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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952 9423 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9426A, D, 9443C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9426B Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens „Reichsparteitag" / Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3374, 3391 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 265 der Fraktion der SPD betr. Weißbuch über die Saarfrage (Nrn. 3320, 3383 der Drucksachen) . . . . 9426B Kleine Anfrage Nr. 266 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Eisenbahn-Ausbesserungswerk Köln-Nippes (Nrn. 3326, 3382 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 267 der Abg. Dr. Frey, Frau Niggemeyer u. Gen. betr. zwangsweise Holzeinschläge durch die Besatzungsmächte (Nrn. 3329, 3393 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 269 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Absichten der belgischen Besatzungsbehörden auf Beschlagnahme von Gelände im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln für Zwecke von Kasernenbauten (Nm. 3348, 3401 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 270 der Fraktion der FU betr. Verkauf eines Dürer-Bildes (Nrn. 3349, 3405 der Drucksachen) . . . . 9426C Vorlage des 6. Berichts für den Zeitraum vom 1. 2. bis 31. 3. 1952 über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3406 der Drucksachen) 9426C Ergänzung der Tagesordnung: Präsident Dr. Ehlers 9426C Dr. Mende (FDP) 9426D Fragestunde (Nr. 3390 der Drucksachen) . 9427A 1. betr. einheitliches Versorgungsrecht für Ruhestandsbeamte: Herrmann (SPD), Anfragender . . . 9427A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427A betr. Flüchtlingskredite: Dr. Atzenroth (Hersfeld) (FDP), Anfragender 9427B, C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9427B, C 1. betr. Gebühren der Hebammen: Frau Dr. Ilk (FDP), Anfragende . . . 9427C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427D 2. betr. Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende 9428A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9428A, C 3. betr. Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche und ältere Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . . 9428C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 9428C 4. betr. Zahl der weiblichen Erwerbspersonen im Bundesgebiet und Berufung von Frauen in die Organe der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie als Präsidenten von Landesarbeitsämtern: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . 9429A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9429B, C 7. betr. Altershöchstgrenze für die Wiedereinstellung von Beamten des früheren Auswärtigen Amts: Dr. Bertram (Soest) (FU), Anfragender 9429D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9429D 8. betr. Freigabe des Werler Stadtwaldes: Dr. Bertram (FU), Anfragender 9430A, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9430A, C, D 9. betr. Steuerrückvergütung für Exportumsätze: Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Anfragender 9431A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431A 10. betr. Teuerungszuschlag an Beamte, Pensionäre und 131er: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 9431A, B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431B, C 11. betr. Neuordnung des Werkstättenwesens der Deutschen Bundesbahn: Anfrage für erledigt erklärt 9431D 12. betr. Ansiedlung deutscher heimatvertriebener Landwirte in Südfrankreich: Dr. Ott (DP-Gast), Anfragender 9431D, 9432A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9431D, 9432B 13. betr. Verkehrsgefährdung durch überflüssige Rauchentwicklung von Dieselkraftfahrzeugen: Ritzel (SPD), Anfragender 9432B, D, 9433A Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9432C, D, 9433A 14. betr. Ausbau der Bundesstraße 207: Bromme (SPD), Anfragender . . . 9433A, C Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9433B, C 15. betr. Gebühren im Zusammenhang mit der Amnestie für nicht abgelieferte Jagdgewehre: Hoffman (Lindlar) (FU), Anfragender 9433C, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9433D 16. betr. drohende Versteppung der Landschaft am Oberrhein: Ritzel (SPD), Anfragender 9434A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9434A, B 17. betr. Manöverschäden in der Lüneburger Heide: Nowack (Harburg) (SPD), Anfragender 9434C, D, 9435A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9434C, 9435A 18. betr. amerikanisches Hospital in Bremerhaven: Walter (DP), Anfragender . . . . 