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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 215. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952 9423 215. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Mai 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . 9426A, D, 9443C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe 9426B Kleine Anfrage Nr. 258 der Fraktion der FU betr. Gästehaus des ehemaligen Vermögens „Reichsparteitag" / Bayerischer Staat, Nürnberg (Nrn. 3374, 3391 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 265 der Fraktion der SPD betr. Weißbuch über die Saarfrage (Nrn. 3320, 3383 der Drucksachen) . . . . 9426B Kleine Anfrage Nr. 266 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Eisenbahn-Ausbesserungswerk Köln-Nippes (Nrn. 3326, 3382 der Drucksachen) 9426B Kleine Anfrage Nr. 267 der Abg. Dr. Frey, Frau Niggemeyer u. Gen. betr. zwangsweise Holzeinschläge durch die Besatzungsmächte (Nrn. 3329, 3393 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 269 der Abg. Albers, Dr. Pünder u. Gen. betr. Absichten der belgischen Besatzungsbehörden auf Beschlagnahme von Gelände im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln für Zwecke von Kasernenbauten (Nm. 3348, 3401 der Drucksachen) 9426C Kleine Anfrage Nr. 270 der Fraktion der FU betr. Verkauf eines Dürer-Bildes (Nrn. 3349, 3405 der Drucksachen) . . . . 9426C Vorlage des 6. Berichts für den Zeitraum vom 1. 2. bis 31. 3. 1952 über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 3406 der Drucksachen) 9426C Ergänzung der Tagesordnung: Präsident Dr. Ehlers 9426C Dr. Mende (FDP) 9426D Fragestunde (Nr. 3390 der Drucksachen) . 9427A 1. betr. einheitliches Versorgungsrecht für Ruhestandsbeamte: Herrmann (SPD), Anfragender . . . 9427A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427A betr. Flüchtlingskredite: Dr. Atzenroth (Hersfeld) (FDP), Anfragender 9427B, C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 9427B, C 1. betr. Gebühren der Hebammen: Frau Dr. Ilk (FDP), Anfragende . . . 9427C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9427D 2. betr. Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende 9428A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9428A, C 3. betr. Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche und ältere Angestellte: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . . 9428C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 9428C 4. betr. Zahl der weiblichen Erwerbspersonen im Bundesgebiet und Berufung von Frauen in die Organe der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sowie als Präsidenten von Landesarbeitsämtern: Frau Kalinke (DP), Anfragende . . 9429A, C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 9429B, C 7. betr. Altershöchstgrenze für die Wiedereinstellung von Beamten des früheren Auswärtigen Amts: Dr. Bertram (Soest) (FU), Anfragender 9429D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 9429D 8. betr. Freigabe des Werler Stadtwaldes: Dr. Bertram (FU), Anfragender 9430A, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9430A, C, D 9. betr. Steuerrückvergütung für Exportumsätze: Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Anfragender 9431A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431A 10. betr. Teuerungszuschlag an Beamte, Pensionäre und 131er: Dr. Miessner (FDP), Anfragender 9431A, B, C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9431B, C 11. betr. Neuordnung des Werkstättenwesens der Deutschen Bundesbahn: Anfrage für erledigt erklärt 9431D 12. betr. Ansiedlung deutscher heimatvertriebener Landwirte in Südfrankreich: Dr. Ott (DP-Gast), Anfragender 9431D, 9432A, B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9431D, 9432B 13. betr. Verkehrsgefährdung durch überflüssige Rauchentwicklung von Dieselkraftfahrzeugen: Ritzel (SPD), Anfragender 9432B, D, 9433A Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9432C, D, 9433A 14. betr. Ausbau der Bundesstraße 207: Bromme (SPD), Anfragender . . . 9433A, C Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr 9433B, C 15. betr. Gebühren im Zusammenhang mit der Amnestie für nicht abgelieferte Jagdgewehre: Hoffman (Lindlar) (FU), Anfragender 9433C, D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9433D 16. betr. drohende Versteppung der Landschaft am Oberrhein: Ritzel (SPD), Anfragender 9434A Dr. Dr. h. c. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 9434A, B 17. betr. Manöverschäden in der Lüneburger Heide: Nowack (Harburg) (SPD), Anfragender 9434C, D, 9435A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9434C, 9435A 18. betr. amerikanisches Hospital in Bremerhaven: Walter (DP), Anfragender . . . . 9435A, B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9435A 19. betr. Presseverlautbarung des Leiters des Amtes für Verfassungsschutz, Mainz, vom 5. Februar 1952: Dr. Dorls (Fraktionslos), Anfragender 9435B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435C, D 20. betr. Auftrag an die deutsche Polizei zur Verhinderung des Obersten a. D. Rudel am Betreten westdeutschen Bodens: Dr. Doris (Fraktionslos), Anfragender 9435D, 9436A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9435D, 9436A 21. betr. Verlegung der Bundesbahn-Hauptverwaltung von Offenbach in den Raum von Köln: zurückgestellt 9436A 22. betr. Befriedigung der berechtigten Ansprüche der Enteigneten im Bereich der neuen militärischen Anlagen bei Bitburg, Mötsch und Spang: Mehs (CDU), Anfragender . . . 