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ID0121512600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952 9423 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9426A, D, 9443C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9426B Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens „Reichsparteitag" / Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3374, 3391 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 265 der Fraktion der SPD betr. Weißbuch über die Saarfrage (Nrn. 3320, 3383 der Drucksachen) . . . . 9426B Kleine Anfrage Nr. 266 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Eisenbahn-Ausbesserungswerk Köln-Nippes (Nrn. 3326, 3382 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 267 der Abg. Dr. Frey, Frau Niggemeyer u. Gen. betr. zwangsweise Holzeinschläge durch die Besatzungsmächte (Nrn. 3329, 3393 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 269 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Absichten der belgischen Besatzungsbehörden auf Beschlagnahme von Gelände im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln für Zwecke von Kasernenbauten (Nm. 3348, 3401 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 270 der Fraktion der FU betr. Verkauf eines Dürer-Bildes (Nrn. 3349, 3405 der Drucksachen) . . . . 9426C Vorlage des 6. Berichts für den Zeitraum vom 1. 2. bis 31. 3. 1952 über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3406 der Drucksachen) 9426C Ergänzung der Tagesordnung: Präsident Dr. Ehlers 9426C Dr. Mende (FDP) 9426D Fragestunde (Nr. 3390 der Drucksachen) . 9427A 1. betr. einheitliches Versorgungsrecht für Ruhestandsbeamte: Herrmann (SPD), Anfragender . . . 9427A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427A betr. Flüchtlingskredite: Dr. Atzenroth (Hersfeld) (FDP), Anfragender 9427B, C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9427B, C 1. betr. Gebühren der Hebammen: Frau Dr. Ilk (FDP), Anfragende . . . 9427C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427D 2. betr. Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende 9428A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9428A, C 3. betr. Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche und ältere Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . . 9428C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 9428C 4. betr. Zahl der weiblichen Erwerbspersonen im Bundesgebiet und Berufung von Frauen in die Organe der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie als Präsidenten von Landesarbeitsämtern: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . 9429A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9429B, C 7. betr. Altershöchstgrenze für die Wiedereinstellung von Beamten des früheren Auswärtigen Amts: Dr. Bertram (Soest) (FU), Anfragender 9429D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9429D 8. betr. Freigabe des Werler Stadtwaldes: Dr. Bertram (FU), Anfragender 9430A, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9430A, C, D 9. betr. Steuerrückvergütung für Exportumsätze: Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Anfragender 9431A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431A 10. betr. Teuerungszuschlag an Beamte, Pensionäre und 131er: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 9431A, B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431B, C 11. betr. Neuordnung des Werkstättenwesens der Deutschen Bundesbahn: Anfrage für erledigt erklärt 9431D 12. betr. Ansiedlung deutscher heimatvertriebener Landwirte in Südfrankreich: Dr. Ott (DP-Gast), Anfragender 9431D, 9432A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9431D, 9432B 13. betr. Verkehrsgefährdung durch überflüssige Rauchentwicklung von Dieselkraftfahrzeugen: Ritzel (SPD), Anfragender 9432B, D, 9433A Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9432C, D, 9433A 14. betr. Ausbau der Bundesstraße 207: Bromme (SPD), Anfragender . . . 9433A, C Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9433B, C 15. betr. Gebühren im Zusammenhang mit der Amnestie für nicht abgelieferte Jagdgewehre: Hoffman (Lindlar) (FU), Anfragender 9433C, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9433D 16. betr. drohende Versteppung der Landschaft am Oberrhein: Ritzel (SPD), Anfragender 9434A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9434A, B 17. betr. Manöverschäden in der Lüneburger Heide: Nowack (Harburg) (SPD), Anfragender 9434C, D, 9435A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9434C, 9435A 18. betr. amerikanisches Hospital in Bremerhaven: Walter (DP), Anfragender . . . . 9435A, B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9435A 19. betr. Presseverlautbarung des Leiters des Amtes für Verfassungsschutz, Mainz, vom 5. Februar 1952: Dr. Dorls (Fraktionslos), Anfragender 9435B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435C, D 20. betr. Auftrag an die deutsche Polizei zur Verhinderung des Obersten a. D. Rudel am Betreten westdeutschen Bodens: Dr. Doris (Fraktionslos), Anfragender 9435D, 9436A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435D, 9436A 21. betr. Verlegung der Bundesbahn-Hauptverwaltung von Offenbach in den Raum von Köln: zurückgestellt 9436A 22. betr. Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Enteigneten im Bereich der neuen militärischen Anlagen bei Bitburg, Mötsch und Spang: Mehs (CDU), Anfragender . . . 9436A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9436B, C 23. und 24: wegen Ablaufs der Fragestunde unerledigt 9436C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die politische Treupflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 3335 der Drucksachen) 9436C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9436D Kühn (FDP) 9438A Fisch (KPD) 9438C Farke (DP) 9439D Böhm (SPD) 9440C Dr. Kleindinst (CSU) 9442B Pannenbecker (FU) 9442D Ausschußüberweisung 9443A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen) 9443A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Antragstellerin 9443B Ausschußüberweisung 9443C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) (Nr. 2963 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3288 der Drucksachen) 9443C Abstimmungen 9443D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Entwurf eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nrn. 3403, 3362 der Drucksachen) 9443D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 9444A Beschlußfassung 9444B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 3331 der Drucksachen) 9444B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 9444B Beschlußfassung 9445A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung der Zeugenvernehmung der Abg. Freiherr von Aretin und Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. April 1952 und 1'7. Mai 1952 (Nr. 3404 der Drucksachen) 9426D, 9445B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 9445B Beschlußfassung 9445D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Werner Trautmann aus Traunstein (Nr. 3269 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Hans Oswald, Bergstetten (Nr. 3293 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Privatdetektivs Willy Zwick, Wiesbaden (Nr. 3294 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Kreis Celle (Nr. 3295 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Georg Herrmann, Eutendorf (Nr. 3296 der Drucksachen) . . . 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Ortsgruppe Neuhaus/Kreis Plön (Nr. 3297 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Apothekers Schaffnit, Neustadt/Pfalz (Nr. 3298 der Ducksachen) 9446C Beschlußfassung 9446C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Ergänzung zur Zwölften AufbauVerordnung der Sozialversicherung (Nrn. 3292, 2862 der Drucksachen) 9446C Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9446C Beschlußfassung 9447A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nr. 3305 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nr. 3281 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und der Krankengymnastin (Nr. 3286 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nr. 3304 der Drucksachen) 9447C Ausschußüberweisung 9447D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3340 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3408 der Drucksachen) 9426C, 9447D Ewers (DP), Antragsteller . . . 9447D Farke (DP), Antragsteller . . . 9448A Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 9449B Dr. Miessner (FDP) 9449C Gundelach (KPD) 9451B, 9452B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . 9451D Pannenbecker (FU) 9453B Arnholz (SPD) 9453D Ausschußüberweisung (Nr. 3408 der Drucksachen) 9454C Beschlußfassung (Nr. 3340 der Drucksachen) 9454C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufhebung der Währungssicherungsverordnungen (Nr. 3307 der Drucksachen) 9454C Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 9454D Arnholz (SPD) 9455D Ausschußüberweisung 9456A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufdeckung von Steuerzuwiderhandlungen (Nr. 3332 der Drucksachen) 9456A Ausschußüberweisung 9456C Nächste Sitzung 9456C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ständige Praxis und entspricht einer Vereinbarung zwischen dem Bundesjustizministerium und dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität, Immunitätsangelegenheiten, die vom Bundesjustizministerium vorzulegen sind, damit eine Entscheidung des Hohen Hauses herbeigeführt wird, dann nicht vorzulegen, wenn es sich um querulatorische, vexatorische, absolut unernste, absolut unbegründete Sachen oder Anzeigen handelt. Wir haben einen
    Fall, der nach Vorberatung im Unterausschuß zu einer grundsätzlichen Entschließung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität geführt hat und eine zeugeneidliche Aussage des Abgeordneten Loritz betrifft, die dieser in dem seinerzeitigen Untersuchungsausschuß Nr. 44 abgegeben hat.
