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    Deutscher Bundestag — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952 9423 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9426A, D, 9443C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9426B Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens „Reichsparteitag" / Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3374, 3391 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 265 der Fraktion der SPD betr. Weißbuch über die Saarfrage (Nrn. 3320, 3383 der Drucksachen) . . . . 9426B Kleine Anfrage Nr. 266 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Eisenbahn-Ausbesserungswerk Köln-Nippes (Nrn. 3326, 3382 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 267 der Abg. Dr. Frey, Frau Niggemeyer u. Gen. betr. zwangsweise Holzeinschläge durch die Besatzungsmächte (Nrn. 3329, 3393 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 269 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Absichten der belgischen Besatzungsbehörden auf Beschlagnahme von Gelände im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln für Zwecke von Kasernenbauten (Nm. 3348, 3401 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 270 der Fraktion der FU betr. Verkauf eines Dürer-Bildes (Nrn. 3349, 3405 der Drucksachen) . . . . 9426C Vorlage des 6. Berichts für den Zeitraum vom 1. 2. bis 31. 3. 1952 über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3406 der Drucksachen) 9426C Ergänzung der Tagesordnung: Präsident Dr. Ehlers 9426C Dr. Mende (FDP) 9426D Fragestunde (Nr. 3390 der Drucksachen) . 9427A 1. betr. einheitliches Versorgungsrecht für Ruhestandsbeamte: Herrmann (SPD), Anfragender . . . 9427A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427A betr. Flüchtlingskredite: Dr. Atzenroth (Hersfeld) (FDP), Anfragender 9427B, C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9427B, C 1. betr. Gebühren der Hebammen: Frau Dr. Ilk (FDP), Anfragende . . . 9427C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427D 2. betr. Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende 9428A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9428A, C 3. betr. Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche und ältere Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . . 9428C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 9428C 4. betr. Zahl der weiblichen Erwerbspersonen im Bundesgebiet und Berufung von Frauen in die Organe der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie als Präsidenten von Landesarbeitsämtern: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . 9429A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9429B, C 7. betr. Altershöchstgrenze für die Wiedereinstellung von Beamten des früheren Auswärtigen Amts: Dr. Bertram (Soest) (FU), Anfragender 9429D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9429D 8. betr. Freigabe des Werler Stadtwaldes: Dr. Bertram (FU), Anfragender 9430A, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9430A, C, D 9. betr. Steuerrückvergütung für Exportumsätze: Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Anfragender 9431A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431A 10. betr. Teuerungszuschlag an Beamte, Pensionäre und 131er: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 9431A, B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431B, C 11. betr. Neuordnung des Werkstättenwesens der Deutschen Bundesbahn: Anfrage für erledigt erklärt 9431D 12. betr. Ansiedlung deutscher heimatvertriebener Landwirte in Südfrankreich: Dr. Ott (DP-Gast), Anfragender 9431D, 9432A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9431D, 9432B 13. betr. Verkehrsgefährdung durch überflüssige Rauchentwicklung von Dieselkraftfahrzeugen: Ritzel (SPD), Anfragender 9432B, D, 9433A Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9432C, D, 9433A 14. betr. Ausbau der Bundesstraße 207: Bromme (SPD), Anfragender . . . 9433A, C Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9433B, C 15. betr. Gebühren im Zusammenhang mit der Amnestie für nicht abgelieferte Jagdgewehre: Hoffman (Lindlar) (FU), Anfragender 9433C, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9433D 16. betr. drohende Versteppung der Landschaft am Oberrhein: Ritzel (SPD), Anfragender 9434A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9434A, B 17. betr. Manöverschäden in der Lüneburger Heide: Nowack (Harburg) (SPD), Anfragender 9434C, D, 9435A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9434C, 9435A 18. betr. amerikanisches Hospital in Bremerhaven: Walter (DP), Anfragender . . . . 9435A, B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9435A 19. betr. Presseverlautbarung des Leiters des Amtes für Verfassungsschutz, Mainz, vom 5. Februar 1952: Dr. Dorls (Fraktionslos), Anfragender 9435B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435C, D 20. betr. Auftrag an die deutsche Polizei zur Verhinderung des Obersten a. D. Rudel am Betreten westdeutschen Bodens: Dr. Doris (Fraktionslos), Anfragender 9435D, 9436A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435D, 9436A 21. betr. Verlegung der Bundesbahn-Hauptverwaltung von Offenbach in den Raum von Köln: zurückgestellt 9436A 22. betr. Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Enteigneten im Bereich der neuen militärischen Anlagen bei Bitburg, Mötsch und Spang: Mehs (CDU), Anfragender . . . 9436A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9436B, C 23. und 24: wegen Ablaufs der Fragestunde unerledigt 9436C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die politische Treupflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 3335 der Drucksachen) 9436C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9436D Kühn (FDP) 9438A Fisch (KPD) 9438C Farke (DP) 9439D Böhm (SPD) 9440C Dr. Kleindinst (CSU) 9442B Pannenbecker (FU) 9442D Ausschußüberweisung 9443A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen) 9443A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Antragstellerin 9443B Ausschußüberweisung 9443C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) (Nr. 2963 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3288 der Drucksachen) 9443C Abstimmungen 9443D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Entwurf eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nrn. 3403, 3362 der Drucksachen) 9443D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 9444A Beschlußfassung 9444B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 3331 der Drucksachen) 9444B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 9444B Beschlußfassung 9445A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung der Zeugenvernehmung der Abg. Freiherr von Aretin und Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. April 1952 und 1'7. Mai 1952 (Nr. 3404 der Drucksachen) 9426D, 9445B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 9445B Beschlußfassung 9445D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Werner Trautmann aus Traunstein (Nr. 3269 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Hans Oswald, Bergstetten (Nr. 3293 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Privatdetektivs Willy Zwick, Wiesbaden (Nr. 3294 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Kreis Celle (Nr. 3295 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Georg Herrmann, Eutendorf (Nr. 3296 der Drucksachen) . . . 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Ortsgruppe Neuhaus/Kreis Plön (Nr. 3297 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Apothekers Schaffnit, Neustadt/Pfalz (Nr. 3298 der Ducksachen) 9446C Beschlußfassung 9446C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Ergänzung zur Zwölften AufbauVerordnung der Sozialversicherung (Nrn. 3292, 2862 der Drucksachen) 9446C Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9446C Beschlußfassung 9447A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nr. 3305 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nr. 3281 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und der Krankengymnastin (Nr. 3286 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nr. 3304 der Drucksachen) 9447C Ausschußüberweisung 9447D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3340 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3408 der Drucksachen) 9426C, 9447D Ewers (DP), Antragsteller . . . 9447D Farke (DP), Antragsteller . . . 9448A Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 9449B Dr. Miessner (FDP) 9449C Gundelach (KPD) 9451B, 9452B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . 9451D Pannenbecker (FU) 9453B Arnholz (SPD) 9453D Ausschußüberweisung (Nr. 3408 der Drucksachen) 9454C Beschlußfassung (Nr. 3340 der Drucksachen) 9454C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufhebung der Währungssicherungsverordnungen (Nr. 3307 der Drucksachen) 9454C Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 9454D Arnholz (SPD) 9455D Ausschußüberweisung 9456A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufdeckung von Steuerzuwiderhandlungen (Nr. 3332 der Drucksachen) 9456A Ausschußüberweisung 9456C Nächste Sitzung 9456C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Die Arbeiter, Angestellten und Beamten der öffentlichen Dienste werden die Grundrechte gegen diejenigen verteidigen, die mit dieser Vorlage den Weg zur Militärdiktatur beschritten haben.