9436A, C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 9436B, C 23. und 24: wegen Ablaufs der Fragestunde unerledigt 9436C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die politische Treupflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 3335 der Drucksachen) 9436C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 9436D Kühn (FDP) 9438A Fisch (KPD) 9438C Farke (DP) 9439D Böhm (SPD) 9440C Dr. Kleindinst (CSU) 9442B Pannenbecker (FU) 9442D Ausschußüberweisung 9443A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP/DPB, FU (BP-Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken (Nr. 3374 der Drucksachen) 9443A Frau Dr. Steinbiß (CDU), Antragstellerin 9443B Ausschußüberweisung 9443C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) (Nr. 2963 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3288 der Drucksachen) 9443C Abstimmungen 9443D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Entwurf eines gemeinsamen Antrages des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung an das Bundesverfassungsgericht auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Frage der Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes (Nrn. 3403, 3362 der Drucksachen) 9443D Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 9444A Beschlußfassung 9444B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 3331 der Drucksachen) 9444B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 9444B Beschlußfassung 9445A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung der Zeugenvernehmung der Abg. Freiherr von Aretin und Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. April 1952 und 1'7. Mai 1952 (Nr. 3404 der Drucksachen) 9426D, 9445B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 9445B Beschlußfassung 9445D Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Werner Trautmann aus Traunstein (Nr. 3269 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Hans Oswald, Bergstetten (Nr. 3293 der Drucksachen) 9446A Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Privatdetektivs Willy Zwick, Wiesbaden (Nr. 3294 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Kreis Celle (Nr. 3295 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Georg Herrmann, Eutendorf (Nr. 3296 der Drucksachen) . . . 9446B Beschlußfassung 9446B Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der KPD, Ortsgruppe Neuhaus/Kreis Plön (Nr. 3297 der Drucksachen) 9446B Beschlußfassung 9446C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Apothekers Schaffnit, Neustadt/Pfalz (Nr. 3298 der Ducksachen) 9446C Beschlußfassung 9446C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Ergänzung zur Zwölften AufbauVerordnung der Sozialversicherung (Nrn. 3292, 2862 der Drucksachen) 9446C Meyer (Hagen) (SPD), Berichterstatter 9446C Beschlußfassung 9447A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einheitlichen Rechts in der Angestelltenversicherung (Nr. 3305 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447B Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der medizinisch-technischen Assistenten (Nr. 3281 der Drucksachen) 9447B Ausschußüberweisung 9447C Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf des Masseurs und der Krankengymnastin (Nr. 3286 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Beruf der Krankengymnastinnen (Nr. 3304 der Drucksachen) 9447C Ausschußüberweisung 9447D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zum Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3340 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 3408 der Drucksachen) 9426C, 9447D Ewers (DP), Antragsteller . . . 9447D Farke (DP), Antragsteller . . . 9448A Dr. Kleindinst (CSU), Antragsteller 9449B Dr. Miessner (FDP) 9449C Gundelach (KPD) 9451B, 9452B Bleek, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . . 9451D Pannenbecker (FU) 9453B Arnholz (SPD) 9453D Ausschußüberweisung (Nr. 3408 der Drucksachen) 9454C Beschlußfassung (Nr. 3340 der Drucksachen) 9454C Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufhebung der Währungssicherungsverordnungen (Nr. 3307 der Drucksachen) 9454C Dr. Etzel (Bamberg) (FU), Antragsteller 9454D Arnholz (SPD) 9455D Ausschußüberweisung 9456A Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Aufdeckung von Steuerzuwiderhandlungen (Nr. 3332 der Drucksachen) 9456A Ausschußüberweisung 9456C Nächste Sitzung 9456C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf zieht konkrete Folgerungen aus dem allgemeinen Grundsatz, der im öffentlichen Dienstrecht des wiederhergestellten demokratischen Staates bereits tatsächlich vorhanden ist und angewandt wird. Wer im öffentlichen Dienst steht, muß sich durch sein gesamtes Verhalten zur freihetlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Das steht in § 1 des Ihnen zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzes. Der Grundsatz ist auch in dem vorläufigen Bundespersonalgesetz und in den Beamtengesetzen mehrerer Länder bereits ausdrücklich ausgesprochen. Im heute eingebrachten Gesetzentwurf ist er, wie ich vorhin erwähnte, vorausgestellt. Er ergibt sich aber auch so mit zwingender Kraft schon aus dem Wesen des öffentlichen Dienstes und namentlich des Beamtenverhältnisses mit seiner ausgeprägten Treuebindung, daß es nicht einmal einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift und Formulierung bedürfen würde, um seine Geltung als Rechtsnorm sicherzustellen.
    Es hat sich aber als praktisch notwendig erwiesen, die Nutzanwendungen aus diesem Grundsatz mit Rücksicht auf gewisse für die Gegenwart typische Erscheinungsformen der Verletzungen der Treupflicht näher zu regeln und damit allen rechtlichen Zweifeln zu begegnen. Allzu allgemein gehaltene Rechtsnormen sind der Gefahr ausgesetzt, auf dem Papier stehen zu bleiben. Das haben wir auch in diesem Fall erlebt. Man muß sie durch eine ins Konkrete gehende Regelung praktisch


