Rede von
Dr.
Ludwig
Schneider
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Ausführungen des Herrn Kollegen Greve über die grundsätzliche Stellung des Bundesverfassungsgerichts anlangt, so teile ich die vollkommen und bin auch der Meinung, daß es uns gelingen sollte, wegen der grundsätzlichen Stellung, der Organstellung innerhalb der Institutionen unseres Staates in diesem Hohen Hause auch durchzusetzen, daß die haushaltsmäßigen Folgerungen daraus gezogen werden; d. h., daß das Bundesverfassungsgericht einen eigenen Haushalt haben soll, den es selbst hier einbringt. Das wird meines Erachtens auch gar keine Schwierigkeiten machen. Eigentlich ist es die logische Konsequenz aus der Stellung, die wir auch im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht verankert haben.
Was nun die Schwierigkeiten in Karlsruhe anlangt, so zeigte es sich sehr bald, daß eben — ich muß doch wieder mit einem Wort darauf zurückkommen — die Zuständigkeitsverteilung der letzte Anlaß zu diesen Schwierigkeiten war. Auch ich war damals bei der von Herrn Kollegen Greve angezogenen Besprechung im Justizministerium am 7. Januar dieses Jahres anwesend. Eigentlich bin ich etwas überrascht, vom Herrn Staatssekretär heute zu hören, daß wir seiner Meinung nach der Grundfrage, auf die ich heute im einzelnen nicht weiter eingehen möchte, nämlich ob wir diese gesetzlich geregelte Zuständigkeit gesetzlich anders
regeln müßten, vielleicht doch nicht ausweichen könnten, weil — seiner Meinung nach — die Einrichtung der Hilfsarbeiter nicht genüge, um diese Vorbelastung, die eingetretene Belastung des Ersten Senats, auf die Dauer abzustellen. Damals war man der Meinung, das würde genügen. Ich habe damals schon einige Zweifel geäußert und wäre grundsätzlich bereit gewesen, in eine ernsthafte Erörterung der Frage einzutreten, ob man die Zuständigkeiten nicht anders verteilen sollte. Aber ich habe mich dann schließlich auch der allgemeinen Auffassung gefügt, die dahin ging, daß es politisch nicht zweckmäßig und nicht wünschbar wäre, so kurz nach Erlaß dieses Gesetzes schon wieder in eine Änderung einzutreten.
Was die übrigen Schwierigkeiten in Karlsruhe anbelangt, so hat es sich jetzt wieder einmal gezeigt, daß die Wahl der Orte für diese höchsten Instanzen doch sehr wichtig ist. Wir waren ja damals auch nicht der Meinung, daß man den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe tun sollte. Auch wir waren der Meinung, man hätte ihn besser nach Kassel oder sonstwohin gegeben, wo mehr Platz war. Man hat die Schwierigkeiten in Karlsruhe noch dadurch vermehrt, daß man jetzt beschlossen hat, das Bundesverfassungsgericht an den Ort des Bundesgerichtshofs zu setzen. Welche Schwierigkeiten daraus resultieren, haben Sie heute aus dem Mund des Herrn Staatssekretärs gehört. Aber wir können das nicht mehr ändern; das ist nun mal eine Tatsache. Es hat keinen Sinn, nachträglich darüber zu rechten.
Sehr bedauerlich ist aber auch, daß der weitere Ausbau der Dienstzimmer und der Wohnungen — in der Hauptsache aber doch wohl der Dienstzimmer, wenn ich den Herrn Staatssekretär richtig verstanden habe — bisher eigentlich daran gescheitert ist, daß der doch relativ lächerlich geringe
Betrag von 250 000 DM nicht irgendwoher zur Verfügung gestellt werden konnte. Bei einem Bundesetat von beinahe 20 Milliarden — wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe — spielt doch wahrhaftig eine Summe von 250 000 DM gar keine Rolle, wenn es sich darum handeln sollte, sie zu einem Zweck zu investieren, der doch höchst politisch und staatspolitisch notwendig ist,
nämlich solche Verhältnisse in Karlsruhe zu schaffen, daß die Richter dort in einer Atmosphäre arbeiten können, die sie einfach haben müssen, wenn sie ihre hohe Aufgabe erfüllen wollen.
Ich bin deshalb der Meinung, daß wir vom Parlament aus alles tun sollten, um diese Dinge abzustellen. Das Bundesjustizministerium kann sicher sein, daß es die vollste Unterstützung meiner Fraktion immer haben wird.