Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem von den Herren Vorrednern der Koalitionsparteien über den Gesetzentwurf in der dritten Lesung das gesagt worden ist, was gesagt werden mußte, kann ich mich ganz kurz fassen, insbesondere auch deswegen, weil ich im Auftrage meiner Fraktion bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes unsere Einstellung ausreichend dargelegt habe.
Ich habe damals betont, daß das Gesetz keine Ideallösung ist. Ich wiederhole das auch heute ausdrücklich. Es ist nur aus dem Bestreben der Bundesregierung zu verstehen, rechtzeitig Anschluß an die fristgemäße Aufstellung des Haushaltsplans für 1953 und seine Verabschiedung zu finden. Im Grunde genommen erklärt es sich ja aus der rapid fortschreitenden Entwicklung des öffentlichen Lebens in der Bundesrepublik, mit der die Haushaltsgebarung in den ersten beiden Jahren einfach nicht Schritt gehalten hat.
Bei sorgfältigster Prüfung haben auch wir keine andere Methode finden und nachweisen können, die uns diesem Ziel nahebringt. Wir stimmen deshalb dieser Methode auch in der dritten Lesung zu, wobei wir besonders betonen, daß wir nicht feststellen können, das vornehmste Recht des Hauses, das Budgetrecht, sei dadurch wesentlich eingeschränkt oder gar, wie behauptet wird, aufgehoben.
Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf endgültig Ihre Zustimmung zu erteilen.