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr) wirksam machen. Es entspricht auch einem Grundsatz rechtsstaatlicher Ordnung, daß jedem über das Maß seiner Rechte und Pflichten völlige Klarheit zu geben ist.

    Die Weimarer Republik ist doch wohl in dieser Beziehung ein Opfer ihrer eigenen Schwäche geworden. Sie ist den Kräften, die die Grundlage ihrer verfassungsmäßigen Ordnung offen oder heimlich bekämpften, sie offen oder heimlich unterwühlten, entweder nicht rechtzeitig oder nicht mit ausreichenden Mitteln entgegengetreten. Sie hat es tatsächlich geschehen lassen, daß sich in ihrem Personalkörper im Reich, in den Ländern und in den Gemeinden verfassungsfeindliche Elemente seinerzeit eingenistet und von innen her die Abwehrkräfte des Staates und der Länder und Gemeinden gelähmt, zum mindesten beeinträchtigt haben.
    Wir haben unseren Staat nach einer beispiellosen Katastrophe nun wiederhergestellt. Dieser unser junger Staat darf nicht in den gleichen selbstmörderischen Fehler wie einst die Weimarer Republik verfallen. Er muß jede Gewähr dafür schaffen, daß die seinem Dienst verpflichtete Beamtenschaft ein zuverlässiges Instrument

    (Zurufe von der KPD)

