was durchaus nicht so furchtbar zu sein braucht. Man kann das Kartell ja auch so definieren — und ich bin der letzte, der unnütze Kartelle verteidigt, aber man muß die Dinge aus der Entwicklung heraus sehen —, daß man die Preisregulierung aus der Verbraucherebene in die Leistungsebene hineinzieht — in die Produktionsebene —, und das kann manchmal gerade für den Verbraucher durchaus vorteilhaft sein. Ich darf weiterhin darauf aufmerksam machen, daß der zweite Teil des Gesetzes — die §§ 10 und folgende — die vertikalen Bindungen trifft, die für die Funktionen des Handels von Bedeutung sind.
    Es ergibt sich also folgendes: Während sich die horizontalen Bindungen mehr auf die Industrie erstrecken, erstrecken sich die vertikalen vorwiegend auf den Handel. Nun kommt weiterhin die Ausnahme des § 75 in Betracht, welche die ganze Landwirtschaft aus der Kartellgesetzgebung herausnimmt. Wir wissen zwar, daß die Landwirtschaft besonderen volkswirtschaftlichen Grundsätzen unterliegt, aber wir laufen bei einer totalen Verbotsgesetzgebung die Gefahr, daß die Gleichgewichtigkeit zwischen Industrie, Handel und Landwirtschaft, die ja aufeinander abgestimmt sein müssen, gestört wird. Das sind Dinge, auf die wir sehr stark werden achten müssen.
    Noch ein zweiter Punkt. Wenn dieses Gesetz die Marktwirtschaft fundieren oder ihre Krönung darstellen soll, dann müssen wir natürlich im Gesetz darauf achten, daß keine Folgen ausgelöst werden, die die Marktwirtschaft stören. Ich denke an ungleiche Startbedingungen verschiedener gesellschaftlicher Konstruktionen. Ich denke da gerade an die Frage der Genossenschaften im landwirtschaftlichen Sektor. Ich betone wieder: ich habe nichts gegen das Genossenschaftswesen in der Landwirtschaft; nur wird man dafür Sorge tragen müssen, daß die Parallelorganisationen privater, also nicht genossenschaftlicher Art keiner Wettbewerbshinderung, keiner Startbehinderung unterliegen. Das wäre gegen den Grundsatz des Gesetzes.


    (Stegner)

