Rede von
Dr.
Heinrich
Krone
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktionen der CDU/ CSU, der FDP und der DP
habe ich zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Arndt folgende Erklärung abzugeben.
Niemand in diesem Hause, niemand in Deutschland und niemand in der Welt hat den geringsten
Zweifel, daß das deutsche Volk mit dem Deutschlandvertrag und dem gesamten Vertragswerk
vor eine Frage von schicksalsschwerer Bedeutung gestellt wird. Es geht darum, ob es in der großen Gefahr, in der wir uns befinden, gelingt, wenigstens mit einem Teil der Völker, mit denen wir noch vor wenigen Jahren in einer erbitterten Auseinandersetzung gestanden haben, zu einer dauerhaften Verständigung zu kommen;
eine Verständigung, welche Sicherheit, Frieden
und Freiheit unserem deutschen Volke garantiert.
Das Hohe Haus, das ganze deutsche Volk hat Anspruch darauf, jede Einzelheit des Vertragswerkes kennenzulernen
und über den Vertrag und jede seiner Bestimmungen in Freiheit und Offenheit zu diskutieren.
Bevor es zu einer Beratung dieses Vertrages kommt,
wird und muß jeder Deutsche und nicht zuletzt das deutsche Volk jenseits des Eisernen Vorhangs wissen, welche Rechte unser Volk aus dem Vertrag erwirbt und welche Pflichten es übernimmt.
Die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesregierung ist noch kein Akt, welcher das deutsche Volk und sein Parlament bindet.
Der Vertrag erlangt erst Rechtskraft, nachdem der Deutsche Bundestag und die Parlamente der anderen am Vertrage beteiligten Länder ihre Zustimmung in Gesetzesform erteilt haben.
Bis zu dem Tage, an welchem der Deutsche Bundestag als die vom deutschen Volke berufene Vertretung der Bundesrepublik über die Annahme oder die Ablehnung des Vertrages entscheidet, wird noch längere Zeit vergehen.
In seinen Grundzügen ist hier in diesem Hohe Hause über das Vertragswerk schon zweimal diskutiert worden.
Der Vertragstext wird sofort nach der Unterzeichnung bekanntgegeben werden.
In den kommenden Wochen hat das deutsche Volk in der Bundesrepublik Gelegenheit,
alle Einzelheiten des Vertragswerks kennenzulernen, sich eine Meinung zu bilden und diese Meinung in aller Offenheit und ohne Einschränkung bekanntzugeben.
Nach dem Abschluß dieser öffentlichen Diskussion hat der Bundestag als der Vertreter des Volkes das Recht und die Pflicht, zu dem Vertrag ja oder nein zu sagen.
Das Verlangen der Sozialdemokratie, y o r der Unterzeichnung in eine Erörterung einzutreten, ist unmöglich.
Es entspricht nicht der Verfassung,
nicht der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses und nicht der internationalen Übung,
welche auch in diesem Falle von den Regierungen und den Parlamenten der anderen am Vertragswerk beteiligten Völker innegehalten wird.