    des von der Volksvertretung und der rechtmäßigen Regierung getragenen Staatswillens bleibt. Das ist der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs, für den wir Ihre Zustimmung erbitten.
    Dieser Gesetzentwurf durfte, wollte er nicht auf halbem Wege stehenbleiben, sich weder auf den Bundesdienst noch auf die Beamtenschaft beschränken. Das Gebot der Verfassungstreue gilt genau so für den Landes- und Gemeindedienst. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung nicht nur für die Beamten, sondern auch für die Angestellten und Arbeiter, die beim Staat, bei den Ländern oder den Gemeinden Arbeit und Brot für sich und ihre Familie finden. Deshalb war hier Anlaß gegeben, von der gesetzlichen Befugnis in Art. 75 unseres Grundgesetzes in Form eines Rahmengesetzes Gebrauch zu machen und eine für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes, also für Staat, Länder und Gemeinden sowie für kommunale Körperschaften verbindliche Rahmenvorschriften zu gestalten. Damit entsprechen wir gleichzeitig dem Wunsch einer Reihe von Landesregierungen, die auch gewisse Lücken, die sie in ihrer eigenen dienstrechtlichen Gesetzgebung störend empfunden haben, durch die staatlichen Aufsichtsbehörden ausgefüllt sehen wollen. Ihnen sollen die erforderlichen rechtlichen Handhaben zur Verfügung gestellt werden, um dem Rechtsgedanken der Treupflicht zum Staat auch im kommunalen Verwaltungsbereich nachdrücklich Geltung zu verschaffen.
    Es ist kein Zweifel, daß der Treupflichtgedanke sich in allererster Linie auf die Beamtenschaft bezieht, deren enge Treuebindung an den Staat ja eines der wesentlichen Kennzeichen des Beamtenverhältnisses und namentlich des Berufsbeamtentums ist. Er entspricht der geschichtlichen und vielfach bewährten deutschen Prägung des Beamtenrechts. Auch der mit öffentlichen Arbeiten und Angelegenheiten befaßte Angestellte und Arbeiter ist immer ein Diener der Volksgesamtheit. Für ihn ist es ebenso selbstverständlich eine dienstliche Pflicht, der demokratischen Grundordnung die Treue zu halten. Er darf sich nicht dazu hergeben, an Bestrebungen teilzunehmen, die sich irgendwie die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziele setzen. Ein Arbeiter, der beispielsweise am Schaltwerk eines großen Elektrizitätswerkes steht, kann in Krisenzeiten unter Umständen, wenn er nicht die Treupflicht lebendig in sich verkörpert fühlt, weit mehr Schaden anrichten als ein kleiner Beamter in der Stille irgendeines Büros.
    Die Regelung des Verfahrens ist von drei großen leitenden Gesichtspunkten beherrscht. Zunächst erscheint es uns als ein Gebot der Fürsorgepflicht gegenüber unserer Beamtenschaft, aber auch gegenüber den Angestellten und Arbeitern, daß ihnen eindeutig Klarheit gegeben wird, wo nun einmal die Grenzen liegen, die dem einzelnen für die Ausübung seiner allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte durch seine dienstliche Treupflicht gezogen sind. Er soll nicht darauf angewiesen sein, sich über die Vereinbarkeit seiner Handlung oder seiner Äußerungen ein eigenes Urteil bilden zu müssen und in zweifelhaften Fällen auf eigene Gefahr zu handeln.
    Deshalb hat der Entwurf klar vorgesehen, daß diejenigen Organisationen und Bestrebungen, deren Förderung in irgendeiner Form mit der dienstlichen Treupflicht einfach unvereinbar ist, von der Bundesregierung und von den Landesregierungen jeweils für ihren Bereich öffentlich bekanntgegeben werden. Das haben wir auch schon früher in Form einfacher Erlasse getan, und die Länder haben — das muß man ihnen durchaus zubilligen — genau nach diesen Wünschen der Bundesregierung verfahren. Die Bundesregierung und die Länderregierungen haben aber keinesfalls immer das nötige Verständnis bei den Gerichten — und namentlich bei den Arbeitsgerichten — gefunden. Dafür muß nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit diese unterschiedliche Auffassung aufhört.
    Gemäß rechtsstaatlichen Grundsätzen müssen die im Verwaltungswege getroffenen Maßnahmen einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden. Das ist der zweite leitende Gesichtspunkt. Diese gerichtliche Kontrolle mußte aber, um eine völlig unwirtschaftliche und gefährliche Häufung, von Beweiserhebungen über ein und dasselbe Thema und die Gefahr divergierender Entscheidungen zu vermeiden, nicht einer Vielzahl verschiedenster Instanzgerichte überlassen bleiben, sondern wir mußten sie auf eine bestimmte Zahl oberster Verwaltungsgerichte begrenzen. Dort wird jetzt die Rechtsprechung einheitlich entwickelt und zusammengefaßt.
    Im Interesse einer vollen Rechtseinheit hätte es auch gelegen, die Bezeichnung der für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes verbotenen Organisationen allein der Bundesregierung vorzubehalten. Ein solches Monopol der Bundesregierung wäre jedoch mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Personalhoheit der Landesregierungen nicht vereinbar gewesen. Deshalb ist der dritte leitende Gesichtspunkt dieses Gesetzes, daß die Landesregierungen in gleicher Weise wie die Bundesregierung zur Aufstellung des Verbotskatalogs ermächtigt sind. Ich darf hier die Hoffnung aussprechen, daß durch eine Verständigung zwischen der Bundesregierung und den Länderregierungen in allen wichtigeren Fällen ein einheitliches Vorgehen erreicht werden wird.
    Diese grundsätzlichen Ausführungen müssen Ihnen zur Begründung des Entwurfs vorgetragen werden. Ich bin zu einer ausführlichen Erörterung der mannigfachen und, wie ich zugeben muß, zum Teil recht schwierigen rechtlichen und technischen