    Ich habe solche Beispiele nur erwähnt, um zu zeigen, daß das Gesetz in sich bei weitem nicht so geschlossen ist, wie es bei oberflächlicher Betrachtung scheinen könnte. Nun, wir haben Verständnis dafür, daß die Regierung ein Verbotsgesetz vorlegt; denn ein Verbotsgesetz ist im Kartellwesen sehr viel einfacher zu entwerfen als ein Mißbrauchsgesetz. Wenn Sie ein Verbotsgesetz machen, brauchen Sie im Grunde nur drei Paragraphen. Sie sagen im ersten Paragraphen: „Abreden sind verboten", im zweiten Paragraphen sagen Sie: „Ausnahmen sind erlaubt", und im dritten Paragraphen umreißen Sie die Behörde, welche die Ausnahmen gestattet. Damit ist an sich der Fall sachlich abgeschlossen. Wenn Sie ein Mißbrauchsgesetz machen, dann haben Sie natürlich eine Fülle, ich möchte beinahe sagen, Kasuistik von Tatbeständen aufzustellen, und das macht natürlich einen solchen Entwurf sehr viel schwieriger. Es ist also sicher einfacher, ein Verbotsgesetz vorzulegen.
    Ich gehe mit dem Kollegen von Merkatz vollkommen einig, daß eine Verbotsgesetzgebung eine besondere Überprüfung der Kartellbehörde notwendig macht, denn es hat ja keinen Sinn, kleine Abreden abzuschaffen und durch die Kartellbehörde etwa ein Instrument übermäßiger Machtzusammenballung neu zu schaffen. Es wäre auch töricht, eine Kartellbehörde zu schaffen, die den Herrn Bundeswirtschaftsminister in seiner segensreichen Tätigkeit dadurch stört, daß sie eine eigene Wirtschaftspolitik zu treiben beginnt. Dieser Fall kann eintreten; denn die Kartellbehörde hat j a nicht nur die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, sondern sie überwacht auch die Kartelle, sie überwacht ferner die Betriebe, die zu den Ausnahmen gehören. Ich bitte Sie z. B., einmal ganz besonders die Auskunftsmöglichkeiten, über die diese Kartellbehörde verfügt, zu beachten. Sie werden sehen, daß hier ein sehr erhebliches Machtinstrument entstehen kann.
    Es ist die Aufgabe einer Generaldebatte, die Ausschußberatungen vorzubereiten. Deshalb möchte ich gerade auf diese Dinge hingewiesen haben, weil sie die Ausschüsse sehr intensiv befassen müssen, um so mehr, als ich beim Überlesen des Gesetzes den Eindruck habe, daß der Entwurf teilweise über die bisherigen volkswirtschaftlich -wissenschaftlichen Erkenntnisse überhaupt hinausgeht. Die Arbeit wird also nicht so einfach sein. Wir werden versuchen müssen, die Verbotsgesetzgebung so weit aufzulockern, daß sie einmal dem Sinne des Gesetzes noch gerecht wird, auf der andern Seite aber keine neuen Zusammenballungen gestattet. Wir werden die Gleichstellung der wirtschaftlichen Funktionen sichern müssen. Ich denke dabei an die Industrie, an Handel und Landwirtschaft, an das Genossenschaftswesen. Wir werden besonders an den land- und forstwirtschaftlichen Sektor denken müssen. Wir werden die Frage der vertikalen Verträge, also der Individualverträge sehr genau überprüfen müssen, denn in § 10 sind in der Wirtschaft bewährte Dinge, z. B. die Verkaufsorganisation betreffende Verträge, sehr einschneidend unter Verbot gestellt worden. Es ist überhaupt charakteristisch, daß der Entwurf zwei grundsätzlich verschiedene Bewertungen kennt: die Kartelle des § 1 werden nur — nach § 1 — „unwirksam", während die vertikalen Abreden des § 10 rechtlich „nichtig" werden. Sie wollen also beachten, daß beide Gruppen von vornherein einer ganz verschiedenen Behandlung unterliegen. Die Kartelle des § 1 haben die Möglichkeit, von Ausnahmen Gebrauch zu machen — die drei Ausnahmen sind oft genug genannt worden; man wird bei ihrer Definition sehr sorgfältig vorgehen müssen —, während für die Abreden des § 10, also die Individualabreden, überhaupt keine Ausnahmen nach dem Gesetz zugelassen werden können außer denen, die in § 11 genannt sind, nämlich der Markenartikel und gewisser Verlagserzeugnisse; aber weitere Ausnahmen sind nicht möglich.
    Ich glaube also, diese Dinge sind in dem Entwurf noch nicht so durchgearbeitet worden, daß sie den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Praxis entsprechen. Wir werden in sehr ernster Arbeit den Gesetzentwurf einer Überarbeitung unterziehen müssen, um ein Gesetz zu schaffen, welches garanjiert, daß eine Störung oder Verschiebung im wirtschaftlichen Gleichgewicht nicht stattfindet. Es muß vielmehr erreicht werden, daß ein solches Kartellgesetz die Wirtschaft fördert. Wir werden aber darauf achten müssen, daß dem Verbraucher kein Unrecht geschieht und daß soziale Verschiebungen nicht auftreten können. Wenn es uns gelingt, die Arbeit in diesem Sinne durchzuführen, werden wir ein Gesetz schaffen, das bahnbrechend in der Welt ist. Die Aufgabe, die vor uns liegt, ist wahrscheinlich bei keinem bisher verabschiedeten Wirtschaftsgesetz so schwer geworden wie bei diesem. Ich glaube aber, daß es unseren Bemühungen gelingen wird, ein Gesetz zu schaffen, das der Wirtschaft und dem deutschen Volke dient.

    (Beifall bei der FDP.)