    Herr Loritz ist von einem Ministerialrat Messmer aus München beschuldigt worden, seine Eidespflicht bei dieser Aussage verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat durch Vermittlung des Bundesjustizministeriums den Antrag hierher gegeben, die Immunität des Abgeordneten Loritz aufzuheben, um die Strafverfolgung zu ermöglichen.
    Der Ausschuß hat sich in zwei Sitzungen an Hand der Protokolle des Untersuchungsausschusses eingehend mit dem Sachverhalt befaßt und davon Kenntnis genommen, daß der Abgeordnete Loritz gegen den Ministerialrat Messmer eine einstweilige Verfügung beantragt und erwirkt hat. Herr Ministerialrat Messmer hatte in München erklärt, Loritz habe von ihm für irgendwelche politische Zwecke Geld gefordert. In der einstweiligen Verfügung heißt es:
    Dem Antragsgegner
    — also Herrn Messmer —
    wird bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Haft- oder Geldstrafe untersagt, die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, der Antragsteller
    — also der Abgeordnete Loritz —
    habe für die Unterstützung der Regierung Adenauer bei den bayerischen Landtagswahlen und im Bundestag 200 000 DM gefordert.
    Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
    Diese einstweilige Verfügung ist in Rechtskraft getreten. Der Antragsgegner — Messmer — hat dagegen nichts unternommen.
    Im Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat der Vertreter des Bundesjustizministeriums erklärt, daß die Angelegenheit nach der Aufklärung und der Beiziehung der Protokolle des Untersuchungsausschusses an das Justizministerium zurückgereicht werden soll, damit dieses der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben könnte, das Verfahren einzustellen. Im Ausschuß sind in den gründlichen Erörterungen hiergegen grundsätzliche Bedenken erhoben worden, und zwar mit dem Hinweis darauf, daß das Verfahren nicht ohne weiteres eingestellt werden könne, weil das schon nach der bisherigen Auffassung ein Zur-Verantwortung-Ziehen eines Abgeordneten im Sinne des Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes sei. Auf Beschluß des Ausschusses hat sich der Unterausschuß mit der Frage befaßt, und zwar nicht nur wegen des vorliegenden Falles, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen, und ist zu folgendem Ergebnis gekommen.
    Ist die Nichtaufnahme oder Einstellung eines Verfahrens ohne weitere Beweiserhebung möglich, dann liegt in einem solchen Beschluß der Staatsanwaltschaft kein Zur-Verantwortung-Ziehen im Sinne des Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität selber hat diesen grundsätzlichen Beschluß einstimmig gefaßt. Er hat außerdem beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Immunität des Abgeordneten Loritz aufzuheben, jedoch nur, um der Staatsan-


    (Ritzel)

    waltschaft die Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens zu geben.
    Die grundsätzliche Seite dieser Sache ist in dem Beschluß zu sehen, der auf Vorschlag des Unterausschusses gefaßt worden ist und dem beizutreten ich dem Hohen Hause sehr empfehlen möchte. Er sieht vor, daß die Staatsanwaltschaft dann nicht verpflichtet sein soll, in einer derartigen Frage über die zuständigen Landes- und Bundesbehörden an das Hohe Haus zu gehen, wenn eine Überprüfung ohne nähere Ermittlung bereits ergibt, daß es sich um eine nicht ernste Angelegenheit handelt. Auf diese Weise braucht zur Einstellung des Verfahrens nicht jedesmal der langwierige Weg der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beschritten zu werden. In diesen Fällen ist ein ZurVerantwortung-Ziehen, wie das Grundgesetz sagt, nicht zu erblicken. Die Staatsanwaltschaft soll, soweit sie bereits urteilen kann, ohne nähere Ermittlungen anstellen zu müssen, daß hier ein Anlaß zur Strafverfolgung nicht vorliegt, berechtigt sein, kurzerhand das Strafverfahren einzustellen.