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)

    Einzelfragen namentlich in den Ausschußberatungen, aber auch hier im Plenum jederzeit bereit.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Gesetzentwurfs gehört. Ich schlage Ihnen namens des Ältestenrats eine Aussprachezeit von 60 Minuten für die allgemeine Aussprache der ersten Beratung vor. — Sie sind mit dieser Begrenzung der Redezeit einverstanden.
Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walther Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der ausführlichen und in jeder Weise überzeugenden Ausführungen und der Begründung des Herrn Bundesinnenministers kann ich mich kurz fassen. Ich habe zunächst namens meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir diesem Gesetzentwurf im Grundsatz zustimmen.

    (Zuruf von der KPD: Das ist doch klar!)

    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz erscheint uns nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, auch notwendig. Es scheint mir auch richtig zu sein, daß dieses Gesetz in Form eines Rahmengesetzes gemäß Art. 75 Ziffer 1 des Grundgesetzes erlassen werden soll; es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz, und es ist richtig, daß hier der Bundesrat auch ein gewichtiges Wort sprechen darf und sprechen soll. Wir wissen aus der Drucksache, die diesen Gesetzentwurf enthält, daß der Bundesrat in mancher Beziehung sogar schärfere Bestimmungen einfügen wollte und einfügen will als die Bundesregierung. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß der Bundesrat von den betreffenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein „Eintreten" und nicht nur ein „Bekennen" zur demokratischen Grundordnung verlangt. Das ist ein sehr wesentlicher Unterschied. Wir haben auch schon im Beamtenrechtsausschuß bei der Beratung des endgültigen Beamtengesetzes gerade diese Frage behandeln und prüfen müssen. Es ist deshalb gut, wenn wir auch angesichts dieses Gesetzes noch einmal in die Lage versetzt werden — um eine Kongruenz der Gesetze herbeizuführen —, die Frage im Ausschuß zu erörtern, die nicht ganz leicht zu entscheiden ist, ob man von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein „Bekennen" oder ein „Eintreten" für die freiheitliche demokratische Grundordnung verlangt.
    Gewisse Bedenken sind mir bei der Frage der gerichtlichen Überprüfung aufgetaucht. Der Herr Bundesinnenminister hat vorhin darauf hingewiesen, daß diese gerichtliche Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte erfolgen soll, einmal durch das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Gericht und zweitens durch die Verwaltungsgerichte der Länder. Ich habe die Befürchtung, daß hier eventuell unterschiedliche Entscheidungen erfolgen können. Das ist selbstverständlich gerade im Interesse der Einheitlichkeit sehr bedauerlich und bedenklich. Eine andere Schwierigkeit kann dadurch entstehen, daß das Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in diesen politischen Dingen eine endgültige Entscheidung treffen kann, während dann bei den Verwaltungsgerichten, die an sich ja unpolitische Gerichte sind, wieder andere Entscheidungen erfolgen. Man müßte sich in den Beratungen im Ausschuß doch noch einmal überlegen, wie man in irgendeiner Form einheitliche Entscheidungen sicherstellen kann.
    Ich möchte hier nicht auf die Frage der verfassungsmäßigen Zulässigkeit dieses Gesetzes eingehen.

    (Rufe von der KPD: Aha!)

    Wir wissen, daß diese Frage in gewissen Kreisen erörtert wird. Ich glaube, es wird auch hier genügen, daß wir im Ausschuß noch einmal darüber beraten und uns verständigen, ob es ausreicht, daß die Artikel 9 und 21 des Grundgesetzes angewendet werden, oder ob man angesichts des Unterschieds, der nun einmal zwischen einem Staatsdiener und einem Staatsbürger besteht, für den Staatsdiener doch besondere Vorschriften im Gesetz verankern muß.
    Diese kurzen Bemerkungen zeigen, daß im Ausschuß gewisse Dinge beraten und entschieden werden müssen. Ich möchte deshalb, indem ich noch einmal erkläre, daß wir der Grundtendenz des Gesetzentwurfs zustimmen, darum bitten, daß er dem Beamtenrechtsausschuß überwiesen wird, damit wir dort die von mir kurz angedeuteten Fragen im einzelnen erörtern können. Ich beantrage also für meine Fraktion die Überweisung an den Beamtenrechtsausschuß.