    (Beifall bei der KPD. — Abg. Dr. Wuermeling: So was nennt sich Abgeordneter! — Abg. Fisch: Das muß ausgerechnet ein solcher Wuermeling sagen! — Abg. Kohl [Stuttgart]: Das soll man Wuermeling nicht übelnehmen! Dafür war er auch Staatssekretär! — Weiterer Zuruf von der KPD: Und was für einer!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Parke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst August Farke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei hat gegen das vorliegende Gesetz verfassungsrechtliche Bedenken. Nach ihrer Auffassung ist die Annahme einer Dienstpflichtverletzung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes allein von der Klärung der Frage der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Organisation abhängig. Hätten die Regierungen bzw. das Arbeitsgericht usf. lediglich festzustellen, ob der 'Bedienstete seine Dienstpflicht oder Treupflicht verletzt hat, die sich in klarer Weise aus irgendwelchen Verboten oder Geboten ergibt, so wäre dem Gesetzentwurf ohne Einschränkung beizupflichten. In den §§ 3 und 4 des Entwurfs in Verbindung mit § 1 handelt es sich aber letztlich um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Organisation als der Vorfrage einer Dienstpflichtverletzung. Solange diese Vorfrage nicht geklärt ist, können hieraus keine Folgerungen gezogen werden. Für die Klärung dieser Vorfrage ist nur das Bundesverfassungsgericht zuständig.