9435A, B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9435A 19. betr. Presseverlautbarung des Leiters des Amtes für Verfassungsschutz, Mainz, vom 5. Februar 1952: Dr. Dorls (Fraktionslos), Anfragender 9435B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435C, D 20. betr. Auftrag an die deutsche Polizei zur Verhinderung des Obersten a. D. Rudel am Betreten westdeutschen Bodens: Dr. Doris (Fraktionslos), Anfragender 9435D, 9436A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435D, 9436A 21. betr. Verlegung der Bundesbahn-Hauptverwaltung von Offenbach in den Raum von Köln: zurückgestellt 9436A 22. betr. Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Enteigneten im Bereich der neuen militärischen Anlagen bei Bitburg, Mötsch und Spang: Mehs (CDU), Anfragender . . . 9436A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9436B, C 23. und 24: wegen Ablaufs der Fragestunde unerledigt 9436C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die politische Treupflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 3335 der Drucksachen) 9436C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9436D Kühn (FDP) 9438A Fisch (KPD) 9438C Farke (DP) 9439D Böhm (SPD) 9440C Dr. Kleindinst (CSU) 9442B Pannenbecker (FU) 9442D Ausschußüberweisung 9443A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen) 9443A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Antragstellerin 9443B Ausschußüberweisung 9443C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) (Nr. 2963 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3288 der Drucksachen) 9443C Abstimmungen 9443D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Entwurf eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nrn. 3403, 3362 der Drucksachen) 9443D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 9444A Beschlußfassung 9444B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 3331 der Drucksachen) 9444B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 9444B Beschlußfassung 9445A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung der Zeugenvernehmung der Abg. Freiherr von Aretin und Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. April 1952 und 1'7. Mai 1952 (Nr. 3404 der Drucksachen) 9426D, 9445B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 9445B Beschlußfassung 9445D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Werner Trautmann aus Traunstein (Nr. 3269 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Hans Oswald, Bergstetten (Nr. 3293 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Privatdetektivs Willy Zwick, Wiesbaden (Nr. 3294 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Kreis Celle (Nr. 3295 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Georg Herrmann, Eutendorf (Nr. 3296 der Drucksachen) . . . 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Ortsgruppe Neuhaus/Kreis Plön (Nr. 3297 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Apothekers Schaffnit, Neustadt/Pfalz (Nr. 3298 der Ducksachen) 9446C Beschlußfassung 9446C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Ergänzung zur Zwölften AufbauVerordnung der Sozialversicherung (Nrn. 3292, 2862 der Drucksachen) 9446C Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9446C Beschlußfassung 9447A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nr. 3305 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nr. 3281 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und der Krankengymnastin (Nr. 3286 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nr. 3304 der Drucksachen) 9447C Ausschußüberweisung 9447D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3340 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3408 der Drucksachen) 9426C, 9447D Ewers (DP), Antragsteller . . . 9447D Farke (DP), Antragsteller . . . 9448A Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 9449B Dr. Miessner (FDP) 9449C Gundelach (KPD) 9451B, 9452B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . 9451D Pannenbecker (FU) 9453B Arnholz (SPD) 9453D Ausschußüberweisung (Nr. 3408 der Drucksachen) 9454C Beschlußfassung (Nr. 3340 der Drucksachen) 9454C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufhebung der Währungssicherungsverordnungen (Nr. 3307 der Drucksachen) 9454C Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 9454D Arnholz (SPD) 9455D Ausschußüberweisung 9456A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufdeckung von Steuerzuwiderhandlungen (Nr. 3332 der Drucksachen) 9456A Ausschußüberweisung 9456C Nächste Sitzung 9456C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Otto Arnholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und. Herren! Die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes, die hier vielfach erwähnt worden sind, wären mindestens in dem Maße, wie es geschehen ist, nicht eingetreten, wenn die Angehörigen der Regierungskoalition unsere Verbesserungsanträge, die wir im Ausschuß und auch hier im Plenum gestellt haben, angenomen hätten.

