Rede von
Otto
Niebergall
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist draußen nicht nur auf den Widerstand reaktionärer Kreise gestoßen,
sondern es sind auch fortschrittliche Kreise, die sich gegen diesen Entwurf wenden.
So sehr wir es auch begrüßen, daß als Mindestgröße für landwirtschaftliche Jagdbezirke 150 Hektar gegenüber früher 250 Hektar festgelegt wurden, so lehnen wir doch die Mindestpachtdauer von 9 Jahren ab. Wir lehnen es auch ab, daß die Länder die Möglichkeit haben sollen, diese Grenze noch nach oben zu verschieben. Wir sind der Meinung, daß das Privileg zur Jagd nicht nur einer kleinen Schicht vorbehalten sein darf, sondern daß alle jene Menschen jagen sollen, die an einer sachgemäßen Jagd interessiert sind. Wir wissen, daß großgrundherrliche Jagdkreise daran interessiert sind, ihr altes Privileg in dem neuen Jagdgesetz wieder aufzurichten. Wir fordern, daß die Höchstgrenze für gemeinschaftliche Jagdbezirke bei 150 Hektar verbleibt. Wir fordern die Herabsetzung der Mindestpachtdauer von 9 Jahren auf 3 Jahre. Das Jagdausübungsrecht darf dem Großgrundbesitzer auf seinem Boden nur insoweit gewährt werden, als seine Ausdehnung 150 Hektar nicht übersteigt. Wir sind dagegen, daß Inhaber des Jagdrechtes nur sein darf, wer bereits 3 Jahre die Jagd ausgeübt hat oder eine Jagdscheinberechtigung hat. Der neue Jagdinhaber darf nach unserer Auffassung gegenüber den alten nicht schlechter gestellt werden.
Besonders wenden wir uns aber gegen den § 15 Abs. 5: „Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen zugelassen werden." Welchen Grund haben wir, Ausländern größeres Recht zu geben als deutschen Bürgern?
Sollen die Ausländer besser behandelt werden als wir Deutsche? Wir sind deshalb für die Streichung dieses Satzes, um so mehr, als uns laut Generalvertrag jede Jagdhoheit genommen ist.
— Durch Ihr Lachen zeigen Sie nur, daß Sie noch
nicht einmal den Generalvertrag studiert haben! — Wie die Auswirkung aussieht, zeigt uns am besten Rheinland-Pfalz,
wo die Franzosen ein Gebiet in der Größe von mehr als einer halben Million Hektar als ihr Jagdgebiet betrachten, so daß ein Deutscher in diesem Gebiet überhaupt kein Recht hat.
Wir fordern des weiteren die Streichung der Wildkaninchen von der Liste der jagdbaren Tiere. Die Wildkaninchen sind in einer solchen Anzahl vorhanden, daß es jedem Bauern gestattet sein muß, den Kampf gegen die Wildkaninchen zu führen. Ein Jagdschein oder eine Erlaubnis zum Jagen von Wildkaninchen ist deshalb nicht notwendig.
Weiterhin meinen wir, in § 13 Satz 2 sollte hinzugefügt werden: „soweit es sich nicht um Strafen politischer Natur handelt".
Ferner verlangen wir eine Sicherung dafür, daß,
wenn der Ertrag einer genossenschaftlichen Jagd bisher zugunsten der Gemeinde verwendet wurde, es auch in Zukunft dabei bleibt. Nach unserer Auffassung darf der Abschluß von Pachtverträgen nur mit dem Bodenbesitzer, dem Bauern, auf freiwilliger Basis nach Übereinkunft erfolgen.
Nach dem Entwurf sollen zur Unterstützung der zuständigen Jagdbehörden die Verbände der Jäger und die berufsständischen Organisationen hinzugezogen werden. Wir sind der Ansicht, daß man auch die Gemeinden hinzuziehen muß. Wir fordern die Einbeziehung der Gemeinden, damit sie die Möglichkeit haben, in allen diesen Fragen ein entscheidendes Wort mitzuprechen.