    (Farke)

    Bei der Schaffung des Gesetzentwurfs ist man davon ausgegangen, daß eine Möglichkeit geschaffen werden muß, öffentliche Bedienstete wegen ihrer Beziehungen zu einer Organisation zur Verantwortung zu ziehen, ohne daß erst der umständliche Weg über das Bundesverfassungsgericht beschritten werden muß. Der im Entwurf vorgeschlagene Weg wird mit der 'Begründung für gangbar gehalten, daß die Grundrechte der öffentlichen Bediensteten im Vergleich zu denen anderer Bürger weitgehend eingeschränkt werden können. Der Entwurf enthält eine solche Einschränkung in Form der verwaltungsmäßigen Kennzeichnung bestimmter Organisationen als verfassungswidrig und daher als für die öffentlichen Bediensteten verbietbar. Eine Einschränkung der Grundrechte für einen bestimmten Personenkreis, die an sich auf Grund besonderer Gesetze durchaus möglich ist, muß aber zum mindesten eine klare, rechtlich einwandfreie, verfassungsmäßig gestützte Grundlage haben. Im vorliegenden Fall wird anscheinend nicht bedacht, daß die Kennzeichnung bestimmter Organisationen durch die Regierungen als verfassungswidrig sozusagen auf Verdacht hin geschieht im Bewußtsein dessen, daß eigentlich das Bundesverfassungsgericht diese Feststellung zu treffen hat. Es ist sehr bedenklich, es dem so in seinen Grundrechten beschränkten öffentlichen Bediensteten zu überlassen, nun durch ein Gericht — nicht das Bundesverfassungsgericht — darüber befinden zu lassen, ob denn die sozusagen auf Verdacht hin getroffene Entscheidung der Regierung begründet ist, wobei noch hinzukommt, daß diese Gerichte auch nach dem Grundgesetz nicht für diese Entscheidung eingesetzt sind.
    Es ist richtig, daß eine Regierung sozusagen für den Hausgebrauch ihre Bediensteten in ein engeres Treueverhältnis bringen kann und soll, indem sie ihnen besondere Beschränkungen auferlegt. Aber es ist bedenklich, dies zu tun unter Umgehung der einwandfreien Klärung eines wesentlichen Umstandes, nämlich der Verfassungswidrigkeit der betreffenden Organisation durch die hierfür verfassungsmäßig zuständige Stelle. Es ist bedenklich, sich eines bequemeren Weges zu bedienen, der nicht geeignet erscheint, gerade diese Frage objektiv und endgültig zu klären. Nicht umsonst wird das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz mit der Entscheidung dieser politisch und staatsrechtlich bedeutsamen und schwierigen Frage betraut worden sein. Die Beschneidung der Grundrechte eines bestimmten Personenkreises sollte, wenn sie schon vorgenommen wird, auf völlig geklärte Tatsachen gestützt werden. Zugegeben, der Weg über das Bundesverfassungsgericht ist umständlich. Will man ihn aber nicht beschreiten, so darf das nicht zu Lasten der öffentlichen Bediensteten gehen, indem diese Verboten unterworfen werden, die die Regierungen, um es sich leicht zu machen, durch Verwaltungsakte aussprechen, obwohl sie einer gründlichen Prüfung in verfassungsrechtlicher Hinsicht bedürfen. Schon der Umstand, daß solche Verbote nicht für alle Staatsbürger gelten sollen, zeigt, wie zweifelhaft die Grundlage dieser Verbote ist.
    Wenn es schon unzweckmäßig ist, durch Verwaltungsakt in jedem Fall eines Verdachts gegen eine Organisation das Bundesverfassungsgericht zu bemühen

    (Glocke des Präsidenten)

    — ich bin sofort fertig, Herr Präsident —, so sollte man auch davon absehen, derart einschneidende Konsequenzen zu ziehen.
    Es ist die Pflicht des Staates, über die Einhaltung seiner Verfassung zu wachen und gegen verfassungswidrige Organisationen in der hierfür vorgeschriebenen Weise vorzugehen. Der Entwurf beschreitet aber zur Erreichung eines an sich richtigen Ziels einen Weg, der bequemer ist, als es die Sache an sich erfordert. Dieser Weg ist zu sehr auf den Zweck zugeschnitten und erscheint daher ein wenig unglücklich.
    In den Ausschußverhandlungen werden wir uns bemühen, es bei einer Vorschrift des § 1 zu belassen, die den Fall des § 3 mit einbezieht und den § 3 überflüssig macht.