    Ich darf dem Hohen Hause empfehlen, im Falle Loritz entsprechend zu beschließen, und bitte, auch in dieser grundsätzlichen Angelegenheit die Zustimmung zu erteilen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß mit der Beschlußfassung des Ausschusses zu Drucksache Nr. 3331 der letzten Bitte des Herrn Abgeordneten Ritzel entsprochen wird. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 3331 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich rufe auf den eingeschobenen Punkt der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abgeordneten Freiherrn von Aretin und Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. April 1952 und 17. Mai 1952 (Nr. 3404 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mende. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität lag ein Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. Mai 1952 des Inhalts vor, in dem Strafverfahren des Oberstaatsanwalts in München I gegen den Ministerialrat a. D. Messmer wegen übler Nachrede zur Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts in München I am 3. Juni 1952 die Genehmigung zur Zeugenvernehmung der beiden Mitglieder dieses Hohen Hauses von Aretin und Donhauser zu erteilen. Das Schreiben des Bundesjustizministers hatte als Anlagen den Beschluß der 3. Strafkammer des Landgerichts München I, die Ladung der Abgeordneten Anton Donhauser, wohnhaft München-Großhadern, Am Wiesenhang 19, und Anton Freiherr von Aretin, München, Borellistraße 6, als Zeugen zu dem Hauptverhandlungstermin am 3. Juni 1952 anzuordnen. Bei der Besonderheit des Falles sei das persönliche Erscheinen dieser Zeugen und ihre Gegenüberstellung mit anderen Zeugen unbedingt erforderlich. Der Oberstaatsanwalt bittet daher, beim Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages in Bonn die Genehmigung zur Vernehmung dieser beiden Abgeordneten in München für den 3. Juni 1952 oder erforderlichenfalls einen späteren Termin zu erwirken.
    Es ist den Damen und Herren des Hauses bekannt, daß nach § 50 der Strafprozeßordnung die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, eines Landtages oder einer Zweiten Kammer während ihres Aufenthaltes am Sitz der Versammlung dort zu vernehmen sind. Zu einer Abweichung von dieser Vorschrift bedarf es nach Abs. 3 des § 50 StPO der Genehmigung des gesetzgebenden Organs, also hier des Bundestages.
    Der Sachverhalt ist folgender:
    Messmer hat im Januar 1950 im Landtagsgebäude in München dem Abgeordneten des Bayerischen Landtags Josef Krempl folgendes erzählt:
    Der Präsident des Bayerischen Landesentschädigungsamts Herr Auerbach, habe ihm für Zwecke der Bayernpartei 10 000 DM in Aussicht gestellt. Als er einige Tage später das Geld abholen wollte, habe ihm Herr Auerbach bedeutet, daß bereits der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Dr. Baumgartner, das Geld selbst in Empfang genommen habe.
    Dr. Baumgartner hat am 8. Februar 1950 Strafantrag gestellt.
    Messmer gibt die Äußerung im wesentlichen zu. Er behauptet, von Herrn Auerbach entsprechend informiert worden zu sein. Herr Auerbach stellt eine derartige Erklärung oder Andeutung in Abrede. Er hat jedoch nach den Aussagen der Abgeordneten Donhauser und Freiherr von Aretin diesen gegenüber erklärt, Dr. Baumgartner habe ihn um 10 000 DM gebeten und auch angedeutet, daß er bereits die Summe zur Verfügung gestellt hätte.
    Zur Klärung des Sachverhalts ist eine Gegenüberstellung der Zeugen Donhauser und von Aretin mit den Zeugen Auerbach und Baumgartner in der Hauptverhandlung vom 3. Juni 1952 in München erforderlich.
    Soweit das Schreiben des Staatsministeriums der Justiz in München vom 10. Mai 1952.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat einstimmig zum Ausdruck gebracht, daß § 50 Abs. 1 die Regel sei, also die Mitglieder des Bundestages am Sitz der Versammlung als Zeugen zu vernehmen seien, und daß Abs. 3 eine Ausnahme darstelle, von der wir hoffen, daß sie nicht zur Regel wird. Der Beschluß des Ausschusses, den ich Ihnen vorzulesen mir erlaube, weil er noch nicht gedruckt vorliegt, lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Abgeordneten Freiherr von Aretin und Donhauser in der Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts in München I am 3. Juni 1952 wird erteilt.
    Ich bitte Sie, diesem einstimmigen Beschluß des Ausschusses auch Ihre Zustimmung zu geben.