    (Zuruf des Abg. Dr. Miessner.)

    — Einen der Punkte haben Sie, Herr Kollege Miessner — das hatte ich mir vorgemerkt —, bereits erwähnt. Auch die schwierige Lage der Empfänger der Übergangsgehälter wäre nicht so groß, wenn unseren Anträgen stattgegeben worden wäre. Wenn Sie all denen, die sich in einer Notlage befinden, schnell helfen wollen, dann haben Sie ja die Möglichkeit, nunmehr nachträglich noch unseren Antrag hier einzubringen und ihn anzunehmen, den Fonds für den Ausgleich von Härten, also den Fonds für die Durchführung des § 56 des Gesetzes, entsprechend zu erhöhen. Auf diesem Wege könnte man sehr schnell helfen.
    Die einleitenden Sätze, die der Herr Kollege Farke in seiner Begründung gebracht hat, haben uns sehr interessiert, weil sie uns eine gewisse Wandlung vom Saulus zum Paulus, nämlich vom Föderalisten zum Unitaristen, zeigen, wenn auch


    (Arnholz)

    zunächst nur auf einem Teilgebiet. Wir hoffen, daß diese bessere Erkenntnis recht bald auch auf anderen Gebieten folgt.
    Der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3408 an den Ausschuß für Beamtenrecht wird die sozialdemokratische Fraktion zustimmen.
    Im übrigen habe ich im Auftrag der Fraktion der SPD folgende Erklärung abzugeben: Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen konnte erst am 13. Mai 1951 verkündet werden. Bis heute sind weder im Bunde noch in den Ländern alle erforderlichen Durchführungsbestimmungen und Verwaltungsanweisungen erlassen, geschweige denn durchgeführt worden.
    Daher hält es die Bundestagsfraktion der SPD für verfrüht, schon jetzt das Gesetz zu ändern. Wir sind vielmehr der Auffassung, daß zunächst die aus dem Gesetz sich ergebenden Ansprüche erfüllt werden müssen und daß den Empfangsberechtigten durch Auszahlung der ihnen zustehenden Bezüge geholfen werden muß. Voreilige Gesetzesänderungen würden die Durchführung der in Angriff genommenen Berechnungen und Auszahlungen — unter Umständen stark — verzögern.
    Der vorliegende Antrag der DP enthält ein merkwürdiges Gemisch von allgemeinen Richtlinien, nicht klar formulierten Grundsätzen und Änderungsvorschlägen, die in den früheren Ausschußberatungen oder im Plenum des Bundestags nach eingehender Aussprache abgelehnt wurden. Der Antrag läßt ferner außer acht, daß durch Erlaß des neuen Bundesbeamtengesetzes, dessen Entwurf zur Zeit im Ausschuß für Beamtenrecht beraten wird, vorweg allgemein klare Grundlagen für die Rechtsverhältnisse der Beamten geschaffen werden müssen. Die DP beabsichtigt mit ihrem Antrag vor allem, früheren führenden Mitgliedern der NSDAP weitere Vorteile zu verschaffen. Besonders fällt es auf, daß sie durch ihren Antrag den ehemaligen Angehörigen der Gestapo die durch deren verbrecherische Taten verwirkten früheren Rechte allgemein wieder zuschanzen will.
    Die Sorge der SPD-Fraktion dagegen gilt insbesondere dem Schicksal der Flüchtlingsbeamten, -angestellten und -arbeiter und der Heimkehrer, denen bisher für die für uns alle besonders in Rußland geleistete Reparationsarbeit nicht einmal die geringste Entschädigung gewährt worden ist.
    Die DP ist eine der Regierungsparteien. Wir möchten daher annehmen, daß sie vor der Stellung ihres Antrages mit dem Herrn Bundesfinanzminister Rücksprache genommen und festgestellt hat, ob er gewillt ist, die sicherlich nicht unerheblichen Mittel bereitzustellen, die die Durchführung ihres Antrages erfordern würde. Wir erwarten hierzu eine Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers. Wenn die DP ihren Antrag ohne diese vorherige Fühlungnahme mit dem Bundesfinanzminister gestellt hätte, mit dem zusammen ihr Parteivorsitzender dem gleichen Bundeskabinett angehört, müßte angenommen werden, daß sie ihren Antrag nur aus Gründen der parteipolitischen Propaganda gestellt hätte.
    Aus allen diesen Gründen können wir dem vorliegenden Antrag der DP-Fraktion — Nr. 3340 der Drucksachen — nicht zustimmen, und wir beantragen, ihn abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist für die beiden Drucksachen Nr. 3340 und 3408 Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht beantragt.

(Zurufe von der SPD: Getrennte Abstimmung!) — Getrennte Abstimmung!

Wir stimmen also zunächst über den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei auf Drucksache Nr. 3340 ab. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung dieses Antrages an den Ausschuß für Beamtenrecht zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Ich bitte diejenigen, die für Ausschußüberweisung sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3408. Ich bitte diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; die Überweisung ist beschlossen.
Nachdem die Überweisung des Antrags Drucksache Nr. 3340 an den Ausschuß abgelehnt worden ist, muß noch über die unmittelbare Behandlung dieses Antrags abgestimmt werden. Ich bitte diejenigen, die dem Antrage Drucksache Nr. 3340 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Fraktion der Föderalistischen Union (BP-Z) betreffend Aufhebung der Währungssicherungsverordnungen (Nr. 3307 der Drucksachen).
Dazu ist eine Begründungszeit von 10 und eine Aussprachezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Etzel.
Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 27 Abs. 2 des Währungsumstellungsgesetzes wurden der Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, die Bank deutscher Länder sowie die Länderregierungen und die Körperschaften des öffentlichen Rechts bis 31. März 1949 ermächtigt, auf dem Gebiet des Beamten-, insbesondere des Besoldungs- und Versorgungsrechts, Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen zu treffen. Es bedarf keiner näheren Ausführungen darüber, daß die Ermächtigung und die auf ihr beruhenden Verordnungen nur zeitweiligen Charakter haben, also eine Übergangsmaßnahme für die erste Anlaufphase der neuen Währung darstellen sollten. Wie die Länder, hat auch das Vereinigte Wirtschaftsgebiet von der Ermächtigung Gebrauch gemacht. Es hat die drei auf Drucksache Nr. 3307 genannten Währungssicherungsverordnungen von 1948 und 1949 erlassen. Die erste hat Anstellungsbeschränkungen, halbmonatliche Gehaltszahlungen und die Kürzung von Trennungsentschädigungen und Reisetagegeldern zum Gegenstand. Ihre Vorschriften sind inzwischen in der Hauptsache — mit Ausnahme der Kürzung von Trennungsentschädigungen — aufgehoben worden. Dagegen bestehen die Regelungen der zweiten und dritten Verordnung im wesentlichen fort. Die zweite Verordnung setzt den Höchstsatz der ruhegehaltsfähigen Dienstbe-


(Dr. Etzel [Bamberg])

zöge bei den damals noch nicht 65 Jahre alten Versorgungsempfängern und bei den versorgungsberechtigten unfallbeschädigten Beamten von 80 auf 75 v. H. herab; sie kürzt ferner das Witwengeld bei einem Altersunterschied von mehr als 15 Jahren bis zum gänzlichen Wegfall, und sie beseitigt nachträglich wieder die durch eine Dienstleistung in Kriegszeiten und Kriegsnot über das 65. Lebensjahr hinaus erdienten und für sie auch gewährten Hundertteile, soweit sie 75 % übersteigen. Außerdem führte die zweite Verordnung die sechsprozentige Gehaltskürzung auch für die Versorgungsempfänger wieder ein, die allerdings inzwischen, nämlich seit dem 1. Oktober 1950, wieder aufgehoben worden ist. Die dritte Verordnung setzt den Mindestbetrag des Ruhegehalts von 35 auf 25 % herab und läßt erst in 33 statt 25 Jahren den Höchstsatz von 75 % erreichen. Dies hat überdies zur Folge, daß die davon Betroffenen, statt der aus den Grundgehältern berechneten 20 %igen Teuerungszulage nur eine solche von 18 % erhalten. Die dritte Verordnung hat vor allem den Versorgungsempfängern der Gehaltsgruppen 17 a bis 7, also wiederum den wirtschaftlich Schwächeren, schwere Einbußen gebracht.
Die Verordnungen enthalten rückwirkende Bestimmungen. Sie benachteiligen in der Hauptsache nur die Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen und gelten nur für die Versorgungsfälle aus der Zeit von 1937, dem Jahr des Inkrafttretens des Deutschen Beamtengesetzes, bis zum Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes, also bis zum 16. Juni 1950, ziehen aber auch Witwen und Waisen in Mitleidenschaft, bei denen zwar der Versorgungsfall erst nach dem 15. Juni 1950 eingetreten, der Beamte selbst aber schon vorher in den Ruhestand versetzt worden ist. Die Verordnungen schaffen also eine gegenüber den aktiven Beamten und den übrigen Versorgungsempfängern empfindlich benachteiligte Kategorie und ein gegen diese gerichtetes Ausnahmerecht. Sie sind penetrante Beispiele eines auch sonst zu beobachtenden Hanges zu gesetzgeberischem Ermessensmißbrauch. Sie sind tatsächlich Äußerungen und Erzeugnisse gesetzgeberischer Willkür, mögen sie hier auch von der Exekutive ausgegangen sein, die zur Normensetzung ermächtigt worden war. Sie sind, da Sie mit dem in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Grundrecht der Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht vereinbar sind, verfassungwidrige Diskriminierungen. In ihren rückwirkenden Anspruchsminderungen sind sie rechtswidrig, als Provisorien sind sie überfällig. Zweck und Bedürfnis einer Übergangsregelung bestehen längst nicht mehr.
Der bereits in Art. 109 der Weimarer Verfassung niedergelegte Gleichheitssatz steht der Willkür nicht nur der Verwaltung, sondern, wie Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes klarstellt, auch derjenigen des Gesetzgebers entgegen und schafft auch ihm gegenüber ein subjektiv-öffentliches Recht, ein Grundrecht des einzelnen. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit heißt gewiß nicht schematische Gleichmacherei, bedeutet nicht idem cuique, sondern suum cuique, aber er verbietet gesetzgeberische Willkür. Das frühere Reichsgericht führte in einer Zivilrechtsentscheidung, die in Band 128 mitgeteilt ist, folgendes aus:
Selbst wenn man mit der strengeren Auffassung in Art. 109 Abs. 1 der Weimarer Verfassung eine Bindung auch für den Gesetzgeber sieht, kann man ihr nur die Bedeutung beilegen, daß das Gesetz solche Tatbestände gleich zu behandeln hat, die ungleich zu behandeln Willkür, durch keinen auf vernünftigen Erwägungen beruhenden Grund zu rechtfertigen wäre.
Nach einer in der Rechtslehre vertretenen, wohl zutreffenden Auffassung verbietet der Gleichheitsgrundsatz nicht nur eine offensichtlich willkürliche, sondern auch schon eine nur unzulänglich begründete bzw. zu begründende Unterscheidung gleich zu behandelnder Sachverhalte und Verhältnisse.
Besonders klar hat diesen Grundsatz ein Urteil des Oberversicherungsamtes Freiburg/Breisgau vom 18. Juli 1950 herausgearbeitet. Es führte aus:
Auch der Gesetzgeber muß sich bei seinen Entschlüssen von sachlichen Erwägungen leiten lassen und sich seines hohen Amtes, der sozialen Gerechtigkeit zu dienen, bewußt bleiben. Er darf das, was in einem bestimmten Sachzusammenhang vernünftigerweise gleich zu werten ist, nicht ungleich behandeln.
Niemand wird behaupten wollen, daß die Kategorisierungen, daß die Benachteiligungen bestimmter Beamtengruppen und ihrer Hinterbliebenen in den drei Verordnungen, besonders in der zweiten und dritten, dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 entsprechen. Die Bundesregierung wird gut daran tun, das überständige bizonale Unrecht alsbald zu beseitigen und es nicht auf eine Verfassungsklage ankommen zu lassen. Die finanziellen Auswirkungen einer Aufhebung der Verordnungen sind mäßig. Beamtenpolitisch und beamtenrechtlich erscheint es geboten, mit den ständigen Differenzierungen, die die Einheitlichkeit des Beamtentums zerstören und immer neue Beunruhigungen hervorrufen, endlich Schluß zu machen. Die Bundesländer, die ihre einschlägigen Verordnungen noch nicht aufgehoben, stillgelegt oder in den wesentlichen Bestimmungen abgemildert haben, werden sich wohl von einem solchen beispielgebenden Vorgehen des Bundes dazu bewegen lassen, ein Gleiches zu tun. Der Verlust an Vertrauenskapital und staatlicher Gesinnung wiegt schwerer als der finanzielle Effekt.
Ich darf vorschlagen, den Antrag auf Drucksache Nr. 3307 an den Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen.

(Beifall bei der FU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Arnholz.